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KFZ Schaden auf Betriebsgelände

Themenstarteram 4. Dezember 2010 um 10:05

Hallo ich habe mir auf dem nicht eingezäunten Parkplatz von unserem Betriebsgelände den hinteren Stoßfänger und die Beifahrertür demoliert. Feldsteine die durch Schneeverwehungen nicht zu sehen waren habe ich gerammt. Die Feldsteine sind vom Betrieb bewußt als Begrenzundssteine hingelegt worden und auch nur 50cm hoch das man sie auch bei guter Sicht duch den Rück-und Seitenspiegel und den Fenstern nicht sieht. Besondere Markieren haben sie auch nicht. Wer kommt für den Schaden auf? THX

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Transi

 

Ich denk mal wir beenden das Thema denn so viele Looser mit so viel geistigen Müll wie auf dieses Thema habe ich lange nicht gelesen.

Können wir gerne machen.

 

Und gehe du mal am Montag ganz schnell zu deinem Chef und erkläre dem das ganze mal genau so wie uns hier.....:)

 

Dann  haben wir vor Weihnachten noch einen (richtigen) Looser mehr in Deutschland.

 

Einen sicherlich Arbeitslosen.

 

Aber mit dir könnte man dann auch kein Mitleid haben.

 

Sorry Transi, du hast aber echt die Pfanne heiß......:(

 

 

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Wohl derjenige, der dagegen gefahren ist ;)

am 4. Dezember 2010 um 11:08

Wenn es dein Auto war, deine Vollkasko. Wenn nicht deine KFZHaftpflicht. Aber am Ende dann doch du (wegen der höheren Beiträge).

Hoffentlich geht es den Steinen gut.

MfG Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

 

Hoffentlich geht es den Steinen gut.

 

MfG Zille

:D......alles Egoisten auf dieser Welt.

 

Denken immer nur an sich und nie an andere.......:(

 

Gibt es eigentlich ein Steinhospiz in Deutschland...:confused:

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Wenn es dein Auto war, deine Vollkasko. Wenn nicht deine KFZHaftpflicht.

versteh ich nicht zille :confused:

seine kfz haftpflicht soll den schaden am auto übernehmen?

Zitat:

Original geschrieben von bullrider

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Wenn es dein Auto war, deine Vollkasko. Wenn nicht deine KFZHaftpflicht.

versteh ich nicht zille :confused:

seine kfz haftpflicht soll den schaden am auto übernehmen?

Er meint die Verletzungen, Schmerzensgeld und so, welche die Steine bei dem Unfall erlitten haben.....:rolleyes:

 

Gruß

 

Delle :D

axo.

dann ist es aber nicht in abhängigkeit mit der VK ;)

sollte der Stein besoffen gegen Dein Auto gefahren sein, dann der Stein.

Ansonsten wohl Deine VK.

Hilfe, freilaufende Steine treten wieder in Autos...

Nach Hydranten und Laternen nun auch Steine :D

Rette sich wer kann!!!

Man könnte ja mal überprüfen, ob die Elternsteine hier Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben......:confused:

 

Echt Steinhart das alles hier...........:D

 

Gruß

 

Delle

Zur Klärung der Schadensersatzansprüche gegen den Autofahrer sollte  der Stein sich einen fachkundigen Anwalt nehmen, falls es sich bei den Stein um einen Feldstein handelt würde ich den Topanwalt aus den USA beauftragen.

http://tupalo.com/.../sheridan-r-kelly-roberts-carroll-and-feldstein

 

http://...anwalt-kliemann-bamberg.de/.../rechtsanwalt_stein.html

das ist aber jetzt Diskriminierend und könnte Ärger geben....:eek:

 

Es gbt auch gute Frauen in dem Job. Und wenn die keine Zeit hat, kann man ja noch Poppen, oder so ......:D

 

 

http://www.hans.de/rae/rechtsanwaeltin-stein-hpp-muenchen.htm

 

Gruß

 

Delle

Es geht aber noch tragischer:

"Suizidversuch eines Steines!

Um seinem Dasein als Begrenzungsstein ein Ende zu bereiten warf sich ein Stein vor ein vorbei fahrendes Auto...!

Unglücksstelle

am 4. Dezember 2010 um 15:31

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

kann man ja noch Poppen, oder so ......:D

Pop-pen?

Oder Pop-stars?

Vermutlich ist dann der Papa von den Steinchen dieser Herr hier:

Papa Stein

Und die zwei am Rand eigenschneiten Steinchen waren eigentlich ehemalige Kandidatinnen, die jetzt auf der Strasse ihr Brot erbetteln.

MfG Zille

am 4. Dezember 2010 um 15:34

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

Unglücksstelle

Zum Glück hat die Polizei den Stein gleich mit Holzpfählen umzingelt. Nicht dass der Fahrerflucht begeht und wegrollt.

MfG Zille

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