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Kfz Schaden Probleme mit Abrechnung nach Gutachten

Themenstarteram 23. Dezember 2010 um 9:19

Hallo liebes Forum,

mir ist leider ein Fahrzeug in mein geparktes Fahrzeug gefahren und hat mir die Beifahrertür beschädigt Schaden laut Gutachten 1.621,- € ohne MwSt. Die Versicherung möchte allerdings nur 921 € zahlen mit der Begründung das die Lackierungskosten des Kotflügels und der hinteren Tür nur abgerechnet werden wenn dieses auch tatsächlich anfallen würden. Zitat: "Die Beilackierung und die damit verbundenen De- und Montage der Anbauteile ist aus lackiertechnischen Gründen nicht zwingend erforderlich. Der Lackierfachmann kann erst im Rahmen der Lackiervorbereitung verbindlich entscheiden, ob eine Beilackierung angrenzender Teile erforderlich ist."

Da ich den Schaden aber laut Gutachten abrechnen möchte wäre es nicht eindeutig feststellbar das diese Arbeiten auch stattfinden müssten.

Mein Gutachter ist der Meinung das Aufgrund des besonderen Perllackes diese zwingend erforderlich wäre.

Jetzt meine Fragen:

1. Ist das vorgehen der Versicherung eigentlich so in Ordnung?

2. Kann ich dort zur Wahrung meiner Interessen einen Anwalt einschalten und die Kosten der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen?

3. Hat jemand Erfahrungen mit solch einen Fall?

Danke und liebe Grüße

Torsten

Beste Antwort im Thema

Hallo Torsten,

 

Das ist das übliche Standardgesülze von den Auftragstreichern der Firma Careexpert, Controllexpert und Eucon. 

 

Du hast warscheinlich ein so genanntes "Prüfprotokoll" vorliegen mit welchen dir suggeriert werden soll, dass die Kürzungen angemessen sind. 

 

Sprich mit deinem SV, der wird dazu Stellung nehmen (koste nochmal Geld, aber egal, die Versicherer wollen es ja nicht anders) und wenn dann nicht gezahlt wird 

 

:D.......Ab zum Anwald..........:D

 

Das der Lackierer erst in Zuge der Lackvorbereitung entscheidet, ob das Belackieren erforderlich ist oder nicht, ist auch technischner Sichtweise vollkommener Blödsinn, wie alles andere auch was in diesen Buden da so niedergeschrieben wird....:mad:

 

Wenn ich mal wieder etwas mehr Zeit habe, werde ich dazu hier mal was ausführliches Schreiben und diesen Kaspern mal die Hose herunterziehen.

 

Im Moment ist aber Land unter, da geht das schlecht.

 

Lass dich hier nicht vorführen, diese Kürzungen haben Methode.

 

Gruß

 

 

Delle

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15 Antworten

Hallo Torsten,

 

Das ist das übliche Standardgesülze von den Auftragstreichern der Firma Careexpert, Controllexpert und Eucon. 

 

Du hast warscheinlich ein so genanntes "Prüfprotokoll" vorliegen mit welchen dir suggeriert werden soll, dass die Kürzungen angemessen sind. 

 

Sprich mit deinem SV, der wird dazu Stellung nehmen (koste nochmal Geld, aber egal, die Versicherer wollen es ja nicht anders) und wenn dann nicht gezahlt wird 

 

:D.......Ab zum Anwald..........:D

 

Das der Lackierer erst in Zuge der Lackvorbereitung entscheidet, ob das Belackieren erforderlich ist oder nicht, ist auch technischner Sichtweise vollkommener Blödsinn, wie alles andere auch was in diesen Buden da so niedergeschrieben wird....:mad:

 

Wenn ich mal wieder etwas mehr Zeit habe, werde ich dazu hier mal was ausführliches Schreiben und diesen Kaspern mal die Hose herunterziehen.

 

Im Moment ist aber Land unter, da geht das schlecht.

 

Lass dich hier nicht vorführen, diese Kürzungen haben Methode.

 

Gruß

 

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Hallo Torsten,

Das ist das übliche Standardgesülze von den Auftragstreichern der Firma Careexpert, Controllexpert und Eucon.

