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KFZ ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1 ummelden?

Themenstarteram 7. November 2020 um 18:30

Hallo!

Wir haben uns jetzt ein neues gebrauchtes Fahrzeug gekauft.

Wir haben einen Kaufvertrag geschlossen, den letzten TÜV Bericht und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 übergeben bekommen. Aber keine Zulassungsbescheinigung Teil 1.

Das KFZ ist seit September 2020 abgemeldet. Hat aber TÜV bis September 2022.

Habe also Online Kennzeichen reserviert. Und wollte es auch Online Anmelden. Aber dafür brauche ich solche Sicherheitscodes die man auf der Zulassung Teil 1 und Teil 2 frei rubbeln muss. Aber da ich den Teil 1 nicht habe kann ich es schon einmal nicht online machen.

Wenn ich vor Ort in Berlin einen Termin machen will, steht auch das ich als Unterlagen dieses Dokument brauche, also die Zulassungsbescheinigung Teil 1.

Aber ist diese nicht egal, da ich ja sowieso einen neuen ausgestellt bekomme? Ich bin da relativ unerfahren.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Nickie-007 schrieb am 8. November 2020 um 08:48:55 Uhr:

Ein Auto ohne Zulassungsbescheinigung zu kaufen wäre mir suspekt, aber gut.

Du musst einen neuen bei der zuständigen KFZ Zulassungstelle beantragen, dafür benötigst du folgende Sachen:

- Personalausweis oder Reisepass (dann mit Meldebescheinigung)

- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht)

- Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. Fahrzeugbrief

- Eidesstattliche Versicherung bei Verlust

- Anzeigeaufnahme der Polizei bei Diebstahl

Quelle: https://www.adac.de/.../

Wie soll der TE denn eideststattlich den Verlust der Z1 bestätigen, wenn er/sie niemals eine hatte? Was man vom Verkäufer gar nicht bekommen hat, kann man auch nicht verlieren.

Wie soll der TE denn bei der Polizei den Diebstahl der Z1 anzeigen, wenn er/sie niemals eine hatte? Was man vom Verkäufer nie bekommen hat, kann auch nicht gestohlen werden!

Ein Fahrzeug ohne Papiere zu kaufen ist ein hohes Risiko. Ich würde hier raten erst einmal zur Polizei zu gehen und prüfen zu lassen, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist, denn die Z2 bewahren viele Fahrzeughalter im Kfz auf, sodass diese bei einem Diebstahl gleich mit in die Hände der Diebe fällt.

Ich drücke dem TE jedenfalls die Daumen, dass die Karre nicht geklaut ist.

Nachdem das geklärt ist, muss die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinugung beantragt werden. Erst danach kann an die Zulassung selber gedacht werden.

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Ein Auto ohne Zulassungsbescheinigung zu kaufen wäre mir suspekt, aber gut.

Du musst einen neuen bei der zuständigen KFZ Zulassungstelle beantragen, dafür benötigst du folgende Sachen:

- Personalausweis oder Reisepass (dann mit Meldebescheinigung)

- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht)

- Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. Fahrzeugbrief

- Eidesstattliche Versicherung bei Verlust

- Anzeigeaufnahme der Polizei bei Diebstahl

Quelle: https://www.adac.de/.../

Zitat:

@SebastianAuto [url=https://www.motor-talk.de/.../...ung-teil-1-ummelden-t6977473.html?...]schrieb am 7. November 2020 um 19:

Aber ist diese nicht egal, da ich ja sowieso einen neuen ausgestellt bekomme? Ich bin da relativ unerfahren.

Wenn's egal wäre, warum wird in der FZV die Vorlage der Zulassungsbescheinigung (bestehend aus Teil 1 und 2) verlangt?

Warum wurde die ZB1 nicht übergeben? Wo ist sie hin. Bei der Abmeldung muss sie ja noch vorhanden gewesen sein,sonst gäbe es eine neue.

Rufe den Verkäufer an,der soll sie Dir schicken.

Zitat:

@Nickie-007 schrieb am 8. November 2020 um 08:48:55 Uhr:

Ein Auto ohne Zulassungsbescheinigung zu kaufen wäre mir suspekt, aber gut.

