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Kfz Kennzeichen doppelt ich war nie in Norwegen

Themenstarteram 30. März 2013 um 18:59

Heute bekam mein Mann sogar doppelt Post aus Norwegen im Briefkasten.

Zweimal Knöllchen für nicht gezahlte Mautgebühr in Norwegen.

Auf dem Bild ist definitiv die Frontseite eines Subaru Forester, er aber besitzt einen Ford Mondeo.

Im Mai 2011 hatte ich einen Subaru. Diesen habe ich einen Autoverwerter "verkauft".

Das Kennzeichen hat er aber für seinen "neuen" Wagen übernommen.

Kann es sein, daß die Zulassungsstelle zweimal das Kennzeichen vergeben hat?

Zumal erstaunlich ist, daß wenn dieser Subaru immer noch durch die Gegend fährt und sogar es bis nach Norwegen schafft.

Nun werden wir der Form halber erst einmal Widerspruch einlegen, Autofront fotografieren,Kfz Zulassung einscannen. Straßenverkehrsamt, Polizei, Verbraucherzentrale?

Das ganze ist ärgerlich, da wir es ja nicht mit einer deutschen Behörde zu tun haben.

Viele Grüße carlchen

Beste Antwort im Thema

Nicht zwangsläufig - im Ausland werden schon mal beispielsweise BO und BÖ verwechselt.

Oder aus AB-C 123 wird A-BC 123...

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Zitat:

Original geschrieben von carlchen_65

Heute bekam mein Mann sogar doppelt Post aus Norwegen im Briefkasten.

Zweimal Knöllchen für nicht gezahlte Mautgebühr in Norwegen.

Auf dem Bild ist definitiv die Frontseite eines Subaru Forester, er aber besitzt einen Ford Mondeo.

Im Mai 2011 hatte ich einen Subaru. Diesen habe ich einen Autoverwerter "verkauft".

Das Kennzeichen hat er aber für seinen "neuen" Wagen übernommen.

Kann es sein, daß die Zulassungsstelle zweimal das Kennzeichen vergeben hat?

Zumal erstaunlich ist, daß wenn dieser Subaru immer noch durch die Gegend fährt und sogar es bis nach Norwegen schafft.

Nun werden wir der Form halber erst einmal Widerspruch einlegen, Autofront fotografieren,Kfz Zulassung einscannen. Straßenverkehrsamt, Polizei, Verbraucherzentrale?

Das ganze ist ärgerlich, da wir es ja nicht mit einer deutschen Behörde zu tun haben.

Viele Grüße carlchen

Es würde mich nicht wundern, wenn der Subaru auf dem Bild euer Auto ist, und das Vergehen vor dem Jahr 2011 stattgefunden hat. Dies ist die logischte Erklärung.

Sollte dies nicht der Fall sein, dann geh einfach zur nächsten Polizeistation. Die Verbraucherzentrale kümmert sich nicht um Knöllchen, und das Straßenverkehrsamt hat damit auch nichts zu tun.

Wer hatte denn alles Zugriff auf den Wagen? Habt ihr beim Verwerter die Kennzeichen mitgenommen? Eventuell hat ein Kunde des Verwerters eure Kennzeichen dort mitgenommen, und an ein ähnliches Fahrzeug geschraubt.

am 30. März 2013 um 20:41

Wurde der Ex-Subaru denn jemals von euch in Norwegen bewegt? War es ebenfalls ein Forester? Wann soll sich die Ordnungswidrigkeit ereignet haben? Wurden die Kennzeichen dem Verwerter mitgegeben bzw. wer hat das Fahrzeug damals abgemeldet?

 

 

Themenstarteram 30. März 2013 um 20:41

Kleine Erklärung,

den Wagen hat mein Mann einem hiesigen Autoschrotthändler "verkauft". Der Wagen hatte so viele Mängel, der Marder hat sich an der Elektronik ausgetobt (mein Mann hat keinen Marderschaden in der TK), der Auspuff und die Bremsen waren fällig.

Die Schilder hat mein Mann behalten. Ich hoffe er hat noch den Abmeldeschein, wer denkt schon an so was. Der Subaru wurde , wahrscheinlich von einem Straßenautohändler, davon gibt es in unserer Stadt viele, der Wagen dem Autoverwerter abgekauft und wohl wieder fahrtauglich gemacht.

Geblitzt wurde er Ende Januar dieses Jahres.

Warum Verbraucherzentrale, Ganz einfach, wir haben keinen Rechtschutz und die Verbraucherzentrale gibt auch bei so etwas Auskunft, bzw. Rechtsberatung.

Es würde mich nur interessieren, kommt so etwas "häufig" vor.

schwarz weiß foto oder farbig?

stimmt die farbe? ( dunkel; hell)

ist womöglich dein subaru

mit nachgemachten kennzeichen.

alte kennzeichen oder neue?

was war auf dem auto? was ist auf dem bild?

Von wem kam denn der Brief ?

Und wo soll der Mautverstoss stattgefunden haben ?