Du hast warscheinlich ein so genanntes "Prüfprotokoll" vorliegen mit welchen dir suggeriert werden soll, dass die Kürzungen angemessen sind.

Sprich mit deinem SV, der wird dazu Stellung nehmen (koste nochmal Geld, aber egal, die Versicherer wollen es ja nicht anders) und wenn dann nicht gezahlt wird 

:D.......Ab zum Anwald..........:D

Das der Lackierer erst in Zuge der Lackvorbereitung entscheidet, ob das Belackieren erforderlich ist oder nicht, ist auch technischner Sichtweise vollkommener Blödsinn, wie alles andere auch was in diesen Buden da so niedergeschrieben wird....:mad:

Wenn ich mal wieder etwas mehr Zeit habe, werde ich dazu hier mal was ausführliches Schreiben und diesen Kaspern mal die Hose herunterziehen.

Im Moment ist aber Land unter, da geht das schlecht.

Lass dich hier nicht vorführen, diese Kürzungen haben Methode.

Gruß

 

Delle

Hallo Delle,

die Liste kann man ohne weiteres noch ergänzen: DEKRA (die achso unabhängigen Sachverständigen), TÜV Rheinland (der scheinbare Haus- und Hof Überwachungsverein der HDI), SSH...

Leider hat die Kürzungsproblematik System und man wird genötigt einen Anwalt zu beauftragen, denn anders wird man das gekürzte Geld nicht bekommen. Und dann schwafeln die in Ihren Abrechnungsschreiben etwas von Schadenminderungspflicht...tztztz das ich nicht lache!

Viele Grüße,

Metehan

Hallo Metehan,

 

ich habe ja noch gar nicht mal unbedingt Einwände, wenn mann an den Stundensätzen rummäckelt, dass ist ja im Moment rechtlich wirklich noch umstritten und da kann man auch trefflich eine sachliche Disskusion führen.

 

Bin ich zu bereit.

 

Denn die freien Werkstätten sind sicher nicht schlechter, wie die Markenbuden und da gibt es Argumente Für und Wieder.

 

Aber wenn die Ochsenfrösche anfangen die Reparaturwege zu "streichen" obwohl die das Auto gar nicht gesehen haben, schwillt mir echt der Kamm.......:mad:

 

Ich weis wirklich nicht, was die sich eingentlich so einbilden, wer die sind. :eek:

 

Eigentlich haben die gar nichts zu melden, die können ihre Meinung kundtun, mehr aber auch nicht.

 

Entscheiden, ob die Gutachten freiberuflicher Sachverständige anerkannt werden oder nicht tun Gott sei Dank andere Personen.

 

Ich habe die Faxen jetzt auch langsam Dicke und habe mir so einen Cotrollexpert Onkel gergriffen.

 

Der hat einfach mal so behauptet an meinem begutachteten Fahrzeug liegt kein Schaden am Heckblech vor, er kann auf den Fotos nichts erkennen (der Blindfisch). 

 

Und das bei meinen wirklich optimalen Besichtigungsbedingungen (von so einer Prüftstelle wie ich sie hier vorhalte träumt der sein ganzes Leben lang und im Tode auch noch....:mad:)

 

Dieser Spezialist hat nun eine strafbewährte Unterlassungerklärung bekommen.

 

Er unterstellt nämlich mit seinen dusseligen Gesülze einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Betrug!

 

Nichts anderes ist das, wenn man schreibt "da ist nix, weil ich seh dax nix" 

 

Dem Kumpel mache ich Feuer und dem Frack und diese Kasperköppen bringe ich noch Manieren bei, sowar ich der Dellenzaehler bin.

 

Irgendwann ist auch mal Schluß mit lustig..........:mad:

 

Gruß

 

Delle

 

 

 

 

 

 

 

Themenstarteram 23. Dezember 2010 um 12:43

Vielen Dank für eure Antworten. Hätte ich nicht gedacht das man so schnell Antworten bekommt :-)

Ich habe jetzt mit meinem Gutachter gesprochen (er kommt übrigens von der DEKRA) und er wird dazu Stellung nehmen und mir diese dann per Post zu senden. Diese Stellungnahme werde ich dann mit einem netten Brief mit einer Frist an die Versicherung senden. Ich werde in diesem Brief auch mit einem RA drohen, eventuell hilft es ja. Sollte ich keine positive Nachricht erhalten, werde ich auf jeden Fall einen RA einschalten.

