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Kfz fahren unter Antidepressiva
Wie verhält es sich, wenn man unter der Einnahme von Antidepressiva Tianeurax und Venlafaxin einem Verkehrsunfall verkracht (oder mit verwickelt ist). Habe gehört, dass die Versicherungen erst einmal zahlen, aber einem dann in Regress nehmen können.
Hat Jemand Erfahrungen?
VG
Beste Antwort im Thema
Zudem steht ein Verkehrsstraftat im Raum samt FS-Entzug, Geldstrafe und MPU. Dazu sind i.d.R. VK und TK leistungsfrei und HP nimmt Regress.
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96 Antworten
Im Beipackzettel dieser Medikamente steht bestimmt was von Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit?Darauf wird sich die Versicherung berufen und auf grob Fahrlässig wenn nicht sogar Vorsätzlich gehen und Regressansprüche stellen.
Nebenwirkungen von Taneurax lt. Wiki
Häufig (weniger als 1 von 10, aber mehr als 1 von 100 Behandelten) Anorexie (Essstörungen), Albträume, Schlaflosigkeit, Schläfrigkeit, Benommenheit, Kopfschmerzen, Kreislaufkollaps, Zittern, eingeschränktes Sehvermögen, Hitzewallungen, schnelles oder unnatürliches Herzklopfen, Brustschmerz, Atembeschwerden, Mundtrockenheit, Darmträgheit, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Blähungen, Durchfall, Sodbrennen, Rückenschmerzen, Muskelschmerzen, Schwächegefühl, Gefühl, einen Kloß im Hals zu haben.
Gelegentlich (weniger als 1 von 100, aber mehr als 1 von 1 000 Behandelten) Juckreiz, Nesselsucht (Ausschlag).
Selten (weniger als 1 von 1 000, aber mehr als 1 von 10 000 Behandelten) Arzneimittelmissbrauch und -abhängigkeit, besonders bei Patienten unter 50 Jahren, Alkohol- oder Drogenmissbrauch in der Vorgeschichte.
Häufigkeit nicht bekannt Suizid und suizidales Verhalten.
_______
und hier das andere Zeugs:
https://www.gelbe-liste.de/wirkstoffe/Venlafaxin_22560
Unabhängig, wie die Versicherung reagiert: besser lassen!
Verursacht man einen Unfall, ist doch erst mal egal, ob man selbst in Regress genommen wird. Da sollte man die möglichen Folgen für den Unfallgegner im Blick haben. Da gibt es u. U. keine Wiedergutmachung.
Na ja, bei vielen Medikamenten steht das ja ... mir sagen viele, dass sie unter ADs Auto fahren. Aber Angst macht sich halt breit. Müsste 24 km mit Öffis fahren, um zu meinem Arbeitsplatz zu kommen, 3 x umsteigen, 03:15 aufstehen und um 19:00 Uhr zuhause. Das hält doch kein Mensch mit 60 Jahren durch.
Bin echt verzweifelt ....
Zudem steht ein Verkehrsstraftat im Raum samt FS-Entzug, Geldstrafe und MPU. Dazu sind i.d.R. VK und TK leistungsfrei und HP nimmt Regress.
Zitat:
@Anitram_E schrieb am 30. August 2019 um 18:50:16 Uhr:
Na ja, bei vielen Medikamenten steht das ja ... mir sagen viele, dass sie unter ADs Auto fahren. Aber Angst macht sich halt breit. Müsste 24 km mit Öffis fahren, um zu meinem Arbeitsplatz zu kommen, 3 x umsteigen, 03:15 aufstehen und um 19:00 Uhr zuhause. Das hält doch kein Mensch mit 60 Jahren durch.
Bin echt verzweifelt ....
hydrou hat das sehr schön ergänzt.
Ich mag mir kein Urteil über eine solche Situation bilden. Hier solltest Du aber professionellen Rat, auch in Richtung eines Rentenberaters in Betracht ziehen.
Wenn ich mich nicht in der Lage fühlen sollte, würde ich auch nicht fahren. Doch ohne Führerschein bzw. Autofahren kann ich mein Leben nicht bestreiten. Vorsätzlich oder grob fahrlässig möchte ich natürlich keinen Unfall herbeiführen. Ich möchte die Medis auch nicht nehmen komme aber aufgrund eines Klinikaufenthalt nicht drumrum. Und wenn ich mal wieder hier raus bin, brauche ich meine Bewglichkeit mit dem Auto. Alleinstehend, halb eingerichtete Wohnung.
Wie komme ich aus der Nummer mit den Medikamenten raus, ohne mich mit nachbehandelnden Ärzten und Krankenkasse anzulegen? Das macht doch kein Arzt der Welt mit (Wiedereingliederung). Und diese ADs sollst du längere Zeit nehmen und nun?
grob fahrlässig wäre es, wenn man unter Medikamenteneinfluss einen Unfall verursacht und man sucht sich ja nicht aus, wie und wann man einen Unfall verursacht. Hier ist wirklich eine gute Beratung zu empfehlen. Diese Beratung wirst Du hier aber wohl kaum finden.
Ich drück Dir die Daumen, dass Du das in den Griff bekommst!
Wenn die typischen Symptome der Depression abgeklungen sind, kannst du wieder fahren, lt. Anlage IV .... ggf mit Medikamenten. Trotzdem bleibt ein bitterer Beigeschmack. In Rente möchte ich noch nicht gehen - um Gottes Willen nein.
Wo finde ich denn die professionelle Beratung? Rechtsanwalt? Schweineteuer. Bin leider in keinem Rechtsschutzverein.
"Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt und nicht den Apotheker"
Die Frage solltest Du deinem behandelten Arzt stellen, der kann das Beurteilen.
Ich denke das hängt auch von der Dosierung ab............
Zitat:
@Anitram_E schrieb am 30. August 2019 um 19:16:56 Uhr:
Wo finde ich denn die professionelle Beratung? Rechtsanwalt? Schweineteuer. Bin leider in keinem Rechtsschutzverein.
Hier wäre eher ein guter Psychologe/Psychater gefragt. Auch Dein dich behandelnder Facharzt sollte Dir Anlaufstellen nennen können.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 30. August 2019 um 19:19:10 Uhr:
Zitat:
@Anitram_E schrieb am 30. August 2019 um 19:16:56 Uhr:
Wo finde ich denn die professionelle Beratung? Rechtsanwalt? Schweineteuer. Bin leider in keinem Rechtsschutzverein.
Hier wäre eher ein guter Psychologe/Psychater gefragt. Auch Dein dich behandelnder Facharzt sollte Dir Anlaufstellen nennen können.
Der behandelnde Klinikpsychiater meint, ich könne fahren, schriftlich gib es aber nichts (sei nicht übli h)
Der behandelnde Klinikpsychiater meint, ich könne fahren, schriftlich gib es aber nichts (sei nicht üblich) .
Ich möchte doch noch nicht in Rente gehen ...
Der Arzt hat auf mich eine herablassende Art und ich komme mir ver..... vor von ihm