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KFZ Schein (den kleinen) im Auto lassen
Ist es leichtsinnig, den kleinen KFZ Schein im Original im Auto zu lassen? Kann ein Dieb das Auto mit diesem Schein verkaufen? Ich höre keine klaren Antworten. Ich weiß, dass man auch eine Kopie im Auto liegenlassen kann und dann bei einer eventuellen Kontrolle das Original nachreicht. Aber kann man wirklich mit dem Original das Auto weiterverkaufen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@SS. schrieb am 26. September 2017 um 20:56:41 Uhr:
… Genau genommen ist es Urkundenfälschung.
Nö. Nur wenn du eine Farbkopie hast, die dem Original zu nahe kommt, und diese dann als Original ausgibst, ist der Fälschungscharakter erfüllt. Eine Schwarz-Weiß-Kopie ist unproblematisch, da sie nicht mit dem Original verwechselt werden kann.
Am besten bei der Kontrolle sagen "Ich hab eine Kopie dabei", dann kann der Tatbestand der Urkundenfälschung schon gar nicht erfüllt sein.
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38 Antworten
Kann man auch ganz ohne Schein verkaufen. Die Zulb. I ist da kein wirkliches Hindernis / Begünstigung.
Früher war es problematisch, den Schein im Auto zu lassen. Heute ist es wohl nicht mehr so kritisch. Er darf aber nicht offen sichtbar rumliegen.
Ohne Kfz. Brief kannst du ein Auto in der BRD nicht verkaufen. Und bei der Umschreibung von einem auf den anderen Besitzer wird der Kfz. Schein und der Kfz. Brief eingefordert.
Wenn das Fahrzeug aber ins Ausland verkauft wird schaut das anders aus.
Überigens habe ich schon immer nur eine Kopie des Scheines im Fahrzeug.
MfG kheinz
Zitat:
@crafter276 schrieb am 26. September 2017 um 20:44:12 Uhr:
Ohne Kfz. Brief kannst du ein Auto in der BRD nicht verkaufen.
Doch, das ist problemlos möglich.
Der KFZ-Brief wird lediglich für die Zulassung (An-/Um- und Abmeldung) benötigt.
Die Polizei akzeptiert keine Kopie des KFZ-Schein.
Genau genommen ist es Urkundenfälschung.
Zitat:
@SS. schrieb am 26. September 2017 um 20:56:41 Uhr:
… Genau genommen ist es Urkundenfälschung.
Nö. Nur wenn du eine Farbkopie hast, die dem Original zu nahe kommt, und diese dann als Original ausgibst, ist der Fälschungscharakter erfüllt. Eine Schwarz-Weiß-Kopie ist unproblematisch, da sie nicht mit dem Original verwechselt werden kann.
Am besten bei der Kontrolle sagen "Ich hab eine Kopie dabei", dann kann der Tatbestand der Urkundenfälschung schon gar nicht erfüllt sein.
Das Problem ist dass die Kasko-Versicherung im Falle eines Einbruchs/Diebstahls sich weigert für den entstandenen Schaden aufzukommen - selbst wenn der Schein von außen nicht sichtbar ist - gibt hierzu auch Gerichtsurteile.
Zitat:
@Chris492 schrieb am 26. September 2017 um 21:10:16 Uhr:
Das Problem ist dass die Kasko-Versicherung im Falle eines Einbruchs/Diebstahls sich weigert für den entstandenen Schaden aufzukommen - selbst wenn der Schein von außen nicht sichtbar ist - gibt hierzu auch Gerichtsurteile.
Dieser Kenntnisstand ist schon veraltet. Gibt genug Entscheidungen, die jetzt schon seit Jahren in genau die andere Richtung gehen...
Das Ding gehört in Auto.
Was händigst du Beamten aus, wenn du bei einer Kontrolle nach Fahrzeugpapieren fragen? Richtig: Den Fahrzeugschein
Zitat:
@Black Rider schrieb am 26. September 2017 um 21:17:54 Uhr:
Das Ding gehört in Auto.
