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Kfz vom Händler in Deutschland gekauft, EU Fahrzeug aus Belgien mit repariertem Unfallschaden

Themenstarteram 27. Februar 2018 um 12:45

Hallo,

ich denke das ich hier richtig bin, wenn nicht bitte korrigieren.

Diese, meine Angelegenheit liegt schon bei Gericht.

Ich habe in Deutschland eine Kfz bei einem Händler gekauft. Das Fahrzeug war vorher in Belgien zugelassen.

Danach ein Eintrag in Deutschland in der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Also ein Eintrag aus Deutschland und jetzt mein Eintrag.

In der Zulassungsbescheinigung Teil II steht: Das Fahrzeug war bisher im Ausland zugelassen.

Dazu die erste Frage, wenn das Fahrzeug jetzt abgemeldet wird und dann wieder angemeldet wird,

gibt es ja eine neu Zulassungsbescheinigung Teil II. Kommt dann dieser Eintrag: Das Fahrzeug war bisher im Ausland zugelassen, wieder in die Zulassungsbescheinigung?

Im nach hinein stellte sich heraus dass das Kfz 3 Unfallschäden in Belgien hatte.

Der Vorbesitzer vor mir will nicht mit mir kommunizieren.

Das Ganze liegt schon bei Gericht.

Ist es möglich in Belgien eine Anfrage über den/die Vorbesitzer zu machen, wenn ja wo und wie?

Gibt es noch irgendwelche Möglichkeiten irgendwie an Informationen des/der Vorbesitzer in Belgien zu kommen?

Danke schon mal!

Beste Antwort im Thema
am 3. März 2018 um 8:17

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 3. März 2018 um 07:42:48 Uhr:

Es geht nicht unbedingt darum festzustellen ob und welche Schäden das Fahrzeug hatte (denke dafür hat der TE Beweise), sondern darum ob der deutsche Verkäufer von den Schäden gewusst hat.

Und dazu kann der belgische Vorbesitzer schon sehr nützlich sein.

Dazu muss der Deutschland ansässigen Händler schon direkt von dem belgischen Vorbesitzer auch mit und unter seinem Namen das Fahrzeug eingekauft haben, so dass die Beweiskette wasserdicht ist.

Auch wenn der in Deutschland ansässige Autohändler bei einem Autohändler in Belgien gekauft hat, lässt sich wieder beweisen nachvollziehen, es sei denn die Händler kennen sich untereinander, und sind dann auch wieder einen Weg, einen Strohmann dazwischen zu schieben.

Oft genug werden aber andere Person dazwischen geschoben, die dann nicht mehr auffindbar sind.

Schon ist die Beweiskette unterbrochen.

Autohändler kurdischer Herkunft machen so etwas ganz gerne.

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Das gibt deinem Anwalt sicher das Recht der Akteneinsicht

Themenstarteram 27. Februar 2018 um 13:01

Es geht nicht um Akteneinsicht. Das liegt schon vor Gericht.

Welche Akten wo in Belgien will der denn einsehen?

Wenn ich Anwalt wäre, würde ich raten, sich mit dem belgischen Konsulat in Verbindung zu setzen bzw. ich hätte es schon selber getan. Die müssten es wissen wo man nachfragen kann wegen Unfallhistorie, Versicherung etc.

Aber ich denke, das hat mit dem Vorbesitzer nichts zu tun. Der Verkäufer hat einen Unfallwagen verkauft. Und wenn im Kaufvertrag unfallfrei steht, dann hat er ein Problem.

Themenstarteram 27. Februar 2018 um 14:36

Das ist alles schon so weit klar, mit dem Anwalt.

Ich müsste wissen, wie ich an die Daten des Vorbesitzers aus Belgien komme, oder wer mir da weiterhelfen kann.

Der Vorbesitzer kann aber die Unfälle benennen, die der Verkäufer verschweigt. Das ist sehr wichtig zu wissen.

Wenn ich das im Vorfeld, vor der Verhandlung hätte, wäre das sehr gut und hilfreich für mich.

Dein Anwalt wird Dir vermutlich zu einer Strafanzeige wegen des Verdachtes eines Betruges angeraten haben, damit die Staatsanwaltschaft genau das ermittelt.

Zitat:

@Motortalker11 schrieb am 27. Februar 2018 um 15:36:03 Uhr:

 

Ich müsste wissen, wie ich an die Daten des Vorbesitzers aus Belgien komme, oder wer mir da weiterhelfen kann.

Das habe ich weiter oben geschrieben.

am 27. Februar 2018 um 15:28

In Belgien heißt die „Kentekenbewijs” , und der Fahrzeugbrief ist ein großes braunes Papier.

Wieder Fahrzeugschein aussieht, weiß ich auch nicht, aber so einen belgischen Fahrzeugbrief habe ich schon einmal gesehen.

Auch kenne ich mich mit dem Zulassungs Modalitäten in Belgien nicht aus, aber in den Beneluxstaaten, und dazu zählt Belgien, müsste es ähnlich sein wie in Holland.

In Holland zum Beispiel werden Autos beim Postamt um geschrieben, und dort der neue Besitzer in die Papiere eingetragen.

Auskunft in Holland erteilt zum Beispiel der „Rijks- Dienst voor het wegverkeer ” .....

. Die sitzen in Veendam.

Ich werde jetzt unten einmal so einen belgischen Fahrzeugbrief hochladen.

Fahrzeugbrief Belgien 0176-53322224
Mt

Wenn die Sache doch schon bei Gericht liegt, also ein Verfahren anhängig ist, dann hast du (TE) sicher auch einen dich vertretenden Rechtsanwalt.

Lass den seinen Job machen und warte ab.

Ich verstehe nicht ganz warum jetzt der belgische Vorbesitzer von Bedeutung ist?

Wenn die Unfallschäden nicht streitig sind, und beim Kauf nicht erwähnt wurden, wäre der Händler in Deutschland in der Verantwortung...!?

Wie lange liegt denn der Kauf zurück?

-:)

Themenstarteram 27. Februar 2018 um 16:42

Schon mal vielen Dank für eure Infos!

Der Händler streitet ab etwas von den Unfallschäden in Belgien gewusst zu haben.

Der Händler ist in der Verantwortung, mit dem Vorbesitzer wäre es einfacher.

Deshalb wäre es am einfachsten das Gegenteil zu beweisen wenn der Vorbesitzer greifbar ist.

Danke auch für die Bilder von dem Brief! Super!

Hallole ...

 

... Der Händler hat doch bestimmt als Beweis zu seiner Entlastung einen " stimmigen " KFZ Gebrauchtwagen - Vertrag für " An & Verkauf " in der Schublade ... :rolleyes:

 

Gruß

Hermy

 

 

am 27. Februar 2018 um 17:41

Wenn du das Fahrzeug als Unfallfrei gekauft hast, dann ist die Sache doch klar. Der Haendler hat mit dir den Vertrag gemacht und das Problem. Er kann wiederum wenn er beschissen wurde, sein Geld bei dem Belgischem Verkaeufer einklagen. Das ist aber alles nicht dein Problem ;)

Korrekt.

Und mit nachgewiesenem Unfallschaden wäre das natürlich etwas leichter...

(Sonst kommt der Händler mit dem Spruch: "das sind alles Fertigungstoleranzen, mir ist kein Unfall bekannt" noch durch.)

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