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KFZ-Versicherung BF17 wieder rausnehmen
Guten Tag,
Ich fahre nun seit ca. einem Dreivierteljahr mit dem BF17 Auto und das mussten wir damals in die Versicherung eintragen, dass wir BF17 machen.
Edit:
Da die Frage scheinbar schwer verständlich war, formuliere ich es mal anders:
Es geht mir darum ob ich, wenn ich schon im fahrerkreis als U18/U23 mit BF17 drin bin, mit dem 18. Geburtstag sofort fahren darf, ohne zeitgleich BF17 rauszunehmen. (Also im Grunde, ob die Aufnahme mit BF17 in den Fahrerkreis mich dazu befugt, mit 18 sofort alleine zu fahren und sozusagen das Fahren unter 23 mit einschließt. )
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29 Antworten
Dein Versicherer will dir das nicht sagen? Eigenartig.
Den Versicherungsschutz verlierst wegen solchen Formalitäten nicht, wenn Du Deine Prämie bezahlt hast.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 20. April 2022 um 19:39:09 Uhr:
Den Versicherungsschutz verlierst wegen solchen Formalitäten nicht, wenn Du Deine Prämie bezahlt hast.
D.h. du setzt den BF 17 Tarif mit dem Normaltarif für Personen unter 23 gleich?
Zitat:
@Pauliese schrieb am 20. April 2022 um 19:39:09 Uhr:
Den Versicherungsschutz verlierst wegen solchen Formalitäten nicht, wenn Du Deine Prämie bezahlt hast.
Nun ja.
Hier mal ein Auszug aus den AKBs eines deutschen Versicherers:
Wenn ich ein Auto auf meine Tochter anmelde. Sie ist noch nicht 18, trage ich für den Halter ein, hat BF 17 teilgenommen.
Als Fahrer ausschließlich sie und ich.
Dann muss ich doch an ihrem 18 Geburtstag nichts rausnehmen?
Man sollte aber am 20 und 23 Geburtstag, ein Update seines Vertrages machen lassen
Zitat:
@KaulKalkhoffe schrieb am 20. April 2022 um 23:29:50 Uhr:
Nun ja.Zitat:
@Pauliese schrieb am 20. April 2022 um 19:39:09 Uhr:
Den Versicherungsschutz verlierst wegen solchen Formalitäten nicht, wenn Du Deine Prämie bezahlt hast.
Hier mal ein Auszug aus den AKBs eines deutschen Versicherers:
Der TE hat seinen Eröffnungsbeitrag editiert. Darum ist mein Beitrag im Prinzip nicht mehr relevant.
Ich hab es so interpretiert, dass er Angst hatte im Haftpflicht Fall gänzlich ohne Vers.schutz zu sein.
Das trifft sicher nicht zu.
(Dass man in Kalkis Beispiel lediglich im Kaskofall ganze 10 % Einbußen hinzunehmen hat, steht dieser Aussage eigentlich nicht entgegen.)
Diese 10% Abzug im Falle eines Kaskoschadens,
sind in meinem Augen lediglich eine Art von milder, akzeptabler Vertragsstrafe.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 21. April 2022 um 08:28:33 Uhr:
(Dass man in Kalkis Beispiel lediglich im Kaskofall ganze 10 % Einbußen hinzunehmen hat, steht dieser Aussage eigentlich nicht entgegen.)
Diese 10% Abzug im Falle eines Kaskoschadens,
sind in meinem Augen lediglich eine Art von milder, akzeptabler Vertragsstrafe.
Die Vertragsstrafe kommt noch oben mit drauf.
Hier wird tatsächlich eine Leistung gekürzt.
Zugegeben recht unüblich, aber man darf nicht einfach schreiben, dass ein Versicherungsschutz nicht gefährdet ist, wenn man nicht alle Kaskobedinungen am Markt auswendig kennt.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 21. April 2022 um 07:17:48 Uhr:
Man sollte aber am 20 und 23 Geburtstag, ein Update seines Vertrages machen lassen
Man sollte dann ein Update seines Vertrages machen, wenn sich was ändert.
Die 20 und 23 Jahre gelten vermutlich nur für deine HUK.
Andere Versicherer haben oft andere Altersstufungen im Vertrag.
Also werde ich, wenn es soweit ist, meinen Vertrag entsprechend anpassen.
Du musst einfach mit deinem Versicherer telefonieren und abklären, was zu machen ist.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 21. April 2022 um 07:17:48 Uhr:
Man sollte aber am 20 und 23 Geburtstag, ein Update seines Vertrages machen lassen
Kannst mir erläutern warum?
Am Halter und einzigen Fahrer ändert sich doch nichts. Das der Halter jedes Jahr älter wird, geht wohl lebenden Personen immer so.
Wenn ich sie als einzigen Fahrer angebe, spielt die Angabe des jüngsten Fahrers doch eigentlich keinen Rolle, wenn Halter und einziger Nutzer übereinstimmen.
Windel, VS kennen sich mit Sterbetafeln aus, aber Tarifmerkmale passen die nicht automatisch an. Da wird Celica, mal wieder, recht haben
Die Beiträge für Fahrer unter 25 sind meistens in 3 Gruppen eingeteilt.
17-19, ca 80-90% teurer als Fahrer über 25
20-22 ca 40-50% teurer als Fahrer über 25
23-24 ca 20-30% teurer als Fahrer über 25
Das Merkmal "Am begleitenden Fahren teilgenommen" bringt einen Nachlass von ca 20%
Wenn nun ein Fahrer unter 25 sein 20 Lebensjahr erreicht und der Vertrag begonnen hat, wie er 18 war und die Versicherung dieses Alter nicht automatisch anpasst, zahlt er noch den Beitrag den er als 18 jähriger zahlen muss.
Die HUK passt, das Alter der Fahrer unter 25, automatisch nur ab dem Alter 25 an.
Wie das andere Versicherungen handhaben, entzieht sich meiner Kenntnis, gehe aber davon aus, das die das ähnlich machen.
Danke.
Gut zu wissen.
Dann muss ich jetzt nur noch ein Auto finden,was der Dame gefällt und ich ein Jahr vor ihr versteckt halten kann.
Wenn sie mit 17 Halter wird, steigt sie dann,weil ich bei der Huk bin schon mit sf4 ein und könnte nach einem Jahr dann in sf5 klettern?
Ich glaub 16 jährigen Halter/VN geht bei der Huk nicht.