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KFZ aus Ich-AG an Privat verkaufen

Themenstarteram 15. Oktober 2006 um 8:09

Nach dem Produkthaftgesetz muss ein Unternehmer, der sein KFZ an eine Privatperson veräußert, Garantie geben.

Nun zu unserem Fall:

Meine Frau ist selbständige Unternehmerin (Ich-AG, nicht im KFZ-Gewerbe) und hat ihr Fahrzeug (11 Jahre alt) als Firmenwagen laufen. Dieser soll nun veräußert werden. Wenn der an Privat verkauft wird, muss Garantie gewährleistet werden. Das Risiko wollen wir aber nicht eingehen. Wenn an einen Unternehmer (KFZ-Händler) verkauft wird, besteht zwar die Möglichkeit Garantie auszuschließen. Dafür bekommen wir aber nur sehr wenig für das Fahrzeug. Also möchten wir natürlich an Privat verkaufen um noch etwas mehr an Verkaufserlös zu erzielen.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Kann ich als Ehemann das Fahrzeug erwerben?

Gibt es nicht doch eine Möglichkeit Gewährleistung auszuschließen?

Gibt es die Möglichkeit, dass das Fahrzeug nicht mehr als Firmenwagen gewertet wird?

....

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43 Antworten

Wenn man alles ganz legal und offiziel machen möchte, könnte das schwer werden.

Es ist jetzt keine Aufforderung zur Nachahmung, ich kenne aber einige Personen in ähnlicher Situation, die ihren Wagen als "Privatperson" in ebay vertickt haben. Natürlich ohne Gewährleistung o. ä.

am 15. Oktober 2006 um 11:33

Es gibt Gebrauchtwagenversicherungen. Da muss man sein Auto vorher checken lassen und dann schliesst man für den Käufer eine solche Versicherung ab. Kostet bei einem 11 monate alten Wagen recht wenig. Dadurch bleibt ihr legal und habt keine Sorgen, wenn was mit dem Wagen passiert.

am 15. Oktober 2006 um 11:38

Zitat:

Kostet bei einem 11 monate alten Wagen recht wenig.

Stimmt,

blöd nur wenn das Auto 11 Jahre alt ist.

Einzig legele Möglichkeit ist das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug (dann muss der preis stimmen) oder nur für den Export zu verkaufen.

Themenstarteram 15. Oktober 2006 um 12:30

Ist es denn legal, wenn ich als Ehemann das Auto erwerbe, es abmelde und dann weiter verkaufe?

nein

Re: KFZ aus Ich-AG an Privat verkaufen

 

Zitat:

Original geschrieben von Fretchen

Kann ich als Ehemann das Fahrzeug erwerben?

Warum so kompliziert. Deine Frau kann den Wagen auch selbst als Privatperson erwerben.

Themenstarteram 15. Oktober 2006 um 20:45

Wie dass? An sich selber verkaufen?

Re: Re: KFZ aus Ich-AG an Privat verkaufen

 

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Warum so kompliziert. Deine Frau kann den Wagen auch selbst als Privatperson erwerben.

Sehe ich genauso!;)

Jeder geleaste Geschäftswagen kann vom Betrieb nach Ablauf übernommen werden und innerhalb des Betriebs an Mitarbeiter weiterverkauft werden...ohne Garantieansprüche!!!

Und was Großkonzerne können, kann eine "Ich-AG" doch wohl auch, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Fretchen

Wie dass? An sich selber verkaufen?

Wieso an sich selbst verkaufen? Verkäufer ist die Ich-AG, Käuferin ist die Geschäftsführerin der Ich-AG in ihrer Eigenschaft als Privatperson.

Abgesehen davon, das Großkonzerne meist leasen, stehen sie

ebenfalls beim Verkauf an einen Mitarbeiter in einer Gewährleistungs-

pflicht.

Und wenn der "Verkauf an sich selbst" funktionieren würde, wären

sicher schon längst andere drauf gekommen was sich wohl bereits

rumgesprochen hätte und somit gängige Praxis wäre....

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wieso an sich selbst verkaufen? Verkäufer ist die Ich-AG, Käuferin ist die Geschäftsführerin der Ich-AG in ihrer Eigenschaft als Privatperson.

Wieso machen es dann die "Wimpel Händler" an den schäbigen

Ecken nicht genauso mit ihren Autos ??? - So nach dem einfachen

Motto "Geschäftsführer Autohandel übernimmt Fahrzeug als

Privatperson"

Zitat:

Original geschrieben von Stevie

Abgesehen davon, das Großkonzerne meist leasen, stehen sie

ebenfalls beim Verkauf an einen Mitarbeiter in einer Gewährleistungs-

pflicht.

Und wenn der "Verkauf an sich selbst" funktionieren würde, wären

sicher schon längst andere drauf gekommen was sich wohl bereits

rumgesprochen hätte und somit gängige Praxis wäre....

Geschäftsfahrzeug wird geleast...nach Ablauf wird der Wagen vom Geschäftsführer übernommen und 2 Jahre weitergefahren...und anschliessend in Zahlung gegeben oder privat verkauft.:)

Ist für jeden Arzt, Zahnarzt, Anwalt, Architekt gängige Praxis!!!

Zitat:

Original geschrieben von Stevie

Wieso machen es dann die "Wimpel Händler" an den schäbigen

Ecken nicht genauso mit ihren Autos ??? - So nach dem einfachen

Motto "Geschäftsführer Autohandel übernimmt Fahrzeug als

Privatperson"

DAS ist Gewerbe...gewerbemässiger Handel mit KFZ!!!

...obwohl es da auch Lücken gibt...;)...die so mancher Autohändler auch nutzt!:(

Achmed ist Geschäftsführer...und Mechmed ist Hilfsarbeiter.

Und Mechmed steht als Verkäufer an letzter Stelle im Fahrzeugbrief...fertig ist die Chose...:D

So sind die orientalischen Teppich-Händler!!!...oder die polnischen,russischen Autohändler allesamt drauf...:(

Wie dem auch sei, wenn die gute Frau den Wagen kurz

ummeldet und dann als Privatwagen weiterverscherbelt

ist es wohl mehr als offensichtlich das man sich um die

Pflicht der Gewährleistung drücken will. Im Falle eines

Rechtssteites mit dem Käufer wird der Richter in dieser

Richtung wohl einige "dumme Fragen" stellen die sich

wohl schwierig plausibel erklären lassen.....

Deshalb verkaufen besagte "Wimpel Händler" die Fahrzeuge

meinst erst vom Händer Abdulla an den Schwager des Schwagers

Erkahn um dann privat verscherbelt zu werden.....

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