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KFZ STEUER
Hallo. Erst entschuldige ich mich fur mein Deutsch. Ich komme aus Spanien und bin neu in Deutschland.
Ich habe eine Frage: ich habe mir ein Auto in Juni gekauft und ich habe das Auto in NRW (Bielefeld) angemeldet. Ich habe schon die Kfz-Steuer bezahlt. Und jetzt wohne ich in Niedersachsen und ich will mein Auto hier ummelden. Ich habe schon die Versicherung informiert und morgen gehe ich es ummelden. Meine Frage ist: muss ich wiedee die KFZ-Steuer bezahlen? Ich habe schhon in den letzte Monat es bezahlt in NRW.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@guruhu schrieb am 2. Oktober 2019 um 10:17:43 Uhr:
Doch, KZ steht ja auch für Konzentrationslager. Und dann muss man ja automatisch ein Nazi sein. Geht ja gar nicht anders. Solche Leute fahren auch gerne ihren Chevrolet Camaro SS spazieren. Vorzugsweise wochenends, an einem Sa.
Und hinten auf dem KZ steht dann was? Ganz klar eine 28!
Meine Stimme für das unnötigste Posting des Monats hast Du sicher
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54 Antworten
Nein, die bezahlt man nur einmal in Deutschland und kannst in dem Jahr so oft ummelden wie du magst.
Bei Abmeldung bekommst den anteiligen Rest zurück und bei Neuanmeldung bezahlt du wieder das Jahr.
Aber fur Ummeldung muss ich wieder bezahlen ?
Eine ummeldung kostet natürlich Geld
Damit es keine Missverständnisse gibt:
Bei oder nach einer UMMELDUNG muss die Steuer nicht noch einmal bezahlt werden. Sie wird an einer zentralen Stelle in Deutschland verwaltet. Es ist ein nahtloser Übergang ohne Lücke.
Die Ummeldung eines Kfz kostet immer eine normale Gebühr bei der zuständigen Zulassungsstelle.
Die ABMELDUNG und dann neue ANMELDUNG sind zwei in sich komplett unabhängige Verfahren. Und da gibt es dann eine Erstattung und eine Neuberechnung.
Die Ummeldung kostet je nach Gemeinde ca. 20 - 30 €
Deine KfZ-Kennzeichen kannst du behalten (um zusätzliche Kosten zu sparen).
PS:
Deine Versicherungskosten werden auch an den neuen Wohnort angepasst.
Mit Gemeinde ist sicherlich Zulassungstelle gemeint.
Zitat:
@UliBN schrieb am 30. September 2019 um 18:50:28 Uhr:
Damit es keine Missverständnisse gibt:
Bei oder nach einer UMMELDUNG muss die Steuer nicht noch einmal bezahlt werden. Sie wird an einer zentralen Stelle in Deutschland verwaltet. Es ist ein nahtloser Übergang ohne Lücke.
Die Ummeldung eines Kfz kostet immer eine normale Gebühr bei der zuständigen Zulassungsstelle.
Die ABMELDUNG und dann neue ANMELDUNG sind zwei in sich komplett unabhängige Verfahren. Und da gibt es dann eine Erstattung und eine Neuberechnung.
Ist eine KFZ Steuer nicht eine Länderangelegenheit?Dann würde es ,zumindest in dem TE Fall ,eine Steuerrückerstattung und eine Steuerforderung des jeweiligen Finanzamtes, ok das macht jetzt der Zoll,geben!
schon seit jahren wird die kfz steuer vom zoll erhoben und eingezogen, war noch nie ländersache
Zitat:
@UliBN schrieb am 30. September 2019 um 19:35:49 Uhr:
Mit Gemeinde ist sicherlich Zulassungstelle gemeint.
Nö warum? Hab mein Kfz auch beim orrsamt umgemeldet. Das braucht man nicht mehr bei der Zulassungsstelle machen.
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 30. September 2019 um 20:15:33 Uhr:
schon seit jahren wird die kfz steuer vom zoll erhoben und eingezogen, war noch nie ländersache
Falsch! Erst zum 1. Juli 2009 ging die Ertrags- und Verwaltungshoheit von den Ländern auf den Bund über.
Und damit gibt es keinerlei Zuständigkeit mehr von Finanzbehörden der Länder, auch nicht für den Ausgangsfall des TE.
Zitat:
Nö warum? Hab mein Kfz auch beim orrsamt umgemeldet. Das braucht man nicht mehr bei der Zulassungsstelle machen.
Seit wann gibt es die Änderung, dass jede Gemeinde eine Kfz-Ummeldung und die Änderungen in den beiden Zulassungsbescheinigungen vornimmt?
Ich kenne bislang nur:
Ziehen Sie innerhalb Ihrer Stadt oder des Kreises bzw. der Gemeinde im selben Zulassungsbereich um, müssen Sie lediglich die Adresse im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) ändern lassen. Dafür müssen Sie nicht zwingend zur Kfz-Zulassungsstelle. Einige Kreise oder Gemeinden nehmen eine Ummeldung auch direkt im Einwohnermeldeamt – oft auch Bürgeramt genannt – vor. In diesem Fall werden die Fahrzeugpapiere bei der Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes aktualisiert.
Bei einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde müssen Sie Ihr Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle am neuen Wohnort ummelden. Bei Privatpersonen ist damit immer der Hauptwohnsitz gemeint. Wichtig: Bevor man das Fahrzeug in einem neuen Zulassungsbezirk ummelden kann, muss die persönliche Ummeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt sein. Der neue Wohnort muss sich aus Ihrem Personalausweis oder der Meldebescheinigung ergeben.
Oder habe ich da was verpasst?
Richtig, macht nicht jede Stadt. Unsere hat so ein Bürgeramt und seit dem das so ist dauert das Ummelden nur 15 Min. anstatt 5 Std.
Ab 01.10. geht das Ummelden online habe ich heute im Radio gehört.
(Auch Abmeldungen und Neuzulassungen)
Ich hab gleich mal sicherheitshalber auf den Kalender gesehen ob heute nicht doch der 1. April ist.
Das wäre ja mal ein gewaltiger Fortschritt in unserem ansonsten in dieser Beziehung noch sehr rückständigen Land.
Bin mal gespannt wie sich dann die Wucherschilderpräger die neben jedem Landratsamt sitzen künftig über Wasser halten!
online ja - aber nicht für Alle!
Wenn ich das richtig gelesen habe ist der TE spanischer Staatsbürger.
Zitat:
Um die neuen Onlinedienste nutzen zu können, wird, um sich gegenüber den Zulassungsstellen zu identifizieren, ein elektronisch lesbarer Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion sowie ein Kartenlesegerät oder alternativ die „AusweisApp2“ für Android benötigt.
Quelle:
https://www.auto-motor-und-sport.de/.../
oder ausführlich:
https://www.bmvi.de/.../internetbasierte-fahrzeugzulassung.html