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Kind hat sich übergeben -- geblitzt, Bußgeldbescheid Nachweis??

69 Antworten
Themenstarteram 8. Juli 2013 um 7:07

Hallo Ihr Lieben,

am Samstag sind wir morgens um halb drei heim gefahren und über die Rheinbrücke bei Speyer gekommen. Wie es der Zufall so will hat vor der Brücke mein Kleiner angefangen sich wie verrückt zu übergeben, was dazu führte, dass ich ziemlich abgelenkt war und überlegt habe, wo ich schnellstmöglich anhalten kann. Natürlich habe ich nicht aufgepasst und prompt hat es geblitzt... ausgerechnet da, wo nur 60 kmh erlaubt waren, bin ich reingerauscht in einen festinstallierten Blitzer mit mindestens 100 bis 120. Naja, also vermutlich habe ich keine Chance, auch wenn ich die Umstände begründe -- könnte ja sonst jeder mit irgendner Story kommen (bei mir stimmts aber WIRKLICH!!).

Nun hoffe ich darauf, dass ich vielleicht Glück habe und der Bescheid zu spät eintrifft o.ä. Jedenfalls nun meine Frage... woran kann ich erkennen, ob es registriert wurde, wann bzw. ob der Bescheid beim Halter des Fahrzeugs überhaupt eingegangen ist? Vermerkt sich das der Postbote in seinen Unterlagen oder kommt es per Einschreiben?? Der Bescheid geht nicht an mich, da das Auto nicht auf mich zugelassen ist. Also steht da irgendwas auf dem Umschlag? Ich habe schon gehört, dass Bescheide mir der normalen Post zugesendet wurden und dann die Behörde keinen Nachweis hat, dass dieser eingegangen ist...

Wer hat Erfahrung und kann mir helfen??

Ein oder zwei Monate ohe F`schein wären für mich TÖDLICH und kaum zu organisieren mit Job und Kindern... Habe natürlich das GLÜCK die verschärfte neue Regelung abzubekommen.... Jahrelang nichts zu schulden kommen lassen und nun DAS....

Vielen Dank schonmal und viele Grüße

BIBI

Beste Antwort im Thema
am 8. Juli 2013 um 8:18

Ehrlich gesagt habe ich vor so panischen Kreischmüttern im Strassenverkehr am meisten Angst.

Da kotzt das Kind hinten auf den Sitz und man fährt plötzlich 120 statt 60.

Sorry, aber wenn dich das schon dermaßen aus der Bahn wirft,dann habe ich Bedenken ,dass du überhaupt fähig bist ein Fahrzeug in jeder Situation sicher zu führen.

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Ist eine etwas eigenartige Schilderung der Situation: Wenn hinter mir mein Kind anfängt sich zu übergeben, dann ist das doch eher ein Anlass, die Fuhre abzubremsen. Demnach war die TEin schon vorher zu schnell und das Kind ist daran schuld, statt 60 km/h bis fast zum Doppelten gefahren zu sein.:rolleyes: In Panik geraten Gas- und Bremspedal verwechselt, könnte man etwas damit konstruieren.

Am besten erst mal auf den Briefträger warten;)

Zitat:

Original geschrieben von bibi2774

Nun hoffe ich darauf, dass ich vielleicht Glück habe und der Bescheid zu spät eintrifft o.ä. Jedenfalls nun meine Frage... woran kann ich erkennen, ob es registriert wurde, wann bzw. ob der Bescheid beim Halter des Fahrzeugs überhaupt eingegangen ist?

garnet. spielt auch keinerlei rolle da in der "verjährungsfrist" der postweg mit einberechnet ist. also "is eben nicht angekommen" is net drin diese ausrede.

Zitat:

Vermerkt sich das der Postbote in seinen Unterlagen oder kommt es per Einschreiben??

wen überhaupt gibts einen GELBEN brief. und bei diesem quitiert der postbote die zustellen. aber in deinem fall wird erstmal ne anhöhrung kommen.

Zitat:

Der Bescheid geht nicht an mich, da das Auto nicht auf mich zugelassen ist. Also steht da irgendwas auf dem Umschlag?

ja: empfänger und absender.

Zitat:

Ich habe schon gehört, dass Bescheide mir der normalen Post zugesendet wurden und dann die Behörde keinen Nachweis hat, dass dieser eingegangen ist...

mag sein, juckt aber keinen.

Zitat:

Wer hat Erfahrung und kann mir helfen??

ja: ein fundierter teurer rechtsanwalt.

Zitat:

Ein oder zwei Monate ohe F`schein wären für mich TÖDLICH und kaum zu organisieren mit Job und Kindern... Habe natürlich das GLÜCK die verschärfte neue Regelung abzubekommen.... Jahrelang nichts zu schulden kommen lassen und nun DAS....

das is eben persönliches pech. es SOLL eine regelung geben die gegen eine teure geldstrafe das fahrverbot umgeht. ABER dazu brauchts trifftige gründe, wie das die existenz auf dem spiel steht..."kinder wegbringen" oder "zu faul zum busfahren" fällt nicht darunter.

p.s. die story mit dem kind is natürlich klasse. wen sich der junior übergibt is das natürlich ne spitzen grund zu schnell zu fahren. wen der jetzt von ner biene gestochen wurde und dagegen allergisch war und man sofort zum krankenhaus gefahren währe dann KÖNNTE man auf verständniss und ggf gnade hoffen. aber ein übergeben?

Zitat:

Original geschrieben von bibi2774

Ich habe schon gehört, dass Bescheide mir der normalen Post zugesendet wurden und dann die Behörde keinen Nachweis hat, dass dieser eingegangen ist

Ein normaler Brief gilt drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugegangen. Außer du kannst einen anderen Zeitpunkt nachweisen. Ansonsten gibt's bei allen anderen Zustellarten den Nachweis der Zustellung.

