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KFZ-Finanzierung

17 Antworten
Themenstarteram 8. Februar 2015 um 11:39

Hallo,

ich hab eine KFZ-

Finanzierung beantragt, ist auch alles genehmigt, Geld auf dem Konto nun ist das Auto anderweitig verkauft.

Kann ich jetzt ein anderes Fahrzeug kaufen oder soll ich das Geld zurücküberweisen, die Bank will ja innerhalb der nächsten 4 wochen den KFZ-Brief, sonst werden die Kreditkonditionen geändert, andererseits brauch ich ja ein Auto.

Gruss

Hermann

Beste Antwort im Thema
am 10. Februar 2015 um 17:27

Zitat:

@andre_c schrieb am 10. Februar 2015 um 18:16:53 Uhr:

14 tägiges Widerrufsrecht?

Gibt es ein Widerrufsrecht, wenn ich eine Bank laufe und dort einen Kreditvertrag unterschreibe? Ich glaube nicht.

Selbst wenn's online war, sind Bankgeschäfte explizit laut Fernabgabegesetz ausgeschlossen.

Was Du glaubst, ist hier unerheblich. ;)

Gemäß § 495 BGB gilt für Verbraucherdarlehen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Mit dem Fernabsatzgesetz hat dies nichts zu tun.

Gruß

Der Chaosmanager

PS: Online kann man Kreditverträge zwar beantragen, aber nicht abschließen.

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Voraussetzung ist natürlich, dass Du ein anderes passendes Fahrzeug zur Hand hast.

Aber die Frage wurde ich morgen der Bank stellen. Sie ist der Vertragspartner. Wer sonst soll Dir die Frage beantworten können...

Um so etwas zu verhindern, sollte man erst den Kaufvertrag für das Fahrzeug unterschreiben und danach die Finanzierung beantragen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 8. Februar 2015 um 14:23:07 Uhr:

Um so etwas zu verhindern, sollte man erst den Kaufvertrag für das Fahrzeug unterschreiben und danach die Finanzierung beantragen.

und wenn der Kredit dann nicht gewährt wird?:D

Zitat:

@borussia11 schrieb am 8. Februar 2015 um 16:45:10 Uhr:

und wenn der Kredit dann nicht gewährt wird?:D

Diesen Punkt klärt man logischerweise vor der Vertragsunterzeichnung. :rolleyes:

Oder man schließt eine Finanzierung ab, bei der der Kaufvertrag untrennbar mit der Finanzierung verbunden ist. Wenn der eine Vertrag nicht zustande kommt, entfällt auch der andere.

am 9. Februar 2015 um 7:43

Zitat:

@borussia11 schrieb am 8. Februar 2015 um 16:45:10 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 8. Februar 2015 um 14:23:07 Uhr:

Um so etwas zu verhindern, sollte man erst den Kaufvertrag für das Fahrzeug unterschreiben und danach die Finanzierung beantragen.

und wenn der Kredit dann nicht gewährt wird?:D

Dann kann man den Kaufvertrag widerrufen da es sich hier um einen verbundenen Vertrag handelt.

http://www.recht-finanzen.de/.../...s-verbrauchers-verbraucherdarlehen

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 9. Februar 2015 um 08:43:45 Uhr:

Zitat:

@borussia11 schrieb am 8. Februar 2015 um 16:45:10 Uhr:

 

und wenn der Kredit dann nicht gewährt wird?:D

Dann kann man den Kaufvertrag widerrufen da es sich hier um einen verbundenen Vertrag handelt.

http://www.recht-finanzen.de/.../...s-verbrauchers-verbraucherdarlehen

Das ist nicht immer so. Wenn ich nämlich den Kaufvertrag unabhängig vom Kreditvertrag abschließe, weil ich z.B. den Kreditvertrag mit meiner Hausbank schließe, entsteht dadurch kein verbundener Vertrag.

am 9. Februar 2015 um 8:36

Wichtig ist dabei das es sich um eine wirtschaftliche Einheit handelt.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 9. Februar 2015 um 09:36:48 Uhr:

Wichtig ist dabei das es sich um eine wirtschaftliche Einheit handelt.

Diese Einheit ist aber nicht automatisch gegeben, wenn man einerseits ein Auto kauft und andererseits bei der Hausbank dafür einen Kredit abschließt.

am 9. Februar 2015 um 8:57

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 9. Februar 2015 um 09:56:05 Uhr:

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 9. Februar 2015 um 09:36:48 Uhr:

Wichtig ist dabei das es sich um eine wirtschaftliche Einheit handelt.

Diese Einheit ist aber nicht automatisch gegeben, wenn man einerseits ein Auto kauft und andererseits bei der Hausbank dafür einen Kredit abschließt.

So scheint es ja im Falle des TE auch gewesen zu sein.

Gruß

Der Chaosmanager

Wenn das ganze noch frisch ist und kein alternatives Auto in Sicht ist, kannst du als Privatperson von deinem 14-tägigen Widerrufsrecht gebrauch machen.

14 tägiges Widerrufsrecht?

Gibt es ein Widerrufsrecht, wenn ich eine Bank laufe und dort einen Kreditvertrag unterschreibe? Ich glaube nicht.

Selbst wenn's online war, sind Bankgeschäfte explizit laut Fernabgabegesetz ausgeschlossen.

am 10. Februar 2015 um 17:27

Zitat:

@andre_c schrieb am 10. Februar 2015 um 18:16:53 Uhr:

14 tägiges Widerrufsrecht?

Gibt es ein Widerrufsrecht, wenn ich eine Bank laufe und dort einen Kreditvertrag unterschreibe? Ich glaube nicht.

Selbst wenn's online war, sind Bankgeschäfte explizit laut Fernabgabegesetz ausgeschlossen.

Was Du glaubst, ist hier unerheblich. ;)

Gemäß § 495 BGB gilt für Verbraucherdarlehen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Mit dem Fernabsatzgesetz hat dies nichts zu tun.

Gruß

Der Chaosmanager

PS: Online kann man Kreditverträge zwar beantragen, aber nicht abschließen.

Zitat:

@andre_c schrieb am 10. Februar 2015 um 18:16:53 Uhr:

14 tägiges Widerrufsrecht?

Gibt es ein Widerrufsrecht, wenn ich eine Bank laufe und dort einen Kreditvertrag unterschreibe? Ich glaube nicht.

Selbst wenn's online war, sind Bankgeschäfte explizit laut Fernabgabegesetz ausgeschlossen.

Komisch...ich kann für meinen Arbeitgeber-eine Bank-im Ferngeschäft sehr wohl Geschäfte abschließen.

Jedes Verbraucherdarlehen beinhaltet im übrigen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Glauben ist halt nicht wissen.

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