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KFZ Steuer wird nicht abgebucht
Hallo
Es geht um einen Verwandten er hat mich bei einer Feier angesprochen.
Bei seinem OPEL Kadett (ist jetzt 30 Jahre geworden) der mit einem
Saisonkennzeichen ausgestattet ist 04-10 wird
seit einigen Jahren keine KFZ Steuer mehr abgebucht auch eine Rechnung
oder Mahnung kommt von dem Zulassungsstelle oder dem Zoll.
Versicherung wird immer abgebucht.
Da er jetzt auf ein H Kennzeichen umstellen will weis er nicht wie er
sich verhalten soll.
Ich habe mal unter der Rubrik Wunschkennzeichen
bei der Zulassungsstelle nachgeschaut und da ist sein Kennzeichen Kombination
noch FREI??.
Im Brief und Schein ist alles eingetragen und gestempelt, es sind anfangs auch
die jährlichen Zahlungsaufforderungen gekommen.
Gibt's einen Fachmann auf diesem Gebiet der einige Tipps geben kann
wie mein Verwandter sich verhalten soll.
Auto wird ca. 1000-2000 km pro Saison bewegt.
Weiß nicht ob das hier passt ansonsten verschieben.
Gruß und schöne Ostern.
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15 Antworten
Bei der Zulassungsstelle mit seinem Brief und Schein mal vorsprechen und die Sache abklären. Vielleicht ist bei einer EDV-Umstellung sein Fahrzeug "verloren" gegangen. Wird aber eventuell für einige Jahre die Kfz.-Steuer nachzahlen dürfen.
Alternative: Sich dumm stellen und einfach so weiter fahren. Ohne H-Kennzeichen. Und abwarten, ob es irgendwann einmal auffällt.
Zitat:
@avant1,6 schrieb am 25. März 2016 um 13:21:32 Uhr:
Wie lange kann die Steuer nachgefordert werden gibt's da eine Verjährungsfrist.
Hallo,
im Steuerrecht gibt es unterschiedliche Verjährungsfristen.
Die KFZ-Steuer ist eine Bringschuld. Rechnungen oder Mahnungen sind nicht erforderlich. Und der Zoll ist in der Regel recht humorlos. Abgesehen von Säumniszuschlägen können auch Strafzahlungen erhoben werden. Selbst eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung ist nicht unmöglich. Hier beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre.
Den Ratschlag, abzuwarten ob es auffällt, würde ich persönlich nicht in Erwägung ziehen.
Besser ist es sicher, zeitnah eine Klärung der Angelegenheit herbeizuführen.
Zitat:
@avant1,6 schrieb am 25. März 2016 um 11:50:40 Uhr:
Hallo
Da er jetzt auf ein H Kennzeichen umstellen will weis er nicht wie er
sich verhalten soll.
einfach umkennzeichnen. wenn es in dem rahmen auffällt, hat er halt pech gehabt. wenn nicht auch gut oder halt nicht.
zum thema Steuerhinterziehung war ja nichts gefragt. Dein Bekannter soll mir dann den Uli von mir grüßen.
kann einfach ein H Kennzeichen beantragt werden und in diesem Zuge das Saison Kennzeichen
abgegeben werden.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 25. März 2016 um 13:58:29 Uhr:
Zitat:
@avant1,6 schrieb am 25. März 2016 um 13:21:32 Uhr:
Wie lange kann die Steuer nachgefordert werden gibt's da eine Verjährungsfrist.
Hallo,
im Steuerrecht gibt es unterschiedliche Verjährungsfristen.
Die KFZ-Steuer ist eine Bringschuld. Rechnungen oder Mahnungen sind nicht erforderlich. Und der Zoll ist in der Regel recht humorlos. Abgesehen von Säumniszuschlägen können auch Strafzahlungen erhoben werden. Selbst eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung ist nicht unmöglich. Hier beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre.
Den Ratschlag, abzuwarten ob es auffällt, würde ich persönlich nicht in Erwägung ziehen.
Besser ist es sicher, zeitnah eine Klärung der Angelegenheit herbeizuführen.
Wenn die Genehmigung zur Abbuchung erteilt wurde, ist es eine Holschuld, keine Bringschuld.
Das H - Kennzeichen ist ja nicht nur wegen der Steuer interessant, sondern er darf, so weit ich weiß, in Umweltzonen einfahren.
Ich denke bei Abmeldung / Ummeldung sollte es aufallen.
Man muss erst einmal schauen, ob für die Kfz-Steuer eine Einzugsermächtigungs vorliegt. Bei so einem alten Auto kann es schon mal sein, dass die Steuer noch überwiesen werden musste.
Ist dies der Fall beträgt die Zahlungsverjährung 5 Jahre. Danach dürften die Ansprüche bis zum Jahr 2010 verjährt sein.
Zitat:
@mk28 schrieb am 27. März 2016 um 10:16:41 Uhr:
Man muss erst einmal schauen, ob für die Kfz-Steuer eine Einzugsermächtigungs vorliegt. Bei so einem alten Auto kann es schon mal sein, dass die Steuer noch überwiesen werden musste.
Ist dies der Fall beträgt die Zahlungsverjährung 5 Jahre. Danach dürften die Ansprüche bis zum Jahr 2010 verjährt sein.
Ich lese:
...wird seit einigen Jahren keine KFZ Steuer mehr abgebuchtDas wird der Freund wohl kaum widerrufen haben.
Die Festsetzungsfrist ist in der
Die Festsetzungsfrist ist in der AO geregelt. Paragraphen 169 ff.
Dort für den Doppelpost
Der Halter soll einfach mal beim Zoll anfragen, da die Thematik KFZ-Steuer seit einigen Jahren in dem Zuständigkeitsbereich des Zolls gelandet ist.
Zitat:
@avant1,6 schrieb am 25. März 2016 um 15:27:30 Uhr:
kann einfach ein H Kennzeichen beantragt werden und in diesem Zuge das Saison Kennzeichen
abgegeben werden.
Das H-Kennzeichen kann ausdrücklich nicht mit einer Saison-Zulassung kombiniert werden. Das eine schließt das andere wechselseitig aus. Um deine Frage also knapp zu beantworten: Ja.