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KFZ Steuern. Warum bekomme ich keinen Brief.!???

Sammel 850, S70, V70/XC70 I, C70 I
Themenstarteram 3. Februar 2011 um 14:35

Hallo.

Ich habe mich gerade gefragt,wieso ich keine Post vom Finanzamt bekomme.?

Sonst bekam ich immer im Januar einen Brief mit der Aufforderung die KFZn Steuer zu zahlen.

Inclusive überweisungsträger.

Dieses Jahr kam garnichts.!!!

Warum?

Denn ich habe immer überwiesen,weil das Finanzamt damals keine Einzugsermächtigung

von mir bekommen hat.

Und ein mal haben Sie es auch gleich von meiner Lohnsteuerrückzahlung abgezogen.

Weil ich mir etwas Zeit gelassen hatte mit der Überweisung. Auch das haben Sie dieses Jahr

nicht gemacht.

Was nun? Abwarten oder wie ist es bei EUCH???

Mfg.Stig. :)

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26 Antworten

Weil du bei der Zulassung unterschrieben hast, dass die KFZ-Steuern automatisch vom Konto abgebucht werden.

Kommt sicher bald ...

Die Einzugsermächtigung ist Voraussetzung für die Zulassung.

Überweisung ist nicht mehr.

am 3. Februar 2011 um 15:09

Naja die KFZ Steuer wird in dem Monat fällig in dem man das Auto zugelassen hat. Bei mir erst im Oktober, kann ich dir vorerst mal nicht weiter helfen. Evtl hängt es damit zusammen dass ab 01.04.2011 Ein bissl veränderte Steuersätze gelten - zumindest bei Diesel. Kann sein dass die das gleich berechnen und du den Steuerbescheid erst im April bekommst

am 3. Februar 2011 um 15:14

Würde trotzdem nachfragen, sonst drehen die einem nen "Strick"draus und sagen die Zahlungsaufforderung wurde verschickt = und schwups hat man ne Mahnung am hals, egal ob du etwas bekommen hast oder nicht..

Weiß man ja, gegen "DIE" kommt man nur schwer an..

am 3. Februar 2011 um 15:25

ja das hatte ich auch schon des öfteren dass enweder nix gekommen ist oder gleich die mahnung! und das nicht nur steuer und konsorten! :mad:

gefällt mir gar nicht dass es nur noch anmeldung gegen kontoplünderung gibt....grrrr

bei mir ist auch fällig---nix auf dem konto---mal sehen was passiert--grins :D

mit nem bescheid und zahlungsschein wäre ich zum einzahlen gegangen....aber so? mal sehen!

hab ja mein hauptkonto in der schweiz :D

Die machen das nach 2-maligem, erfolglosem Versuch genau wie das Finanzamt.

Das FA pfändet dein Konto - auch bei 5,95 Steuerschuld.

Bei ausbleibenden KFZ-Steuer können die auch dein Auto zwangsstillegen.

am 3. Februar 2011 um 16:56

Unbedingt reagieren, sonnst kommen Kosten hinzu.

Ich habe denen ne Einzugsermächtigung erteilt und die buchen seit Jahren dennoch nicht ab obwohl ich die EE bereits zweimal erneuert habe.

Ist frustrierend, denn die schicken sofort ne Mahnung mit Gebühren.

Gruß

dann wird halt widersprochen, wenn man zuvor nichts erhalten hat.

nur weil "mahnung" draufsteht, zahle ich nicht, wenn ich mir nichts zuschulden hab kommen lassen.

Da kannst du noch so sehr ein 'stuntmännchen' machen und ne Eidesstattliche Versicherung des Postboten beilegen, das er dir NIEMALS was entsprechendes zugestellt hat ....

.... Da FA hat hier eindeutig den längeren Hebel und nutzt diesen gnadenlos aus !

 

Im übrigen sind die jährlich wiederkehrenden Zahlungen eine 'Bringschuld'. Schau mal ins Kleingedruckte.