Du musst einen neuen bei der zuständigen KFZ Zulassungstelle beantragen, dafür benötigst du folgende Sachen:

- Personalausweis oder Reisepass (dann mit Meldebescheinigung)

- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht)

- Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. Fahrzeugbrief

- Eidesstattliche Versicherung bei Verlust

- Anzeigeaufnahme der Polizei bei Diebstahl

Quelle: https://www.adac.de/.../

Wie soll der TE denn eideststattlich den Verlust der Z1 bestätigen, wenn er/sie niemals eine hatte? Was man vom Verkäufer gar nicht bekommen hat, kann man auch nicht verlieren.

Wie soll der TE denn bei der Polizei den Diebstahl der Z1 anzeigen, wenn er/sie niemals eine hatte? Was man vom Verkäufer nie bekommen hat, kann auch nicht gestohlen werden!

Ein Fahrzeug ohne Papiere zu kaufen ist ein hohes Risiko. Ich würde hier raten erst einmal zur Polizei zu gehen und prüfen zu lassen, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist, denn die Z2 bewahren viele Fahrzeughalter im Kfz auf, sodass diese bei einem Diebstahl gleich mit in die Hände der Diebe fällt.

Ich drücke dem TE jedenfalls die Daumen, dass die Karre nicht geklaut ist.

Nachdem das geklärt ist, muss die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinugung beantragt werden. Erst danach kann an die Zulassung selber gedacht werden.

am 8. November 2020 um 10:48

@NSchuder

Nur zum Verständnis. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist das, was man früher als Kfz-Schein bezeichnete. Teil II nannte sich früher Kfz-Brief.

Da heutzutage viele Fahrzeuge finanziert werden/sind, liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II in diesen Fällen bei der finanzierenden Bank. Dass jemand den "Kfz-Brief" im Auto spazieren fährt, dürfte eher unwahrscheinlich sein.

Warum soll das Auto geklaut sein? Dann wär eher die Z II nicht vorhanden.

Das die Z I verloren geht kommt öfters vor ...

Der korrekte Weg wäre das der Verkäufer die ZI neu beantragt ...

Der kurze Weg, nicht ganz korrekt, selber den Verlust melden, das ist ein eigener Vorgang/Termin und alles was man dazu braucht steht auf der berlin.de Seite, bzw. hat oben ein Vorschreiber gepostet..

Musst du selber wissen was der einfachere Weg is, ich würde einfach davon ausgehen das die Z I kurz nach Kauf/wärend dem Verkauf verloren wurde, an den genauen Hergang kann ich mich nicht mehr erinnern ..:D:D. und genau so wird auch die eidestattliche Erklärung ausgefüllt ...

Natürlich wär es am besten der Verkäufer macht das, aber ob und wie motiviert er das macht .... mir wär das zu stressig...

Themenstarteram 8. November 2020 um 11:03

Also ich kann hier wirklich sagen erstmal danke für die Antworten.

Das Fahrzeug ist nicht gestohlen....wir haben einen Kaufvertrag, mit Perso Daten abgeschrieben und waren sogar vor seiner Adresse zum Treffen. Er ist selbstständig als Taxifahrer, und seine Daten findet man auch im Internet.

Also an dem Menschen ist alles legitim.

Problem ist nur das ich ihn halt seit dem Verkauf (Samstag 12 Uhr) nicht mehr an sein Handy kriege wegen dieser Sache. Aber mal sehen, vielleicht hat er einfach nur keine Zeit. Ansonsten melde ich mich mal Montag früh bei der 115 (Bürgertelefon) und Schildere mal da mein anliegen. Ansonsten wenn der Verkäufer nicht mehr zu erreichen ist muss ich selbst den Verlust melden und eine neue ZuB 1 beantragen, um es dann neu anzumelden. Verrückte Welt. :D

Zitat:

Wie soll der TE denn eideststattlich den Verlust der Z1 bestätigen, wenn er/sie niemals eine hatte? Was man vom Verkäufer gar nicht bekommen hat, kann man auch nicht verlieren.

Er hat die ZB2 und den Kaufvertrag, also warum soll das nicht gehen ?

