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KFZ Nachtrag, Hilfe

Themenstarteram 24. November 2019 um 13:39

Guten Tag,

lange ist es her das ich mich in einem Forum gemeldet habe aber öfters mal habe ich hier schon mal hilfreiche Antworten gefunden, deswegen schreibe ich.

Geschichte ist etwas länger.

Mache gerade mein Führerschein, bin bald fertig.

Habe ein einmaliges Angebot für ein KFZ bekommen und zugeschlagen, mich darum gekümmert und es ist nun allzeit bereit zum Fahren. Zugelassen, TÜV und vom Fachmann überprüft (Freund hat es gefahren, zur Werkstatt).

Ob das jetzt so gut ist, spalten sich die Geister, jedenfalls habe ich ein fahrbaren Untersatz, sobald ich meinen Führerschein habe.

Aufgrund eines Umzuges und natürlich wegen der Zulassung musste ich mein KFZ versichern lassen, damit es auch irgendwo stehen darf. (Jemand mit Führerschein eingetragen)

Soweit, aushaltbar.

Bin nun aufjedenfall schlauer und nach dem 01. 01. 2020 das auch so angehen.

Auto versichert, zugelassen und Umgezogen.

Auto wurde gefahren und sicher untergebracht.

Während ich am überlegen bin Aufgrund von privaten aus dem Umzug resultierenden Probleme den Wagen vielleicht kurzfristig abzumelden oder still zu legendamit ich meine Finanzen organisieren kann, war der Wagen noch in den nicht allzu entfernten alten Bezirk angemeldet.

Wegen Umzugsstress und weil ich unentschlossen war wegen den Finanzen.

Um wenigstens etwas in der Todo Liste vorran zu kommen, habe ich schonmal meine Adresse/persönliche Anschrift bei meiner KFZ-Versicherung geändert.

Die Benotung liegt auf persönliche Adresse.

KFZ meldet sich mit saftigen Nachtrag, weil daraus die logische Konsequenzen gezogen wird, kfz nun auch im neuen Bezirk, somit andere Regionalkasse zuständig ist,somit Nachtrag.

Offenbar wurde hier persönliche Anschrift mit KFZ Bezirk verwechselt, von den Umelden das ich aus diversen Gründen vor mir her geschoben habe.

Habe der Kfz-Versicherung eine Mitteilung über das Missverständnis geschickt, das der gleiche Bezirk bestehen bleibt und das der vereinbarte Konditionen greifen und das nur der vereinbarte monatliche Betrag abgezogen werden soll.

An freitag Rücklastschrift von der Kfz-Versicherung, diese haben versucht den Nachtrag abzubuchen.

Habe ich vermutet und vorzeitig alles abgehoben, sehe ich nicht ein.

Nun zum jetzigen Zeitpunkt habe ich mich entschieden zu wechseln, noch immer unentschlossen, vielleicht verkaufen und abmelden um weiter unnötigen Kosten zu entgehen.

Versicherung sitzt mir im Nacken,

was soll ich tun?

Sie werden nochmal Versuchen was abzuheben,

wenn sie es getan haben hole ich es mir wieder.

Wegen dem ganzen und weil ich mir unsicher bin habe ich gedacht das durch Abmeldung dem ganzen zu entgehen?

Außerdem werden mir zum Vertragsende die sogut wie gar nicht gefahren Kilometer zurück bezahlt?

Außerdem, ich habe die Abbuchung untersagt und sie machen es trotzdem?

Wie gehe ich mit dem Nachtrag um?

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Abmelden kann man doch jederzeit. Verkaufen auch.

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Du kannst die alte Versicherung kündigen, weil nun ja eine neue Situation entstanden ist. Somit besteht ein Sonderrecht zur Kündigung. Zurückzahlen werden sie wahrscheinlich nichts.

Am besten direkt ins Gespräch gehen. Anrufen und den Sachverhalt persönlich klären. Ist ja offensichtlich ein Missverständnis

Was ist eine persönliche Anschrift. Ich kenne nur Wohnsitz auf den das Fahrzeug gemeldet werden muss.

Themenstarteram 24. November 2019 um 14:06

Damit meine ich meinen Wohnsitz,

mein KFZ ist aufgeschobenerweise noch auf meinen Alten Wohnsitz gemeldet wo ein anderer Teil meiner Familie lebt.

Da hast Du Dich in eine blöde Lage manövriert.

