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KFZ-Schein im Auto lassen?

Themenstarteram 31. Januar 2008 um 15:59

Was spricht dagegen den KFZ-SCHEIN im Auto zu lassen, damit wenn man innerhalb der Familie Auto tauscht, man nicht an den Schein denken muss?

Gibts da Argumente dagegen?

Wo bewahrt ihr euren Schein auf?

Stephan

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33 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von donnerhugo

Gibts da Argumente dagegen?

Ja, wenn das Auto geklaut wird, kann dir die Versicherung (zu Recht) Probleme machen.

Zitat:

Original geschrieben von donnerhugo

Wo bewahrt ihr euren Schein auf?

Na, im Portemonaie.

Wenn ich das Auto verleihe, gebe ich auch den FZ-Schein weiter.

Würde das öfter passieren, würde ich den Familienangehörigen ne Kopie geben (wird von der Rennleitung meistens akzeptiert).

am 31. Januar 2008 um 16:34

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

Zitat:

Original geschrieben von donnerhugo

Gibts da Argumente dagegen?

Ja, wenn das Auto geklaut wird, kann dir die Versicherung (zu Recht) Probleme machen.

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

Zitat:

Original geschrieben von donnerhugo

Wo bewahrt ihr euren Schein auf?

Na, im Portemonaie.

Wenn ich das Auto verleihe, gebe ich auch den FZ-Schein weiter.

Würde das öfter passieren, würde ich den Familienangehörigen ne Kopie geben (wird von der Rennleitung meistens akzeptiert).

Falsch, eine Kopie wird in der Regel nie von der Rennleitung akzeptiert. Einzig und allein das Original zählt sonst nichts. Also immer das Original mitführen sonst kostet es was. Ist kein Problem den Fahrzeugschein mitzuführen, denn selbst wenn er geklaut wird kann der Dieb nichts damit anfangen. Wo mann in aufbewahren soll, kann man schlecht sagen sollte mann vielleicht auch hier nicht schreiben.

Zitat:

Original geschrieben von slavemichel1

Falsch, eine Kopie wird in der Regel nie von der Rennleitung akzeptiert.

Na, da hab ich aber ganze andere Erfahrungen gemacht...

Um es kurz zu machen: im Auto lassen ist Käse weil wenn's geklaut wird siehe oben. Im Gegenteil zu den Behauptungen wwerden Kopien sehr wohl akzeptiert, sie müssen jedoch beglaubigt sein! Das sagt jemand, der selbst solch eine Kopie hat, nachdem die Rennleitung selber mich darauf hingewiesen hat ;).

Zitat:

Na, im Portemonaie.

Wenn ich das Auto verleihe, gebe ich auch den FZ-Schein weiter.

Würde das öfter passieren, würde ich den Familienangehörigen ne Kopie geben (wird von der Rennleitung meistens akzeptiert).

Ich habe wenn ich aus dem Haus gehe nie ein Portemonnaie bei mir. Soll ich den Wisch nun jedesmal in der Hand tragen?

Gruß

Berni

Zitat:

Original geschrieben von MasterT2111

Um es kurz zu machen: im Auto lassen ist Käse weil wenn's geklaut wird siehe oben. Im Gegenteil zu den Behauptungen wwerden Kopien sehr wohl akzeptiert, sie müssen jedoch beglaubigt sein! Das sagt jemand, der selbst solch eine Kopie hat, nachdem die Rennleitung selber mich darauf hingewiesen hat ;).

Mit einer beglaubigten Kopie im Fahrzeug wäre aber die Gefahrenerhöhung, dass ein Autodieb bei einer Polizeikontrolle nicht auffällt, weiterhin gegeben und die Versicherung könnte trotzdem die Leistung verweigern!?

Gruß

Berni

am 31. Januar 2008 um 18:00

Zitat:

Original geschrieben von bmw318ti

Zitat:

Original geschrieben von MasterT2111

Um es kurz zu machen: im Auto lassen ist Käse weil wenn's geklaut wird siehe oben. Im Gegenteil zu den Behauptungen wwerden Kopien sehr wohl akzeptiert, sie müssen jedoch beglaubigt sein! Das sagt jemand, der selbst solch eine Kopie hat, nachdem die Rennleitung selber mich darauf hingewiesen hat ;).

Mit einer beglaubigten Kopie im Fahrzeug wäre aber die Gefahrenerhöhung, dass ein Autodieb bei einer Polizeikontrolle nicht auffällt, weiterhin gegeben und die Versicherung könnte trotzdem die Leistung verweigern!?

Gruß

Berni

Ich kann da nicht herauslesen, dass er die die Kopie im Auto aufbewahrt ;)

Ich denke die Kopie geht dann an das Familienmitglied, der diese bei sich hat, damit er/sie sich nicht dauernd das Original holen muss.

BTT: Wie bereits gesagt, bewahrt man solche Sachen nicht im Auto. Portemonnaie, Hosen- oder Jackentasche. Irgendetwas davon wird ja wohl jeder haben wo man den Schein unterbringen kann.

