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KfZ Versicherung kündigt nach Schaden

Themenstarteram 8. Juli 2004 um 7:41

Guten Morgen

Folgende Sache ereignete sich bei einem Bekannten von mir.

Er hatte vor rund 3 Monaten eine Berührung beim ausparken mit einem anderen Fahrzeug.

Er entschloß sich dazu, den Schaden über die Versicherung regeln zu lassen.

Er bekam dann vergangene Woche Antwort von seiner Versicherung, in der diese mitteilte, dass sie den Vertrag kündigen. Er ist Fahranfänger.

Macht das die EUROPA bei Fahranfängern grundsätzlich so? Ich mein, dass ist doch hoffentlich nicht der Normalfall, dass die Versicherung sofort nach einem Schaden kündigt oder doch?

Er braucht nun eine neue Versicherung. Wie läuft das jetzt mit der Schadenfreiheitsklasse.

Wenn die Versicherung nicht gekündigt hätte, wäre er ab 2005 auf 155% gestiegen.

Wie geht das Ganze jetzt aber von Statten mit den Rabatten wenn die Versicherung vorher kündigt? Muss er bei der neuen Versicherung die 155% machen oder kann er noch einmal mit 140% beginnnen?

Gruß

Web

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19 Antworten

Tja, das Recht auf Kündigung im Schadensfall habe ja beide Seiten.....

Wenn er sich bei einer anderen Versicherung neu versichert muß er die Vorversicherung angeben, und dort erkundigt sich dann der neue Versicherer! Dementsprechend wird er dann auch bei der neuen Versicherung höher als 140 % eingestuft.....

Gruß, Jens

am 8. Juli 2004 um 19:26

Hi,

tja, oder aber mal kurz auf die Eltern als Zweitwagen laufen lassen und wieder bei 140% anfangen.

Da interessiert die Vorversicherung nicht und später übernimmt er die SF-Klassen auf seinen Namen und fertisch :)

Die Europa macht das in letzter Zeit häufiger, hab ich gehört - die haben sich wohl übernommen mit den ganzen jungen Fahrern.

Grüße

Schreddi

Es ist auch verständlich dass eine Versicherung die unlukrativen Versicherungsnehmer aus eigenen Reihen zu eliminieren versucht.

Zitat:

Original geschrieben von A4Michel

Es ist auch verständlich dass eine Versicherung die unlukrativen Versicherungsnehmer aus eigenen Reihen zu eliminieren versucht.

Da wiederspreche ich ein wenig.

Da es die SF-Klassen gibt, sollte ein Versicherungsgeber - sofern er Mathematiker beschäftigt und bei der entsprechenden Bundesbehörde seine Beiträge kommuniziert - auf solche Methoden verzichten können.

Dass ein VG einem VN kündigt, der *permanent* Schadensfälle bringt, kann ich verstehen. Die Kündigung nach dem 1. Schadensfall klingt arg nach "Ergebnis-Optimierung" bzw. "Schadensbegrenzung".

Grüßle

Chris

am 8. Juli 2004 um 23:33

Absolute Zustimmung für Chris :)

Ich versteh nicht wie ein "rempler" versicherungs hochstufung bewirken kann?!

Mein Vater hatte totalschaden mit dem auto und wurde nur 1 stufe raufgesetzt!

Ok ihr werdet sagen der hat erfahrung etc. (jo stimmt) aber ich finde totalschaden-> rempler ?!

und mein vater hatte mehr als 1 mal totalschaden *g* und is bis heute bei ein und der selben versicherung... etc. pp.

also ich versteh den fall net!

Da muss noch mehr gewesen sein ;).

MfG

Wie hoch war denn der Schaden, wenn Du sagst, dass es nur eine Berührung war?

Wäre es nicht zu überlegen zu gewesen den Schaden selbst zu bezahlen?

Die Hochstufung in den unteren SF ist nämlich sehr hoch.

am 9. Juli 2004 um 14:20

Zitat:

Original geschrieben von Zeratul

Ich versteh nicht wie ein "rempler" versicherungs hochstufung bewirken kann?!

Mein Vater hatte totalschaden mit dem auto und wurde nur 1 stufe raufgesetzt!

Ok ihr werdet sagen der hat erfahrung etc. (jo stimmt) aber ich finde totalschaden-> rempler ?!

und mein vater hatte mehr als 1 mal totalschaden *g* und is bis heute bei ein und der selben versicherung... etc. pp.

also ich versteh den fall net!

Da muss noch mehr gewesen sein ;).

MfG

Hi,

nee, da muss nich mehr gwesen sein.

Ein Schaden wird als 1 Schaden betrachtet - egal (!) wie hoch der Schadenwert an sich ist.

Der Totalschaden wird also genauso gewichtet wie etwa der Rempler für 300 Euro.

Hat also rein gar nix mit dne Fahrkünsten deines Vaters zu tun ;)

Schieße mich übrigens der Meinung an, zu versuchen den Schaden selbst zu begleichen.

Wechseln würd ich dennoch *g*

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

Wie hoch war denn der Schaden, wenn Du sagst, dass es nur eine Berührung war?

