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KFZ - Stilllegung droht - Doppelversicherung - Was tun?

Themenstarteram 10. Januar 2021 um 6:00

Guten Morgen,

 

ich habe im Oktober 2020 eine KFZ Versicherung trotz bereits bestehender Versicherung abgeschlossen.

 

Gelockt hat mich der günstige Preis der neuen Versicherung und der Makler, der sehr freundlich war. Der neue Vertrag der KFZ Versicherung ("Junge Leute Paket") wurde somit wirksam und

begann, zu laufen.

 

Jedoch bekam ich so schnell meine bereits bestehende Versicherung (also die ältere bzw. erste) nicht gekündigt. Deshalb bat ich den Makler um eine Verschiebung des Beginn und einen Rückruf, um das weitere Vorgehen zu besprechen und Hilfestellungen zu erhalten.

Der verschobene Zeitpunkt wurde genehmigt und ein umgehender Rückruf am nächsten Tag zugesichert. Jedoch kam der Rückruf nicht.

 

Anrufe meinerseits wurden durch den Makler ignoriert, genauso wie WhatsApp Nachrichten gelesen, aber nicht beantwortet wurden.

Nun, während dieser Zeit kündigte ich meine erste oder alte KFZ Versicherung nicht, da mir dies als zu unsicher erschien.

 

Ich bat den Makler auf WhatsApp, als auch per Email schriftlich, den Vertrag (Widerspruchsmöglickeit war leider abgelaufen) zu stornieren oder aufzuheben.

 

Dieser Bitte kam er trotz Hinweis meinerseits darauf, dass ich ansonsten doppelt versichert wäre und dies nicht geht, nicht nach. Leider hatte ich auch keine Frist gesetzt, worüber ich mich heute sehr ärgere.

 

Die Versicherungsagentur des neuen Maklers schickte mir immer wieder Rechnungen und versuchte, den Erstbeitrag (die Erstprämie) abzubuchen, was ich aufgrund der oben stehenden Umstände nicht ermöglichte.

 

Die alte oder erste Versicherung zahlte und zahle ich weiterhin, diese zeigt mir mit heutigem Stand den Status "Aktiv" und Zahlungsstand "ausgeglichen". Desweiteren erhielt ich von dieser bereits die Jahresrechnung für dieses Jahr zum Ende 2020.

 

Im November 2020 telefonierte ich mit dem Makler der neuen Versicherung, ich erreichte ihn sogar direkt persönlich am Telefon seiner Agentur. Ich beschrieb ihm mein Problem und das ich nicht doppelt versichert sein möchte.

 

Er meinte daraufhin "habe viel zu tun, hatte das noch nicht gesehen, irgendwie kriegen wir das schon hin" und bat mich, später nochmal anzurufen.

 

Dieser Bitte kam ich nach und rief später erneut an, wo er wie durch einen Zufall plötzlich in einem Kundengespräch gewesen sein will. Ein Rückruf seinerseits kam nicht.

 

Sorry für die Länge des Textes, es geht leider nicht anders. Das Ergebnis von seinem "kriegen wir schon irgendwie hin und meinem Glauben an das Gute im Menschen" ist nun folgendes:

 

Ich erhielt gestern einen Brief von der Zulassungsstelle, welche mir mit einer Stilllegung in 5 Tagen droht, sollte ich keine neue EVB übermitteln lassen.

 

Begründung:

Die Agentur der neuen Versicherung zeigte das "Erlöschen der Versicherung" der Zulassungsbehörde an.

 

Leider ist in dem Brief meine noch immer bestehende erste oder alte Versicherung nicht berücksichtigt worden.

Was sollte ich tun, um eine Stilllegung zu verhindern?

 

Ich möchte gerne eine Stilllegung verhindern den Vertrag der neuen Versicherung aufheben lassen.

 

Die alte Versicherung jedoch hat Bestand und soll auch bestehen bleiben.

 

Ich habe bereits der Frau von der Zulassungsstelle per Email geantwortet und die EVB der alten Versicherung mitgeteilt.

 

Vielen Dank für allen Antworten, bitte sachlich.

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33 Antworten

Guten Morgen, ich bin selbst Makler und kündige immer zunächst die alte Versicherung und dann schliesse ich die neue ab. Es müsste auch ein Beratungsprotokoll geben, in dem der Makler auf die Kündigung hinweist.

Wie dem auch sei, wenn die alte Versicherung noch läuft (also nicht gekündigt ist), dann widerrufe einfach die neue. Thema aus meiner Sicht erledigt, sofern ich das richtig gelesen habe. Hole Dir eine Bestätigung der alten Versicherung, dass der Vertrag noch läuft und sende das der Zulassung.

Bitte gib Bescheid, wie die Sache ausging. Viel Erfolg! Bei Fragen kannst Du mich per persönlicher Nachricht erreichen.

Themenstarteram 10. Januar 2021 um 6:39

Guten Morgen und vielen lieben Dank für Deine Antwort. Selbstverständlich gebe ich im Nachhinein Bescheid, wie es ausgegangen ist.;)

 

Die alte Versicherung ist eine Online Direktversicherung (RV24), die ich ich leider telefonisch nicht und online nur mit Zeitaufwand erreichen kann.

 

Sie hat jedoch weiterhin Bestand, alle Beiträge sind bezahlt, nur eben von der neuen kein einziger. Leider kam trotzdem dieser Brief von der Zulassungsstelle.

 

Da die Widerspruchsmöglickeit der neuen Versicherung leider schon längst abgelaufen ist, kann ich diese leider nicht mehr auf regulärem Wege widerrufen, dies ist kein größtes Hauptproblem.

