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KFz- und Rechtsschutzversicherung bei der gleichen Gesellschaft

An die Experten,
ich habe seit nunmehr 30 Jahren all meine Versicherungen bei der gleichen Gesellschaft, nennen wir sie A.
Das heißt, sowohl meine Kfz-Versicherung als auch meine Rechtsschutzversicherung habe ich bei A abgeschlossen. Und ich bin ganz zufrieden!
Was passiert nun wenn ich im Kfz-Bereich ein Problem hätte mit meiner Versicherung A. Wird die gleiche Versicherung A im Rechtsschutzbereich mir dann eine Deckungszusage erteilen, um gegen Versicherung A - also sich selber - vorzugehen?
Zur Veranschaulichung:
Ich habe einen Vollkaskoschaden und bin mit der Abrechnung nicht einverstanden. Kann ich dann gegen meine eigene Versicherung A unter Einsatz meiner Rechtsschutzversicherung A vorgehen?
Ich habe einen umstrittenen Unfall mit ungeklärter Schuldfrage. Der Unfallgegner ist aber zufällig auch bei A versichert. Kann ich meine Rechtsschutzversicherung A einsetzten um die Angelegenheit mit A zu klären?
Die Frage lautet also, darf ich das. Und vor Allem, macht die Versicherung da mit?
Die Frage ist real, die Beispiele - noch - fiktiv. Ich kann also keine Fakten liefern. Es wäre trotzdem interessant, zu wissen ob ich vielleicht meine Rechtsschutzversicherung besser bei einer anderen Gesellschaft abschließe.
Danke
Johan

Beste Antwort im Thema

Die RS Versicherung ist meist eine eigene Gesellschaft. In den Ausschlüssen wird regelmäßig der Bereich von der Deckung ausgenommen, wenn es gegen die RS Versicherung selbst gehen soll. Angelegenheiten gegen andere Unternehmen des Mutterkonzerns fallen da nicht drunter.

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Die RS Versicherung ist meist eine eigene Gesellschaft. In den Ausschlüssen wird regelmäßig der Bereich von der Deckung ausgenommen, wenn es gegen die RS Versicherung selbst gehen soll. Angelegenheiten gegen andere Unternehmen des Mutterkonzerns fallen da nicht drunter.

Lieber TE....

Eine interessante Frage.... bezüglich RSV im Zusammenspiel mit Haftpflicht und KfzVersicherung is es bei mir nämlich der gleiche Fall. Alles die gleiche Versicherung .

Bei mir ist die Rechtschutzversicherung die einzige Versicherung, die ich aus den hier genannten Bedenken bei einer anderen Gesellschaft abgeschlossen habe. Alle anderen Versicherungen sind bei einer einzigen Gesellschaft.

Zitat:

@Karliseppel666 schrieb am 16. August 2016 um 16:08:00 Uhr:


Lieber TE....
Eine interessante Frage.... bezüglich RSV im Zusammenspiel mit Haftpflicht und KfzVersicherung is es bei mir nämlich der gleiche Fall. Alles die gleiche Versicherung .

Die Frage hat Paul vollkommen korrekt beantwortet.

Davon ging ich auch aus...:)

@berlin-Paul. Danke.
Verstehe ich. Hast Du Erfahrungen ob diese Trennung in der Praxis standhält? Oder ist die RS da eher geneigt, Anliegen gegen einen anderen Teil der Muttergesellschaft negativ zu beurteilen?
Johan

Ja und ja das tut sie. Nur sollte man bei der Deckungsanfrage im Streitfall die AKB im Hinterkopf haben. Notfalls muss man einen Stichentscheid verlangen und dann läuft das in der Regel ohne weitere Stänkereien auch ganz normal durch. Das passiert einem aber auch, wenn die RS Versicherung nicht zum gleichen Konzern gehört. Und auch dort kann es im aboluten Konfliktfall sein, dass man eine Klage auf Deckungszusage und ggf. Schadenersatz vagen muss. Das ist aber äußerst selten, weil die RS meist billiger durch die Nummer kommt, wenn sie was von Kulanz erzählt und "ausnahmsweise" die Deckung bestätigt (es steht ja im Hintergrund eine mögliche Schadenersatzverpflichtung der RS Versicherung und die kann - nicht muss - sehr viel teurer werden).