@ Dellenzaehler:

Die Prüfung des Gutachten wurde in der Tat von einer der genannten Firma angefertigt. Daran sieht man ja wohl eindeutig das dies wohl ein Standardsatz ist…. Wie einfach es sich doch Versicherungen machen…. Ich denke das viele es einfach so hinnehmen weil sie keine Ahnung haben das der RA ebenfalls von der Versicherung bezahlt werden muss. Genau deswegen bin ich auch froh dieses Forum gefunden zu haben.

Eine Frage habe ich noch: Was mache ich mit dem Scheck den ich von der Versicherung erhalten habe? Kann ich diesen ohne Probleme bei der Bank einlösen oder habe ich damit das Gutachten von der Versicherung anerkannt?

Jetzt bin ich mal gespannt wann die Versicherung einlenkt. Ich halte euch auf dem Laufenden ?.

Gruß

Torsten

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Dem Kumpel mache ich Feuer und dem Frack und diese Kasperköppen bringe ich noch Manieren bei, sowar ich der Dellenzaehler bin.

Ruhig Brauner - alles wird gut:D

 

Zitat:

Original geschrieben von toto19775

Was mache ich mit dem Scheck den ich von der Versicherung erhalten habe? Kann ich diesen ohne Probleme bei der Bank einlösen oder habe ich damit das Gutachten von der Versicherung anerkannt?

Mit der Einlösung des Schecks ist weder irgendein Anerkenntnis, noch eine sonstige Einverständniserklärung verbunden.

Kannst ihn also ruhig einlösen.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Hallo Metehan,

ich habe ja noch gar nicht mal unbedingt Einwände, wenn mann an den Stundensätzen rummäckelt, dass ist ja im Moment rechtlich wirklich noch umstritten und da kann man auch trefflich eine sachliche Disskusion führen.

Bin ich zu bereit.

Denn die freien Werkstätten sind sicher nicht schlechter, wie die Markenbuden und da gibt es Argumente Für und Wieder.

Aber wenn die Ochsenfrösche anfangen die Reparaturwege zu "streichen" obwohl die das Auto gar nicht gesehen haben, schwillt mir echt der Kamm.......:mad:

Ich weis wirklich nicht, was die sich eingentlich so einbilden, wer die sind. :eek:

Eigentlich haben die gar nichts zu melden, die können ihre Meinung kundtun, mehr aber auch nicht.

Entscheiden, ob die Gutachten freiberuflicher Sachverständige anerkannt werden oder nicht tun Gott sei Dank andere Personen.

Ich habe die Faxen jetzt auch langsam Dicke und habe mir so einen Cotrollexpert Onkel gergriffen.

Der hat einfach mal so behauptet an meinem begutachteten Fahrzeug liegt kein Schaden am Heckblech vor, er kann auf den Fotos nichts erkennen (der Blindfisch). 

Und das bei meinen wirklich optimalen Besichtigungsbedingungen (von so einer Prüftstelle wie ich sie hier vorhalte träumt der sein ganzes Leben lang und im Tode auch noch....:mad:)

Dieser Spezialist hat nun eine strafbewährte Unterlassungerklärung bekommen.

Er unterstellt nämlich mit seinen dusseligen Gesülze einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Betrug!

Nichts anderes ist das, wenn man schreibt "da ist nix, weil ich seh dax nix" 

Dem Kumpel mache ich Feuer und dem Frack und diese Kasperköppen bringe ich noch Manieren bei, sowar ich der Dellenzaehler bin.

Irgendwann ist auch mal Schluß mit lustig..........:mad:

Gruß

Delle

Hi Delle,

scheinbar ist man in diesem Zusammenhang bei dir in ein Wespennest gestochen:) Aber ich kann deine Reaktion nur zu gut verstehen.

Die Berücksichtigung der Stundenverrechnungssätze einer freien qualifizierten Fachwerkstatt finde ich in Zusammenhang mit einer ordnungsgemäßen Regulierung angebracht, vorausgesetzt, dass es die Servicehistorie des Fahrzeuges hergibt. Da gebe ich dir Recht, ein freie Werkstatt kann ebenfalls sehr gute Arbeit liefern, daher versuche ich in Rahmen meiner täglichen Arbeit alle Aspekte in die Entscheidungsfindung einfliessen zu lassen!