Mfg Stephan

Zitat:

Original geschrieben von bmw318ti

Ich habe wenn ich aus dem Haus gehe nie ein Portemonnaie bei mir. Soll ich den Wisch nun jedesmal in der Hand tragen?

Nein. Steck ihn doch einfach in die Brieftasche, wo du auch deinen Ausweis drin aufbewahrst.

Habe die Kfz-Utensilien wie Versicherungskarten, Schein, Tüvbericht in Kopie (wenns mal einer sehen will, soll ja auch mitgeführt werden angeblich) und so in einem extra Lederetui, das habe ich in einem Stück am Mann, wenn ich mit meinem Auto fahre und gebe es mit dem Schlüssel in einem Stück an den nächsten Fahrer weiter, wenn er es braucht.

Führerschein, Krankenkarte, Perso usw. sind im Portemonnaie und das immer bei mir, alleine schon, um mich immer ausweisen zu können. Das sind individuelle, persönliche Dokumente und ich fahre auch beim THW Dienstfahrzeuge, von daher brauche ich meistens den Führerschein zur Hand, also hat er bei den Fahrzeugdokumenten nichts verloren.

Amtliche Dokumente sowie die Radioblende verbleiben nicht im Auto, wenn es abgeschlossen rumsteht, da gehören diese Sachen einfach nicht rein. Immer. Seit ich das Auto habe (und das immerhin seit über 8,5 Jahren).

Und ich fahre nicht gerade die endgeile Karre und mache es trotzdem.

Naja, wenn ich Kevcalis dummes Ding mit dem E 46 jetzt lese, muß ich sagen - dumm gelaufen.

cheerio

am 31. Januar 2008 um 21:10

Original geschrieben von bmw318ti

Zitat:

Mit einer beglaubigten Kopie im Fahrzeug wäre aber die Gefahrenerhöhung, dass ein Autodieb bei einer Polizeikontrolle nicht auffällt, weiterhin gegeben und die Versicherung könnte trotzdem die Leistung verweigern!?

Glaubst du ein Bußgeld in Verbindung mit der Auflage, den Fahrzeugschein demnächst auf der Wache vorzuzeigen, hindert einen Autodieb in irgendeiner Weise an seinen Machenschaften? Wenn ja, müsste ja im Umkehrschluss auch jeder, der den Fahrzeugschein vergessen hat und dessen Nachname / Adresse nicht mit der des Halters übereinstimmt (und schon dieser Datenabgleich wäre bei einer normalen Polizeikontrolle wohl außergewöhnlich), wie ein Verbrecher behandelt werden.

am 31. Januar 2008 um 21:17

Es gibt einen Grund, wieso die Dinger immer fälschungssicherer werden bzw. gemacht wurden.

Aber vorab: Die Kopien werden dehalb oft akzeptiert, weil besser wie gar nix. Zumindest ersparen sich hierdurch die Meisten ne Verwarnung. Der Anschiss bleibt aber trotzdem nicht aus. Der Grund liegt daran, dass die meisten Polizisten in 90% der Fälle wegen was anderem kontrollieren (Alkohol, Kindersicherung, Handy, Drogen, what ever). Da ist die Mitführung einer Kopie noch das geringste Übel. Oder wie sagt ein Kollege von mir ab und an: "Davon krieg ich keinen Harten". Es gibt auch Kollegen, die knallhart das Original zur Kontrollstelle oder die Dienststelle bringen lassen.

Das mit der beglaubigten Kopie ist mir aber grad nicht 100% klar. Hatt ich noch nie. Da kenn ich mich jetzt von der Theorie zu wenig aus was das Behördengeplänkel mit beglaubigten Urkunden usw. angeht. Jedenfalls steht es meines Wissens nach nirgens im Gesetz, dass ich ne Kopie, wenn beglaubigt, zu akzeptieren habe vor Ort. Entweder den Schein / Zulassungsbescheinigung im Original dabei oder nicht. Deshalb würde ich das auch nicht akzeptieren, wenn ich das schon bemängeln wollte. Wie erwähnt wird es aber oft "akzeptiert", auch ohne Beglaubigung.

Immerhin ist das Original in gewisser Weise fälschungssicher. So nen Behördenstempel (beglaubigen darf ja fast jede x-beliebige siegelberechtigte Behörde in ganz D) kann ja jeder fälschen oder über diverse Kanäle kaufen. Dafür brauch ich kein enormes Geschick. Zudem ist bekannt, dass die Behörden das Orginal nicht mal anschauen meist.

Wenn ich mir dann noch die schlechten Kopien anschaue ab und an, dann krieg ich die Kriese. Ob da jetzt nen Stempel drauf ist oder nicht. Ich lass mich aber mit Rechtsbegründung (Urteil, VwV-Text o.ä.) gerne belehren. Wie gesagt, hatte ich noch nie.

 

Zitat:

Original geschrieben von neo49

Es gibt einen Grund, wieso die Dinger immer fälschungssicherer werden bzw. gemacht wurden.

