ForumKaufberatung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Kfz kauf über dritte Person.

Kfz kauf über dritte Person.

Themenstarteram 24. September 2017 um 11:22

Hi

Ich hatte mir ein Auto angeschaut angezahlt und Kaufvertrag gemacht mit dem Verkäufer.

Unterlagen vom Kfz , brief.schein. TÜV Scheckheft wurden mir vorgelegt Daten stimmen auch mit dem Kfz überein.

Nun ist der Verkäufer nicht die Person der im Brief und im schein steht,

Sondern wird verkauft für die Freundin wo der Wagen auf ihren Vater angemeldet ist bzw Eigentümer ist laut brief.

Benötige ich eine Vollmacht vom Besitzer eigentümer der im Brief steht das der Verkäufer mir den Wagen verkaufen darf?

Oder reichen die Daten im Kaufvertrag über die 3te Person aus. Ausweiss kopiert Personalausweises Nummer im Kaufvertrag alles soweit ok . Adresse stimmt auch.

Normal ist wer den Brief hat ist der Besitzer. Sprich ich kaufe den Wagen melde ihr an und meiner.

Aber doch wenn der Wagen fälschlicherweise verkauft wird ohne dem wissen des Eigentümers dann stehe ich nacher blöd da oder?

Wäre über Tipps dankbar.

Gruss

Beste Antwort im Thema

Die neuen KFZ-Papiere sind kein Eigentumsnachweis. Steht sogar drauf.

11 weitere Antworten
Ähnliche Themen
11 Antworten

Die neuen KFZ-Papiere sind kein Eigentumsnachweis. Steht sogar drauf.

Es muss geprüft werden ob das Fahrzeug gestohlen wurde, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen ist. Zur Klärung dieses Punktes am besten tel. Kontakt mit Halter aufnehmen.

Wenn nicht gestohlen und alle Fahrzeugpapiere in Ordnung, ist es ein gutgläubiger Kauf(s.BGB).

O.

Ja das wirkt oftmals auf den ersten blick eigenartig, ist aber oftmals harmlos.

Selber habe ich auch keinen Bock ein Auto zu v erkaufen und auch nicht die Zeit. Das macht immer ein Kumpel von mir für einen Obolus. Bzw. ich habe auch schon mal vor Jahren ein Fahjrzeug von einem Kollegen verkauft, der auf Montage ins Ausland musste.

Zitat:

@Dortmundar schrieb am 24. September 2017 um 13:22:59 Uhr:

Hi

Ich hatte mir ein Auto angeschaut angezahlt und Kaufvertrag gemacht mit dem Verkäufer.

Unterlagen vom Kfz , brief.schein. TÜV Scheckheft wurden mir vorgelegt Daten stimmen auch mit dem Kfz überein.

Nun ist der Verkäufer nicht die Person der im Brief und im schein steht,

Sondern wird verkauft für die Freundin wo der Wagen auf ihren Vater angemeldet ist bzw Eigentümer ist laut brief.

Benötige ich eine Vollmacht vom Besitzer eigentümer der im Brief steht das der Verkäufer mir den Wagen verkaufen darf?

Oder reichen die Daten im Kaufvertrag über die 3te Person aus. Ausweiss kopiert Personalausweises Nummer im Kaufvertrag alles soweit ok . Adresse stimmt auch.

Normal ist wer den Brief hat ist der Besitzer. Sprich ich kaufe den Wagen melde ihr an und meiner.

Aber doch wenn der Wagen fälschlicherweise verkauft wird ohne dem wissen des Eigentümers dann stehe ich nacher blöd da oder?

Wäre über Tipps dankbar.

Gruss

Laß dir vom Verkäufer, der ja wohl alle Unterlagen hat, den alten Kaufvertrag zeigen.

Denjenigen , der darin als Käufer vermerkt ist, kontaktierst du, und fragst ob der Wagen wirklich verkauft werden soll.

Und der Verkäufer braucht natürlich auch eine Vollmacht vom Eigentümer.

Wer steht denn in deinem Kaufvertrag als Verkäufer?

Aber mal ehrlich!

Der Wagen wird für eine Freundin verkauft, wo Papa als Halter eingetragen ist. Da sind gleich 3 Personen involviert.

Warum verkauft Papa nicht? Warum verkauft die Freundin nicht?

Gruß,

der_Nordmann

Ich finde solche Geschichten immer merkwürdig.

Zu 10% stimmt das meist auch, ansonsten ist es ein illegaler Händler.

in den meisten Fällen wird es einfach ein Kleinhändler sein, der sich die Gewährleistung sparen will

 

hatten einmal einen - auch vom Namen her eindeutig - südosteuropäisch-stämmigen Hausmeister (auf dem Gelände eines Gebrauchtwagenhandels, so dass dann auch eine rote Nummer zur Hand war), der das Auto (einen Kleintransporter) seines Vaters verkaufen wollte ...

... bei dem aber in den Papieren ein urdeutscher Name stand - genauer gesagt der Firmenname eines Handwerksbetriebs

angesichts des Gesamteindrucks bei der Probefahrt war verständlich, dass niemand für die ausgenudelte Kiste noch Gewährleistung geben wollte ;)

Und trotzdem kann man dann mit offenen Karten spielen.

Wer beim Halter lügt, der hat such noch mehr zu verbergen.

Finger weg von solchen Machenschaften.

Gruß,

der_Nordmann

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 26. September 2017 um 05:08:23 Uhr:

Und trotzdem kann man dann mit offenen Karten spielen.

Wer beim Halter lügt, der hat such noch mehr zu verbergen.

Finger weg von solchen Machenschaften.

Gruß,

der_Nordmann

..jepp, kann ich nur zustimmen..

Gibt genügend andere Händler, die nicht so "tricksen"..

Grüße

Genauso seh ich das auch.

Man muss eigentlich nur am Telefon einige Fragen stellen, die nur der tatsächlich letzte Halter beantworten kann. Wenn da nichts Plausibles kommt, dann hat sich das erledigt.

 

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 26. September 2017 um 05:08:23 Uhr:

Und trotzdem kann man dann mit offenen Karten spielen.

Wer beim Halter lügt, der hat such noch mehr zu verbergen.

Finger weg von solchen Machenschaften.

Gruß,

der_Nordmann

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Kfz kauf über dritte Person.