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Kfz-Stillegung im Ausland (wg. Motorschaden), was beachten?
Hallo,
ich bin der Neue, hab nen Golf 1K 1.2 63kW, der läuft und läuft, was keine Wunder ist nach nicht mal einem Jahr. Aber um den gehts hier nicht ...
Vielmehr ruft meine Schwester eben an, ihr hats gerade den Motor (Polo 6N Benziner, sagenhafte 33kW, Zahnriemen, was sonst?) in Südtirol zerlegt, der Karrn ist eh nix mehr Wert gewesen, der Abschleppunternehmer nimmt ihr das Auto ab.
Weiß jemand, was meine Schwester beachten muss, damit sie wirklich sicher sein kann, dass das Auto (war natürlich in D angemeldet) nun vom Abschleppunternehmer in Südtirol abgemeldet ist und sie keine Versicherung, Steuer oder gar noch irgendwelche Aufwendungen für italienische Behörden hat?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Ich würde mich mit der Versicherung oder dem ADAC in Verbindung setzen.
Eine weitere Möglichkeit wäre die Kennzeichen mitnehmen und in D abmelden.
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13 Antworten
Ich würde mich mit der Versicherung oder dem ADAC in Verbindung setzen.
Eine weitere Möglichkeit wäre die Kennzeichen mitnehmen und in D abmelden.
Hallole zusammen
wen die karre im eu Ausland verschrottet wird kann es sein das diese auch noch verzollt werden muß , also du führst die karre nach tirol ein und verschrottest die dort, somit hast du ein Fahrzeug nach italien zum Verbleib eingeführt und bis so Einfuhrzollpflichtig für Italien geworden.
Besser in D abmelden und den entsorgungsnachweis von Abschlepper geben lassen dann kann der machen was er will und nieman kümmerts.. Jol.
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Hallole zusammen
wen die karre im eu Ausland verschrottet wird kann es sein das diese auch noch verzollt werden muß , also du führst die karre nach tirol ein und verschrottest die dort, somit hast du ein Fahrzeug nach italien zum Verbleib eingeführt und bis so Einfuhrzollpflichtig für Italien geworden.
Besser in D abmelden und den entsorgungsnachweis von Abschlepper geben lassen dann kann der machen was er will und nieman kümmerts.. Jol.
Einfuhrzollpflichitg innerhalb der EU?
Natürlich in Deutschland abmelden! Geht wohl kaum wo anders!
Sie soll die Nummernschilder und Fahrzeugpapiere mitnehemn, das Auto dann hier abmelden und dem Italienischen Verschrotter/Händler die Papiere zuschicken, wenn er Sie braucht.
Ansonsten ruf doch Morgen mal bei deinem Landratsamt an, und frag dort nach...
Auf jeden Fall die Kennzeichen mitnehmen, die braucht sie für die Abmeldung. Die Unterlagen kann sie dem Abschlepper ja danach zuschicken.
Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
Einfuhrzollpflichitg innerhalb der EU?
Nein, definitiv nicht. Seit der Einführung des Binnenmarktes werden bei Verbringungen innerhalb der EU keine Einfuhrzölle von den jeweiligen Staaten mehr erhoben.
Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Hallole zusammen
wen die karre im eu Ausland verschrottet wird kann es sein das diese auch noch verzollt werden muß , also du führst die karre nach tirol ein und verschrottest die dort, somit hast du ein Fahrzeug nach italien zum Verbleib eingeführt und bis so Einfuhrzollpflichtig für Italien geworden.
Besser in D abmelden und den entsorgungsnachweis von Abschlepper geben lassen dann kann der machen was er will und nieman kümmerts.. Jol.
Einfuhrzollpflichitg innerhalb der EU?
jep, bin beim deutschen Zoll...ist nicht ganz so einfach.
Zitat:
Original geschrieben von Kickme-V6
Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
Einfuhrzollpflichitg innerhalb der EU?
jep, bin beim deutschen Zoll...ist nicht ganz so einfach.
Es geht ja nicht um einen Ausfuhrzoll!
Das musst mal genauer erklären! Wenn ich ein Auto in Österreich/Frankreich/etc. kaufe und es nach Deutschland bringe muss ich ja auch kein Zoll zahlen!
Hallole zusammen
Ich habe geschrieben Kann es sein das Zollpflicht besteht nicht das es auch so ist.. man beachte die Wortwahl.. eben weil ich es auch nicht weis.. wenn du aus dem EU Ausland ein Fahrzeug kaufst nd zulassen willst muß man doch auch zahlen ... oder ist das nicht so.. Mehrwertsteuersatz des kaufpreises??? Irgend was war da mal aber ich bin mir da wie gesagt nicht sicher. ich wollte nur vor möglichen unerwarteten Risiken warnen ...
In nicht EU Land ist es sicher so das weis ich aus Erfahrung,bei Transitländern im damaligen Fall war ein ausgebrannter Reisebus der nach Afrika exportiert werden sollte und auf der strecke durch einen technischen defekt in Brand( Motorbrand.) geraten ist Ursache für eine nachverzollung bzw dessen Androhung... wenn man den Schrott nicht wieder ausgeführt hat.. der hat das land ( Algerien / Marokko ) in dem es passiet ist an der Schleppstange verlassen.. das nennt man da doch carnee oder so ähnlich.. Jol.
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
wenn du aus dem EU Ausland ein Fahrzeug kaufst nd zulassen willst muß man doch auch zahlen ... oder ist das nicht so.. Mehrwertsteuersatz des kaufpreises???
Mehrwertsteuer ja, Einfuhrzoll nein (bei einem Import aus einem EU-Mitgliedsland). Im Gegenzug kann man sich die im Kaufland entrichtete Mehrwertsteuer erstatten lassen.
Importzölle kommen nur bei Importen aus Drittländern (also Nicht-EU-Ländern) zum Tragen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
wenn du aus dem EU Ausland ein Fahrzeug kaufst nd zulassen willst muß man doch auch zahlen ... oder ist das nicht so.. Mehrwertsteuersatz des kaufpreises???
Mehrwertsteuer ja, Einfuhrzoll nein (bei einem Import aus einem EU-Mitgliedsland). Im Gegenzug kann man sich die im Kaufland entrichtete Mehrwertsteuer erstatten lassen.
Importzölle kommen nur bei Importen aus Drittländern (also Nicht-EU-Ländern) zum Tragen.
Danke dann hab ich da was verwechselt.. jol.
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Hallole zusammen
wen die karre im eu Ausland verschrottet wird kann es sein das diese auch noch verzollt werden muß , also du führst die karre nach tirol ein und verschrottest die dort, somit hast du ein Fahrzeug nach italien zum Verbleib eingeführt und bis so Einfuhrzollpflichtig für Italien geworden.
Richtig, das KFZ muß als Schrott verzollt werden, NR Schilder abbauen, Kaufvertrag mit Händler machen, dann Zoll in D. bezahlen, KFZ abmelden in D.
Wenn Autoschutzbrief vorhanden, übernehmen die die Zollgebühren.
Besser in D abmelden und den entsorgungsnachweis von Abschlepper geben lassen dann kann der machen was er will und nieman kümmerts.. Jol.