Wie soll der TE denn bei der Polizei den Diebstahl der Z1 anzeigen, wenn er/sie niemals eine hatte? Was man vom Verkäufer nie bekommen hat, kann auch nicht gestohlen werden!

Da steht ja auch, "BEI" Diebstahl.

denn die Z2 bewahren viele Fahrzeughalter im Kfz auf, sodass diese bei einem Diebstahl gleich mit in die Hände der Diebe fällt.

Davon habe ich ja noch nie gehört, wer so etwas wirklich macht ist selber Schuld.

Du verwechselst die ZB2 bestimmt gerade mit der ZB1.

Zitat:

@SebastianAuto schrieb am 8. November 2020 um 12:03:26 Uhr:

Also ich kann hier wirklich sagen erstmal danke für die Antworten.

Das Fahrzeug ist nicht gestohlen....wir haben einen Kaufvertrag, mit Perso Daten abgeschrieben und waren sogar vor seiner Adresse zum Treffen. Er ist selbstständig als Taxifahrer, und seine Daten findet man auch im Internet.

Also an dem Menschen ist alles legitim.

Problem ist nur das ich ihn halt seit dem Verkauf (Samstag 12 Uhr) nicht mehr an sein Handy kriege wegen dieser Sache. Aber mal sehen, vielleicht hat er einfach nur keine Zeit. Ansonsten melde ich mich mal Montag früh bei der 115 (Bürgertelefon) und Schildere mal da mein anliegen. Ansonsten wenn der Verkäufer nicht mehr zu erreichen ist muss ich selbst den Verlust melden und eine neue ZuB 1 beantragen, um es dann neu anzumelden. Verrückte Welt. :D

Selbst den Verlust mittels Abgabe eines falschen Versicherung an Eides statt anzeigen?

Beließ Dich mal wieviel dafür aufgerufen wird.

Und alles nur,weil man beim Kauf sich nicht die vollständigen Papiere aushändigen lässt.

Aus welchem Zulassungsbezirk ist das Fahrzeug? Diese ist für die Ausstellung der Ersatzpapiere zuständig!

Was habt ihr im KV bzgl der ZB1 festgehalten?

Zitat:

@Nickie-007 schrieb am 8. November 2020 um 12:54:10 Uhr:

Zitat:

Wie soll der TE denn eideststattlich den Verlust der Z1 bestätigen, wenn er/sie niemals eine hatte? Was man vom Verkäufer gar nicht bekommen hat, kann man auch nicht verlieren.

Er hat die ZB2 und den Kaufvertrag, also warum soll das nicht gehen ?

Wie soll der TE denn bei der Polizei den Diebstahl der Z1 anzeigen, wenn er/sie niemals eine hatte? Was man vom Verkäufer nie bekommen hat, kann auch nicht gestohlen werden!

Da steht ja auch, "BEI" Diebstahl.

denn die Z2 bewahren viele Fahrzeughalter im Kfz auf, sodass diese bei einem Diebstahl gleich mit in die Hände der Diebe fällt.

Davon habe ich ja noch nie gehört, wer so etwas wirklich macht ist selber Schuld.

Du verwechselst die ZB2 bestimmt gerade mit der ZB1.

Zum anmelden Braucht man ZB1 und 2, deshalb geht das nicht.

Strafgestzbuch

§ 156 Falsche Versicherung an Eides Statt

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

...dürfte sich also bei einem Ersttäter im worst case noch mit Bewährungsstrafe bis zu den üblichen 2 Jahren ausgehen... wobei das scheinbar aber auch als Vorstrafe im Führungszeugnis landet - "Auch eine Verurteilung mit Strafaussetzung zur Bewährung gilt als Vorstrafe." ( https://de.wikipedia.org/wiki/Vorstrafe )

Hat man also im worst case auf Jahre hinweg richtig viel Spaß damit... ;):D:D

Zitat:

@take3 schrieb am 8. November 2020 um 11:48:52 Uhr:

@NSchuder

Nur zum Verständnis. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist das, was man früher als Kfz-Schein bezeichnete. Teil II nannte sich früher Kfz-Brief.

