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Kfz auf Lebenspartner ohne gültigen Führerschein übertragen?

Themenstarteram 25. Juli 2019 um 10:49

Liebes Forum,

ich habe bisher keinen ähnlichen Thread gefunden, deshalb nun hier meine Frage an die Experten:

Ich hatte im Februar einen Parkrempler mit meinem PKW auf einem Parkplatz und werde mit einer Rückstufung der SF Klasse rechnen müssen.

Meine Idee (bzw. die von mir und meinem Lebenspartner, Amerikaner mit Visum) ist, das Fahrzeug auf ihn zu übertragen und so Geld bei der Versicherung nächstes Jahr zu sparen (mein Vergleich ergab 200 Euro Ersparnis).

Er hat jedoch nur einen US Führerschein (seit über 20 Jahren) und muss hier noch die Theorieprüfung nachholen; das wird sich zeitlich etwas ziehen, da er auf die Verlängerung des Visums wartet.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ist es möglich vorab das Auto und die Versicherung auf ihn zu übertragen und mich erstmal als Hauptfahrerin einzutragen? Vielleicht gibt es sogar jemanden mit Erfahrungswerten...

Mir ist bewusst, dass dadurch meine SF Klasse natürlich gleich bleibt.

Ich danke euch im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Moin!

(...) immer dieses Entziehen der Verantwortung, für das, was man selbst verursacht hat. Wenn man (sie) schon etwas Verursacht hat, sollte mann (sie) auch dazu stehen.

G

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Moin!

(...) immer dieses Entziehen der Verantwortung, für das, was man selbst verursacht hat. Wenn man (sie) schon etwas Verursacht hat, sollte mann (sie) auch dazu stehen.

G

Themenstarteram 25. Juli 2019 um 11:02

Ähm, ich stehe doch dazu. Der Schaden wurde reguliert.

Ich kenne viele Leute, die SF Klassen von Eltern oder so übernehmen. Hab ich z.B. nicht gekonnt, weil ich keine Eltern mehr hatte zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs, deshalb bin ich mit 0 eingestiegen und würde jetzt auch wieder dahin zurückfallen. Da mein Partner eh das Fahrzeug auch nutzen wird, möchte ich mich lediglich erkundigen, ob es schon vorab möglich ist, das Fahrzeug zu übertragen.

Ich denke der Ami steigt ebenso voll ein bei den Prozenten da er ja nix eingefahren hat an unfallfreien Jahren in Deutschland

Halter und Versicherungsnehmer müssen NICHT identisch sein,

du brauchst den PKW nicht ummelden.

Kündige den Vertrag zum Jahresende bzw. zum Vertragsablauf

und beantragts einen neuen auf den Namen deines Partners.

Ich glaube du selbst kannst auch einfach einen neuen Vertrag bei einer

anderen Versicherung (evt. auch bei der Bestehenden??) abschließen

als NEUVERTRAG und beginnst evt. mit SF1/2 oder ähnlich je nach Alter und

Führerscheinbesitz und Versicherung.

Warum hier immer wieder so Schlaumeier die NICHTS zum Thema beitragen die Foren vollmüllen kann ich nicht nachvollziehen....

Ohne Details zum bestehenden Vertrag, kann man keine vernünftige Auskunft erteilen.

Ich bezweifele aber, dass der Versicherungsnehmerwechsel sinnvoll ist.

@franzi091

Weil das eine ungewöhnliche Ausgangslage ist, kann da ein Versicherungsmakler am ehesten beraten. Evtl. kann der Partner eine günstigere SF-Klasse durch einen ausländischen Versicherungsverlauf erreichen.

Zitat:

@hennes007 schrieb am 25. Juli 2019 um 13:42:14 Uhr:

 

Kündige den Vertrag zum Jahresende bzw. zum Vertragsablauf

und beantragts einen neuen auf den Namen deines Partners.

Es könnte wegen des Schadens sogar ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Allerdings ist die 4 Wochenfrist nach endgültiger Regulierung zu beachten. Deshalb könnte es zu spät sein.

Themenstarteram 25. Juli 2019 um 13:43

Zitat:

@hennes007 schrieb am 25. Juli 2019 um 13:42:14 Uhr:

Halter und Versicherungsnehmer müssen NICHT identisch sein,

du brauchst den PKW nicht ummelden.

