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KfZ Diebstahl nun fehlt der Kaufvertrag

Themenstarteram 4. Mai 2008 um 7:34

Hallo Gemeinde,

 

mir hat man letzten Sonntag meinen Passi geklaut : (((

Hab jetzt Post von der Versicherung bekommen, die wollen natürlich alles mögliche wissen...

U.a. wollen die ne Kopie vom Kaufvertrag... und jetzt der Horror...ich find den net mehr : (((

Den Vorbesitzer bekomm ich net ans Telefon.

Meine Frage:

Geht das auch ohne, holt die Versicherung dann ne Kopie vom Vorbesitzer?

Ich kann den Kaufpreis nachweisen anhand von nem Kreditvertrag über die Summe, aber hab halt nichts weiter : (

 

Gruß

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17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von maulwurfds

Hallo Gemeinde,

 

mir hat man letzten Sonntag meinen Passi geklaut : (((

Hab jetzt Post von der Versicherung bekommen, die wollen natürlich alles mögliche wissen...

U.a. wollen die ne Kopie vom Kaufvertrag... und jetzt der Horror...ich find den net mehr : (((

Den Vorbesitzer bekomm ich net ans Telefon.

Meine Frage:

Geht das auch ohne, holt die Versicherung dann ne Kopie vom Vorbesitzer?

Ich kann den Kaufpreis nachweisen anhand von nem Kreditvertrag über die Summe, aber hab halt nichts weiter : (

 

Gruß

hat die bank den brief als sicherheit für den kredit?

in diesem fall könnte man das über die bank ja quasi beweisen.

wenn du allerdings nur einen kredit über die summe hast, hilft dir das nicht.

da hättest du ja auch mundgeklöppelte serviettenhalter von kaufen können, für die versicherung wird das nicht reichen.

Themenstarteram 4. Mai 2008 um 8:03

Naja, aber im Endeffekt steh ich im Brief und somit is es meins?

Denke das jedenfalls...mmmhh..eine Sche*****

Die Versicherung benötigt den Kaufvertrag als Eigentumsnachweis. Der Brief allein ist hierfür nicht der Nachweis. 

Der Wiederbeschaffungswert wird nicht anhand des Kaufvertrages ermittelt.

 

Du könntest das Fahrzeug ja auch zu einem Sonderpreis erworben haben.

 

Du solltest beim Verkäufer ein Duplikat anfordern und das mit den anderen Unterlagen einreichen.

 

Da du für das beibringen aller Unterlagen selber verantwortlich bist, solltest du dich schleunigst darum kümmern. Die Monatsfrist bis zu Regulierung beginnt nämlich erst, wenn der Versicherung alles zu Verfügung steht, was sie angefordert hat.     

Der Fzg-Brief ist keine Besitzurkunde, er kann allerdings als Indiz gewertet werden!

Versuch den Kaufvertrag zu finden oder den Verkäufer evtl auch per Post Mail oder Fax zu erreichen. Trotzdem das was du hast der Versicherung zukommen lassen und mit dem Sachbearbeiter wg des Vertrages sprechen.

Grüße

Steini

Themenstarteram 4. Mai 2008 um 9:09

Alles klar, vielen Dank!

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Die Versicherung benötigt den Kaufvertrag als Eigentumsnachweis....

Seit wann ist denn die Schriftform für einen Kaufvertrag vorgeschrieben?

Oder steht das irgendwo in den Versicherungsbedingungen der Kasko, dass nur mit schriftlichen Kaufvertrag reguliert wird?

Themenstarteram 4. Mai 2008 um 10:26

Das denk ich auch, nen Strick können die einem nicht drehen, aber es macht die Sache eventuell schwerer, bzw. zögert die Regulierung raus...

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

 

Seit wann ist denn die Schriftform für einen Kaufvertrag vorgeschrieben?

Oder steht das irgendwo in den Versicherungsbedingungen der Kasko, dass nur mit schriftlichen Kaufvertrag reguliert wird?

Sicher ist das nicht vorgeschrieben.

 

Es gibt natürlich auch Leute die Kaufen Ihr Auto auf einem Basar per Handschlag oder gewinnen es beim Pokern.....:rolleyes:

 

Das dürfe aber wohl nicht die Regel sein. Und wenn es keinen Kaufvertrag gibt, dann kann -oder sollten man-  dafür auch eine plausible  Erklärung haben.

 

Man kann sich natürlich auch Stur stellen und sich mit der Versicherung darüber streiten.

 

Sicher auch eine Möglichkeit die Regulierung zu verzögern.

 

Wer einen Kaufvertrag hat, kann diesen mit ruhigen Gewissen auch einreichen. Und wer meint dieses nicht tun zu müssen, der hat dann wohl auch etwas zu verbergen, was keiner wissen soll.

Das ist sicher irgendwie einzusehen.

Ich halte es für durchaus glaubwürdig darzulegen, dass man nach Ende der Gewährleistung den Vertrag wegwirft.

Ein jahrelanges Zahlen der Versicherungsbeiträge wird sicherlich auch als Indiz für Eigentum gesehen.

mhh... ja, kann man so stehen lassen.

 

Ich habe habe bei mir zur Hause einen Ordner "Auto". Da sammele ich alles drin, wass ich von meinen Autos, welche ich in meinem bescheidenen Leben mal gefahren habe. 

 

Ich habe sogar noch den Kaufvertrag von meinem ersten Auto, ein alter Polizeikäfer. :D

 

Irgendwie ist das eine Erinnerung  an alte, schöne Zeiten..... :)

 

Warum soll man so etwas wegschmeissen ?

 

In diesem Zusammenhang könnte man ja mal eine Umfrage hier bei MT starten.

 

Wer hat noch die Unterlagen (Kaufvertrag  usw.) von seinem erstem Auto?

 

Müsste man nur woanders starten, nur wo? passt hier ja irgendwie nicht rein.

 

Gruss Delle

 

 

Also ich bin schon froh, wenn ich was aktuelles wiederfinde. :D

Themenstarteram 4. Mai 2008 um 14:09

Geht mir auch so... : )

Andere Frage, wonach richtet sich die Summe, also ich meine was zahlt die Versicherung aus?

Laut Schwacke und inkl. Mwst?

Hab nämlich grad mal nachgesehen...naja, ob ich dafür wieder nen AUto bekomme....jedenfalls nen equivalentes : (

Zitat:

Original geschrieben von maulwurfds

 

Andere Frage, wonach richtet sich die Summe, also ich meine was zahlt die Versicherung aus?

Laut Schwacke und inkl. Mwst?

 

Hab nämlich grad mal nachgesehen...naja, ob ich dafür wieder nen AUto bekomme....jedenfalls nen equivalentes : (

den WBW ermittelt ein KFZ- Sachverständiger am Markt (hoffentlich). Der Mwst.- Anteil richtet sich danach wie dein Fahrzeugtyp am Markt gehandelt wird. Die Thematik mit der MwSt. hatten wir aber bereits schon mehrfach hier. Such mal ein bisschen :D

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