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KFZ-Gutachten oder Angebot von Autohaus

Opel Astra H
Themenstarteram 11. Juni 2011 um 4:15

Hallo Leute,

bei mir ist ein Junge mit seinem Roller hinten in den Astra gerutscht die Stoßstange beschädigt.

Nun frage ich mich, ob es ein Unterschied macht, wenn man einen Gutachten bestellt oder zum Opel-Autohaus fährt und sich ein Angebot machen lässt, für die Versicherung.

Die Preise sollten eigentlich zwischen Gutachten und Autohaus abgeglichen sein. Aber, nachdem Opel für eine popelige Ölablassschraube 14 Euro verlangt hat, bin ich mir da nicht mehr so ganz sicher.

Vor einigen Monaten hatten wir beim Opel Astra vorne einen Unfall, den wir über den Gutachten abgewickelt haben. Es kamen ca. 2000 Euro raus für eine komplette Stoßstange mir SRA, 1x Kotflügel, Motorhaube, 1x Xenon-Scheinwerfer und diverse Kleinteile unter der Stoßstange. (Ob der Kühler auch drin war, weiß ich leide nicht)

Viele Grüße

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16 Antworten

Moin,

ich habe das Thema in unser Versicherungsforum verschoben. Ein Link bleibt im Astra H Forum.

Grüße

Steini

frag doch einfach die versicherung, wie sie es haben möchte. wenn sie ein gutachten möchten, dann nimmst du dir einen sachverständigen, ansonsten sollte hier auch ein kostenvoranschlag nebst bildern reichen

am 11. Juni 2011 um 9:00

Ein Gutachter wird übrigens im Zweifelsfall seine Reparaturkostenberechnung anhand der örtlichen Vertragswerkstatt machen. Mit dem, was er dabei rausbekommt, ist die Reparatur auf jeden Fall abgedeckt. ;)

Themenstarteram 11. Juni 2011 um 11:39

Danke, dann werde ich es wieder über einen Gutachten machen ;)

Dann frage aber die Eltern vorher ob sie es über eine Haftpflichtversicherung abrechnen, und ob der Gutachter von diesen bezahlt wird.

Nicht daß Du auf den Gutachterkosten sitzen bleibst.

 

Denn bei einer privaten Haftpflicht läuft es anders als bei einer Kfz-Haftpflicht.

in dieser angelegenheit spielt die privathaftpflicht aber keine rolle.. das geht über die haftpflicht des rollers, und die ist keine andere als von einem pkw.

@ self: solche aussagen kann man pauschal gar nicht geben.. wäre doch gelacht, der sv kommt trotz stundenlöhnen der vertragswerkstatt nur auf ca. 600-700 euro und der geschädigte müsste hier das gutachten selbst zahlen, da die versicherung dieses nicht akzeptiert, schadenminderungspflicht.. ;) stoßstange beschädigt heißt ja nicht, dass diese gleich neu muss. auf der sicheren seite wäre der geschädigte hier, wenn er der versicherung das schadenbild schildert. wenn diese dann auf ein gutachten besteht, dann kann er sich immer noch einen nehmen und sich auf den wunsch der versicherung beziehen, was die übernahme der kosten angeht. lg

am 12. Juni 2011 um 0:57

"unter der Bedingungen, dass ein Gutachter hinzugezogen werden soll" - klar.

Themenstarteram 12. Juni 2011 um 3:42

Vielen Dank. Wie ihr bereits erwähnt habt, rufe ich sicherheitshalber am Dienstag mal bei der Versicherung an. Ist übrigens die Württembergische :-)

Zitat:

Original geschrieben von beachi

in dieser angelegenheit spielt die privathaftpflicht aber keine rolle.. das geht über die haftpflicht des rollers, und die ist keine andere als von einem pkw.

@ self: solche aussagen kann man pauschal gar nicht geben.. wäre doch gelacht, der sv kommt trotz stundenlöhnen der vertragswerkstatt nur auf ca. 600-700 euro und der geschädigte müsste hier das gutachten selbst zahlen, da die versicherung dieses nicht akzeptiert, schadenminderungspflicht.. ;) stoßstange beschädigt heißt ja nicht, dass diese gleich neu muss. auf der sicheren seite wäre der geschädigte hier, wenn er der versicherung das schadenbild schildert. wenn diese dann auf ein gutachten besteht, dann kann er sich immer noch einen nehmen und sich auf den wunsch der versicherung beziehen, was die übernahme der kosten angeht. lg

Hallo,

@beachi,

du glaubst doch nicht im Ernst, dass die Versicherung hier auf ein Gutachten eines freien SV's besteht der wo nach Eurer Ansicht eh nur unnötige Kosten produziert!?

Noch dazu bei der Württembergischen, ich kenne nur wenige Schadensfälle wo die bei der Regulierung nicht rumzicken.

Dies wird im übrigen auch immer wieder von meinen SV-Kollegen bestätigt.

Der Geschädigte ist in keinster Weise verpflichtet, sich mit der gegnerischen Versicherungen auseinanderzusetzen und von dem würde ich ihn auch abraten. Er kann natürlich wenn er will.

Wenn er möchte kann er aber auch alles seinen Anwalt übergeben und fertig.

Dem Threadersteller würde ich nahelegen zu einem SV seiner Wahl zu gehen und Ihn mal das anschauen zu lassen.

Ob dann ein Kurzgutachten ausreicht oder nicht wird er schon feststellen.

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von beachi

in dieser angelegenheit spielt die privathaftpflicht aber keine rolle.. das geht über die haftpflicht des rollers, und die ist keine andere als von einem pkw.

Ich hatte es so verstanden daß ein Kind (Junge mit seinem Roller) unter den Wagen gerutscht ist.

Daher die Privathaftpflicht.

 

Sollte es jedoch ein junger Mann mit motorbetriebenem Roller und Versicherungskennzeichen sein, dann natürlich die Haftpflicht des Rollers.

Themenstarteram 12. Juni 2011 um 13:43

Hi,

ich kenne das Alter vom Jungen nicht. 15-16 etwa.

Bzgl. dem Beitrag von fordfuchs. Auch wenn ich nicht verpflichtet bin, mich mit der Versicherung in Verbindung zu setzen, muss ich trotzdem beim SV unterschreiben, dass ich die Kosten des Gutachtens übernehmen muss, falls es die Versicherung nicht übernimmt.

Das macht er ja sicherlich nicht umsonst, wenn da ein paar Versicherung nicht herumzicken würden?

am 18. Dezember 2013 um 7:24

Hi,

nach leidvollen Erfahrungen würde ich das Ganze direkt an einen Anwalt zur Durchsetzung meiner Forderungen übergeben. Kostet Dich nix und Du bist sicher, dass es so geregelt wird, wie es sich gehört.

Versicherer zicken wesentlich weniger rum, wenn das ein Anwalt regelt.

Und Du kannst Dich zurücklehnen und das Ergebnis abwarten.

 

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