- Startseite
- Forum
- Wissen
- Finanzierung
- KFZ aus Ich-AG an Privat verkaufen
KFZ aus Ich-AG an Privat verkaufen
Nach dem Produkthaftgesetz muss ein Unternehmer, der sein KFZ an eine Privatperson veräußert, Garantie geben.
Nun zu unserem Fall:
Meine Frau ist selbständige Unternehmerin (Ich-AG, nicht im KFZ-Gewerbe) und hat ihr Fahrzeug (11 Jahre alt) als Firmenwagen laufen. Dieser soll nun veräußert werden. Wenn der an Privat verkauft wird, muss Garantie gewährleistet werden. Das Risiko wollen wir aber nicht eingehen. Wenn an einen Unternehmer (KFZ-Händler) verkauft wird, besteht zwar die Möglichkeit Garantie auszuschließen. Dafür bekommen wir aber nur sehr wenig für das Fahrzeug. Also möchten wir natürlich an Privat verkaufen um noch etwas mehr an Verkaufserlös zu erzielen.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Kann ich als Ehemann das Fahrzeug erwerben?
Gibt es nicht doch eine Möglichkeit Gewährleistung auszuschließen?
Gibt es die Möglichkeit, dass das Fahrzeug nicht mehr als Firmenwagen gewertet wird?
....
Ähnliche Themen
43 Antworten
Wenn man alles ganz legal und offiziel machen möchte, könnte das schwer werden.
Es ist jetzt keine Aufforderung zur Nachahmung, ich kenne aber einige Personen in ähnlicher Situation, die ihren Wagen als "Privatperson" in ebay vertickt haben. Natürlich ohne Gewährleistung o. ä.
Es gibt Gebrauchtwagenversicherungen. Da muss man sein Auto vorher checken lassen und dann schliesst man für den Käufer eine solche Versicherung ab. Kostet bei einem 11 monate alten Wagen recht wenig. Dadurch bleibt ihr legal und habt keine Sorgen, wenn was mit dem Wagen passiert.
Zitat:
Kostet bei einem 11 monate alten Wagen recht wenig.
Stimmt,
blöd nur wenn das Auto 11 Jahre alt ist.
Einzig legele Möglichkeit ist das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug (dann muss der preis stimmen) oder nur für den Export zu verkaufen.
Ist es denn legal, wenn ich als Ehemann das Auto erwerbe, es abmelde und dann weiter verkaufe?
Re: KFZ aus Ich-AG an Privat verkaufen
Zitat:
Original geschrieben von Fretchen
Kann ich als Ehemann das Fahrzeug erwerben?
Warum so kompliziert. Deine Frau kann den Wagen auch selbst als Privatperson erwerben.
Wie dass? An sich selber verkaufen?
Re: Re: KFZ aus Ich-AG an Privat verkaufen
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Warum so kompliziert. Deine Frau kann den Wagen auch selbst als Privatperson erwerben.
Sehe ich genauso!
Jeder geleaste Geschäftswagen kann vom Betrieb nach Ablauf übernommen werden und innerhalb des Betriebs an Mitarbeiter weiterverkauft werden...ohne Garantieansprüche!!!
Und was Großkonzerne können, kann eine "Ich-AG" doch wohl auch, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Fretchen
Wie dass? An sich selber verkaufen?
Wieso an sich selbst verkaufen? Verkäufer ist die Ich-AG, Käuferin ist die Geschäftsführerin der Ich-AG in ihrer Eigenschaft als Privatperson.
Abgesehen davon, das Großkonzerne meist leasen, stehen sie
ebenfalls beim Verkauf an einen Mitarbeiter in einer Gewährleistungs-
pflicht.
Und wenn der "Verkauf an sich selbst" funktionieren würde, wären
sicher schon längst andere drauf gekommen was sich wohl bereits
rumgesprochen hätte und somit gängige Praxis wäre....
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wieso an sich selbst verkaufen? Verkäufer ist die Ich-AG, Käuferin ist die Geschäftsführerin der Ich-AG in ihrer Eigenschaft als Privatperson.
Wieso machen es dann die "Wimpel Händler" an den schäbigen
Ecken nicht genauso mit ihren Autos ??? - So nach dem einfachen
Motto "Geschäftsführer Autohandel übernimmt Fahrzeug als
Privatperson"
Zitat:
Original geschrieben von Stevie
Abgesehen davon, das Großkonzerne meist leasen, stehen sie
ebenfalls beim Verkauf an einen Mitarbeiter in einer Gewährleistungs-
pflicht.
Und wenn der "Verkauf an sich selbst" funktionieren würde, wären
sicher schon längst andere drauf gekommen was sich wohl bereits
rumgesprochen hätte und somit gängige Praxis wäre....
Geschäftsfahrzeug wird geleast...nach Ablauf wird der Wagen vom Geschäftsführer übernommen und 2 Jahre weitergefahren...und anschliessend in Zahlung gegeben oder privat verkauft.
Ist für jeden Arzt, Zahnarzt, Anwalt, Architekt gängige Praxis!!!
Zitat:
Original geschrieben von Stevie
Wieso machen es dann die "Wimpel Händler" an den schäbigen
Ecken nicht genauso mit ihren Autos ??? - So nach dem einfachen
Motto "Geschäftsführer Autohandel übernimmt Fahrzeug als
Privatperson"
DAS ist Gewerbe...gewerbemässiger Handel mit KFZ!!!
...obwohl es da auch Lücken gibt......die so mancher Autohändler auch nutzt!
Achmed ist Geschäftsführer...und Mechmed ist Hilfsarbeiter.
Und Mechmed steht als Verkäufer an letzter Stelle im Fahrzeugbrief...fertig ist die Chose...
So sind die orientalischen Teppich-Händler!!!...oder die polnischen,russischen Autohändler allesamt drauf...
Wie dem auch sei, wenn die gute Frau den Wagen kurz
ummeldet und dann als Privatwagen weiterverscherbelt
ist es wohl mehr als offensichtlich das man sich um die
Pflicht der Gewährleistung drücken will. Im Falle eines
Rechtssteites mit dem Käufer wird der Richter in dieser
Richtung wohl einige "dumme Fragen" stellen die sich
wohl schwierig plausibel erklären lassen.....
Deshalb verkaufen besagte "Wimpel Händler" die Fahrzeuge
meinst erst vom Händer Abdulla an den Schwager des Schwagers
Erkahn um dann privat verscherbelt zu werden.....