KFZ Versicherung auf grund von zahlungsrückstand gekündigt, dann schaden an meinen pkw wird der sch
hallo habe mal eine frage, im sagen wir Auftrag einer Freundin.
sie hat ihre KFZ Versicherung nicht rechtzeitig bezahlt und die Kündigung bekommen. das wurde ihr auch mit einem schreiben der Zulassungsstelle mit geteilt... einen Tag nach dem schreiben der Zulassungsstelle hat sie ihren wagen aber (unerlaubter weise) noch auf einer öffentlichen Straße bewegt.
es kam wie es kommen musste es ist ein schaden eingetreten. aber jetzt kommt es.... nicht sie hat einen schaden verursacht sondern ihr ist hinten einer drauf gefahren.
frage zahlt nun dessen Versicherung anstandslos den entstandenen schaden? oder kann es da Schwierigkeiten geben? bekommt die Versicherung überhaupt mit das sie keinen Schutz hatte?
für eure antworten jetzt schon danke....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Dirk11
Am besten sind die Antworten von all denjenigen, die quasi ...
... den Scheiß auch noch unterstützen, indem sie es runterspielen.
"Ist doch nicht so schlimm, macht doch nix, brauchst keine Versicherung"
Ich könnt k*tzen!
Wenn das solche weiteren Volldeppen lesen, was du geschrieben hast, sehen die gleich an ihren Freifahrtschein. Danke dir
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33 Antworten
ich denke mal sie wird mindestens(!!) eine Teilschuld tragen müssen!
Ihr Auto steht verboten, ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr!
Aber hier gibts auch ein extra Versicherungs-Forum... frag die mal!
Wir haben hier ein Versicherungspflichtgesetz.Sie darf also ohne das Fahrzeug auf öffentlichen Strassen nicht bewegen.Dann wäre sie auch nicht an der Stelle gewesen wo man ihr auffahren kann...
also wenn sie die Zwangsstilllegung vor dem Unfall erhielt ,hat sie eine Teilschuld und mehr
Wenn die Bekannte tatsächlich unschuldig ist, so wird die Versicherung des Unfallgegners den Schaden bezahlen. Aus einer fehlenden Versicherung ist keine Schuld am Unfall herzuleiten, so weit kommts noch. Überspitzt gesagt: Du darfst z.B. schulpflichtige Kinder nicht während Schuleschwänzens überfahren, denn die dürfen eigentlich auch nicht auf der Straße sein.
Nun das große aber: Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine STRAFTAT. Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__6.html
Und dort steht:
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
In dem Sinne: Ab zum Anwalt, auch der kostet. Sonst besteht das Risiko, dass das Fahrzeug gemäß Ziffer Absatz (3) eingezogen wird. Zu recht. Denn wenn deine Bekannte einen Unfall verursacht, nicht versichert ist und offenbar keine Kohle hat, bleibt der Geschädigte sonst auf seinem unverschuldeten Schaden sitzen.
Was deiner Bekannten blüht:
* Bei Teilschuld wird entweder Sie sofort mit der Rechnung beglückt oder Ihre Versicherung nimmt Sie in Regress. Sie zahlt jeden Euro, den Sie anteilig verschuldet hat.
* Strafe nebst fett Punkten in Flensburg ist unvermeidlich.
* Ein Tagessatz liegt auch bei ALG-II Beziehern durchaus bei 10-20€, 180 Tagessätze gehen daher gut ins Geld.
* ggf. wird das Fahrzeug eingezogen wenn es Ihr gehört.
Wenn Sie nicht zahlen kann gibts einen Mahnbescheid, danach einen Titel und diese kann man mit dem Gerichtsvollzieher eintreiben. Macht Sie ne Privatinsolvenz ist Sie ggf. auch nicht raus. Denn Schulden aus Straftaten und Geldstrafen jeglicher Art sind von Privatinsolvenzen nebst Restschuldbefreiung ausgenommen. Der Gläubiger hat dann rund 30 Jahre Zeit an seine Kohle nebst Zinsen(!) zu kommen.
Und womit? Mit recht. Ich find so ein Verhalten völlig daneben.
ja soweit bin ich auch eurer meinung.. aber wie gesagt sie war völlig unschuldig...
und sie hat heute die zahlung angewiesen und somit lebt der versicherungsschutz weiter... ich denke das ist doch ok oder? denn die haftplicht läuft ja wieter nur ist keine deckung für verursachte schäden da.
hallo
na moment mal,ist der versicherungsschutz fristlos oder mit einer frist gekündigt worden?
MFG
na mit frist aber diese ist ja rum sont wäre ja der bescheid vom strassenverkersamt nihct gekommen. allerdingst wollten die eine neue deckungskarte inerhalb von drei tagen diese sind noch nicht um...
die frage ist und bleibt, bekommt die versicherung des versicherungsgegners bei der regulierung überhaupt mit das der schutz fehlt?
wenn frist rum und trotzdem gefahren,dann gilt der vorsatz und deine bekannte ist am sack!
und die versicherung bekommt das auf jeden fall mit
MFG
ok das heißt dann für sie sehr dumm gelaufen... verstehe nur nicht warum die versicherung mit bekommt das ihr schutz fehlt. es ist doch nicht die selbe versicherung.
die kommunizieren schon miteinander,hab da mal keine bange...
MFG
aber bei zahlung lebt der schutz doch sofort wieder auf... das steht doch noch nirgends...
So isses ,
also besser mit der eigenen Versicherung kommunizieren, als darauf hoffen das keiner was merkt.Wenn die meinen das sie verars...t werden wird sie gekündigt und bekommt auch anderswo wohl ungern noch einen neuen Vertrag....
in diesem falle :zugeben das man Mist gebaut hat,dann erst Anwalt....
Grüsse
Kennt ihr den Spruch: "Dummheit muss bestraft werden"?!
Das passt hier wie Arsch auf Eimer!
Es sind so einfach Regeln, die man einhalten muss, damit es der Allgemeinheit gut geht - wer das nicht macht, ist selber Schuld und hat mit den Konsequenzen zu leben. Man merkt das nämlich schon, ob man mit dem Auto fahren darf oder nicht. Frau hin oder her - und wenn nicht, Führerschein abgeben, denn dann hat sie im Straßenverkehr Grundlegendes nicht verstanden und dort nichts mehr zu suchen. Danke!
ok recht ist recht und vorschriften vorschrieften aber bitte bedenken nihct sie hat einen schaden verursacht sondern ihr wurde einer zugefügt... ich denke das sollte man berücksichtigen. danke