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Kfz - über Höhe des (reparierten) Vorschadens nicht informiert
Guten Tag,
ich habe im Februar 2020 einen Golf VII gekauft. Bei Vertragsunterschrift sagte mir der Verkäufer, dass das Auto an der Fahrerseite mal einen Schaden hatte, der aber repariert sei.
Jetzt habe ich festgestellt, dass sich an der Tür Fahrerseite der Lack abschabt durch Öffnen und Schließen der Tür (die Türkante reibt an der Verkleidung des Kotflügel). Ich habe dann den Schaden in dem Autohaus, in dem das Fahrzeug gekauft wurde, vorgeführt. Der zuständige Herr schaute sich dann auch die Fahrzeughistorie an und wurde immer stiller. Irgendwann fragte er, ob ich über den Vorschaden informiert sei. Ich bestätigte dies woraufhin er fragte "auch über die Schadenhöhe" was ich verneinte. Der Schaden muss so schlimm gewesen sein, dass die komplette A-Säule rausgeschweißt und neu eingesetzt wurde. Mehr dürfe und könne er mir nicht sagen.
Das Autohaus hat sich jetzt bereit erklärt, den Lackabrieb zu reparieren. Zu meinen Vorwürfen was das Verschweigen der Höhe des Unfallschaden angeht, äußert man sich nicht. Ich habe einen normalen Kaufpreis gezahlt, an dem sich der Schaden nicht widersgespiegelt hat.
Was tun?
Ich freue mich auf Rückmeldung.
Viele Grüße in die Runde
Patricia Lenz
Beste Antwort im Thema
Du hast keinen Kaufpreis bezahlt, du bezahlst eine monatliche Nutzungsgebühr.
Ich sehe nicht, dass ein reparierter Unfall die Nutzung einschränkt. Dass die Tür den Kotflügel touchiert, hätte man bei der Übergabe sehen können.
Die Werkstatt setzt den Schaden erneut instand und dann war's das.
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29 Antworten
Der Verkäufer hat dich informiert, dass das Auto einen Vorschaden hatte. Vermutlich wurde auch "unfallfrei" im Kaufvertrag nicht angekreuzt. Zusätzlich vermutlich auch die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Ich würde das als Verkäufer entspannt sehen.
Als Käufer hätte man sich das Gutachten/Rechnung zeigen lassen können vor dem Kauf.
Wo ist genau das Problem?
Zum Einen: Möglicherweise falsches Forum: hier geht es um den e-Golf (Elektro-Golf): Vielleicht kann ein Mod das in den Golf 7 Bereich verschieben.
Zum Anderen: Was steht im Kaufvertrag? Ist dort "unfallfrei" angekreuzt bzw. wurde vermerkt, dass es sich um einen reparierten Unfallschaden handelt und wurde der Unfall- und Reparaturumfang beschrieben? Ggf. mal über den Fahrzeugbrief beim Vorbesitzer dazu informieren.
Zitat:
@opelix1 schrieb am 3. September 2020 um 15:42:15 Uhr:
Zum Einen: Möglicherweise falsches Forum: hier geht es um den e-Golf (Elektro-Golf): Vielleicht kann ein Mod das in den Golf 7 Bereich verschieben.
Zum Anderen: Was steht im Kaufvertrag? Ist dort "unfallfrei" angekreuzt bzw. wurde vermerkt, dass es sich um einen reparierten Unfallschaden handelt und wurde der Unfall- und Reparaturumfang beschrieben? Ggf. mal über den Fahrzeugbrief beim Vorbesitzer dazu informieren.
Ich habe den Beitrag nicht in diese Gruppe verschoben sondern ein Admin
Im Kaufvertrag steht der Hinweis "Rep. Seitenschaden links". Über den Umfang der Reparatur gibt es keine Angaben. Da das Fahrzeug geleast ist, liegt mir der Kfz Brief nicht vor.
Zitat:
@xavair1 schrieb am 3. September 2020 um 15:37:32 Uhr:
Der Verkäufer hat dich informiert, dass das Auto einen Vorschaden hatte. Vermutlich wurde auch "unfallfrei" im Kaufvertrag nicht angekreuzt. Zusätzlich vermutlich auch die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Ich würde das als Verkäufer entspannt sehen.
Als Käufer hätte man sich das Gutachten/Rechnung zeigen lassen können vor dem Kauf.
Wo ist genau das Problem?
Als der Karosseriemeister bei der Begutachtung des Fahrzeug und auch dem Blick in die Historie des Fahrzeug immer stiller wurde, fühlte es sich einfach nicht gut an. Und die A Säule ist ja jetzt auch keine Lappalie. Der Händler ist ein angesehenes Autohaus. Sollte dann Ehrlichkeit bei der Kaufabwicklung nicht auch vorausgesetzt werden können?
Hast du nicht weiter nachgefragt, als dir vor dem Kauf/ Leasing ein Unfallschaden genannt wurde? Ich hätte eine Kopie vom Gutachten o.ä. zur Einsicht gefordert - oder man hätte mir bestätigt, es wäre nur ein Lackschaden oder vergleichbar geringes Schadenereignis gewesen.
Da hat das Leasing doch etwas Gutes: Du musst das Fahrzeug ja nicht übernehmen, wenn das Leasing ausläuft ;-)
Der Weg zur Geschäftsleitung z.B. zu einer mündlichen Beschwerde steht dir doch offen.....
Der Verkäufer hat über den Schaden informiert.
