1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. kfz sf klasse übertragen

kfz sf klasse übertragen

15 Antworten
Themenstarteram 7. Mai 2019 um 19:04

Hallo zusammen...

Erstmal zur Situation,

ich habe 3 Autos angemeldet, Familienwagen, Zweitwagen und Cabrio. Dazu noch ein Motorrad welches in der sf klasse schon sehr weit runter gefahren wurde.

 

Anliegen....

Wenn ich das Motorrad abmelden, wegen Verkauf oder so, kann man die sfk dann auf z.B. den Zweitwagen übertragen ohne ihn vorher abzumelden und wieder anmelden?

 

Vielleicht kann mir ja jemand hier helfen...

Gruß

Ähnliche Themen
15 Antworten

Das musst Du Deine Versicherung fragen, aber ich sehe da kein Problem.

Ja, sollte funktionieren.

Erst die Versicherung tauschen und dann das Moped abmelden.

Sonst geht der Übertrag der Moped-Versicherung erst zum Stichtag des Pkw-Vertrages.

Am leichtesten ists wenn beide Verträge bei der gleichen VS sind.

Du kannst jeden SFR auf jeglichen Vertrag übertragen, auch bei verschiedenen Versicherern.

Eine Abmeldung ist nicht erforderlich.

Auf diese Weise kann man auch den SFR tauschen zwischen einem "teureren" und einem billigeren" Fahrzeug ohne diese abzumelden. Zum Beispiel der teurere Wagen wurde wegen eines Schadens hochgestuft, während der billigere nun einen besseren SFR hat.

Einschränkung:

es werden nicht die Prozente übertragen sondern die SFR Klasse . Ist relevant bei unterschiedlichen Risiken.

Bei unterschiedlichen VN (Übertragung innerhalb Familie) muss der entsprechende VN theoretisch auch den zu übertragenden SFR erfahren haben können. Einem 30 Jährigen kann man keine 25 Jahre Schadensfreiheit übertragen (SFR 25). Aber man kann ihm 12 der 25 SFR übertragen, der Rest ist nicht weiterverwertbar.

Auch muss man kein Moped abmelden um des SFR zu tauschen, dann erhält halt das Moped den Zweitfahrzeustatus(SFR).

Themenstarteram 8. Mai 2019 um 3:46

Super, damit habt ihr mir schon sehr geholfen.

Besten Dank...

In der Regel ist ein Tausch nur möglich, wenn ein Fahrzeug wegfällt bzw eins hinzukommt.

Das steht aber in den jeweiligen AKB

@celica1992

Nein das ist nicht so.

Ich kann bei den versicherten Fahrzeugen untereinander den SFR tauschen. ohne Wegfall oder Zugang.

 

Falls Du etwas anderes gelesen hast, sei bitte so freundlich und stelle es hier ein.

 

Wobei SFRtausch und ähnliche Dinge nicht näher in den AKB behandelt werden sondern in den Tarifbestimmungen.

ok dann in den Tarifbestimmungen, das kann jede Versicherung handhaben wie sie will

Auszug z.B HUK

Übernahme eines Schadenverlaufs

In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen?

Fahrzeugwechsel: Das versicherte Fahrzeug wird anstelle eines anderen Fahrzeugs angeschafft.

Rabatttausch:

Außer dem versicherten Fahrzeug besitzt der VN noch ein anderes Fahrzeug und veräußert dieses und beantragt die Übernahme des Schadenverlaufs.

Der VN erwirbt zusätzlich zu dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug, das er bei uns versichert, und beantragt die Übernahme des Schadenverlaufs.

Ruheversicherung: Der VN setzt sein Fahrzeug außer Betrieb (auch Saisonkennzeichen) und beantragt die Übernahme des Schadenverlaufs auf ein weiteres Fahrzeug oder ein ruhender Vertrag wird wieder in Kraft gesetzt.