Kündige den Vertrag zum Jahresende bzw. zum Vertragsablauf

und beantragts einen neuen auf den Namen deines Partners.

Ich glaube du selbst kannst auch einfach einen neuen Vertrag bei einer

anderen Versicherung (evt. auch bei der Bestehenden??) abschließen

als NEUVERTRAG und beginnst evt. mit SF1/2 oder ähnlich je nach Alter und

Führerscheinbesitz und Versicherung.

Warum hier immer wieder so Schlaumeier die NICHTS zum Thema beitragen die Foren vollmüllen kann ich nicht nachvollziehen....

D.h. trotz der regulierten Schadens, wenn ich jetzt noch mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehme, könnte ich bei einer neuen Versicherung in die SF Klasse 1/2 eingestuft werden? Das wäre ja zu schön, um wahr zu sein :D

Ich würde das Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch nehmen evt.

passiert noch ein Haftpflichtschaden bis zum Vertragsende....

Hochgestuft wirst du ja erst im nächsten Vertragsjahr, oder?

Alternativ kannst du jederzeit dein Auto abmelden und am

nächsten Tag mit einer anderen (neuen) Versicherung wieder anmelden.

Alles unter Vorbehalt :-) genau wird dir das ein Versicherungsmakler erklären können.

Die Schlaumeier werden nicht weniger

Zitat:

@hjluecke schrieb am 25. Juli 2019 um 12:59:16 Uhr:

Moin!

(...) immer dieses Entziehen der Verantwortung, für das, was man selbst verursacht hat. Wenn man (sie) schon etwas Verursacht hat, sollte mann (sie) auch dazu stehen.

G

Solche Sprüche liebe ich.

Dümmer gehts nimmer.

Zudem entzieht die TS keine Verantwortung, sonder nach Deinem ductus würde sie sich der Verantwortung entziehen. Deutsche Sprak schwere sprak, da gehts mit Recht- und Ordnungsprüchen leichter, man muss auch weniger überlegen.

@franzi091

SFR kann nur auf Personen übertragen werden, welche den SFR theoretisch erfahren haben können. Dazu muss die Führerscheinkopie bei den meisten Vers. neben dem Übertragungsformular eingereicht werden.

Wenn der ausländische Führerschein in Deutschland zum Fahren berechtigt, dürfte es keine Probleme geben.

Einfach abmelden und neu anmelden auf dich wie vorgeschlagen geht nicht. Du müsstes entsprechende Antragsfragen falsch beantworten und es gibt auch eine Datenbank aller Versicherer.

am 25. Juli 2019 um 16:46

https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/kfz-zulassung/artikel.274605.php

In dem Artikel ist eigentlich ganz gut beschrieben, dass es theoretisch möglich sein sollte. Zusatz: Sein Wohnsitz muss in Deutschland sein. Sonderfälle wie Firmen als Fahrzeughalter haben ja auch keinen Führerschein :)

Das ist alles aber unabhängig von dem, was du mit der Versicherung regeln musst. Aber auch da sollte er theoretisch Versicherungsnehmer sein können. Ein temporärer Verlust des Führerscheins bedeutet ja auch nicht, dass alle Menschen ihre Autos abmelden und ohne Versicherungsschutz irgendwo rumstehen lassen.

Was nun günstiger ist machst du dann mit der Versicherung.

Zitat:

@hennes007 schrieb am 25. Juli 2019 um 13:42:14 Uhr:

H.

Ich glaube du selbst kannst auch einfach einen neuen Vertrag bei einer

anderen Versicherung (evt. auch bei der Bestehenden??) abschließen

als NEUVERTRAG und beginnst evt. mit SF1/2 oder ähnlich je nach Alter und

Führerscheinbesitz und Versicherung.

Warum hier immer wieder so Schlaumeier die NICHTS zum Thema beitragen die Foren vollmüllen kann ich nicht nachvollziehen....

Nein er kann natürlich Nicht einfach ein neuen Vertrag auf seinem Namen abschließen. Sonst wäre der SFr ja sinnbefreit. In jeder Versicherung wird meist nach einer VORVERSICHERUNG gefragt.

Wenn du eh auf sf 0 zurück fällst, DeinPartner kein SFr hier erfahren haben kann, beginnt der auch mit sf 0 bzw sf 1/2..,von daher beiss in sauren Apfel und Beginn wieder bei sf 0...

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