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KFZ zugelassen am 06.05.23, wann SF 1/2 oder 1?

Themenstarteram 8. Februar 2024 um 16:31

Moin,

ich habe mein Motorrad am 06.05. letzten Jahres zugelassen, mit Schadenfreitagklasse 0.

Meines Wissens nach, hätte ich zum 31.12.23 doch in SF 1/2 wechseln müssen, da zu dem Zeitpunkt meine Versicherung länged als 6 Monate bestand, oder täusche ich mich da?

Habe bei meiner Versicherung jetzt zwei mal schriftlich angefragt und werde von diesen leider komplett ignoriert, obwohl diese bei anderen Anliegen flott waren.

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19 Antworten

Wann ist denn die Hauptfälligkeit?

01.01.2024 oder 06.05.2024?

Wann der Vertrag wie gestuft wird, steht in deinen AKB.

Bei meiner Versicherung würde in Deinem Fall zum 01.01.2024 in SF1 gestuft.

 

Edith: das heißt übrigens Schadenfreiheitsklasse und nicht Schadenfreitagsklasse :D.

Themenstarteram 8. Februar 2024 um 17:18

@germania47 Den Begriff Hauptfälligkeit finde ich in meinen Vertragsunterlagen nicht, mag aber auch an mir liegen.

Folgendes habe ich in meinem Vertrag gefunden:

"Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klassen 2, ½, 0 oder M

Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres ununterbrochen bestanden, stufen wir ihren Vertrag aus der SF-Klasse ½, 0 oder M bei schadenfreiem Verlauf in die SF-Klasse 1 ein. Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres mit einer Einstufung in SF-Klasse 2, ½ oder 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf zum Beginn des folgenden Versicherungsjahres wie folgt eingestuft: von SF-Klasse 2 nach SF-Klasse 3 von SF-Klasse ½ nach SF-Klasse 1 von Klasse 0 nach SF-Klasse ½."

Dementsprechend müsste ich zum Jahreswechsel SF 1/2 bekommen haben und verstehe nicht, wieso ich dazu noch nichts bekommen habe schriftlich und noch weniger, warum meine Versicherung mir nicht antwortet. Ich bin bei der SparkassenDirektversicherung, welche sonst immer zügig im Schriftverkehr ist.

Themenstarteram 8. Februar 2024 um 17:21

Ist es denn vielleicht einfach üblich, dass ich noch keinen Brief bekommen habe? Zahle jährlich und das wäre dann ja sowieso erst wieder im Mai der Fall.

Also ist die Hauptfälligkeit Mai. Schau mal, was in den AKB steht, wann die SFR gestuft werden.

Der TE versteht irrtümlich Kalender - und Versicherungsjahr als gleiches Datum.

Du wirst zum 06.05.24 in SF 1/2 eingestuft, dann beginnt für deinen Vertrag das neue Versicherungsjahr.

Würdest du jetzt einen Fahrzeugwechsel machen, könntest du morgen schon mit SF 1/2 weitermachen

Eigentlich sollte man immer zwei Fahrzeuge rumstehen haben um diesen Mist mit der unterjährigen Fälligkeit richtig zu nutzen. :D

Diese Überlegung hatte ich auch schon.

Ich fand das mit Fälligkeit 1.1 am angenehmsten

Die Vorredner haben es schon gesagt.

Es ist ein etwas neueres aber inzwischen bekanntes Problem.

Wenn Du früher einen KFZ Versicherungsvertrag gemacht hast, lief der in der großen Mehrzahl der Fälle immer bis zum Ende eines Kalenderjahres. Also bis zum 31.12. , 24 Uhr. oder 01.01. , 0 Uhr)

Dann wurde der neue JahresBeitrag zur Zahlung fällig und der Vertrag eine SF Stufe besser gestuft wenn unfallfrei.

Oder 1 Stufe schlechter wenn zuvor im abgelaufenen Jahr ein Unfall gebaut wurde.(Selbstverschuldet natürlich)

Nun beginnt leider bei immer mehr Versicherer der Vertrag unterjärig, also mit dem Tag der Zulassung auf Dich zu laufen, in Deinem Fall der 6.Mai 23.

Nach 1 Jahr, 6.Mai 24 erst kommst Du in die nächste bessere Stufe.

Im Hintergrund zwar bist Du seit 01.01.24 schon in SF 1/2 , aber das würde sich erst bei einem Fahrzeugwechsel bemerkbar machen. Weil dann neuer Vertrag.

Wenn Du trotz jährlicher Zahlungsweise nicht jetzt zum Jahreswechsel sondern erst zum 06.05. deine Abrechnung mit Abbuchung erhälst, hast Du ganz offensichtlich einen solchen Vertrag mit „unterjährigem“ Ablauf abgeschlossen.

Der Name der vom TE ausgewählten Versicherung spricht dafür.

In d.R. war bei Motorräder immer schon der unterjährige Ablauf.

Für den Ablauf 01.01. musste man da schon immer selbst aktiv werden.

Also da ist das eh nix neues

Themenstarteram 9. Februar 2024 um 1:49

Okay, das war mir so bislang absolut nicht bewusst, interessant.

Mein (erstes) Auto ist bei selbiger Versicherung seit dem 20.11.23 mit SF0 versichert und da bin ich natürlich besonders an SF1 interessiert, da ich momentan monatlich 117€ Versicherung für das Auto zahle; jährliche Zahlweise war direkt nach der KFZ-Anschaffung leider nicht drin.

Wie sieht es da denn aus, wann und wie würde ich da am schnellsten in SF1 kommen? Bin davon ausgegangen, dass das einfach am 31.12.24 der Fall sein wird, gehe jetzt nach euren Beträgen aber nicht davon aus.

Nachtrag:

Und komme ich bei meinem Motorrad zum 06.05.24 dann in SF1 oder 1/2? Sorry, aber mich verwirrt dieses Unterscheiden in Versicherungsjahren tatsächlich ziemlich.

Wenn ich mir den von mir aus den Versicherungsbedingungen geposteten Absatz durchlese, schließe ich für mich daraus, dass ich am 06.05.24 mit dem Motorrad in SF 1/2 komme, aber gleichzeitig auch, dass ich im selben Jahr, zum 31.12.24 noch in SF1 wechseln müsste, da das Versicherungsverhältnis im gesamten Kalenderjahr 2024 bestand.

Gleiches für das Auto, da müsste ich zum 31.12.24 auch in SF1 kommen, weil das Kalenderjahr vollständig versichert war, unabhängig von einer Hauptfälligkeit oder liege ich da falsch?

Themenstarteram 9. Februar 2024 um 2:10

I.3.1 ließt sich wiederrum so, dass ich mit dem Motorrad zum 06.05.2025 in SF1 komme und mit dem Auto erst zum 20.11.25, da dort erst das (hoffentlich) Schadenfreie Jahr 2024 angerechnet werden würde? Könnte man dies mit einem Fahrzeugwechsel ab dem 01.01.2025 umgehen?

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