Der Versicherung hättest Du Deinen neuen Wohnsitz besser nicht gemeldet, solange jemand Dir die Post vom alten Wohnsitz noch nachbringen kann,

Ausschlaggebend ist nunmal der gemeldete 1.Wohnsitz des Halters für die Einstufung der Regionalklassen und ein KFZ muss dort zugelassen sein wo der Halter seinen Hauptwohnsitz hat.

Edit: Bist Du als Halter im KFZ Brief (ZB2) eingetragen?

Oder bist Du lediglich der Versicherungsnehmer?

Du bist verpflichtet, dein Fahrzeug nach einem Wechsel des Hauptwohnsitzes, unverzüglich umzumelden.

Daraus folgt, dass die neuen Tarifmerkmale gelten und du zur Zahlung verpflichtet bist.

Scheinbar bist du auf dem besten Weg, dir Ärger einzuhandeln.

Nächstes Problem wäre:

Wenn die Versicherung den Ihr zustehenden Beitrag nicht abbuchen kann, bist Du mit der Zahlung im Verzug und Du gibst Ihr die Möglichkeit Dir zu kündigen.

Damit wird es dann u.U. sehr schwer eine neue V. zu günstigen Konditionen zu finden.

Also besser: kündige bis zum 30.11.19 von Dir aus den Vertrag zum 01.01.20

Den hat er doch schon, als nächstes wird gemahnt und dann der Versicherungsschutz gekündigt

Themenstarteram 24. November 2019 um 14:56

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 24. November 2019 um 15:19:59 Uhr:

Da hast Du Dich in eine blöde Lage manövriert.

Der Versicherung hättest Du Deinen neuen Wohnsitz besser nicht gemeldet, solange jemand Dir die Post vom alten Wohnsitz noch nachbringen kann,

Ausschlaggebend ist nunmal der gemeldete 1.Wohnsitz des Halters für die Einstufung der Regionalklassen und ein KFZ muss dort zugelassen sein wo der Halter seinen Hauptwohnsitz hat.

Edit: Bist Du als Halter im KFZ Brief (ZB2) eingetragen?

Oder bist Du lediglich der Versicherungsnehmer?

Da hast Du recht, dachte ich mir auch hätte ich lieber nicht.

Halter und Versicherungsnehmer.

Also wenn der gemeldete Wohnsitz rechtens ist, haben die also recht?

Danke für die Antwort

Ist da jetzt eine Frage oder Feststellung?

Themenstarteram 24. November 2019 um 15:02

Zitat:

@celica1992 schrieb am 24. November 2019 um 15:59:38 Uhr:

Ist da jetzt eine Frage oder Feststellung?

Hallo,

das ist eine Frage.

Vielen Dank :)

Da hast du Mist gebaut weil du dachtest du wüsstest es besser als die Versicherung. Jetzt gilt: bereuen und zu Kreuze kriechen. Vielleicht lässt sich das schlimmste ja noch abwenden wenn du schnell alles überweist.

Themenstarteram 24. November 2019 um 15:12

Vielen Dank für die schnelle Antworten.

Soweit ich Verstanden habe, ist der Nachtrag rechtens sobald ich meinen neuen Wohnsitz melde und nicht erst beim Umelden vom KFZ.

Was heißt ich muss zahlen obwohl der Wagen noch wo anders gemeldet ist.

Am besten die Versicherung bezahlen damit ich in Zukunft auch noch eine finde und umelden, da ich den Nachtrag sowieso nicht mehr entgegen kann durch meine Wohnsitz Änderung.

Außerdem zur neuen Zulassungsstelle gehen um Ärger zu vermeiden.

Vielen Dank das Ihr mir alles beantwortet habt.

Zitat:

@DrPT schrieb am 24. November 2019 um 14:46:47 Uhr:

Du kannst die alte Versicherung kündigen, weil nun ja eine neue Situation entstanden ist. Somit besteht ein Sonderrecht zur Kündigung. Zurückzahlen werden sie wahrscheinlich nichts.

Am besten direkt ins Gespräch gehen. Anrufen und den Sachverhalt persönlich klären. Ist ja offensichtlich ein Missverständnis

Das ist falsch! Änderungen der Tarifmerkmale, die der Versicherungsnehmer zu verantworten hat, berechtigen nicht zur Sonderkündigung. Sonst könnte man ja jeden Vertrag unterjährig beenden, wenn man die beantragten km überschreitet.

Melde das Auto ab und stelle es privat unter oder verkaufe es. Das führt zur Erstattung von Kfz-Steuer und die Versicherung wird taggenau abgerechnet.

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