Da heutzutage viele Fahrzeuge finanziert werden/sind, liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II in diesen Fällen bei der finanzierenden Bank. Dass jemand den "Kfz-Brief" im Auto spazieren fährt, dürfte eher unwahrscheinlich sein.

Du hast natürlich absolut Recht. Habe Teil1 und 2 verwechselt. Sorry.

Themenstarteram 8. November 2020 um 15:59

Update!

Der Verkäufer hat sich gemeldet. Und meinte die ZuB1 liegt noch mit den Nummernschilder bei der Abmeldestelle, sprich, er hat es über einen Service in Auftrag gegeben. Dieser geht am. Montag das Kfz erst abmelden.. Und den Schein soll ich dann entwertet am Dienstag bei einem Treffen bekommen.

Da frage ich mich wieso er es als schon abgemeldet verkauft obwohl es das noch gar nicht ist. dann hätte er es auch genauso gut angemeldet lassen können und ich hätte das geregelt und er hätte sich den Service gespart. Hm naja so ist das eben. Also noch bis Dienstag warten :)

Zitat:

@gast356 schrieb am 8. November 2020 um 14:34:16 Uhr:

Strafgestzbuch

§ 156 Falsche Versicherung an Eides Statt

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

...dürfte sich also bei einem Ersttäter im worst case noch mit Bewährungsstrafe bis zu den üblichen 2 Jahren ausgehen... wobei das scheinbar aber auch als Vorstrafe im Führungszeugnis landet - "Auch eine Verurteilung mit Strafaussetzung zur Bewährung gilt als Vorstrafe." ( https://de.wikipedia.org/wiki/Vorstrafe )

Hat man also im worst case auf Jahre hinweg richtig viel Spaß damit... ;):D:D

Ja, wenn man päpslicher als der Papst ist, kann man sich ins Hemd machen, ich sehe auch nicht wo irgendjemand geschädigt wird, wenn man die Wahrheit ein wenig dehnt ...:D

Ich würde einfach felsenfest davon überzeugt sein, die ZBI beim Kauf erhalten zu haben ... und dann war sie weg ...

Wenn die fehlenden ZBI im Kaufvertrag vermerkt ist, geht das natürlich nicht mehr, dann ist tatsächlich der Verkäufer am Zug ...

Ich hatte mal ein Auto an einen Kumpel in Brandenburg verkauft, er wollte ummelden, die ZBI hatte ich jedoch verloren ... Zumindest in Brandenburg war das Amt so flexibel, das Sie eine eidesstattliche Erklärung, (war im Grunde nur ein 2 Zeiler) per E-Mail in Echtzeit:D akzeptiert haben. Kumpel hatte mich vom Amtstubenschreibtisch angerufen und kurz die mail @ vonder Sachbearbeiterin durchgegeben.

So einfach kann es gehen, ob es in Berlin auch so läuft, bin mir da nicht so sicher ...:D:D:D

Da muss sich wohl der Verkäufer bewegen, oder es geht mit einer Vollmacht von ihm, müsste man wirklich erfragen.

Anstatt 115, würde ich via E-Mail nachfragen, nach meinen Erfahrungen kpmmen die Antworten teilweise erstaunlich schnell und man hat eine handfeste Antwort in Textform, mit telefonischen Aussagen von dem Berliner Callcenter ist immer so eine Sache ...

Zitat:

@SebastianAuto schrieb am 8. November 2020 um 16:59:00 Uhr:

Update!

Der Verkäufer hat sich gemeldet. Und meinte die ZuB1 liegt noch mit den Nummernschilder bei der Abmeldestelle, sprich, er hat es über einen Service in Auftrag gegeben. Dieser geht am. Montag das Kfz erst abmelden.. Und den Schein soll ich dann entwertet am Dienstag bei einem Treffen bekommen.

Da frage ich mich wieso er es als schon abgemeldet verkauft obwohl es das noch gar nicht ist ?? dann hätte er es auch genauso gut angemeldet lassen können und ich hätte das geregelt und er hätte sich den Service gespart. Hm naja so ist das eben. Also noch bis Dienstag warten ??

Wie hast Du das Auto zu Dir bekommen?

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