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KFZ-Steuer selber überweisen oder machen die das ?

Themenstarteram 19. Mai 2010 um 10:14

Hi,

ich habe Heute den Bescheid bekommen, dass ich 108 € an steuern zahlen soll. Meine Frage ist jetzt,

muss ich das überweisen oder machen die das ?

Ich habe schon gelesen, dass die das seit neuesten machen, nur möchte ich nochmal auf Nummer sicher gehen.

Danke im Voraus.

PS: Hab schon die SuFu benutzt, nur keine eindeutigen antworten bekommen.

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21 Antworten

Bei der Anmeldung hast du deine Bankdaten hinterlegt. Das Finanzamt zieht die Kosten von deinem Konto per Lastschrift ein.

Themenstarteram 19. Mai 2010 um 10:34

Was mich aber stört ist, das im Schreiben steht

"Bitte zahlen Sie (Einzug erfolgt per Lastschrift) spätestens bis zum 19.06.2010"

Wozu schreiben die das noch, obwohl die das doch sowieso von meinem Kunde selber abbuchen ?

Meinen die vllt, dass ich in diesem Zeitraum, min. 108 € auf dem Konto haben muss ?

Danke

ja, kenn den Satz. Frage ich mich auch jedes Mal wieder. Bei mir buchen, die das dann auch erst 4-6 Wochen nach Anmedung ab obwohl da xx.xx.xx steht, als Zahlungsdatum.

Bei mir stand was von xx.03.10 und abgebucht wurde es Ende April :D

Themenstarteram 19. Mai 2010 um 10:40

Ok danke dir :)

Normalerweise schicken sie nen Überweisungsträger mit, wenn man selbst zahlen muss (oder gibts das gar nciht mehr?)! Bevor sie dir die Plakette abkratzen, würde ich dort einfach mal anrufen! Dann bist du sicher!

Er wird wohl wissen, ob er bei der Anmeldung seine Bankdaten angegeben hat. So wie ich das verstehe wurde er ja nur durch diesem komischen Satz im Bescheid verwirrt.

Das finde ich lustig. Habe meinen neuen VW Lupo auch vor nem Monat angemeldet und meine Bankdaten hinterlegt, dass die es abbuchen sollen. Heute kam ein Schreiben mit dem selben Satz. Ich überweise gar nichts und warte mal ab. Habe ja meine Bankdaten hinterlegt und Lastschrifteinzug stand auch drauf. Komische verwirrende Beamtensprache :D

Themenstarteram 19. Mai 2010 um 13:46

Du hast recht, ich habe dort meine Bankdaten hinterlegt. Ein Überweisungsträger war nicht dabei, daher denke ich mir, dass die das Geld per Lastschrift abbuchen werden. :)

am 19. Mai 2010 um 16:01

Ruf mal besser da an. Alle Unklarheiten gehen beim Finanzamt immer zu Deinen Lasten. Evtl. musst Du sonst einen Säumnisszuschlag bezahlen.

am 19. Mai 2010 um 16:08

Hallo,

Bei Mir wird es Direkt vom Konto Abgebucht.:)

Bekomme eine Rechnung von denen.

Dort steht dann: Wir buchen den Betrag: X  Euro,von Ihrem Konto per

Lastschrift zum Datum: X ab. :D

( Überweisungs Träger,den " Verwirrenden Satz ",sind bei Mir nicht dabei/drinen

& geschrieben.) :rolleyes:

Mfg,

Wilfried

@ benny09: Das hab ich auch schon vorgeschlagen... scheint aber zuviel verlangt zu sein:

 

Zitat:

Original geschrieben von jumpthis

Er wird wohl wissen, ob er bei der Anmeldung seine Bankdaten angegeben hat. So wie ich das verstehe wurde er ja nur durch diesem komischen Satz im Bescheid verwirrt.

