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Kilometerstand ändern

VW Golf 4 (1J)

Sers,
habe bei mir ja 1.4 auf V5 umgebaut. Nun hat das neue KI 270000km auf der Uhr. Mein Wagen hatte aber nur 123000km drauf. Das KI gehört auch nicht zum V5 der hat nur 80000km. Können die freundlichen beim WFS anlernen den zurück drehen???
MFG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi


Nein. Ist illegal.

Ist so jetzt nicht richtig. Jeder kann an seinem Kilometerstand einstellen, was er will. Illegal wird es, wenn man sowas beim Verkauf verschweigt.

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35 Antworten

Nein. Ist illegal.
Im Serviceheft kannst du vermerken lassen das ein anderes KI bei Kilometerstand 123.000 eingebaut wurde.

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi


Nein. Ist illegal.

Ist so jetzt nicht richtig. Jeder kann an seinem Kilometerstand einstellen, was er will. Illegal wird es, wenn man sowas beim Verkauf verschweigt.

Zitat:

Original geschrieben von nitrocb


Können die freundlichen beim WFS anlernen den zurück drehen???

Sie können schon, aber ob sie es machen, ist 'ne andere Sache. Ich kann mir vorstellen, daß manch ein

:)

sowas nicht übernimmt.

Zitat:

Original geschrieben von osssi



Zitat:

Ist so jetzt nicht richtig. Jeder kann an seinem Kilometerstand einstellen, was er will. Illegal wird es, wenn man sowas beim Verkauf verschweigt.

so kenne ich das auch ;)

Zitat:

Original geschrieben von osssi



Zitat:

Original geschrieben von nitrocb


Können die freundlichen beim WFS anlernen den zurück drehen???

Sie können schon, aber ob sie es machen, ist 'ne andere Sache. Ich kann mir vorstellen, daß manch ein :) sowas nicht übernimmt.

Der VW-Händler kann den KM-Stand nicht einstellen.

Da hilft nur der Gang zum Tachojustierer, die können in der Regel auch die WFS anlernen.

Das ist absolut legal.

Zitat:

Original geschrieben von osssi



Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi


Nein. Ist illegal.

Ist so jetzt nicht richtig. Jeder kann an seinem Kilometerstand einstellen, was er will. Illegal wird es, wenn man sowas beim Verkauf verschweigt.

Falsch.

Nach § 22a wird folgender § 22b eingefügt:
§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. die Messung eines Wegstreckenzählers, der in ein Kraftfahrzeug eingebaut ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, der in ein Kraftfahrzeug eingebaut ist, durch Einwirkung auf das Gerät aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach den Nummern 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.
Nachdem das Gesetz im Bundestag verabschiedet wurde, sind die folgenden Änderungen eingeflössen:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach den Nummern 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.

Sämtliche Manipulationen sind verboten.

Und nein, VW kann den Km Stand nicht ändern da die wenigsten entsprechende Geräte haben, 99,5% der Händler werden aber von vornherein abwinken.

Sollte mit VAGdashCom funktionieren, musste mal gucken ob das evtl. jemand in deiner Nähe hat.

KLICK!

Und an die Paragraphenreiter:

Zitat:

Software für Reparatur, Justierung oder Wiederherstellung des originalen Kilometerstandes ist legal.

;)

Was hilft legale Software wenn deren Anwendung strafbar ist :confused: Software zum CD Brennen ist auch legal!

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi


1. die Messung eines Wegstreckenzählers, der in ein Kraftfahrzeug eingebaut ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,

Gerade wegen dieser Formulierung sind nach wie vor genug Tachojustierer unterwegs. Es gibt sogar Anbieter, die bundesweit aktiv sind

;)

.

Zitat:

Und nein, VW kann den Km Stand nicht ändern

Also beim Golf V meines Vaters konnten sie. Dort mußte auf Garantie ein neues KI rein, was exakt auf die Daten des alten KI eingestellt wurde. OK, per OBD geht alles noch einfacher.

Zitat:

Gerade wegen dieser Formulierung sind nach wie vor genug Tachojustierer unterwegs. Es gibt sogar Anbieter, die bundesweit aktiv sind ;).

