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KFZ-Steuerbescheid - DPF

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 9. Mai 2007 um 21:36

Hallo !

Ich habe am Montag den KFZ-Steuerbescheid für meinen 2,0TDI bekommen. Darin wird mir mitgeteilt, dass ich Aufgrund des fehlenden Partikelfilters (rückwirkend ab 1.4.07) € 1,20 / 100ccm mehr KFZ-Steuer zahlen muß. In der Rechtsbelehrung ist noch zu entnehmen, dass ich bei entsprechendem Nachweis eines DPF gegenüber der Zulassungsstelle (!) ein "günstigerer Steuersatz in Betracht kommt".

Da in dem Brief bzw. KFZ-Schein kein Hinweis auf den DPF ist und der Kaufvertrag kein Nachweis ist, habe ich bei meinem Freundlichen angerufen und gefragt wie´s funktioniert. Hier bekam ich die Antwort, dass NUR in der mit dem Fahrzeug ausgehändigten EWG-Übereinstimmungsbescheinigung das Abgasverhalten (Punkt 46.1 : Partikel 0,001g/km) bestätigt wird.

Ich also ein Fax an die Zulassungsstelle mit Bitte um Korrektur der Bestandsdaten aufgrund der mitgeschickten EWG-Daten und beim Finanzamt per Fax einen Einspruch gegen den Bescheid eingelegt.

Und jetzt kommts :

Am selben Tag, Abends um 19.30 (!!) ruft mich eine (sehr freundliche!) Mitarbeiterin der Zulassungsstelle an und bestätigt den Empfang meines Schreibens. Leider könne sie mir nicht sagen, ob das mit meinem Änderungswunsch so funktionieren würde, die Behörde hat bis heute keine Vorgaben wie das neue Gesetz (immerhin seit 1.4.07 in Kraft) bzgl. der "Altfahrzeuge" umgesetzt werden kann. Die Änderung bzgl. des DPF müsse auf jeden Fall in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, ein persönliches Vorsprechen ist notwendig. Auf meine Frage, ob das wirklich Ernst gemeint ist, dass alle Besitzer von Dieselfahrzeugen mit DPF antanzen müßten um sich in den eh überlaufenen Zulassungsstellen einen Vormittag um die Ohren zu hauen, mußte sie lachen und mit einer spitzen Bemerkung auf die Gesetzgeber mich darauf vertrösten, dass sie sich wieder meldet, wenn endgültig die Vorgehensweise bei dem Amt geklärt ist.

Ich bin auf die Antwort echt gespannt, ich denke aber, dass das Verfahren bewußt möglichst kompliziert und zeitaufwendig von Seite der Behörden gemacht wird, im Vertrauen darauf, dass dann die meisten DPF - Eigentümer überlegen : "wegen € 24,- (oder 30,- , 36,- usw.) lohnt sich der abverlangte Aufwand nicht".

Einen schönen Abend - wenn´s was Neues gibt werde ich berichten !

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36 Antworten
am 9. Mai 2007 um 21:52

Re: KFZ-Steuerbescheid - DPF

 

Zitat:

Original geschrieben von HK aus München

Aufgrund des fehlenden Partikelfilters (rückwirkend ab 1.4.07) € 1,20 mehr KFZ-Steuer zahlen muß.

Lach!

Das Eintragen kostet doch bestimmt schon 15-20 €.

Kack doch auf die 1,20....?!

habe gestern auch diesen tollen Brief vom Finanzamt bekommen.Sowas idiotisches habe ich irgendwie schon vermutet und mich zähneknirschend aufs Zahlen vorbereitet.Vielleicht gibts mal einen einfacheren Weg-z.B Fax ans F.Amt und fertig. Müßte man wohl an die Autobild schicken und richtig Rummel machen.

 

Alex.

Re: KFZ-Steuerbescheid - DPF

 

Zitat:

Original geschrieben von HK aus München

Ich bin auf die Antwort echt gespannt, ich denke aber, dass das Verfahren bewußt möglichst kompliziert und zeitaufwendig von Seite der Behörden gemacht wird, im Vertrauen darauf, dass dann die meisten DPF - Eigentümer überlegen : "wegen € 24,- (oder 30,- , 36,- usw.) lohnt sich der abverlangte Aufwand nicht".

Ich hoffe so denken nicht viele. Es geht dabei ja ums Prinzip und nicht unbedingt um die paar Euros (wo man sich tatsächlich die Frage stellt, ob der Zeit- und Nervenaufwand in einem gesunden Verhältnis zur möglichen Einsparung steht).

am 10. Mai 2007 um 5:50

Hallo,

dazu hatte ich vor ein paar Tagen auch schon geschrieben (hier ) Gekostet hat es ca. 15€, das macht den ganzen Aufwand nicht wett. Wichtig ist es denke ich erst, wenn der Wagen verkauft wird. Und da ich das dann sowieso brauche, nehme ich jetzt die Steuerersparnis noch mit.

Warum eigentlich so kompliziert? Sachverhalt dem FA schildern, gleichzeitig Widerspruch einlegen, Einzugsermächtigung widerrufen und korrekten Betrag überweisen und dann mal weitersehen.