Das FA muss dir gar nicht mal eine Erinnerung schicken - das ist reine 'Freundlichkeit'.

das mag auf jährlich anstehende zahlungen zutreffen.

ich habe vor 2 wochen vom FA auch eine mahnung erhalten (nicht kfz) und vorher noch nie etwas von denen gehört.

am telefon sagte man mir dann, obwohl sogar die einspruchsfrist schon abgelaufen war, ich solle dem schriftlich wiedersprechen und darauf hinweisen, nie etwas bekommen zu haben.

wie gesagt, von dem wort "mahnung" lasse ich mich erstmal nicht einschüchtern.

man kann, spaßeshalber, bei der nächsten mahnung einfach den mahn-aufschlag weglassen bei der überweisung. ich habe noch NIE erlebt, dass irgendjemand im nachhinein die X€ mahngebühr verlangt hat... ;)

 

soll jeder halten wie er will.

Also hier gehen die KfZ-Steuerbescheide für das folgende Jahr schon Ende November / Anfang Dezember raus!

BW - Landkreis Rhein-Neckar. Bei mir wird nicht automatisch abgebucht, war mir zu heikel. Gilt nur für Neuzulassungen in letzter Zeit.

Unsere Steuerheinis sind da evtl. fixer drauf, die müssen ja die Landes-Transferleistungen in den verarmten Norden und Osten der Republik zusammenkratzen und pünktlich überweisen, sonst würde da oben / drüben gar nicht mehr gehen... ;)

Zitat:

Original geschrieben von Gesichtsbaustelle

Naja die KFZ Steuer wird in dem Monat fällig in dem man das Auto zugelassen hat. Bei mir erst im Oktober, kann ich dir vorerst mal nicht weiter helfen.

Dann wird dies in deinem Landkreis anders gehandhabt (Calw, BW?). Wundert mich, denn KfZ Steuer ist Landessache, und wird von den örtlichen Finanzämter nur im Auftrag der Landesfinanzbehörde eingetrieben.

Hier in meiner Stadt im Rhein-Neckar Kreis, BW ist die KfZ-Steuer IMMER zum 1.1 fällig. Bei Anmeldung ist immer nur der Betrag bis Jahresende anteilig fällig.

EDIT

PS: Ich glaube das wurde mit der Umstellung auf automatischen Bankeinzug geändert.

KfZ-Steuer ist dann jeweils zum Anmeldejahrestag fällig, und wird dann auch abgebucht. Habe gerade in meinen Kontoauszügen gesehen, das zwei meiner Motorräder jeweils zum Anmeldetag mitten im Jahr fällig sind und abgebucht wird! :eek:

Da muß man ja wirklich aufpassen, das dies dann auch geschieht... :rolleyes:

Wenn ich mich recht entsinne, ist das mit der verpflichteten Erklärung zur Abbuchung schon seit (mehr) als 2 Jahren so.

 

Und die Fälligkeit der KFZ-Steuer ist spätestens 4 (oder 6 ?) Wochen nach dem jährlichem wiederkehrendem Tag /Monat der Zulassung.

Das war immer schon so.

Also bei jedem verschieden.

Zusatz: und so lange man Kfz-Steuerschulden hat bzw. mit der Zahlung im Rückstand ist, bekommt man kein weiteres Fahrzeug mehr zugelassen !!! Nicht mal nen kl. Anhänger!

 

NoGolf

Also,

der Steuerbescheid wird nur einmal erstellt. Die Steuerzahlung wird jährlich fällig. Bundesweit wird ein Fahrzeug zugelassen wenn:

a keine Steuerrückstände bestehen

b zulassung erfolgt nur mit Einzugsermächtigung

C Ausnahmsweise kann die Steuer auch bar bei Zulassung erfolgen, wenn der Steuerpflichtige über kein Konto verfügt.

Du hast einen Steuerbescheid erhalten wo ein Zahlungstermin 1 x Jährlich fällig wird, diesen solltest du unbedingt einhalten. Wenn dein Fahrzeug noch zu Zeiten ohne EZ erfolgte bist du für die pünktliche Zahlung der Steuer selbst verantwortlich, denn es wird keine erneute Aufforderung oder ein Bescheid verschickt.

mennzer:)

am 3. Februar 2011 um 22:56

Es ist euch doch wohl klar, dass eben diese Kosten jählich anstehen.

Also, wie auch immer, ob nicht abgebucht oder nicht zugestellt, einfach bezahlen.

Stellt euch vor ihr würdet eine Rechnung stellen und aufgrund eines Fehlers oder irgendwelcher Spitzfindigkeiten würde der Gläübiger nicht zahlen.......

Allen ist doch bewusst das Versicherung, Steuer, Sprit etc. regelmäßig zu entrichten sind, wie auch immer !

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