Was händigst du Beamten aus, wenn du bei einer Kontrolle nach Fahrzeugpapieren fragen? Richtig: Den Fahrzeugschein
Ins Auto vielleicht nicht, eher zum Fahrer.
Da mir das aber zu blöd ist jedesmal nach dem Schein zu fragen, bleibt das Ding im Handschuhfach eines jeden Autos in unseren Fuhrpark.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 26. September 2017 um 21:12:18 Uhr:
Zitat:
@Chris492 schrieb am 26. September 2017 um 21:10:16 Uhr:
Das Problem ist dass die Kasko-Versicherung im Falle eines Einbruchs/Diebstahls sich weigert für den entstandenen Schaden aufzukommen - selbst wenn der Schein von außen nicht sichtbar ist - gibt hierzu auch Gerichtsurteile.
Dieser Kenntnisstand ist schon veraltet. Gibt genug Entscheidungen, die jetzt schon seit Jahren in genau die andere Richtung gehen...
Stimmt!
Hallo, SS.,
Zitat:
@SS. schrieb am 26. September 2017 um 20:56:41 Uhr:
Die Polizei akzeptiert keine Kopie des KFZ-Schein.
Kommt immer darauf an.
Fährt z. B. die Ehefrau mit dem Auto des Mannes oder umgekehrt und der jeweils nicht anwesende Partner hat die Originalzulassungsbescheinigung dabei und der Fahrer eine Kopie, wird meistens nichts dagegen gesagt, wenn das Fahrzeug selber einen unverbauten Zustand aufweist und man davon ausgehen kann, dass die Angaben in der Kopie aktuell sind.
Bei verbastelten Fahrzeuge mit allen möglichen technischen Änderungen sieht es schon ganz anders aus, denn da zählt das Original nebst den möglicherweise erforderlichen zusätzlichen ABE-Bescheinigungen.
Hat der Fahrer mit dem Halter offensichtlich nichts zu tun (keine familiären Bande, Nachbarschaft, Firmenzugehörigkeit usw) und kann er nicht einmal eine Zulassungsbescheinigung vorzeigen, kann es sein, dass der Halter auch mal mitten in der Nacht aus dem Bett geklingelt wird, um sicherzugehen, dass der Fahrer das Fahrzeug berechtigt führt.
Dies erst recht, wenn es sich um höherwertige Fahrzeuge handelt und es kommt immer wieder vor, dass der Halter zunächst erbost ist, weil das Fahrzeug seiner Ansicht nach in der Garage steht und sich dann freut, dass man ihn geweckt hat, weil dem doch nicht so ist.
Zitat:
Genau genommen ist es Urkundenfälschung.
Nö. Wie schon richtig geschrieben wurde, ist es nur dann eine Urkundenfälschung, wenn man mit der Kopie versucht, andere zu täuschen (Kurzform).
Da es leider nicht möglich ist, legal zwei Zulassungsbescheinigungen zu bekommen, weil z. B. Ehepartner immer wieder abwechselnd das Fahrzeug nutzen, ist eine Kopie, die auch als solche erkennbar ist, keine schlechte Sache.
Dies z. B., wenn man einen Unfall hat und der Beamte die Daten des Halters notieren möchte oder bei einer Panne.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@SS. schrieb am 26. September 2017 um 20:56:41 Uhr:
Die Polizei akzeptiert keine Kopie des KFZ-Schein.
Genau genommen ist es Urkundenfälschung.
In der Praxis läuft das so ab, wie ich das in den vergangenen 40 Jahren genau drei mal erlebt habe:
Ich gab bei der Kontrolle durch die Polizei an, das der Kfz. Schein eine Kopie ist. Darauf die Antwort: Wir gebe ihnen die Gelegenheit, Morgen im Lauf des Tages das Original auf dem Revier vor zu legen.
Nicht mehr und nicht weniger.....................
MfG kheinz
Warum sollte man den Schein nicht einfach immer dabei haben
....
Mit den Ding kann man heutzutage nichts wirkliches anfangen. Egal in welchem Zusammenhang, der Zettel bringt nichts.