Die Prüfberichte werden systematisch gekürzt, ohne sich die Mühe zu machen, sich das Auto anzuschauen! Die Erfahrung mit der Kritik an den vorgeschlagenen Reparaturwegen kann ich ebenfalls bestätigen. Niemand macht sich die Mühe, sich das Auto anzuschauen. Die Berichte haben ja görßenteils noch nicht einmal einen Autor benannt:)

Aber was mich ebenfalls wirklich stört bei den netten Auftragsstreichern, die bekommen die Stundensätze von den Versicherungen diktiert, fragt man bei den konkret benannten Betrieben nach, kommen eklatante Unterschiede zwischen tatsächlichen und den benannten Stundensätzen zu Tage.

Deinen Weg finde ich echt gut...! Weiter so, denn anders wird man mit diesen Herren nicht umgehen können, leider.

Hab mich schon wieder abgeregt.......:rolleyes:

 

Die bringen mich noch ins Grab, diese Säcke...........:D

 

Gruß

 

Delle ;)

am 23. Dezember 2010 um 13:41

Ach Delle, du bist ja nur Neidig, dass die Gutachten beurteilen können ohne das Fahrzeug zu sehen.

Da kannst du noch was lernen. :D :D

Gruß

Frank, der jetzt mal gaaaannz schnell weit weg muss. :D

Ich sag nix.

Ist ja bald Weihnachten.

Aber ich merk mir das Thema.

Und nach den Feiertagen werden wir dann schon sehen, wer hier wem die Hosen irgendwo hinzieht...

 

Die Unfallschadenregulierung ist schließlich nicht kein Wunschkonzert und ein SV -möglichst- keine Fleischereifachverkäuferin. Darf´s ein bisschen mehr sein?

 

:D;)

 

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von toto19775

"Die Beilackierung und die damit verbundenen De- und Montage der Anbauteile ist aus lackiertechnischen Gründen nicht zwingend erforderlich. Der Lackierfachmann kann erst im Rahmen der Lackiervorbereitung verbindlich entscheiden, ob eine Beilackierung angrenzender Teile erforderlich ist."

Da ich den Schaden aber laut Gutachten abrechnen möchte wäre es nicht eindeutig feststellbar das diese Arbeiten auch stattfinden müssten.

Mein Gutachter ist der Meinung das Aufgrund des besonderen Perllackes diese zwingend erforderlich wäre.

Jetzt meine Fragen:

1. Ist das vorgehen der Versicherung eigentlich so in Ordnung?

2. Kann ich dort zur Wahrung meiner Interessen einen Anwalt einschalten und die Kosten der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen?

3. Hat jemand Erfahrungen mit solch einen Fall?

Danke und liebe Grüße

Torsten

Hallo,

ich wette darauf dass die generische Versicherung die HUK ist.

"Die Beilackierung und die damit verbundenen De- und Montage der Anbauteile ist aus lackiertechnischen Gründen nicht zwingend erforderlich. Der Lackierfachmann kann erst im Rahmen der Lackiervorbereitung verbindlich entscheiden, ob eine Beilackierung angrenzender Teile erforderlich ist."

Dieser Textabschnitt ist doch schon der Standard bei manchen Versicherern bzw. dessen Prüfdienstleister.

Und ich kann ihn auch schon fast auswendig.

Da werden die Gutachten eingescannt, vermutlich automatisch Positionen bemängelt sobald sie irgendwie von den Standards der Versicherungen abweichen, mit Textbausteinen der Kürzungsbericht erstellt und fertig.

Bitte deinen SV hierzu eine Stellungnahme zu schreiben.

Die Beilackierung der Türe hinten rechts sowie des Kotflügels vorne rechts dient zur Wiederherstellung des Fahrzeuges vor dem Unfallgeschehen und dieser Zustand steht dir definitiv auch zu.

Ob hier repariert wird oder nicht tut nichts zur Sache.

Mir wurde auch mal die Beilackierung gestrichen, obwohl ich nur eine Lackierung ausgewählt habe ohne irgendwelche Ab- und Aufrüstarbeiten zu kalkulieren, weil ich wusste dass das immer ein Theater ist.

