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KFZ-Steuer nicht bezahlt, jetzt Ankündigung der Vollstreckung!

Themenstarteram 18. Oktober 2013 um 3:11

Hallo,

Anfang September konnte die Steuer für mein Auto mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden (finanziell sieht es bei mir gerade nicht sehr gut aus, aber auf das Auto bin ich angewiesen). Am 8. Oktober bekam ich ein Schreiben vom Finanzamt, eine Ankündigung der Vollstreckung (vorher kam aber weder eine Mahnung, noch eine Zahlungserinnerung). Hier wird mit Kontopfändung, Zwangsstilllegung usw. gedroht. Der fällige Betrag soll sofort überwiesen werden, also es wurde keine bestimmt Frist gesetzt.

Anfang der Woche habe ich den Betrag über das Onlinebanking überwiesen. Aber da dies nur per SEPA-Überweisung ging, wurde der Betrag erst mal nur vorgemerkt. Einen Tag später wurde meine Telefonrechnung vom Konto abgebucht. Und erst gestern, also am 17. die KFZ-Steuer. Aber da zwischenzeitlich ja die Telefonrechnung ab ging, wurde die Steuer mangels Deckung wieder zurück gebucht.

Leider habe ich erst wieder gegen Ende Oktober mit Geld zu rechnen. Weis jemand, wie lange es ungefähr dauert, bis das Finanzamt jetzt den nächsten Schritt einleitet? Also Pfändung oder Stilllegung, oder kommt da vorher nochmal irgend ein Schrieb vom Amt?

Danke schon mal für eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

Das geht ganz schnell. Da kommt nichts schriftliches mehr. Die Vollstreckungsankündigung hast Du ja schon erhalten.

Entsprechend Deiner geschilderten finanziellen Lage würde ich mir mal ganz andere Gedanken machen.

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Das geht ganz schnell. Da kommt nichts schriftliches mehr. Die Vollstreckungsankündigung hast Du ja schon erhalten.

Entsprechend Deiner geschilderten finanziellen Lage würde ich mir mal ganz andere Gedanken machen.

Eine Frage: Von was tankst du?

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

Eine Frage: Von was tankst du?

Tanken wird nicht mehr notwendig sein, da das Fahrzeug zwangsweise stillgelegt wird.

 

O.

Gibt es nicht spätestens noch die Möglichkeit, direkt beim Vollstreckungsbeamten (plus diverser Gebühren) zu zahlen wenn der dann vor der Tür steht?

Ja, die wollen ja im Prinzip nur das Geld. Wird es dann eigentlich teurer? Gebühren, Auslagen, Mahnung whatever?

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

Ja, die wollen ja im Prinzip nur das Geld. Wird es dann eigentlich teurer? Gebühren, Auslagen, Mahnung whatever?

Eintreiben von Steuern ist eine Verwaltungsvollstreckung; diese besteht i.d.R. aus Lohnpfändung. Gebührenhöhe? Vermutlich im Rahmen der üblichen Gebühren für privatrechtliche Zwangsvollstreckungen

 

Kosten fallen für Te auf jeden Fall an, weil das Fahrzeug zwangsweise stillgelegt wird.

 

O.

Wie wäre es mit Anrufen und um Bitte einer Frist zum Monatsende ?? Kommt besser rüber als stillschweigend rumzuhocken und auf den Vollstreckungsbeamten zu warten. Nach dem Motto "der/die Jenige zahlt nicht, meldet sich nicht, also raus mit der Vollstreckung" ....

Anfang September ist ja auch schon etwas her. Nächstes mal wird der TE vermutlich schneller reagieren und alles ist gut.

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Hillerche

Anfang der Woche habe ich den Betrag über das Onlinebanking überwiesen. Aber da dies nur per SEPA-Überweisung ging, wurde der Betrag erst mal nur vorgemerkt. Einen Tag später wurde meine Telefonrechnung vom Konto abgebucht. Und erst gestern, also am 17. die KFZ-Steuer. Aber da zwischenzeitlich ja die Telefonrechnung ab ging, wurde die Steuer mangels Deckung wieder zurück gebucht.

Diese Aussage kann ich jetzt nachvollziehen.

Einerseits wundert es mich, daß für einen Privatkunden schon jetzt nur mehr SEPA-Überweisungen funktionieren sollen, wo es doch erst ab 1.2.2014 für Firmenkunden verpflichtend ist und bei Privatkunden die Übergangsfrist bis 1.2.2016 weiterläuft. Eine SEPA-Überweisung ist für Inlandszahlungen vom Procedere her auch nicht anders, nur mit dem Unterschied, daß man statt KTO/BLZ eben mit IBAN/BIC arbeitet.

Andererseits deutet Deine Aussage daraufhin, daß Du die Überweisung nicht zur sofortigen Ausführung erfaßt hast, sondern mit Termin. Nur so läßt sich erklären, warum die Telefonrechnung noch "dazwischengekommen" ist und die Überweisung anschließend nicht mehr gebucht wurde. Üblicherweise wird die Überweisung sofort bei Erfassung und Freigabe mittels TAN disponiert und dann geht da auch nix mehr schief.