Dauert max. 1 Stunde und kostet fast nix.

Warum soll der Bürger eigentlich immer die Unfähigkeit des Staates ausbaden?

Zitat:

Original geschrieben von SchwarzerAudi

Warum eigentlich so kompliziert? Sachverhalt dem FA schildern, gleichzeitig Widerspruch einlegen, Einzugsermächtigung widerrufen und korrekten Betrag überweisen und dann mal weitersehen.

Dauert max. 1 Stunde und kostet fast nix.

Warum soll der Bürger eigentlich immer die Unfähigkeit des Staates ausbaden?

Wieso die Unfähigkeit des Staates? In diesem Fall ist es die Unfähigkeit von Audi, die trotz DPF den Filter nicht korrekt in den Papieren eingetragen haben.

Zitat:

Original geschrieben von SchwarzerAudi

Warum eigentlich so kompliziert? Sachverhalt dem FA schildern, gleichzeitig Widerspruch einlegen, Einzugsermächtigung widerrufen und korrekten Betrag überweisen und dann mal weitersehen.

Dauert max. 1 Stunde und kostet fast nix.

Warum soll der Bürger eigentlich immer die Unfähigkeit des Staates ausbaden?

Der offenen Restbetrag wird dann aber mit deiner nächsten Erstattung verrechnet. Ist ebend das Finanzamt und nicht irgendein Handwerker, der so geprellt werden könnte...

Es geht ja nicht ums prellen des FA. Und wenn Du Widerspruch eingelegt hast, dürfen die das auch nicht einfach verrechnen, auf den Widerspruch müssen die ja ersteinmal reagieren. Und da Du den korrekten Betrag überwiesen hast, kannst Du eigentlich auch nicht als Zahlungsverweigerer hingestellt werden.

Zitat:

Original geschrieben von SchwarzerAudi

...Und da Du den korrekten Betrag überwiesen hast, ...

Der korrekte Betrag ist aber nicht das was Du Dir ausgerechnet hast, sondern das was auf dem Steuerbescheid steht. Hiergegen gibt es ja die Möglichkeit des Einspruchs, dieser befreit Dich aber nicht davon den geforderten Betrag ungekürzt zu überweisen. Wird Deinem Einspruch stattgegeben, bekommst Du das Geld zurück.

MfG

Harald

...und das ist m. M. nach das Problem in D. Jeder lässt sich das gefallen, was der Staat vorgibt. Macht es doch mal anders. Ich hätte damit kein Problem es so zu machen wie beschrieben. Wenn das FA falsch rechnet und einen falschen Bescheid ausstellt, hat es m. M. nicht das recht, den falschen Betrag auch nur einen Tag lang einzuziehen. Und dagegen würde ich mich wehren.

Woher bekomme ich eigentlich die EWG Erklärung? Vom Händler? Von Audi?

Zitat:

Original geschrieben von SchwarzerAudi

Wenn das FA falsch rechnet und einen falschen Bescheid ausstellt, hat es m. M. nicht das recht, den falschen Betrag auch nur einen Tag lang einzuziehen.

Noch einmal: das FA hat nicht falsch gerechnet! Das FA hat genau den Betrag berechnet, den es nach den Schlüsselnummern berechtigt ist einzuziehen. Das Problem liegt bei Audi, da die den Filter nicht korrekt in den Papieren vermerkt haben. Wenn also jemand Lust hat sich zu wehren, dann wäre Audi bzw. der Händler der erste Ansprechpartner - schließlich haben die es verbockt. Wenn man ein wenig Dampf macht, erledigen die das vielleicht im Sinne der Kundenzufriedenheit, ohne dass man sich selbst mit einem kostenpflichtigen Behördengang aufhalten muss.

@schwarzer Audi

...genau, und außerdem hat eine Widerspruch gegen den Bescheid des FA keine aufschiebende Wirkung, ergo musst Du zunächst bezahlen, unabhängig davon, ob im Bescheid Stuss steht.

@Matlock

Du magst ja formal recht haben, es bleibt einem jedoch noch die Möglichkeit mit dem Widerspruch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einzureichen. Mir geht es ja darum, nicht alles hinzunehmen, was der Staat einem präsentiert, sei es nun Steuerbescheide, unausgegorene Gesetze wie die Geschichte mit dem DPF oder Eingriff in die Privatsphäre durch Einschleusen von Trojanern in des Bürgers PC. Mich wundert hier am meisten, dass sich kaum einer darüber aufregt bzw. aktiv dagegensteuert. Im Geschäftsverkehr ist schliesslich auch der Rechnungssteller in der Beweispflicht, so sollte das mit dem FA eigentlich auch sein. Ist jetzt aber OT.

Bei mir steht übrigens im KFZ-Schein (OK, heisst jetzt anders), dass mein Dicker Stufe PM 5 am Tag der Erstzul. erfüllt. Ist das der benötigte Hinweis zum Beweis dass ich einen DPF habe?

am 11. Mai 2007 um 8:24

Laut meinem FA ist das genau der benötigte Hinweis.

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