1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. KFZ Zulassung von Gebrauchtwagen

KFZ Zulassung von Gebrauchtwagen

Hi, ich möchte den Käufer etwas unterstützen und habe folgendes Problem.

Wir haben einen Kaufvertrag abgeschlossen, alles auch unterschrieben und Auto ist bar bezahlt. Er hat von mir alle Papiere bekommen.

Er musste das Auto aber noch hier lassen, weil nächster Termin für die Anmeldung erst im neuem Jahr möglich (eVB hat er schon).

Jetzt habe ich gelesen, dass er die Nummernschilder hätte mitnehmen müssen? Er muss das Auto in einem anderen Kreis zulassen. Muss ich jetzt noch die online Abmeldung machen und er sendet mir den Code unter dem Rubbelfeld?

PS: Ich werde die alten Schilder behalten.

Danke euch.

Ähnliche Themen
21 Antworten

Zitat:

@igel25 schrieb am 27. Dezember 2024 um 15:25:33 Uhr:

Hi, ich möchte dem Käufer etwas unterstützen und habe folgendes Problem.

Wir haben einen Kaufvertrag abgeschlossen, alles auch unterschrieben und Auto ist bar bezahlt. Er hat von mir alle Papiere bekommen.

Er musste das Auto aber noch hier lassen, weil nächster Termin für die Anmeldung erst im neuem Jahr möglich (eVB hat er schon).

Jetzt habe ich gelesen, dass er die Nummernschilder hätte mitnehmen müssen? Er muss das Auto in einem anderen Kreis zulassen. Muss ich jetzt noch die online Abmeldung machen und er sendet mir den Code unter dem Rubbelfeld?

PS: Ich werde die alten Schilder behalten.

Danke euch.

Dreimal gelesen , irgendwie ist da was ziemlich durcheinander .

 

Der Käufer hätte das Auto mit den Kennzeichen gleich mitnehmen und im neuen Jahr Ummelden können. Mit der Fahrzeugübergabe geht die Haftung für das Fahrzeug an den Käufer über.

Ich tippe mal darauf, dass der Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil I mitgenommen, aber die Kennzeichen beim Verkäufer gelassen hat.

Wenn der Verkäufer jetzt das Auto online abmelden möchte, braucht er den Code unter dem Rubbelfeld der Zulassungsbescheinigung.

Alternativ kann der Käufer im Zuge der Ummeldung quasi die Abmeldung gleich mitmachen, dann braucht er aber die Kennzeichen.

Einfach chaotisch! Wenn man von solchen Vorgängen keine Ahnung hat, sollte man unbedingt die Finger davon lassen!

Oder vorher fragen...

Genau !

Er konnte das Auto nicht mitnehmen, er möchte mit den Schildern wiederkommen. Er hat von mir Teil 1 und Teil 2 bekommen, weil der Vertrag unterschrieben ist und bezahlt wurde.

Wenn er mir jetzt ein Foto vom Feld in Teil 1 zusenden und ich am Fahrzeug die Aufkleber abziehe für die online Abmeldung sollte doch alles OK sein?

Weshalb einfach wenns auch umständlich geht?

Weshalb konnte der Käufer das Auto nicht gleich mitnehmen? Vertrag war unterschrieben, Auto bezahlt, und nach den Schilderungen war das Auto auch noch zugelassen ...

Beim Kaufvertrag (jedenfalls die vom ADAC) müssten Vordrucke für deine Zulassungsstelle und deine Versicherung gewesen sein. Wenn ihr diese Vordrucke korrekt mit ausgefüllt und du diese beiden "unverzüglich" an deine Zulassungsstelle und deine Versicherung geschickt hättest, wäre der ganze Rest automatisch gelaufen ... der Käufer hätte das Auto nur mitnehmen und noch ummelden brauchen.

Zitat:

@igel25 schrieb am 27. Dezember 2024 um 16:26:16 Uhr:

Er konnte das Auto nicht mitnehmen, er möchte mit den Schildern wiederkommen. Er hat von mir Teil 1 und Teil 2 bekommen, weil der Vertrag unterschrieben ist und bezahlt wurde.

Es muss nicht umkennzeichnen sondern kann doch die alten dran lassen.

Die will der TE aber behalten. Zum Grillen?... :rolleyes: :D

Genau - beide Sicherheitscodes (Zulassungsplakette am Nummernschild und Zulassungsbescheinigung Teil 1) freirubbeln und damit abmelden. Dein Text war für mich übrigens weder "ziemlich durcheinander" noch "chaotisch" :-).

Zitat:

@VIN20050 schrieb am 27. Dezember 2024 um 17:26:54 Uhr:

Genau - beide Sicherheitscodes (Zulassungsplakette am Nummernschild und Zulassungsbescheinigung Teil 1) freirubbeln und damit abmelden. Dein Text war für mich übrigens weder "ziemlich durcheinander" noch "chaotisch" :-).

Danke, das hilft mir. Ich möchte nämlich nicht, dass der Käufer dann bei der Zulassungsstelle ist und das Auto nicht zulassen kann. Dann werde ich am Tag vor der neuen Zulassung die online Abmeldung machen.

Ich habe auch den ADAC Vertrag genutzt und alles meiner Versicherung und Zulassungsstelle gesendet.

Da musst Du die Verarbeitung der online Abmeldung einkalkulieren, nicht dass der Käufer auf dem Amt sitzt und die Außerbetriebsetzung noch nicht verarbeitet wurde.

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Echt jetzt ??

Das muss doch direkt in die Datenbank der Zulassungsstelle geschrieben werden...Digitalisierung rufen doch immer alle.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit