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Kind beschädigt Auto bei Unfall, wer zahlt?

Themenstarteram 26. August 2016 um 18:03

Hi,

mir ist ein Flüchtlingskind vor das Auto gefahren mit seinem Fahrrad. Der Junge fährt hier generell immer unter Missachtung sämtlicher Verkehrsregeln durch die Gegend.

So fuhr er heute wahnsinnig schnell auf eine Kreuzung zu, ich kam von rechts, der Junge wollte in meine Straße abbiegen, bremste weder ab noch fuhr er langsamer und natürlich wieder mitten auf der Straße. Ich konnte den erst sehr spät sehen und trotz Vollbremsung knallte er mir gegen das Auto.

Der Junge war wohl unverletzt (ok das Knie tat weh), auf die Idee mein Auto anzuschauen bin ich nicht gekommen. Habe auch keine Polizei gerufen, da für mich erstmal kein Schaden ersichtlich war. Habe nur das Kind nach Hause gebracht.

Doch dann habe ich doch gemerkt, dass mein Auto eine größere Beschädigung hat (jetzt habe ich doch Zweifel, ob der Junge wirklich unverletzt blieb). Da muss ich morgen zur Polizei oder?

Bleibe ich nun auf dem Schaden sitzen?

Ich bin aus meiner Sicht nicht zu schnell gefahren, kann es aber auch nicht 100%ig sagen. Man sieht aber keine Bremsspuren trotz Vollbremsung, also kann es nicht so schnell gewesen sein oder? Da ist 30 erlaubt und die 30 war ich wohl auch gefahren. Könnte man das noch irgendwie nachvollziehen wie schnell ich gefahren bin? Auf jeden Fall würde ich sagen war der Junge schneller als ich....

LG

Beste Antwort im Thema

Willkommen im geistigen Tieffluggebiet!

Die Meldung eines Verkehrsunfalls ist niemals eine Missbrauch von Notrufsystemen.

Wenn man offensichtlich nicht miteinander kommunizieren kann, woraus folgt denn dann der Verzicht der Eltern auf die Mitteilung der Personalien? Da füßelt man aber heftig im Bereich des Tatbestandes der Unfallflucht!

Wenn der TE bis hier immer noch nicht begriffen hast, warum er seiner Kfz-Haftpflicht den Unfall mitteilen muss, dann mag ihm niemand mehr helfen können. Das ist aber schaaaaaade. ;)

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Beim Erstellen von aufreizenden Fragestellungen ist schon manches zu Schaden gekommen. Grad wenn man die eigentlich relevanten Dinge nicht benennt.

Wie alt war denn der Junge?

Versuchen wir es einmal sachlich:

Wie alt ist das Kind?

Und wenn es bereits deliktfähig ist, wie schätzt du deine Chancen ein, von ihm Geld zu bekommen? Von den Eltern nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Falls dort was zu holen ist.

Wie schätzt du deine Chancen ein, den Sachverhalt wie beschrieben auch zu beweisen?

Für mich (so als Anwalt des Kindes) bist du deutlich zu schnell gefahren und das noch an einer unübersichtlichen Stelle. Dazu ist die Betriebsgefahr des Autos höher als die eines Fahrrades.

Nur so am Rande: Die Bremsspuren (bei richtiger Vollbremsung) sieht man übrigens auch bei ABS.

Bei uns in der Straße (30er Zone) sind auch viele Kinder, die sich nicht an die Verkehrsvorschriften halten. Kann man als Autofahrer aber ziemlich ausgleichen, wenn man an unübersichtlichen Stellen mit ihnen rechnet und langsamer fährt, als man "darf".

am 26. August 2016 um 18:29

Kind in unter 10 Jahre deliktunfähig. Evtl aufsichtspflicht verletzt. Eltern wären in der Haftung. Eltern aber kein Geld. Evtl. Ausfalldeckung PH. Aber oft muss dafür der Schaden eine bestimmte Höhe haben und Schädiger festen Wohnsitz in DE.

am 26. August 2016 um 18:39

Erst sagt d er Te er hat die Fahrweise des Kindes genau bobachtet ,zwei Worte weiter er konnte nicht Bremsen.

Wie wars denn nun.

Sei froh wenn die Eltern nicht Anzeige wegen Körperverletzung stellen..