Zitat:

Original geschrieben von carlchen_65

Die Schilder hat mein Mann behalten. Ich hoffe er hat noch den Abmeldeschein, wer denkt schon an so was.

Geblitzt wurde er Ende Januar dieses Jahres.

Warum Verbraucherzentrale, Ganz einfach, wir haben keinen Rechtschutz und die Verbraucherzentrale gibt auch bei so etwas Auskunft, bzw. Rechtsberatung.

Es würde mich nur interessieren, kommt so etwas "häufig" vor.

Wenn die Kennzeichen am alten Wagen abgeschraubt wurden, und eurer neuer Wagen die selben Kennzeichen hat, dann wurde der alte Wagen ordnungsgemäß abgemeldet. Somit braucht man auch nicht wirklich zu recherchieren, ob das euer Subaru auf dem Foto ist. Das die Kennzeichen nachgemacht wurden ist zwar möglich, aber unwahrscheinlich.

Stimmt denn das Kennzeichen wirklich überein, und ist auch auf dem Bild gut lesbar, oder ist es nur ein ähnliches Kennzeichen?

Nein, es kommt fast nie vor, und deshalb würde ich auch zur Polizei gehen. Eventuell Anzeige gegen unbekannt stellen, aber da kennt die Polizei sich besser mit aus.

Schaut nach ob es wirklich exakt euer altes Kennzeichen ist!

Ein Kollege bekam Post aus Italien das er mit seiner Harley mit über 50km/h zu schnell geblitzt wurde. An der Sache stimmten aber 2 Dinge nicht:

 

- er besitzt keine Harley und hat auch nie eine besessen

- das Kennzeichen war aber fast gleich mit dem seines 125er Rollers

das der Harley hatte XX-VV1 er an seinem Roller hat XX-YV1.

In eurem Fall kann es auch sein, das euer altes Auto mit entstempelten Kennzeichen rumfährt.

Aber selbst wenn ihr keine Abmeldebescheinigung o.Ä. mehr habt, einen Kaufvertrag bzw. einen Entsorgungsnachweis habt ihr hoffentlich noch?

BTW:

Was wäre eigtl. wenn ich ein Fahrzeug zum verschrotten bringe und auch den entsprechenden Nachweis das er verschrottet wurde bekomme, sich aber einige Zeit später herausstellt das mein Wagen doch noch fährt. Würde in diesem Fall nicht sogar der Schrotti bestraft werden?

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20

 

Was wäre eigtl. wenn ich ein Fahrzeug zum verschrotten bringe und auch den entsprechenden Nachweis das er verschrottet wurde bekomme, sich aber einige Zeit später herausstellt das mein Wagen doch noch fährt. Würde in diesem Fall nicht sogar der Schrotti bestraft werden?

Natürlich bringt das Ärger mit sich für den Entsorgungsbetrieb.

Dieser muss ja letztendlich Zertifiziert sein und sollte sich auch entsprechenden verhalten.

Wege eine entsperchende Karrosse wieder auf die Straße zu bringen gibts aber dennoch.

Es heist ja auch nicht verschrotten sondern verwerten und aktuell müssen mindestens 85 % des durchschnittlichen Gewichts eines Altfahrzeugs zu verwerten und mindestens 80 % stofflich (werk- oder rohstofflich) zu verwerten oder wiederzuverwenden.

 

Ich würde auf jeden Fall zur Polizei gehen und einen eventuellen Kennzeichenmissbrauch 3. anzeigen.

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20

In eurem Fall kann es auch sein, das euer altes Auto mit entstempelten Kennzeichen rumfährt.

Aber selbst wenn ihr keine Abmeldebescheinigung o.Ä. mehr habt, einen Kaufvertrag bzw. einen Entsorgungsnachweis habt ihr hoffentlich noch?

Liest denn keiner hier die Beiträge durch?

Das Nummernschild wurde vom alten Wagen entfernt. Ob es mitgenommen wurde, und im Besitz des früheren Halters ist wurde nicht genau beantwortet. Das der Autoverwerter die ungültigen Nummernschilder wieder an einen Schrottwagen anbringt ist sehr unwahrscheinlich. Man müsste sie kostenpflichtig nachmacken, aber hätte dann keine Plaketten drauf, wodurch der Wagen auffallen würde. Es ist leichter durch die Straßen zu fahren, und von einem parkenden Subaru die Kennzeichen zu entwenden, da dort alle Plaketten drauf sind.

Das Kennzeichen wurde auf den neuen Wagen übertragen, dies ist nur möglich, wenn das alte Kennzeichen abgemeldet wurde. Somit ist es unwichtig, ob der alte Wagen wieder auf der Straße bewegt wird, oder verschrottet wurde. Hätte man die Kiste ausgeschlachtet am Straßenrand gefunden, und man wäre anhand der Fahrgestellnummer auf den früheren Halter gekommen müsste man sich über den Verbleib des Wagens Gedanken machen.

Arrrg, den Nebensatz "die Schilder hat mein Mann behalten" hatte ich heut Morgen doch glatt überlesen ;)

Dann dürfte in diesem Fall wohl eine Verwechselung, wie von mir geschrieben, vorliegen.

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