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KFZ Versicherung zahlt nicht- nun Klage gegen mich und Versicherung
Moin,
Ich September 2019 habe ich einen Unfall verursacht, als ich von der Innenspur eines Kreisverkehrs diesen verlassen wollte. Der Geschädigte fuhr in mich hinein, ich habe diesen leider nicht wahrgenommen.
Der Unfall wurde von mir an meine Versicherung gemeldet, da die Polizei den Unfall aufgenommen hat musste ich auch ein Ordnungsgeld zahlen.
Nun habe ich vergangene Woche Post bekommen, das mein Unfallgegner gegen mich und meine Versicherung Klage eingereicht hat. Die Versicherung hat bisher nichts reguliert.
Nun würde ich gerne einmal wissen, wie ich mich verhalten soll. Muss ich nun ebenfalls einem Anwalt einschalten? Oder bin ich über die Versicherung mit abgesichert? Habe eine Teilkasko, wo seine Schäden ja abgedeckt sein sollten.
Danke für eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
Ein Blick in deine AKB verrät dir, dass Du umgehend Rücksprache mit der Versicherung zu nehmen hast und ihr dazu eigentlich auch die Klageschrift in Kopie übermitteln musst. Bis zur Mitteilung der HP, dass sie einen gemeinsamen Anwalt beauftragt haben oder sie Dir die Weisung erteilen nichts zu tun, bist Du auch für die Einhaltung der Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft und der Klageerwiderungsfrist zuständig. Also morgen direkt Kontakt mit deiner HP aufnehmen.
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112 Antworten
Die KH ist dafür da, unberechtige Ansprüche zu prüfen. Notfalls vor Gericht. Du hast den Unfall der Versicherung gemeldet und die ist nun am Zug. Das Prozeßrisiko liegt bei der VS
Zitat:
@Aledic schrieb am 19. Januar 2020 um 14:28:20 Uhr:
Moin,
Ich September 2019 habe ich einen Unfall verursacht, als ich von der Innenspur eines Kreisverkehrs diesen verlassen wollte. Der Geschädigte fuhr in mich hinein, ich habe diesen leider nicht wahrgenommen.
Der Unfall wurde von mir an meine Versicherung gemeldet, da die Polizei den Unfall aufgenommen hat musste ich auch ein Ordnungsgeld zahlen.
Nun habe ich vergangene Woche Post bekommen, das mein Unfallgegner gegen mich und meine Versicherung Klage eingereicht hat. Die Versicherung hat bisher nichts reguliert.
Nun würde ich gerne einmal wissen, wie ich mich verhalten soll. Muss ich nun ebenfalls einem Anwalt einschalten? Oder bin ich über die Versicherung mit abgesichert? Habe eine Teilkasko, wo seine Schäden ja abgedeckt sein sollten.
Danke für eure Hilfe
Du kannst ja mal mit deiner Versicherung Kontakt aufnehmen, brauchst du aber nicht.
Du brauchst auch keinen Anwalt.
Deine Versicherung ist offensichtlich der Meinung, du hättest keine Schuld.
Deswegen hat der Geschädigte die Klage eingereicht.
Aus formellen Gründen wirst du auch in die Klageschrift aufgenommen.
Wenn die Klage durchgeht, gehen sämtliche Kosten aber zu Lasten deiner VS.
Sein Schaden ist über deine Haftpflicht abgedeckt, nicht Teilkasko.
Du musst deine Versicherung anrufen und Ihnen das mitteilen. Die machen dann alles weitere.
Es wird fast ausnahmslos die Versicherung, der Versicherungsnehmer und ggfls. der Fahrer verklagt.
Es wird so verfahren, um auszuschließen, dass sich die Parteien gegenseitig als Zeugen benennen können.
Mit der Versicherung würde ich ebenfalls Kontakt aufnehmen.
Danke für eure Antworten bisher.
Also heißt es dass es eher nur für die „Form“ ist, dass ich in der Anklage stehe?
Oder kann es am Ende trotzdem passieren, dass ich auf dem Schaden sitzen bleibe und die Versicherung nicht zahlt?
Vermutlch nicht.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 19. Januar 2020 um 22:11:21 Uhr:
Vermutlch nicht.
Naja, dafür ist die Versicherung doch eigentlich da, oder?
richtig
Ein Blick in deine AKB verrät dir, dass Du umgehend Rücksprache mit der Versicherung zu nehmen hast und ihr dazu eigentlich auch die Klageschrift in Kopie übermitteln musst. Bis zur Mitteilung der HP, dass sie einen gemeinsamen Anwalt beauftragt haben oder sie Dir die Weisung erteilen nichts zu tun, bist Du auch für die Einhaltung der Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft und der Klageerwiderungsfrist zuständig. Also morgen direkt Kontakt mit deiner HP aufnehmen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. Januar 2020 um 22:23:32 Uhr:
Ein Blick in deine AKB verrät dir, dass Du umgehend Rücksprache mit der Versicherung zu nehmen hast und ihr dazu eigentlich auch die Klageschrift in Kopie übermitteln musst. Bis zur Mitteilung der HP, dass sie einen gemeinsamen Anwalt beauftragt haben oder sie Dir die Weisung erteilen nichts zu tun, bist Du auch für die Einhaltung der Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft und der Klageerwiderungsfrist zuständig. Also morgen direkt Kontakt mit deiner HP aufnehmen.
So ganz komme ich nicht mit... Also ich habe den Unfall bei der KFZ Versicherung gemeldet. Muss der auch zu der normalen Haftpflicht?
Ich telefoniere morgen mit der KFZ Versicherung auf jeden Fall. Diese sollte aber auch die Klageschrift bekommen haben, da sie ja auch angeklagt ist??
Das hat mit der PH nichts zu tun. Klar hat Deine KH die Klageschrift auch bekommen, aber rufe dennoch dort an.
Auch wenn du den Unfall bereits gemeldet hast, bist du jetzt wieder verpflichtet der Versicherung zu melden das du "verklagt" wurdest.
Also morgen anrufen
richtig