Schadenverlauf einer anderen Person: Das Fahrzeug einer anderen Person wurde überwiegend vom VN gefahren und dieser beantragt die Übernahme des Schadenverlaufs.

Versichererwechsel: Der VN ist mit seinem Fahrzeug von einem anderen Versicherer zu uns gewechselt.

Wegfall der Vollkasko: Dem Wegfall der Vollkasko steht die Veräußerung oder der Wagniswegfall gleich

 

Natürlich steht dir frei die Verträge zum Ablauf zu kündigen und dann die SF zu tauschen

Zitat:

@quadrigarius schrieb am 8. Mai 2019 um 09:36:35 Uhr:

@celica1992

Nein das ist nicht so.

Ich kann bei den versicherten Fahrzeugen untereinander den SFR tauschen. ohne Wegfall oder Zugang.

Falls Du etwas anderes gelesen hast, sei bitte so freundlich und stelle es hier ein.

Wobei SFRtausch und ähnliche Dinge nicht näher in den AKB behandelt werden sondern in den Tarifbestimmungen.

Habe das mal bei der HUK Coburg angefragt: bei laufenden Verträgen ist das nicht möglich.

Ich hatte eine ähnliche Situation und habe bei meiner Versicherung,HUK24, angefragt.Die haben folgendes geantwortet.

Sie wünschen die Übertragung der einen Schadensfreiheitsklasse von einem Vertrag auf einen anderen.Dies ist in folgenden Fällen möglich:

-von einem bisherigen Fahrzeug auf das Ersatzfahrzeug(Fahrzeugwechsel).

-wenn zwei Verträge bestehen,von denen einer jeweils ruht,(wechselweise Zulassung).

-von einem ausgeschiedenen auf ein verbleibendes Fahrzeug.

-von einem zuerst versicherten Fahrzeug auf ein weiteres ,neu hinzukommendes Fahrzeug.

Der gewünschte Austausch der Versicherungszeiten zwischen zwei laufenden Verträgen ist nicht möglich.

Also ,kurzfristig Abmelden einen Vertrag oder Saisonkennzeichen und dann in der Ruhephase ummelden.

Es ist nicht erlaubt sein fahrzeug abzumelden und gleich wieder auf sich anzumelden, um die kündigungsfristen der versicherung zu umgehen.

Was heisst schon nicht erlaubt?

Und wenn ich es trotzdem mache, kann mir doch keiner verbieten.

Die Behörden freuen sich sogar über die Mehreinnahmen von Gebühren.

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 8. Mai 2019 um 20:13:49 Uhr:

Es ist nicht erlaubt sein fahrzeug abzumelden und gleich wieder auf sich anzumelden, um die kündigungsfristen der versicherung zu umgehen.

Wie definierst Du kurzfristig?Wenn ich ein Fahrzeug ,z.B. für einen Monat, abmelde aus welchen Gründen auch immer,ist das doch legitim!Oder?

https://www.motor-talk.de/.../...uto-ab-und-anmelden-t3304812.html?...

 

 

Kurzfristig heißt, vor der nächsten hauptfälligkeit den wagen wieder auf den selben halter anzumelden. Dann kann die versicherung den vertrag wie ursprünglich abgeschlossen weiterlaufen lassen.

 

Zitat:

@X555 schrieb am 8. Mai 2019 um 20:21:15 Uhr:

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 8. Mai 2019 um 20:13:49 Uhr:

Es ist nicht erlaubt sein fahrzeug abzumelden und gleich wieder auf sich anzumelden, um die kündigungsfristen der versicherung zu umgehen.

Wie definierst Du kurzfristig?Wenn ich ein Fahrzeug ,z.B. für einen Monat, abmelde aus welchen Gründen auch immer,ist das doch legitim!Oder?

Natürlich kannst du das machen, aber auch nur wenn die police dann eben (mit unterbrechung) weiterläuft.

Deine Antwort
Ähnliche Themen