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KFZ Steuer Rückzahlung nach Autoverkauf
Hallo,
irgendwie finde ich keine Rubrik, in die meine Frage so richtig passt, also poste ich sie mal hier.
Kann mir irgendjemand sagen, wie das mit der fuers Jahr bezahlten KFZ Steuer ist, wenn ich mein Auto verkaufe? Gibt es da Verluste oder kriege ich die zuviel gezahlten Steuern taggenau abgerechnet wieder zurueck?
Wuerde mich ueber Antworten freuen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
Zitat:
Der Verkauf liegt bereits fast drei Monate zurück...
Du hast auch die vorgeschriebene Mitteilung an die Zulassungsstelle gemacht?
... mittlerweile liegt sein Verkauf fast 10 Jahre zurück

Ich denke mal, er wird die Rückerstattung mittlerweile erhalten haben

Gruß
Der Chaosmanager
Ähnliche Themen
24 Antworten
Re: KFZ Steuer Rückzahlung nach Autoverkauf
Zitat:
Original geschrieben von anja74
Hallo,
irgendwie finde ich keine Rubrik, in die meine Frage so richtig passt, also poste ich sie mal hier.
Kann mir irgendjemand sagen, wie das mit der fuers Jahr bezahlten KFZ Steuer ist, wenn ich mein Auto verkaufe? Gibt es da Verluste oder kriege ich die zuviel gezahlten Steuern taggenau abgerechnet wieder zurueck?
Wuerde mich ueber Antworten freuen.
Du erhälst die Kfz-Steuer für die zuviel bezahlten Tage meist in Form eines Verrechnungsscheckes erstattet.
Ja genau, bis zu dem Tag wo das Auto auf Deinen Namen läuft, zahlst Du auch die Kfz-Steuer. Sobald das Auto abgemeldet oder umgemeldet ist, zahlst Du natürlich auch nichts mehr. Es dauert dann allerdings ein wenig bis der Bescheid vom Finanzamt kommt. In diesem findest Du dann die taggenaue Abrechnung der Kfz-Steuer. Die zuviel bezahlte Steuer bekommst Du dann erstattet. Wenn dem Finanzamt Deine Kontoverbindung vorliegt, überweisen sie es Dir direkt auf´s Konto. Wenn nicht, liegt ein Verrechnungsscheck bei.
aha - und wie lange dauerte bei Euch die Rückerstattung? Der Verkauf liegt bereits fast drei Monate zurück...
cheers
michaz
Zitat:
Original geschrieben von michaz
aha - und wie lange dauerte bei Euch die Rückerstattung? Der Verkauf liegt bereits fast drei Monate zurück...
cheers
michaz
Das ist schon ein bißchen lang. Bei mir waren es immer ca. 2-4 Wochen. Frage doch am besten mal beim zuständigen Finanzamt nach.
Der Käufer hat das Auto aber auch umgemeldet oder?
Zitat:
Original geschrieben von Bleman
Zitat:
Original geschrieben von michaz
aha - und wie lange dauerte bei Euch die Rückerstattung? Der Verkauf liegt bereits fast drei Monate zurück...
cheers
michaz
Das ist schon ein bißchen lang. Bei mir waren es immer ca. 2-4 Wochen. Frage doch am besten mal beim zuständigen Finanzamt nach.
Der Käufer hat das Auto aber auch umgemeldet oder?
Neuerdings wird die Kfz-Steuer von der Zollbehörde erhoben, bzw. erstattet. Mein Fahrzeug wurde am 29. Januar abgemeldet. In diesem Monat habe den Bescheid für die Erstattung erhalten mit der Aufforderung, meine Kontodaten mitzuteilen. Das habe ich unverzüglich getan ( meine Abbuchungsvollmacht lag zwar dem FA vor, die liegt aber dem Zoll wohl nicht vor ). Eine Erstattung habe ich bis heute, dem 20. 6. 2014,
nicht erhalten!!!
Zitat:
Der Verkauf liegt bereits fast drei Monate zurück...
Du hast auch die vorgeschriebene Mitteilung an die Zulassungsstelle gemacht?
Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
Zitat:
Der Verkauf liegt bereits fast drei Monate zurück...
Du hast auch die vorgeschriebene Mitteilung an die Zulassungsstelle gemacht?
... mittlerweile liegt sein Verkauf fast 10 Jahre zurück

Ich denke mal, er wird die Rückerstattung mittlerweile erhalten haben

Gruß
Der Chaosmanager
Vielen Dank für die 2 Kommentare, auch wenn sie ausgesprochen dumm waren!!
Zitat:
Original geschrieben von Geha51
Vielen Dank für die 2 Kommentare, auch wenn sie ausgesprochen dumm waren!!
Wie wärs, wenn du mal beim Zoll nachfragst? Oder ist das so abwegig, dass man da nicht selber drauf kommen kann?
Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler.
Zitat:
Original geschrieben von Geha51
Vielen Dank für die 2 Kommentare, auch wenn sie ausgesprochen dumm waren!!
Mein Beitrag bezog sich gar nicht auf Dein Posting. Wie unschwer zu erkennen ist, hatte ich mich darüber amüsiert, dass Eierlein2 dem User michaz konkret auf eine Frage geantwortet hatte, die dieser am 23.11.2004 gestellt hatte ...
Gruß
Der Chaosmanager
PS:
Dein Posting vom 20.06. 16:43:55 Uhr ist aber auch nicht gerade vielsagend, wenn ich das mal so anmerken darf

Hier habe ich eine Antwort von Zoll online :
Wann wird ein Guthaben aufgrund eines abgemeldeten Fahrzeugs ausgezahlt?
Guthaben werden in der Regel drei Wochen nach der Abmeldung des Fahrzeugs ausgezahlt, sofern Ihrem zuständigen Hauptzollamt eine Bankverbindung für die Auszahlung bekannt ist.
Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt die Auszahlung automatisch an die für die Abbuchung verwendete Bankverbindung.
es ist im Zeitalter der Internet Überweisungen nicht nachvollziehbar das der Zoll
3 Wochen oder auch länger mit dem Geld der Steuerzahler arbeitet .
Zitat:
@Pid59 schrieb am 19. April 2015 um 08:58:42 Uhr:
es ist im Zeitalter der Internet Überweisungen nicht nachvollziehbar das der Zoll
3 Wochen oder auch länger mit dem Geld der Steuerzahler arbeitet .
Ich geh davon aus, dass die Mitarbeiter mehr zu tun haben als tägl. eine Hand voll Überweisungen zu tätigen und erfahrungsgemäß gehen solche Sachen über dreiundzwölfzig zuständige Schreibtische. Mag ja sein, dass die bewußt mit "low priority" behandelt werden, aber 3 Wochen sind trotzdem schnell zusammen.
Zitat:
@Pid59 schrieb am 19. April 2015 um 08:58:42 Uhr:
es ist im Zeitalter der Internet Überweisungen nicht nachvollziehbar das der Zoll
3 Wochen oder auch länger mit dem Geld der Steuerzahler arbeitet .
Nun ja, wenn man bedenkt, dass Du auf einen Thread antwortest, dessen Fragestellung aus 2004 (!) stammt und der schon 10 Monate ruhte, bis Du dann geschrieben hast, dann sind doch die drei Wochen vom Zoll ein Wahnsinnstempo ...

Gruß
Der Chaosmanager