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Kilometer Leasing oder Restwert Leasing
Folgende Frage: im nächsten Jahr steht bei mir ein neuer Leasingvertrag an, mein alter läuft aus. Habe die Fahrzeuge bislang über Kilometer Leasing geleast. Nun ist es so, dass ich meine Freiberuflichkeit in einigen Jahren aufgeben werde, so dass die großen Leasing Vorteile nicht mehr vorhanden sind. Allerdings möchte ich mir noch einmal ein„schönes“ Auto leisten. Bitte keine Diskussion dazu. Im Raum stehen ein Mercedes GLE 5,3 AMG Hybrid oder ein Porsche Cayenne EHybrid
. Nun meine Frage: was gibt am meisten Sinn, da ich das Fahrzeug wahrscheinlich am Ende der Laufzeit kaufen möchte. Zunächst hohe Leasing Sonderzahlung (kann dann im Jahr der Anschaffung voll abgesetzt werden) dann stellt sich mir jedoch die Frage, ob Restwert Leasing oder Kilometer Leasing mit hohen Kilometern, um eine hohe Leasingrate und einen niedrigen Restwert zu erreichen. Denn, wie ausgeführt, am Ende der Leasing Dauer (wahrscheinlich vier Jahre) möchte ich das Fahrzeug privat übernehmen. Danke für eure Vorschläge.
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13 Antworten
Bitte unbedingt mit dem Steuerberater besprechen. Nicht jeder Vertrag, auf dem Leasing steht, wird steuerlich auch als Leasing anerkannt. Weitere Ausführungen dazu gehen in die Beratung, die hier nicht gestattet ist.
Generell macht Leasing eher nur dann Sinn, wenn man den Wagen nicht übernehmen will. Da aber die Konditionen sehr individuell gestaltet werden können, ist dazu keine allgemeingültige Aussage zu treffen.
Nur wenn im Vertrag die mögliche Übernahme vereinbart ist, kann man sicher sein, dass man den Wagen auch wirklich übernehmen kann nach Ablauf der Leasingzeit. Aber dann kann man wieder mit der steuerlichen Anerkennung Probleme bekommen.
Ich würde in Deinem Fall eine Finanzierung vorziehen. Entweder als Volltilgung oder als Ballonfinanzierung.
Die Übernahme muss mWn bei gewerblichem Leasing explizit ausgeschlossen werden - da es sich anderenfalls eben nicht mehr steuerlich um Leasing handelt
Sie muss nicht explizit ausgeschlossen werden, aber die Vereinbarung der Übernahme im ursprünglichen Leasingvertrag führt grundsätzlich dazu, dass es sich steuerlich nicht um Leasing, sondern eine Finanzierung handelt.
Zitat:
@Limdoc schrieb am 7. Januar 2025 um 10:57:41 Uhr:
Nun ist es so, dass ich meine Freiberuflichkeit in einigen Jahren aufgeben werde, so dass die großen Leasing Vorteile nicht mehr vorhanden sind.
Was sind denn die großen Vorteile des Leasing? Einfacher wäre es uU, den Wagen zu finanzieren mit einer Abschlussrate. Man kann ja auch einen gekauften PKW absetzen.
Zitat:
@Limdoc schrieb am 7. Januar 2025 um 10:57:41 Uhr:
Nun meine Frage: was gibt am meisten Sinn, da ich das Fahrzeug wahrscheinlich am Ende der Laufzeit kaufen möchte. Zunächst hohe Leasing Sonderzahlung (kann dann im Jahr der Anschaffung voll abgesetzt werden) dann stellt sich mir jedoch die Frage, ob Restwert Leasing oder Kilometer Leasing mit hohen Kilometern, um eine hohe Leasingrate und einen niedrigen Restwert zu erreichen. Denn, wie ausgeführt, am Ende der Leasing Dauer (wahrscheinlich vier Jahre) möchte ich das Fahrzeug privat übernehmen. Danke für eure Vorschläge.
Du musst dazu eben auch mit Deinen Vertragspartnern reden. Weder ist gesichert, dass Du den Wagen überhaupt übernehmen kannst, noch ist sicher dass der vertragliche Restwert Dein Kaufpreis wäre.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 8. Januar 2025 um 09:52:51 Uhr:
Was sind denn die großen Vorteile des Leasing? Einfacher wäre es uU, den Wagen zu finanzieren mit einer Abschlussrate. Man kann ja auch einen gekauften PKW absetzen.
Der wohl größte Vorteil des Leasings für jemanden, der nicht bilanziert, ist die Möglichkeit, die Sonderzahlung voll im Jahr der Zahlung geltend machen zu können.
Das Problem bei der Finanzierung oder beim Kauf ist, dass das Fahrzeug wohl linear abgeschrieben werden muss. Ob dann noch eine degressive Abschreibung möglich ist, ist die Frage. Daher Leasing mit möglichst hoher Sonderzahlung, damit diese im Jahr der Anschaffung voll abgesetzt werden kann.
Vielleicht könnte man zwei Verträge abschließen, den einen als ganz normale Leasingvertrag, den anderen als möglichen Vor – Vertrag, oder, dass das Fahrzeug zu einem bestimmten Preis gekauft werden kann, oder dass man Vorkaufsrecht auf das Fahrzeug bekommt. Ich bin mir auch nicht sicher. Daher die Frage.
Besprich das mit deinem Händler und deinem Steuerberater.
In deinem Fall würde ich ein Restwert Leasing wählen. Wenn nach 36m das Auto übernommen werden soll, sollte der Restwert so hoch sein, dass die Leasing das Auto nicht verwerten will. Dann kannst du ziemlich sicher sein, dass es Dir angedient wird.
Oft wird eine Zusatzvereinbarung parallel zum Leasing gemacht, in der dir ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird. Dann kannst du in den 36m höhere Raten zahlen und am Ende für weniger kaufen.
Bitte keine Ratschläge erteilen, wenn man nicht über die notwendigen Kenntnisse verfügt.
Sorry. Ich habe meine Erfahrungen aus den letzten 7 Leasingverträgen wiedergegeben.
Bei anderen mag es anders aussehen.
Achja: Alle Ratschläge ohne Gewähr!
Es geht hier auch um die steuerliche Absetzbarkeit. Da ist eine Zusatzvereinbarung bezüglich der späteren Übernahme entweder je nach Anbieter gar nicht möglich, aber grundsätzlich schädlich.
Deswegen Zusatzvereinbarung auf einem zusätzlichem Blatt Papier. Das machen eher herstellerferne Leasinggeber. Bei mir ist der letzte RW VERTRAG über 10 Jahre her. Seitdem immer audi vw bmw mercedes bank. Fahren pflegen zurückgeben und mit Restwerten nix zu tun…