"Bitte zahlen Sie (Einzug erfolgt per Lastschrift) spätestens bis zum..." steht bei mir auch. Ein Überweisungsträger war nicht dabei. Also buchen Sie es ab. Nachfragen kann man auch, ich warte aber ab, da das in Klammern geschriebene alles schon sagt. Beamtendeutsch eben :rolleyes:

am 23. Mai 2010 um 0:42

Moin zusammen ! :)

Leider sitze ich dann momentan nicht zu Hause, um dann in meinen Schreiben vom Finanzamt, die ich dann ja eben auch jedes Jahr bekomme, nochmal genauer nachzuschauen, ob sowas bzw. was da dann genau niedergeschrieben steht, zu kontrollieren bzw. dem entspricht, was hier dann Thema ist, und es fehlt mir momentan auch der absolut totale Überblick, aber seit 2004 dürfen die Länder die Zulassung eines Fahrzeugs auf einen neuen Halter von einer Erteilung einer Lastschrift/Einzugsermächtigung abhängig machen bzw. die Anmeldung zwingend davon abhängig machen, ob wir da dann unser OK geben oder nicht.....und mindestens in Bremen, Hessen, Berlin, Nordrhein-Westfalen (->seit 01.11.05!), Niedersachsen (->seit 01.03.04!), Thüringen (->seit 01.04.06!), Schleswig-Holstein (->seit 01.05.07!), Baden-Württemberg (->seit 01.07.07!), Bayern (->seit 01.08.05!), Hamburg (->seit 01.07.09!),Sachsen (->seit 01.07.06!), Sachsen-Anhalt (->seit 01.04.08!) und Rheinland-Pfalz wird's dann auch entsprechend gehandhabt - ->hier<- steht dann zwar bei Wikipedia, dass es dann nur "...einige Bundesländer..." sind, aber eigentlich kann ich es mir auch garnicht vorstellen, dass es dann überhaupt noch irgendwo in D anders gehandhabt wird! ;)

Ergo müsste dann auch nach An- und Abgabe der entsprechenden Kontodaten und der geleisteten Unterschrift unter eine solche Einzugs-Ermächtigung alles mehr oder weniger automatisch ablaufen - diese Post dürfte dann wohl nach meinem Verständnis eher "für die Akten" für uns Steuer-Zahler gedacht sein! ;)

 

Grüße und 'n schönes Pfingst-WE noch, Dynator :)

(...der sowieso schon vor dieser Regelung alles für alle Fahrzeuge hat abbuchen lassen!)

Zitat:

Original geschrieben von Opelbesitzer

Hi,

ich habe Heute den Bescheid bekommen, dass ich 108 € an steuern zahlen soll. Meine Frage ist jetzt,

muss ich das überweisen oder machen die das ?

Ich habe schon gelesen, dass die das seit neuesten machen, nur möchte ich nochmal auf Nummer sicher gehen.

Danke im Voraus.

PS: Hab schon die SuFu benutzt, nur keine eindeutigen antworten bekommen.

es kommt darauf an wie lange du dein fahrzeug schon angemeldet hast, bei meinem ersten buchen sie es nicht ab.

damals gab es noch keine abbuchung beim amt.

bei meinen anderen fahrzeugen habe ich das fahrzeug angemeldet und sovort meine lastschrift wiederufen und mache es per dauerauftrag.

von mir bekommt keine behörde oder unternehmen wie telekom , eon eine lastschriftabbuchung ausgestellt, das mache ich alles per dauerauftrag.

sobald es 1x ein problem gibt rennst du ewig deinem geld hinterher und mußt auch noch alles beweisen, wenn du per dauerauftreg überweist müßen sie es dir beweisen wenn was schiefläuft.

ich würde nicht bezahlen und wenn die 1 mahnung kommt sovort überweisen, kostet 1 € mahngebühr wenn du die wegläßt passiert auch nichts weil das gesetz vorschreibt das die erste zahlungserinnerung kostenfrei sein muß

 

PS: wenn sie abbuchen obwohl du die lastschrift wiederufen hast ist das eine straftat :cool:

so hatte sich eon bei mir ganzschön ärger eingehandelt, bei denen bin ich meinem geld hinterher gerannt obwohl die einen fehler gemacht hatten.

das ging nachher alles über einen anwalt

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