Wenn es schon an so "Kleinigkeiten" wie der KFZ-Steuer scheitert, wie bestreitest Du denn die übrigen regelmäßigen Ausgaben? Eine Sache wurde ja schon gesagt: Meld Dich beim Amt und bitte um Aufschub. Abwarten und Aussitzen macht die Sache nicht besser.

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von Weilheimer

Einerseits wundert es mich, daß für einen Privatkunden schon jetzt nur mehr SEPA-Überweisungen funktionieren sollen

dies wundert mich nicht. Ich habe beruflich ja mit den Ämtern zu tun. Die haben schon seit Anfang des Jahres begonnen auf SEPA umzustellen (in der Bundesverwaltung ging's teilweise schon im Februar los). Mittlerweile sollte jedenfalls die Finanzverwaltung umgestellt haben, so dass auf den Schreiben nur noch die SEPA-Kontodaten (also IBAN und BIC) vermerkt sind. Von daher fehlen dem TE die Angaben (auch wenn man die aus IBAN, BIC ableiten kann) für die "normale" Überweisungen.

Zum Verfahren: Die KfzSt wird nur per Lastschrift eingezogen (ist ja auch Bedingung für die Zulassung). Platzt diese, gibt's keine Erinnerung mehr (da ja eingezogen werden sollte), sondern gleich die Vollstreckungsankündigung (als letzte Mahnung). Wenn man nicht zahlt, wird im nächsten Schritt vollstreckt, ohne dass es noch eine Ankündigung gibt. Im Fall des TE denke ich, dass der Vollstreckungsbeamte (also quasi der "Gerichtsvollzieher" des Amts) rauskommt, da eine Kontopfändung aussichtslos wäre.

Das Abtauchen des TE ist nicht gerade das Klügste, was man in der Situation machen kann. Versuche mit dem Amt zu sprechen, dass Du Ende des Monats zahlst (mit Säumniszuschlägen etc.) und Du noch einen Vollstreckungsaufschub bekommst. Vielleicht lassen sie sich darauf ein (hängt davon ab, ob Du beim Finanzamt schon mal in der Vollstreckung warst). Wenn der Vollstreckungsbeamte kommt, wird's nur noch teurer.

Viele Grüße

Peter

Themenstarteram 19. Oktober 2013 um 0:52

Danke für eure Antworten.

Ich hatte leider die letzten zwei Monate unerwartet hohe Ausgaben, weshalb das jetzt alles so bescheiden läuft. Aber dass müsste jetzt rum sein, und wenn eben das nächste Gehalt kommt, läuft alles wieder seinen gewohnten Gang. Bis dahin werd ich halt soweit es geht von meinen Eltern unterstützt.

Auf dem Wisch vom FA sind tatsächlich nur die SEPA Daten angegeben. Die Überweisung habe ich aber ganz normal gemacht, ohne Termin. Ich war auch recht verwundert das die nicht gleich durch ging. Aber gleich am Montag ruf ich da an und bitte um Aufschub. Bis jetzt hatte ich Gott sei Dank noch nie Probleme mit denen, hab immer alles brav bezahlt, was bezahlt werden musste.

am 19. Oktober 2013 um 7:18

Melde Dich sofort beim FA und bitte um Aufschub!

Das dümmste was man tun kann ist vor Schulden wegzulaufen oder abzutauchen.

Schulden laufen einem nie weg.

Die Kosten die ein Abtauchen verursachen sind hoch, und ruckzuck kann das in Überschuldung enden, da die Kosten von Inkassobüros, Rechtsanwälten, Gerichtskosten etc schneller wachsen als man das Geld verdienen kann.

Immer wenn man eine Rechnung nicht zahlen kann sollte man sich sofort melden.

Zahlungsaufschub gewähren meiste, weil wer nichts in der Tasche hat, bei dem kann man auch nichts holen.

Das erspart einem einen haufen Ärger und Kosten.

Aus welchem Bundesland kommst du?

In Bayern ist man hier etwas kulanter... meiner Schwester ist das mal passiert.

Kam dann nur ein Brief mit glaub 3€Gebühren und eben dem Hinweis das sie es Überweisen soll.

ICH hätte allerdings sofort angerufen wenn ich gesehen hätte das die Überweisung nicht durch ging...

Einen finanziellen Engpass kann jeder mal haben... aber dann nicht reagieren ist das schlimmste was man tun kann.

Da sitzen auch nur Menschen auf den Ämtern die auch meist kulant sind wenn man sich unverzüglich meldet und seine Situation nachvollziehbar erklärt.

am 20. Oktober 2013 um 14:58

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

... ruckzuck kann das in Überschuldung enden, da die Kosten von Inkassobüros, Rechtsanwälten, Gerichtskosten etc schneller wachsen als man das Geld verdienen kann.

In Bezug auf Steuerschulden trifft die o. g. Aussage nicht zu. Das Finanzamt darf direkt selbst vollstrecken - es bedarf weder eines Gerichts noch eines Inkassobüros dazu.

Gruß

Der Chaosmanager

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