Zum Rest sag ich mal nix, 100 bei 60, obwohl man vorher über Bremsen nachgedacht hat...naja...

naja nun haut mal nicht alle druff, der arme TE. Ich hatte es selber neulich, bin am WE nach Berlin gefahren und mein kleiner hinten hat irgendwann wie am Spieß geschrien, dabei schön noch warm im Auto und alles kam zusammen, zack die 120er Zone auf der Bahn nicht gesehen und *flash* war es soweit. Also das geht schon fix mit dem abgelenkt sein udn ich hab auch unbewußt gas gegeben, vermutlich weil man irgendwie schnell aus der Situation weg will ergo gas geben. doof aber war mehr unterbewußt als absichtlich geschehen. Also von daher kann ich das durchaus nachvollziehen mit dem schneller werden statt abbremsen.

am 8. Juli 2013 um 8:08

die verjaehrungsfrist fuer ordnungswidrigkeiten betraegt drei monate, wird aber mit dem beginn der ermittlungen gegen den fahrer unterbrochen. d.h., die verjaehrung kann erst unterbrochen werden, wenn der fahrer bekannt ist.

im vorliegenden fall sind fahrer und halten nicht identisch. der halter bekommt den anhoerungsbogen und glaubt, dass er es war, traegt sich als fahrer ein und schickt ihn zurück. er erhaelt einen bussgeldbescheid. der halter widerspricht dem bussgeldbescheid ohne jede begruendung.

nach drei monaten erfolgt dann die begruendung, indem er als beweis die zeugenaussage des te praesentiert, der aussagt selbst gefahren zu sein. eine bestrafung des te ist nicht mehr moeglich, da die verjaehrung eingetreten ist, der halter kann ebenfalls nicht bestraft werden, da eine irrtuemliche selbstbeschuldigung straffrei ist.

am 8. Juli 2013 um 8:13

Zitat:

Original geschrieben von bibi2774

Hallo Ihr Lieben,

 

am Samstag sind wir morgens um halb drei heim gefahren und über die Rheinbrücke bei Speyer gekommen. Wie es der Zufall so will hat vor der Brücke mein Kleiner angefangen sich wie verrückt zu übergeben, was dazu führte, dass ich ziemlich abgelenkt war und überlegt habe, wo ich schnellstmöglich anhalten kann. Natürlich habe ich nicht aufgepasst und prompt hat es geblitzt... ausgerechnet da, wo nur 60 kmh erlaubt waren, bin ich reingerauscht in einen festinstallierten Blitzer mit mindestens 100 bis 120. Naja, also vermutlich habe ich keine Chance, auch wenn ich die Umstände begründe -- könnte ja sonst jeder mit irgendner Story kommen (bei mir stimmts aber WIRKLICH!!).

Ohne Worte !!!

am 8. Juli 2013 um 8:18

Ehrlich gesagt habe ich vor so panischen Kreischmüttern im Strassenverkehr am meisten Angst.

Da kotzt das Kind hinten auf den Sitz und man fährt plötzlich 120 statt 60.

Sorry, aber wenn dich das schon dermaßen aus der Bahn wirft,dann habe ich Bedenken ,dass du überhaupt fähig bist ein Fahrzeug in jeder Situation sicher zu führen.

Der Junior wollte damit nur ausdrücken, dass der Fahrstil zum &$/!" ist.

Er hat alles richtig gemacht.

am 8. Juli 2013 um 8:27

Doch mit Worten,

 

die erlaubten 60 km/h beziehen sich darauf das die Speyer Brücke sarniert wird und dort eine Baustelle ist: und bei sek. 13 und 2 min 5 des Films ist sogar der Blitzer mehrfach  zu sehen ist . Extra wird noch mittels Blitzer Zusatzschild gewarnt.Und nun können wir mal darüber diskutieren warum eine Mutter mit Ihrem Kind  mit 120 km/h durch eine Autobahnbrückebaustelle rast......

 

 

 

http://2012.rnf.de/.../...uecke-bei-speyer-der-aktuelle-stand.html?...

Interessant, wie viele von 120km/h ausgehen, obwohl BIBI was von 100-120 schrieb. Und da dies auch nur geschätzt ist, kann es auch noch darunter liegen. (Nach meiner Erfahrung, liegt der Wert meist deutlich unter dem, was die Leute vorher schätzen)

Ein sich übergebendes Kind, ist aber kein Grund, welches einen Geschwindigkeitsverstoß legitimiert. Mal als Gedankenanstoß: Was ist, wenn du nicht das Tempolimit (bzw. den Blitzer), sondern eine Person übersiehst?

In diesem Fall kann man bei deiner Entschuldigung auch von Vorsatz ausgehen. Das Tempolimit zählt da ja nicht nur für die 50m vorm Blitzer, sondern auch schon vorher, wo du noch die volle Aufmerksamkeit hattest. Durch dein Kind hast du nur den Blitzer verpasst und konntest nicht bremsen.

Also es ist nicht so, dass ich nachts um halb drei die Tempolimits strikt einhalte. Aber das Fehlverhalten kann man eben nicht aufs Kind zurückführen.

Ich würde dir erstmal zum Abwarten raten. Vielleicht ist es ja nicht so hoch, wie du befürchtest.

Dem Kind ne Verprügelung verpassen und ihm sagen, dass das Bußgeld von seinem ersten Taschengeld abgezogen wird ...  ;).

am 8. Juli 2013 um 9:13

Zitat:

Original geschrieben von W 8993

In diesem Fall kann man bei deiner Entschuldigung auch von Vorsatz ausgehen.

vorsatz

mal aufmerksam durchlesen. ist wirklich nicht so schwer zu verstehen ... ;)

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