 

Dir einen schönen Sonntag. ;)

Ist bei der alten Versicherung die Prämie teurer geworden? Falls ja, hättest Du bis Ende Januar ein Sonderkündigungsrecht. Dann könntest Du eben jetzt noch kündigen

Themenstarteram 10. Januar 2021 um 7:07

Die Prämie ist nicht teurer, sondern für mich bei der alten Versicherung sogar günstiger geworden. Ich bin Fahranfänger, hatte die SF0.

 

Das Angebot, was mich lockte, hatte auch für Fahranfänger die SF3 von Beginn an bzw. hätte diese gehabt.

 

Sofern ich die alte Versicherung jetzt noch kündigen (wollen) würde, hätte ich ja gar keine Versicherung mehr, die zahlungsmäßig ausgeglichen ist?

ok, dann kommst Du aus der alten nicht raus. Dann bin ich mal gespannt, was Dein Makler nun dazu sagt. Wie es scheint, ist es aber kein freier/unabhängiger Makler, sondern einfach ein Vertreter einer Versicherung . Viel Erfolg!

Themenstarteram 10. Januar 2021 um 7:29

Ja, Du hast Recht. Es handelt sich um einen Vertreter einer bekannten Versicherung, er hat eine eigene Agentur, die bevorzugt das "Junge Leute Paket" zu vermitteln scheint.

 

Was denkst Du, was er dazu sagen wird und passieren wird, da ich ja aus der alten Versicherung nicht rauskommen werde?

Teile der Zulassungstelle mit dass dein alter Vertrag weiter besteht und belege dies entsprechend. Die Stillegung ist damit vom Tisch. Vielleicht braucht die Zulassungsstelle eine neue EVB deiner alten Versicherung.

Teile der neuen Versicherung dies ebenfalls mit und weise sie darauf hin, dass sie als die jüngere Versicherung zuzrückzutreten hat.

Mache künftig einen großen Bogen um Versicherungsmakler und kümmere dich um deine Angelegenheiten selbst. Für diese Berufsgruppe bist du sonst nichts als ein LEO. (Leicht erreichbares Opfer)

am 10. Januar 2021 um 8:54

Sie müssen auf jeden Fall eine neue EVB -ausgestellt durch die RV 24- an die Zulassungsstelle senden. Denn durch die Abgabe der EVB durch die neu abgeschlossenen Versicherung wurde die alte hinfällig. Die RV24 muss rückwirkend zum 1.1. eine entsprechende ausstellen.

Ruf deine alte Versicherung an, die sollen eine eVB an die Zulassungsstelle übermitteln und den Vertrag weiterführen

Um sich derartigen Stress in Zukunft zu ersparen, empfehle ich, einem unabhängigen Versicherungsmakler einen Verwaltungsauftrag für alle deine Versicherungen zu erteilen. Damit hast du dann in Zukunft nur noch einen Ansprechpartner, der für dich auch noch das optimale Versicherungspaket zusammenstellt (was ja nicht zwangsläufig ausschließlich bei einer einzigen Versicherungsgesellschaft eingedeckt sein muß) und dessen Aktualität auch noch jährlich überprüft.

Das Beispiel erfüllt alle Klischees vom gierigen Versicherungsvertreter trifft auf

(sorry) naiven Kunden!

Man erkundigt sich doch zuerst nach den Kündigungsmöglichkeiten und Fristen

des ersten Vertrages bevor man einen anderen hierfür abschließt.

Muss das heute in Schulen auch noch explizit gelehrt und gelernt werden,

frage ich mich,

oder genügt da nicht der sog. gesunde Menschenverstand?

Das ist mal wieder einer der Vertreter der miesen Kategorie.

Sowas kenne ich bei meiner nicht.

Wäre das so, wäre ich dort nicht versichert.

Darf man fragen um welche Versicherung es sich hier handelt.

Auch kann man über den Kopf hinweg mit der Versicherung auch mal direkt reden, da sollte es auch einen direkten Ansprechpartner geben und man muss nicht zwingend über die Agentur gehen.

So zumindest wenn es ein gescheiter Versicherer ist.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 10. Januar 2021 um 15:02:46 Uhr:

Das ist mal wieder einer der Vertreter der miesen Kategorie.

Hier wird, wie leider so oft, auf dem Falschen rumgehackt.

Für die Situation ist einzig und allein der TE verantwortlich.

Der ist offensichtlich der Meinung, er könne beliebig Verträge abschließen, brauche sich aber nicht an sie zu halten!

Er hat damit den Beteiligten, Versicherungen, deren Vertreter und der Zulassungsbehörde eine Menge völlig sinnloser Arbeit aufgehalst.

Ich hoffe, er wird dafür in geeigneter Form zur Kasse gebeten.

Naja, einzig und allein verantwortlich stimmt m.E. nicht - zumindest wenn man den Originalbeitrag liest hat der TE versucht seinen Fehler (für den er natürlich verantwortlich ist) frühzeitig zu beheben und ihm wurde auch eine Behebung zugesagt, nur leider scheint der "Service Versicherer" (?) doch nicht so viel Service zu bieten wenn es über den Abschluss von Verträgen hinausgeht. Fragt sich dann wo hier noch der Unterschied ist zwischen einem Versicherer mit persönlichem Ansprechpartner - der aber nur bis zum Abschluss von Vertrag hilfreich zu sein scheint - und einem anonymen Onlineversicherer. Nachhaltig kann es für den Versicherer ja auch nicht sein, der TE wird vermutlich nie wieder dort etwas abschließen.

Aber es stimmt natürlich, wäre nicht als erster Schritt leichtfertig ein Vertrag abgeschlossen worden - wäre es zu dieser Situation nie gekommen.

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