Aber vorab: Die Kopien werden dehalb oft akzeptiert, weil besser wie gar nix. Zumindest ersparen sich hierdurch die Meisten ne Verwarnung. Der Anschiss bleibt aber trotzdem nicht aus. Der Grund liegt daran, dass die meisten Polizisten in 90% der Fälle wegen was anderem kontrollieren (Alkohol, Kindersicherung, Handy, Drogen, what ever). Da ist die Mitführung einer Kopie noch das geringste Übel. Oder wie sagt ein Kollege von mir ab und an: "Davon krieg ich keinen Harten". Es gibt auch Kollegen, die knallhart das Original zur Kontrollstelle oder die Dienststelle bringen lassen.

Das mit der beglaubigten Kopie ist mir aber grad nicht 100% klar. Hatt ich noch nie. Da kenn ich mich jetzt von der Theorie zu wenig aus was das Behördengeplänkel mit beglaubigten Urkunden usw. angeht. Jedenfalls steht es meines Wissens nach nirgens im Gesetz, dass ich ne Kopie, wenn beglaubigt, zu akzeptieren habe vor Ort. Entweder den Schein / Zulassungsbescheinigung im Original dabei oder nicht. Deshalb würde ich das auch nicht akzeptieren, wenn ich das schon bemängeln wollte. Wie erwähnt wird es aber oft "akzeptiert", auch ohne Beglaubigung.

Immerhin ist das Original in gewisser Weise fälschungssicher. So nen Behördenstempel (beglaubigen darf ja fast jede x-beliebige siegelberechtigte Behörde in ganz D) kann ja jeder fälschen oder über diverse Kanäle kaufen. Dafür brauch ich kein enormes Geschick. Zudem ist bekannt, dass die Behörden das Orginal nicht mal anschauen meist.

Wenn ich mir dann noch die schlechten Kopien anschaue ab und an, dann krieg ich die Kriese. Ob da jetzt nen Stempel drauf ist oder nicht. Ich lass mich aber mit Rechtsbegründung (Urteil, VwV-Text o.ä.) gerne belehren. Wie gesagt, hatte ich noch nie.

Hi,

ganz deine Meinung.

Die Kopie ist ein Feigenblatt, dass allerdings i.d.R. gut funktioniert. Zumindest wenn die Verbindung zum Originaldokument naheliegend ist (z.B. angegebener Halter und Fahrer, der die Kopie vorzeigt z.B. direkt verwandt, gleiche Meldeadresse etc.)

In meiner Kfz-Praxis fahre ich seit >20 Jahren immer mit Kopie des jeweiligen Zweitfahrzeugs rum und es gab bei gefühlten 30 Kontrollen noch nie ein Problem damit.

(es gab aber auch sonstkeine Probleme bei den Kontrollen, Das ganze mag natürlich anders aussehen, wenn die Karre z.B. tief/breit/geil ist und nicht alle ABE's mit kopiert wurden)

Die Beglaubigung der Kopie ist etwas, was bei Ausbildungs-Zeugnissen üblicherweise gemacht wird, für fälschungssichere Ausweisdokumente aber belanglos ist. Ein Personalausweis muss ja auch im Original vorlegt werden und nicht als beglaubigte Kopie.

bye

Den Schein im Auto belassen halte ich für keine gute Idee. Da würde ich eher das Risiko eingehen, im "worst case" für die Kopie ne übersichtliche Geldbusse und die Aufforderung zur Vorführung des Scheines auf der Wache zu riskieren. Der potentielle Vorwurf der "groben Fahrlässigkeit" seitens der Versicherung inkl. dem ggf. folgendem Streit um die Haftung wäre mir da zu dornenreich.

am 31. Januar 2008 um 22:27

Das mit den Problemen mit der Versicherung habe ich gehört, kann ich aber irgendwie nicht verstehen. Ist doch kein Besitznachweis. Und ob der Dieb jetzt mit dem Original oder mit der Kopie durch die Kontrolle kommt, ist doch wurscht. Die Kennzeichen sind ja auch dran, soll ich die für die Versicherung auch noch jedes Mal abschrauben wenn ich parke, da der Dieb so ja ohne Verdacht zu erregen durch die Gegend fahren kann (die Fahndung nach gestohlenen Pkw werden aufgrung meist spätem Bemerken durch die Halter erst Stunden, je nach dem sogar Tage später veranlasstt)?

Zitat:

Original geschrieben von donnerhugo

Was spricht dagegen den KFZ-SCHEIN im Auto zu lassen, damit wenn man innerhalb der Familie Auto tauscht, man nicht an den Schein denken muss?

Gibts da Argumente dagegen?

Wo bewahrt ihr euren Schein auf?

Stephan

im auto eine kopie, ist zwar offiziell nicht erlaubt, aber die meisten verkehrspolizisten drücken bei sowas ein auge zu.

wenn dein KFZ Schein im Auto liegt, und dein auto gestohlen wird, kriegst du von der versicherung möglicherweise kein geld.

Die Versicherung argumentiert, dass du es so den dieben einfacher machst, mit dem auto ins ausland zu verschwinden.

Das gericht gibt der versicherung Recht, jedenfalls gab es schon präzedenzfälle.

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