Kinder sind Kinder ,ich wünsche keinem so eine Situation wie du.

Mal sone Standartaussage :habe genau gesehen das er zu schnell gefahren ist,

Frage des Vorsitzenden :warum haben sie dann nicht entsprechend reagiert ?

B 19

Ideal wäre natürlich Vollkasko, möglichst mit "Rabattretter". Ansonsten such dir eine günstige Rep.-Werkstatt. Ich lasse Lackierarbeiten direkt durch die Lackiererei erledigen, nicht den Umweg über die Markenwerkstatt. Spart eine Menge. Und ohne VK vielleicht die Teile vom Verwerter holen.

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 26. August 2016 um 20:39:15 Uhr:

Erst sagt d er Te er hat die Fahrweise des Kindes genau bobachtet ,zwei Worte weiter er konnte nicht Bremsen.

Wie wars denn nun.

Sei froh wenn die Eltern nicht Anzeige wegen Körperverletzung stellen..

Kinder sind Kinder ,ich wünsche keinem so eine Situation wie du.

Mal sone Standartaussage :habe genau gesehen das er zu schnell gefahren ist,

Frage des Vorsitzenden :warum haben sie dann nicht entsprechend reagiert ?

B 19

Das sind dann die Aussagen, die später ein Anwalt nicht mehr korrigieren kann.

Hier kommt noch die Aussage dazu, der fährt h i e r immer unter Missachtung aller Verkehrsregeln in der Gegend. Man sieht keine Bremsspuren, also bin ich nicht zu schnell gewesen - falsch, also hast du nicht richtig gebremst (einfach mal eine Vollbremsung bis in den Regelbereich üben) ist die logische Konsequenz.

Drei Vater unser, dass es glimpflich ausgegangen ist.

Themenstarteram 26. August 2016 um 19:08

Also wenn ich das richtig verstehe: Es wäre klüger weder zur Polizei noch zur Versicherung zu gehen, weil ich sowieso kein Geld bekomme und schlimmstenfalls einen Haufen Papierkram zu erledigen habe, sondern das Auto einfach gleich reparieren zu lassen?

@Mindscape:

Ich schätze ihn auf ca. 6 Jahre.

@PeterBH:

Also ich hätte da 9 Zeugen anzubieten. Das sollte Beweis genug sein.

Prüfen, ob das Kind bzw. die Eltern eine PHV haben! Hier gibt es mehrere Gemeinden, die entsprechende Sammelverträge platziert haben.

 

Tipp am Rande: wenn Du weißt, dass das Kind eher abenteuerlich fährt, nochmals etwas mehr aufpassen! Wenn es unter Deinem Auto gelegen hätte, wären nicht nur die Eltern gezeichnet fürs Leben!

9 Zeugen für den Unfall. Reparieren und nicht zur Polizei und auch nicht der eigenen Haftpflichtversicherung melden. ... :rolleyes: ... So könnte ein Kapitel in einem Tatort anfangen. An deiner Stelle würde ich noch vor der Nachtruhe zur nächsten Polizeiwache fahren und den Sachverhalt aufnehmen lassen. Danach würde ich der Versicherung den Unfall anzeigen und der die Tagebuch-Nr. und die Wache mitteilen.

Ein Ermittlungsverfahren zumindest wg. fahrlässiger Körperverletzung ist nicht grad unwahrscheinlich. Ein blauer Fleck würde dafür schon reichen. Da muss am Ende nicht unbedingt eine Verurteilung stehen. Wenn Du selbst den Vorgang meldest, wäre das in jedem Fall klüger.

Themenstarteram 26. August 2016 um 19:39

Edit:

Ich habe was vergessen: Mein Auto stand bereits als der Junge gegen das Auto geprallt ist.

Wie lange denn?

Themenstarteram 26. August 2016 um 19:53

Keine Ahnung. Für den Jungen jedenfalls nicht lange genug um auszuweichen. Wäre die Ampel aber rot gewesen hätte ich an genau der Stelle aber auch an der roten Ampel gestanden und der Junge wäre genau so gegen mein Auto geprallt.

Soviel ich weiß, ist bei Personenschaden (schmerzendes Knie) die Polizei am Unfallort nötig, um die Sache zu klären.

Personenschaden (auch wenn der Schaden noch so gering ist) ist eine Sache für den Staatsanwalt.

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