Wenn dir die Angabe zu ungenau war hättest du nachhaken müssen
Ich kann keinen Fehler vom Autohaus erkennen
Da es ein Leasingfahrzeug ist bis zum Ende des Leasing weiterfahren und den Wagen abgeben.
Ich sehe kein Verschulden des Verkäufers.
Ggfs als Lehrgeld abbuchen.
Du hast keinen Kaufpreis bezahlt, du bezahlst eine monatliche Nutzungsgebühr.
Ich sehe nicht, dass ein reparierter Unfall die Nutzung einschränkt. Dass die Tür den Kotflügel touchiert, hätte man bei der Übergabe sehen können.
Die Werkstatt setzt den Schaden erneut instand und dann war's das.
Da es Leasing ist, würde ich das auch entspannt sehen, sei froh. Man wird dir das nicht bei deiner Übergabe anlasten können, und solange die Nutzbarkeit nicht eingeschränkt ist, ist doch alles gut.
Wenn dir das Auto gehören würde, würde ich mich ärgern.
Beim nächsten Mal halt Unterlagen einfordern und diese mit dem Kaufvertrag verknüpfen: Lt. vorgelegten Unterlagen handelt es sich um einen Schaden wie folgt..... andere oder weitere Schäden sind nicht vorhanden .... Sollten sich im Nachinein Abweichungen ergeben, wird mir ein Rücktrittsrecht mit voller Erstattung des Kaufpreises eingeräumt ...l
Vielen Dank an alle für die Antworten. Mich ärgert viel weniger der Schaden als die Unehrlichkeit des Autohauses. Da hat man schon einige Autos gekauft und dann passiert einem trotzdem sowas. Lehrgeld bezahlt - wobei es wie auch gesagt wurde nicht ganz so ärgerlich ist, da es ein Leasing ist und er in 3,5 Jahren zurück geht.
Hallo,
das mit dem Unfallschaden, hättest Du näher beleuchten sollen und Aufklärung verlangen sollen. Auf der anderen Seite muss das Autohaus vollständig aufklären. Nur die Frage wie weit der Mitarbeiter einen belogen oder einen übervorteilen wollte würde ich außen vorlassen, man kann nicht beweisen sondern nur unterstellen.
Wenn es einen richtig ärgert und auch ein Ziel da ist, wie, so ein Auto will ich nicht fahren und hätte es nie geleast würde ich einen Anwalt aufsuchen. Ja das wird Zeit und Geld kosten und nicht unbedingt glücklicher machen und das Autohaus auch nicht wirklich jucken, aber Du könntest dann ein unfallfreies Auto haben.
Aber die Fehler müssen abgestellt werden.
Wenn man gut mit der Sprache umgehen kann und sachliche Argumente hat und eben ganz wichtig sehr ruhig ist und nicht wie ein HB Männchen hoch geht (bin ich alt, das war eine Werbefigur für die HB Zigarettenmarke, das schnell ausrastete). Kann man Genugtuung bei einen Gespräch mit den Verantwortlichen erreichen und vielleicht eine Lösung finden die einen gefällt. Hier kann man auch sehen, was für ein Autohaus das ist und ob man es zukünftig meiden sollte.
Aber ohne jetzt den Teufel an die Wand zu malen, was ich auf jeden Fall durch bringen würde, das ein Sachverständiger diese Fahrzeug genau untersucht, ob der Schaden wirklich sachgemäß repariert wurde. Denn so ganz fachgerecht ist er ja nicht repariert worden was so ein Gutachten dann doch erfordert oder?
Nicht das der Schaden doch noch wesentlich größer war!
Gruß
Ähnlichen Fall hatte ich auch. Vom privaten Verkäufer wurde mir vor Kauf mitgeteilt, dass ein kleiner Parkschaden vorliegt, der bei VW repariert wurde. Im Kaufvertrag wurde "reparierte Beule von Parkschaden" vermerkt. Das Fahrzeug wurde auch als nicht unfallfrei von mir gekauft. Als die reparierte Stelle das Rosten anfing, bin ich zu VW. Dort wurde mir mitgeteilt, dass ein größerer Schaden vorlag. Der Querlenker, Dämpfer und die Felge wurde getauscht, die Seitenwand heruasgetrennt und neu eingesetzt. Eine "kleine Beule" sieht anders aus. Die Folge daraus ist, dass der Wagen so quasi unverkäuflich war, weil die Roststellen nicht dauerhaft behandelt werden können.
Ende der Geschichte: Per Rechtsanwalt gegen den Verkäufer wegen arglistiger Täuschung vorgegangen und außergerichtlich 3.000 € Schadenersatz erstritten (davon 1.500 € Wertminderung und 1.500 € Reparaturkosten zur Rostbeseitigung).
Zusammenfassend: Machen kann man immer was, es kostet halt Zeit und macht Ärger.
Der Wagen ging dann drei Monate später nach Bulgarien, für 1.500 € unter Marktwert. Insofern Glück gehabt.
Mir stellt sich hier die Frage, was kommt bei der Abgabe am Leasingende heraus? Das Fahrzeug wird sicherlich durch einen Sachverständigen bei der Abgabe geprüft. Was ist wenn der Gutachter einen größeren Vorschaden feststellt und wie will man dann Beweisen dass das Auto so gekauft wurde ? Wird das dann dem Leasingnehmer berechnet?
Daher würde ich mir zu meiner Absicherung unbedingt eine schriftliche Bestätigung über den Vorschaden aushändigen lassen. Nur so kann Dir bei der Abgabe keiner an den Karren fahren. Alles andere würde mir schlaflose Nächte bereiten