Ja, selber schuld sag ich mal! Es macht die Sache nicht legaler.

Zitat:

Also beim Golf V meines Vaters konnten sie. Dort mußte auf Garantie ein neues KI rein, was exakt auf die Daten des alten KI eingestellt wurde. OK, per OBD geht alles noch einfacher.

Tacho im Neumodus, dann per Diagnose möglich. Der Neumodus "geht" aber nur bis 100 gefahrene Kilometer, danach ist Ende Gelände. Aber selbst einen Tacho mit 0 Km einzustellen ist rechtlich nicht ganz sauber.

PS: Aber schön das ihr die Nutzungsbedingungen hier alle so schön kennt und einhaltet

:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi



Zitat:

Gerade wegen dieser Formulierung sind nach wie vor genug Tachojustierer unterwegs. Es gibt sogar Anbieter, die bundesweit aktiv sind ;).


Ja, selber schuld sag ich mal! Es macht die Sache nicht legaler.

Lese dir am besten den Absatz ein paar mal durch oder bespreche das mit einem Juristen.

Auf Grund des Formulierung ist alles schön dehnbar, so daß sich niemand Sorgen machen braucht.

Das Justieren des Tachos direkt als Illegal abzustempeln ist nicht ganz richtig.
Es gibt zertifiziete justierer, bei denen musst du den Tacho ausbauen lassen und die bauen deinen neuen ein, incl. übernehmen aller Einstellungen.
Dies wird dir auch von denen Bestätigt.
Gruß
Achim

Das ist deine Meinung, ich seh das anders weil ich im Bekanntenkreis einen Fall hatte der damit gehörig auf die Nase gefallen ist, wegen solcher Juristen und tollen Formulierungen. Selbst der ADAC mit seinen Juristen rät davon ab. Einfach bei Google mal eingeben.

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi



Zitat:

Gerade wegen dieser Formulierung sind nach wie vor genug Tachojustierer unterwegs. Es gibt sogar Anbieter, die bundesweit aktiv sind ;).


Ja, selber schuld sag ich mal! Es macht die Sache nicht legaler.

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi



Zitat:

Also beim Golf V meines Vaters konnten sie. Dort mußte auf Garantie ein neues KI rein, was exakt auf die Daten des alten KI eingestellt wurde. OK, per OBD geht alles noch einfacher.


Tacho im Neumodus, dann per Diagnose möglich. Der Neumodus "geht" aber nur bis 100 gefahrene Kilometer, danach ist Ende Gelände. Aber selbst einen Tacho mit 0 Km einzustellen ist rechtlich nicht ganz sauber.

Der Neumodus hat mit dem KM-Stand herzlich wenig zu tun.
Die VW-Werkstatt kann den KM-Stand nur einstellen wenn dieser < 100KM ist.
Das Einstellen der korrekten Laufleistung ist legal !!
Hier mal ein aktueller Auszug:

Die ausufernden Manipulationen an Tachometern und der daraus resultierende öffentliche Druck, machten die Schaffung eines
Gesetzes, welches Wegstreckenzählermanipulationen unter Strafe stellt notwendig:
Mit dem §22b StVG wurde dieses Gesetz geschaffen.
Kerngedanke des Gesetzes ist es, den Verbraucher beim Kauf eines Fahrzeuges vor einem Betrug zu schützen.
Nachdem seit Einführung des Gesetzes Rechtsunsicherheit darüber geherrscht hatte, ob Reparaturen an Tachometern und dazu benötigte
Software illegal ist, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt für Klarheit gesorgt :
Software für Reparatur, Justierung oder Wiederherstellung des originalen Kilometerstandes ist legal.
Zitat :
Dem Gesetzgeber kam es bei der Schaffung des § 22 b Abs. 1 Nr. 1 StVG nicht darauf an, jegliche Formen des Einwirkens auf Wegstreckenzähler, etwa zum Zwecke der Justierung oder Reparatur, unter Strafe zu stellen. Die Strafnorm zielt vielmehr auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels
Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen.
Aktenzeichen : 2 BvR 1589/05

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