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Kfz Versicherung, wer trägt die Kosten des Schadens

Themenstarteram 22. Januar 2025 um 14:58

Hallo,

nehmen wir an jmd sagt mir ich sei als Fahrer seines Autos mit versichert. Ich glaube ihm das und wir beide fangen an regelmäßige Fahrten zu machen, da er keinen Führerschein besitzt. Wenn ich einen Unfall baue und es stellt sich heraus ich bin nicht versichert, was würde passieren? Kommen Strafen auf mich als Fahrer zu?

Danke

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42 Antworten

Du meinst Haftpflicht? Das Auto ist versichert, nicht der Fahrer. Von daher zahlt die Versicherung den Fremdschaden zunächst einmal immer. Im Extremfall sogar dann, wenn das Auto gestohlen wurde und der Dieb einen Schaden verursacht.

Sollte der Fahrer aber z.B. keinen Führerschein haben, kann sie sich das Geld (teilweise) zurückholen. Sollte der Fahrer nicht im Vertrag stehen (eingeschränkter Fahrerkreis), kann die Versicherung die dafür gewährten Rabatte der Beiträge zurückfordern.

Sollte keine Haftpflichtversicherung vorliegen und du einen VU mit dem Fahrzeug verursachen, kann sich der Geschädigte an den Fahrzeugführer und den Fahrzeughalter wenden, die dann zunächst gesamtschuldnerisch den Fremdschaden zu tragen haben.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 22. Januar 2025 um 16:20:12 Uhr:

Sollte der Fahrer nicht im Vertrag stehen (eingeschränkter Fahrerkreis), kann die Versicherung die dafür gewährten Rabatte der Beiträge zurückfordern.

Für welchen Zeitraum? Monate? Jahre?

In zurück zur Frage zu kommen: wenn das Fahrzeug zugelassen ist, ist es erst einmal Haftpflicht versichert durch den Halter.

Der Halter hat sicherzustellen, dass die Bedingungen der Versicherung eingehalten werden, also angegebene Fahrer und ggf Alter der Fahrer.

Wenn der Halter den Fahrer sagt, dass er mit versichert ist, dann geht man davon aus, dass die Versicherungsbedingungen dann eingehalten werden.

Aber das ist ein Risiko des Halters, den der wird von der Versicherung haftbar gemacht, wenn er andere fahren lässt, als angegeben.

Wenn man kein Vertrauen hat, lässt man sich den Vertrag zeigen.

Andere Versicherungen sind auch Risiko des Halters: wer andere das Auto fahren lässt, kann diese nicht für Schäden an Auto haftbar machen, außer er macht einen Überlassungs-Vertrag in dem die Haftung für Schäden festgelegt wird.

Somit wäre es für den Fahrer trotzdem gut zu wissen, ob eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde.

Das reduziert den Ärger, falls doch etwas passiert. Den Halter wird aber auch bewusst sein, dass er auf den Schäden sitzen bleibt.

 

Da der Fahrer aber sogar für den Halter fährt, dürfte das klar sein.

 

Grobe Fahrlässigkeit ist aber natürlich für den Fahrer immer ein Problem.

Zitat:

Den Halter wird aber auch bewusst sein, dass er auf den Schäden sitzen bleibt.

Wenn der unfallverursachende Fahrer nicht zum Halterkreis zählt, folgen möglicherweise vorher festgelegte Vertragsstrafen (kann man nachlesen), aber es unterbleibt niemals die Haftung bzw. die Versicherung wird die Haftungsleistung nicht zurückfordern können.

"...wenn das Fahrzeug zugelassen ist, ist es erst einmal Haftpflicht versichert durch den Halter...:

 

Eine mehr als gewagte Behauptung. Gerade jetzt zum Jahreswechsel bzw Beginn des neuen Versicherungsjahres kommt es gar nicht so selten vor, dass manchmal nach Kündigung keine neue Versicherung abgeschlossen oder eben der Beitrag nicht bezahlt wird.

 

Zahlreiche Threads hier haben genau das zum Thema...

 

Die gesetzliche Nachhaftung endet nach einem Monat. Und dann? Das immer noch zugelassene Fahrzeug bewegt sich im öVR. Wer haftet für etwaig verursachte Fremdschäden nach der Nachhaftung?

Zitat:

Wer haftet für etwaig verursachte Fremdschäden nach der Nachhaftung?

Der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs, der die Verfügungsvollmacht des Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt hatte. Das kann der seitherige VN sein, aber auch der neue Besitzer des Autos, wenn der das Auto angemeldet verkauft bekam.

In diesem Fall hier fährt der Halter gar nicht, sondern sein Kumpel. Was die beiden untereinander ausgemacht oder sich zugesichert haben, kann dem Geschädigten egal sein.

 

Wer einen Schaden verursacht, ist zum Schadenersatz gesetzlich verpflichtet. Damit ist auch der Fahrzeugführer schadenersatzpflichtig.

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 22. Januar 2025 um 19:49:43 Uhr:

 

Wer einen Schaden verursacht, ist zum Schadenersatz gesetzlich verpflichtet. Damit ist auch der Fahrzeugführer schadenersatzpflichtig.

Huh, ziemlich unqualifiziert.

@nogel

 

Aha, was stimmt daran nicht?

 

Wenn ein Fahrradfahrer einen VU verursacht, wer ist dann schadenersatzpflichtig? Der Fahrer oder der Eigentümer?

Ist dir der versicherungstechnische Unterschied zwischen einem Fahrrad und einem Kfz bekannt?

Wenn die Nachhaftung zu Ende ist, ist das der totale gamechanger.

Wenn der Fahrzeugführer wusste, dass ihm der Halter ein unversichertes Fahrzeug überlässt, ist der Fahrzeugführer und Verursacher Schuld und haftet.

Es gibt bestimmt noch andere wilde Konstrukte. Ich denke aber, darauf bezieht sich nicht die Frage des TE.

Die Frage des TE ist beantwortet, er haftet nicht, denn er kann und muss sich auf die Aussagen des Halters und Eigentümers verlassen, dass das Fahrtzeug versichert ist.

Er könnte auch nichts checken, weil er von keiner Behörde oder Versicherung Auskunft über das Auto bekäme (Datenschutz). Ob er zum Fahrerkreis zählt, kann er aus den gleichen Gründen nicht rauskriegen und es wäre auch egal, denn auch dann haftet der Versicherer.

Auch wenn das Auto nicht versichert ist, haftet er auch bei Unfällen nicht, weil er das weder wissen noch erfahren konnte - es haftet der Eigentümer.

Aber: Wenn beim unversicherten Schaden der Eigentümer behauptet, der Fahrer wusste das mit der fehlenden Versicherung, dann steht Aussage gegen Aussage. :(

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