Wäre es nicht zu überlegen zu gewesen den Schaden selbst zu bezahlen?

Die Hochstufung in den unteren SF ist nämlich sehr hoch.

M.E. kann man nachträglich noch bei "Bagatellschäden" der Versicherung die Erstattungsleistung zurücküberweisen und wird dann nicht hochgestuft.

Grüßle

Chris - der's nicht ganz genau weiß

Themenstarteram 9. Juli 2004 um 17:38

Hallo

Laut seiner Aussage belief sich das Gutachten auf rund 800€.

Ich habe daraufhin mit ihm mal das ganze online durchrechnen lassen und bin auf einen Mehrbetrag von rund 60€ gekommen, den er ab 2005 bezahlen hätte müssen.

Wenn ich da keinen Fehler gemacht habe, wäre es eigentlich Schwachsinn den Schaden selbst zu begleichen oder?

Gruß

Web

am 9. Juli 2004 um 21:01

Hi,

achtung, Milchmädchenrechnung ;) (nich bös gemeint)

Nicht die Klasse S (155%) nächstes Jahr mit der SF1/2 (140%( dieses Jahr vergleichen, sondern mit der SF1 (100%) --> und 155 zu 100 Prozent machen nur 60 Euro mehr aus??? Ich mags nicht glauben....

Also so rchnen, als wäre er nächstes Jahr schadenfrei auf SF1 runter (100%) -> diese beiden Fälle (schadenfrei wenn rückbezahlt wird vs. schadenbehaftet)

vergleichen.

Wenns echt 60€ sind, dann bezahlen lassen und hochstufen.

Nochwas - dieser Vergleich bezieht sich auch nur auf das nächste Jahr 2005 --> aber genau genommen muss er alle folgenden Jahre mal zusammenrechnen usw...... Normalerweise müsste ein Anruf bei der Versicherung genügen und fragen, bis wieweit die sagen, dass es sich lohnt, den selber zu bezahlen. Gute Versicherunngen machen das --> und dann hast du auch nen konkreten Anhaltspunkt.

Aso - nochmal genau den Vergleich durchziehen, ich glaub nicht ganz an die 60 € bei 40 % Beitragsunterscheid :)

Grüße

Schreddi

am 14. Juli 2004 um 23:17

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Hi,

achtung, Milchmädchenrechnung ;) (nich bös gemeint)

Nicht die Klasse S (155%) nächstes Jahr mit der SF1/2 (140%( dieses Jahr vergleichen, sondern mit der SF1 (100%) --> und 155 zu 100 Prozent machen nur 60 Euro mehr aus??? Ich mags nicht glauben....

Also so rchnen, als wäre er nächstes Jahr schadenfrei auf SF1 runter (100%) -> diese beiden Fälle (schadenfrei wenn rückbezahlt wird vs. schadenbehaftet)

vergleichen.

........................................................Grüße

Schreddi

Respekt. Du machst dich. Weiter so.

Gruss, Günther.

Themenstarteram 15. Juli 2004 um 19:02

Abend

So ich habe gerade etwas Zeit gefunden und habe die Sache anhand seiner Daten noch einmal durchgerechnet.

140% => 155% 60,-€/J

100% => 155% 320,-€/J

Allerdings weiß ich nicht wie er dann wieder von den hohen Prozenten runter kommt. Ob schon 1 Jahr reicht um wieder auf 140% zu kommen oder nicht.

Gruß

Web

am 15. Juli 2004 um 19:37

Hi

aaah, okay....

Also dieses Jahr die SF1/2 --> nächstes Jahr dann mit Schaden die S (155%)

Nach der S kommt er dann wieder nach einem schadenfreien Jahr in die SF1 (100%) --> also 2006

In die 140% kommt er sicher nicht, da das ne Art "Zwischenklasse" ist, die zur Einstufung gedachtist.

Also....

2004 --> SF1/2 (140%)

2005 --> SF S (155%)

2006 --> SF1 (100%)

2007 --> SF2 (85%)

....

Übrigens nochmal vorsicht....

Nächstes Jahr (2005!) muss er de facto 320€ (wie du eben ausgerechnet hast) mehr zahlen....

Aber 2006 zahlt er dann bei der SF1 immer noch mehr als wenn er schadenfrei bliebe, denn schadenfrei hätte er 85 statt 100% Beitrag.

Im Jahr darauf zahlt er 85% statt 70% Beitrag (wenn schadenfrei) usw uf.

...das ganze ist also als Kumulationsrechnung anzusehen.

Also - ihm gehen real auch nicht nur die 320€ Beitrag verloren --> ihm geht ne Menge verloren (eigentlich genau eine SF-Klasse, mal ganz unkompliziert gesagt....)

Die 800€ Schaden wirds vielleicht nicht erreichen, also wäre ne Regulierung schon besser.... Mmmh.. Ist aber von hier schwer zu sagen.

Tipp:

Die Versicherung anrufen und fragen, bis zu welcher Schadensumme man selbst begleichen sollte.

Ein gute Versicherung sagt dir das.

Du kannst das wie gesagt alles selber ausrechnen - aber dann viel Spass dabei :)

Grüße

Schreddi

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