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Kind am Zebrastreifen angefahren

Themenstarteram 19. Juli 2009 um 15:51

Hallo,

Ich bin Mutter von einen 9 Jährigen Jungen,und habe eine frage

mein Sohn wurde auf einen Zebrastreifen angefahren. Er wollte mit sein Fahrad

die Straße überqueren zum Glück ist nicht viel passiert nur Brellung am knie , da fuhr ihn ein Ältere Mann mit sein PKW an die Polizei sagte das mein sohn keine schuld Trägt der Mann hätte vor dem Zebrastreifen stehn bleiben müssen.Nun meine frage

muss ich mich mit dem Mann in verbindung setzen oder muss ich warten bis er sich meldet . Im Vorraus Danke

yvonne

Beste Antwort im Thema

Den Jungen trifft keine Schuld, weder eine moralische, direkte, indirekte, transzendente oder imaginäre... denn er ist psychologisch und rechtlich schuldunfähig.

Die Frage ist: Trägt hier überhaupt jemand Schuld? Die Antwort ist auch hier klar: Ja, der Autofahrer trägt Schuld.

Zwar ist der Junge vieleicht nicht vom Rad gestiegen und hatte demzufolge keine Vorfahrt, der Autofahrer hätte aber mit besonderer Vorsicht und bremsbereit den Bereich des Zebrastreifens passieren müssen. Da es zu einem Unfall kam, hat er dies offenbar nicht getan.

Jeder der etwas anderes behauptet: Studiert Jura, Schwerpunkt Verkehrsrecht ;)

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Weder noch.

Bei Unfall mit Personenschaden rate ich dringend zu einem Anwalt. Der wird sich um alles weitere kümmern.

am 19. Juli 2009 um 15:59

Warum einen Anwalt konsultieren? Wenn der Unfall polizeilich aufgenommen wurde ist an der Schuldfrage nichts mehr zu rütteln, besondrs wenn es an einem Zebrastreifen geschehen ist. Wenn der Unfall verschuldner sich oder seine Versicherung zuzahlen dann muß ein Anwalt her. Sonst nicht.

am 19. Juli 2009 um 16:03

naja Schuldfrage ist da nicht wirklich geklärt

sollte das Kind gefahren sein hatte es keine Vorfahrt da ein Zebrastreifen nur für Fussgänger gilt

und sollte er so schnell gefahren sein das der Autofahrer keine Chance hatte zum Stillstand trägt er garkeine Schuld

so easy is das

Der Anwalt wird sich mit der Versicherung auseinandersetzen müssen und euch über weiteres Vorgehen beraten.

Die Versicherung wird ein kleines Angebot mit Ausschlußklauseln unterbreiten, welches oftmals zu gering ist.

Wichtig ist ein ärztlicher Befund aus dem klar hervorgeht, dass keine Folgeschäden zu erwarten sind.

Ein Bekannter klagt nun bereits 3 Jahre und hat immer noch nicht die volle Zahlung erhalten :(

Seit wann klärt die Polizei die Schuldfrage? Die nehmen nur Fakten und Aussagen auf.

Und warum sofort zum Anwalt? Wenn es Probleme gibt, ist es zu spät. Da hat man den Fragebogen schon ausgefüllt, und einiges mehr.

Bei einem Unfall mit Personenschaden geht es um ordentlich Punkte ( 5 an der Zahl ), evtl. ein Fahrverbot für den Autofahrer. Der wird also mit Sicherheit alle Register ziehen.

Zitat:

Original geschrieben von Counderman

naja Schuldfrage ist da nicht wirklich geklärt

sollte das Kind gefahren sein hatte es keine Vorfahrt da ein Zebrastreifen nur für Fussgänger gilt

und sollte er so schnell gefahren sein das der Autofahrer keine Chance hatte zum Stillstand trägt er garkeine Schuld

so easy is das

Sie schrieb nicht, dass er gefahren ist.

Er hat den Fußgängerüberweg mit seinem Fahrrad überquert.

Wenn er gefahren sein sollte, so müsste er den Schaden am PKW tragen.

Da gibts allerdings unterschiedliche Urteile, da man bei einem Kleinkind nicht mit richtigem Verkehrsverhalten zu rechnen hat.

War es ein Fahrrad, oder ein Kinderrad ( Spielzeug/Sportgerät ) usw... damit beschäftigen sich tag täglich die Gerichte.

am 19. Juli 2009 um 16:13

Auf jeden Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, Du schriebst Dein Kind sei gefahren, da wird es schwierig, da der "Zebrastreifen" zu Fuß zu überqueren ist; und dann ist in Deinem Falle die Schuldfrage nicht mehr so eindeutig... Meines Erachtens wird es hier auf "Teilschuld" (in welchem Verhältnis auch immer) hinauslaufen!