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. August 2016 um 15:34:09 Uhr:


Die RS Versicherung ist meist eine eigene Gesellschaft.

Japp, dass ist eine Relikt aus alten Zeiten. Meines Wissens mussten früher die Gesellschaften rechtlich selbstständig sein (sowie bei den Lebensparten ja auch). Heutzutage reicht m.W. die rechtliche Trennung bzw. Ausgliederung der Leistungsabteilung.

Machen wir uns nichts vor. Faktisch besteht natürlich ein Durchgriffsrecht durch die Gesellschaften im Konzern. Bei solchen Kleinigenkeiten wird aber keiner eine Ablehnung in Erwägung ziehen, zumindest dann nicht, wenn nach den Bedingungen VS besteht. Das ist ein typischer Fall von "KundenParanoia". Es gibt ja sogar Kunden, die meinen der Sachbearbeitet hat Spaß dran sie zu Ärgern oder man bearbeite den Vertrag extra anders o.a.

Ich glaube aber schon, dass wenn es um Millionen ginge die Versicherung versuchen würde ein paar Steinchen auf dem "Wege der Leistung" zu rollen :-) Aber nicht wegen Peanuts.

Wenn Du magst kannst Du ja mal Schildern, worüber Du Dir mit dem Versicherer nicht einig bist. Vielleicht hilft Dir die Meinung Dritter.

Es kann ein Gerücht sein:
Die Allianz in Berlin hat Ihren Bauherren in den 70iger um einen 7 Stelligen Betrag verklagt und nicht gescheckt, dass genau dieser bei der Allianz die Rechtschutz hatte.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 16. August 2016 um 22:14:40 Uhr:



Wenn Du magst kannst Du ja mal Schildern, worüber Du Dir mit dem Versicherer nicht einig bist. Vielleicht hilft Dir die Meinung Dritter.

Danke für Deinen Kommentar. Hilft mir weiter.

Wie gesagt, ich bin mit meiner Versicherung sehr zufrieden. Ich wollte nur wissen was im Fall des Falles wäre.

:)

Johan

Das wirst du zu 100% erst dann beantwortet bekommen, wenn der Fall der Fälle eintritt.

Zitat:

@KSV schrieb am 16. August 2016 um 16:12:53 Uhr:


Bei mir ist die Rechtschutzversicherung die einzige Versicherung, die ich aus den hier genannten Bedenken bei einer anderen Gesellschaft abgeschlossen habe.

Und was machst du, wenn dein Unfallgegner mal zufällig auch dort versichert ist?

Dann ist dein Problem plötzlich doch wieder da

;)

Zwei Rechtschutzversicherungen abschließen :-)
Naja, man kann zumindest seine eigenen Vertragspartner wählen. Und der Situation, dass man im Kaskoschadenfall den gleichen Vertragspartner bitten muss Deckung für einen Rechtsstreit gegen ihn selbst zu erteilen, kann man aus dem Wege gehen.
Bei gleicher Leistung würde ich das auch in Erwägung ziehen und bei mir ist es ja noch mal ne Ecke härter. (Berufsrechtschutz)

Zitat:

@KSV schrieb am 16. August 2016 um 16:12:53 Uhr:


Bei mir ist die Rechtschutzversicherung die einzige Versicherung, die ich aus den hier genannten Bedenken bei einer anderen Gesellschaft abgeschlossen habe. Alle anderen Versicherungen sind bei einer einzigen Gesellschaft.

Da ich misstrauisch bin hatte ich das genauso. Nun lebe ich schon seit über einer Dekade ohne RSV.

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