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Kfz ummelden innerhalb Familie mit gleichzeitigem Versicherungswechsel

Themenstarteram 21. März 2024 um 19:02

Hallo zusammen,

ich möchte ein auf meine Person zugelassenes und versichertes Fahrzeug auf mein Kind ummelden.

Mein Kind fährt das Auto bereits seit gut 2 Jahren, ist auch als Hauptfahrer abgegeben, aber eben Halter/Vers.nehmer bisher ich. Das war wahrscheinlich doof gemacht damals.

"Gleichzeitig" mit der Ummeldung soll nun auch die Versicherung gewechselt werden, Kündigung wäre bis Mitte Mai möglich. Möglichst sollen beim Versicherungswechsel die Schadensfreiheitseinträge (nicht viel, aber immerhin) für dieses Fahrzeug übernommen werden können. Habe übrigens bei der gleichen Versicherung noch mein Auto versichert, das ich nutze, mit deutlich besseren SF-Werten. Das soll so bleiben.

Ich frage mich nun, wie ich das von der zeitlichen Abfolge am besten mache.

Erst alte Versicherung kündigen, neue Versicherung noch auf mich als Vater abschließen, dann ummelden (und mit neuer Versicherung den Halterwechsel/Versicherungsnehmerwechsel verhackstücken)?

Oder die alte Versicherung vor Kündigung noch auf mein Kind umschreiben? Evtl. startet dann ein neuer Versicherungszeitraum, das wäre ja nicht erwünscht?

Möchte das möglichst reibungslos über die Bühne bringe, das Auto muss natürlich die ganze Zeit versichert sein... bin für alle Tipps dankbar. Vielleicht blöde Frage oder zu kompliziert gedacht, mache ich aber zum ersten Mal :-)

Danke!

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18 Antworten

Einfach das Auto auf den NAchwuchs ummelden mit einer Versicherungsnummer der neuen Versicherung und dabei den Übertrag des SFR veranlassen.

EVB für das Kind besorgen und Fahrzeug auf das Kind ummelden. Einfacher geht es eigentlich nicht. Im Versicherungsantrag dann die Übertragung des SFR aufs Kind vermerken.

Das Kind kann allerdings nur den SFR übernehmen, den es selbst hätte erfahren können - 3 Jahre Fahrerlaubnis = 3 Jahre SFR. Der Rest wäre verschenkt.

Erstmal nachsehen, ob die bestandsversicherung den VN-Wechsel mit SF-Übertragung selbst auch zulässt. Falls nicht oder wenn es zu teuer ist, dann einen anderen Versicherer suchen, der seinerseits die SF-Übertragung anbietet. Bei den online-Versicherern gibt es einige die es nicht machen. Also erstmal bei der Preisfindung nach diesem Punkt suchen.

Themenstarteram 21. März 2024 um 20:14

Ihr seid ja schnell, vielen Dank.

Verstehe ich das richtig:

Durch die Ummeldung auf mein Kind endet die alte Versicherung sowieso, ich muss sie also gar nicht kündigen?

Sie endet nicht, sondern ruht. Üblicherweise wird die Prämie aber nicht sofort, sondern irgendwann mal zurück gezahlt.

Die geht auf ihn über sofern er keine andere abschließt. Aber die SF geht nicht über wenn es nicht beantragt wird oder die Versicherung dieses ablehnt.

Wenn ein Halterwechsel mit gleichzeitigem VN-Wechsel stattfindet, endet der Vertrag und der Vertrag wird abgerechnet. Es geht da nicht in eine Ruheversicherung über, da das Wagnis weggefallen ist

In §§ 95-98 VVG ist für den Fall der Veräußerung des versicherten Gutes der Vertragsübergang auf den Erwerber und seine kündigungsgleichen Möglichkeiten geregelt.

Themenstarteram 22. März 2024 um 11:21

Vielen Dank erstmal, ihr habt mir sehr geholfen.

@celica1992 : Stimmt, er geht nicht in eine Ruheversicherung über. Nach meiner Erfahrung lassen Versicherungen den Vertrag dann ruhen und rechnen ihn erst nach geraumer Zeit ab. Vielleicht sind sie ja auf die paar Euro angewiesen?

Wenn es nur abgemeldet wird, weiss die Versicherung ja nicht, ob das Wagnis weggefallen ist.

Anders ist es bei einer Ummeldung, dies krieg die Versicherung, dann auch von der Zulassungsstelle mitgeteilt. Dann wird der Vertrag abgerechnet.

Komisch... mir wurde angezeigt, dass "windelexress" etwas geschrieben hat, aber nun finde ich das nicht????

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