Das wichtigste ist aber doch, das es relativ glimpflich abgelaufen ist, oder?!

edit: Ich bin bei "mit Fahrrad überqueren, vom fahren ausgegangen"...

Themenstarteram 19. Juli 2009 um 16:14

Hallo,

Laut polizeibericht hat der Auto Fahrer die schuld zu tragen, denn wenn jemand den Zebrastreifen

überquert hat er stehn zu bleiben und nicht durch fahren. Werde am Montag zum Anwalt gehn

LG yvonne

am 19. Juli 2009 um 16:16

Zitat:

sollte das Kind gefahren sein hatte es keine Vorfahrt da ein Zebrastreifen nur für Fussgänger gilt

und sollte er so schnell gefahren sein das der Autofahrer keine Chance hatte zum Stillstand trägt er garkeine Schuld

 

so easy is das

Ganz ehrlich das ist nur dämliches Geschwafel und gefährliches Halbwissen was du da ablässt!

 

An Zebrastreifen ist immer besondere Vorsicht geboten (man erinnere sich an die tollen Fahrschulbögen mit dem Kind auf dem Fahrrad beim Zebrastreifen wo dann folgende Antworten angekreuzt werden müsssen: [X]Das Kind könnte unvermittelt über den Zebrastreifen fahren, [X] Ich verlangsame meine Geschwindigkeit und fahre Vorsichtig vorbei, [X] Ich muss mich in Bremsbereitschaft begeben).

 

Dementsprechend wird ein Autofahrer da in den allermeisten Fällen auch eine Mitschuld erhalten, Ausnahmen bestätigen die Regel.

Zitat:

Original geschrieben von yvonne77

Hallo,

Ich bin Mutter von einen 9 Jährigen Jungen,und habe eine frage

mein Sohn wurde auf einen Zebrastreifen angefahren. Er wollte mit sein Fahrad

die Straße überqueren zum Glück ist nicht viel passiert nur Brellung am knie , da fuhr ihn ein Ältere Mann mit sein PKW an die Polizei sagte das mein sohn keine schuld Trägt der Mann hätte vor dem Zebrastreifen stehn bleiben müssen.Nun meine frage

muss ich mich mit dem Mann in verbindung setzen oder muss ich warten bis er sich meldet . Im Vorraus Danke

yvonne

...unabhängig davon,das dies einem umsichtigen Autofahrer nicht passieren sollte und die Folgen die diese nun sicher nach sich ziehen wird ,stellt sich meine Frage an Dich, da ja nicht viel passiert ist:

Was möchtest Du:

1. Willst Du Schmerzensgeld ? 2. Entschädigung für was ?

Oder einfach nur eine Entschuldigung des Autofahrers?

Willst Du 1 und 2 , dann Anwalt.

Themenstarteram 19. Juli 2009 um 16:20

Hallo,

Ich bin auch Heil froh darüber das nichts passiert ist,der schock für mich als Mutter war schon zu groß.

Themenstarteram 19. Juli 2009 um 16:24

Hallo,

schmerzens Geld brauche ich nicht Klagen da ja nicht viel passiert ist, es reicht wenn mein Sohn ein neues Fahrrad bekommt

was soll ich mich da rum zanken

Zitat:

Original geschrieben von yvonne77

schmerzens Geld brauche ich nicht Klagen da ja nicht viel passiert ist, es reicht wenn mein Sohn ein neues Fahrrad bekommt

was soll ich mich da rum zanken

Vorsicht!

Es kann sein, dass noch was nachkommt, z.B. dass Dein Kind vom Unfall ein Trauma bekommen hat.

am 19. Juli 2009 um 16:42

sollte das Kind gefahren sein hatte es keine Vorfahrt da ein Zebrastreifen nur für Fussgänger gilt

und sollte er so schnell gefahren sein das der Autofahrer keine Chance hatte zum Stillstand trägt er gar keine Schuld

Die Ausage ist falsch!

Die StVo besagt ganz eindeutig das Kraftfahrzeuge egal welcher Bauart an Zebrsteifen und sonstigen Fußgänger Überwegen ihre Geschwindigkeit so herab zu setzen haben das sie sofort anhalten können. Die gilt besonders bei Kindern die sind nämlich unberechenbar.

In solchen Fällen kommt es drauf an wer auf im Unfallbericht auf 01 steht. Das sind aber zu 99% immer die Kraftfahrzeugführer. Und wenn ein Kind im spiel ist wiste keinen Richter finden der dem Kind die Schuld gibt.

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