Fachlich eigentlich total falsch, aber selbst hier haben Sie noch gestrichen.

Naja, in meiner Stellungnahme habe ich dann erwähnt, dass keine Ab- und Aufrüstarbeiten kalkuliert wurden, sonder nur lediglich eine Lackierung ausgewählt wurde und nicht wie in dem Kürzungsbericht beschrieben Ab- und Aufrüstarbeiten vorgenommen wurden.

Von daher sieht man wieder wie das so läuft.

Allerdings, die Leute müssen was finden was sie streichen können, schließlich geht es darum Kosten zu sparen und sie werden dafür auch bezahlt.

Und wenn nichts gefunden wird dann rollen die Köpfe, dass ist ein knallhartes Geschäft.

Die Gutachten durchlaufen solche Prüfprozesse nicht selten bis zu 3 mal.

Gruß

fordfuchs

 

Themenstarteram 5. Januar 2011 um 13:30

Hi @all,

ich habe euch ja gesagt das ich euch auf dem Laufenden halten will:

Ich habe meinen Gutachter darum gebeten mir eine Stellungnahme des Prüfberichts mir zu erstellen. Das Ergebnis ist vernichtend… Hier zwei Beispiele:

…. Insofern wird hier deutlich, dass sich der Prüfbericht inhaltlich selbst wiederspricht und damit fachlich und sachlich nicht glaubwürdig ist….. Abschließend wird ausgeführt, dass keine Kürzungsposition fachlich begründet und somit zutreffend ist….

Der Spaß kostet die Versicherung weitere 105,56 Euro

am 17. Juni 2014 um 8:44

Hallo Torsten,

ich stand vor dem gleichen Problem.

Versicherungen versuchen oft bei Unfallschäden den Preis um einige hundert Euro zu drücken um in der Masse ziemlich viel Geld zu sparen. Die wenigsten gehen da gegen gerichtlich vor und bei denen die es tun bezahlt die Versicherung das Geld und Gerichtskosten. Unter dem Strich ist es sehr rentabel für die Versicherung.

Was die meisten Leute nicht wissen : Man darf sich auch hierzu einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen, der die Angelegenheit überprüft und von der Versicherung bezahlt werden muss. Hier auf dem Infoblatt ist das sehr gut erklärt - auch was man bestmöglichst macht.

Gruß

Manuel

Und für solch einen alten Käs holst Du einen Thread von 2011 aus dem Keller??

Das dürfte weder Throsten noch sonstwen so richtig interessieren, denn das wurde hier alles schon zigmal auf wesentlich sachkundigerem Niveau besprochen.

Ach übrigens: es soll auch einige Fälle geben, in denen bei fiktiver Abrechnung noch immer ordentlich was beim Geschädigten übrig bleibt, weil er ein großes Talent zur Schadenminderung entwickelt, nachdem er eine Überweisung bekommen hat.

am 17. Juni 2014 um 22:19

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Ach übrigens: es soll auch einige Fälle geben, in denen bei fiktiver Abrechnung noch immer ordentlich was beim Geschädigten übrig bleibt, weil er ein großes Talent zur Schadenminderung entwickelt, nachdem er eine Überweisung bekommen hat.

:o

Richtig. Interessanterweise haben diejenigen, die sich hartnäckig über dieses - scheinbare - Talent echauffieren, in der Regel aber keinen blassen Schimmer von der Güte der so verrichteten "Reparatur" - sie mutmaßen/unterstellen lediglich, dass sie zu einem einwandfreien Ergebnis führen wird.

Wird die Qualität einer (nach Eingang der um die MwSt., UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierungskosten, etc., etc. reduzierten Überweisung) "mit Talent zur Schadenminderung" :rolleyes: noch verrichteten "Reparatur" tatsächlich einmal aus nicht näher darzulegenden Gründen überprüft, wird nicht selten eine "Billig(st)-Reparatur" mit deutlichen Mängeln attestiert. Dass der Wert des so nur unzureichend "reparierten" Fahrzeuges nun erheblich geringer ist, wird geflissentlich außer Acht gelassen. Lieber wird einzig die Einsparung bei den Reparaturkosten als "Netto-Gewinn" publiziert. :cool:

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