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Kinder im Oldtimer mitfahren lassen

Themenstarteram 27. Juni 2010 um 10:33

Dürfen Kinder mit  vorhandenen  Beckengurte in einem Oldtimer hinten mitfahren, oder muss ein 3 Punkt Gurt vorhanden sein ?

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Ohne Gurt darf kein Kind unter 1,50m befördert werden.

Obwohl ich auch nie ein Kind mitnehmen würde wenn keine Gurte in einem Oldtimer vorhanden sind ist es nicht verboten Kinder ab 3 Jahren mitzunehmen, vorher würde ich auf alle Fälle  Gurte  nachrüsten.

(1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden.

Ok, da hatte ich noch die alte Regelung im Kopf, sorry.

Dann darf aber kein Kindersitz verwendet werden ( währe ja dann auch zweckfrei ).

Ich würde dennoch nachrüsten, da mir meine Kinder das Wert sind :)

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am 27. Juni 2010 um 10:46

StVO §21 Absatz 1a/1b

Themenstarteram 27. Juni 2010 um 10:49

Zitat:

Original geschrieben von Karl Nickel

StVO §21 Absatz 1a/1b

Ja danke das Gesetz hatte ich schonmal gelesen, hier steht jedoch nicht ob die vorhandenen Kindersitze mittels 3 Punkt Gurt befestigt werden müssen oder ob ein Beckengurt ausreichend ist.

 

Würde unter 2. stehen "mit den vorhanden Gurten" wäre es für mich eindeutig 

 

2.dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,

am 27. Juni 2010 um 10:55

Naja, ist - denke ich - relativ einfach zu beantworten: Wenn deine Kinder kleiner als 150cm sind, müssen sie mit entsprechenden Rückhalteeinrichtungen gesichert werden. Und ob die Befestigung dieser Rückhalteeinrichtung mit einem Beckengurt ausreicht oder ein 3-Punkt-Gurt zwingend erforderlich ist, erfährt man normalerweise in der Bedienungsanleitung des Herstellers - daher auch "vorgeschrieben", denn das legt nicht das Gesetz, sondern der Hersteller der Rückhalteeinrichtung fest ;)

Themenstarteram 27. Juni 2010 um 11:08

Ja danke dir hätte ich auch selbst drauf kommen sollen den Kindersitzhersteller danach zu befragen

 

Habe auf der Webseite von Maxi Cosi folgendes gefunden, was eindeutig ist.

 

Der Maxi-Cosi Rodi AirProtect im Auto

1. Benutzen Sie den Maxi-Cosi Rodi AirProtect

ausschließlich auf einem nach vorne

gerichteten Sitz, der mit einem automatischen

oder statischen Dreipunkt-Sicherheitsgurt

ausgestattet ist, der nach der ECE R16 oder

einer gleichwertigen Norm zugelassen wurde.

Benutzen Sie KEINEN Zweipunktgurt.

 

am 27. Juni 2010 um 11:21

Also jetzt mal ohne die Paragraphen gelesen zu haben, denke ich

es mir nach meiner Logik so:

Wenn hinten keine Gurte sind, was bei Oldtimern ja oefter mal der Fall ist,

darf man auch unangeschnallt mifahren.

Wenn welche da sind, muss und darf man sie auch benutzen, egal

ob drei-punkte oder beckengurt.

Egal ob Erwachsener oder Kind.

Wenn das Kind dann zu klein ist, braucht es halt einen Sitz,

der nach Herstellerangaben verzurrt werden muss. :)

Ich denke, so macht man moeglichst wenig falsch.

EDIT: Ooops, da ist ja jemand schon inzwischen schon weitergekommen. :)

Ohne Gurt darf kein Kind unter 1,50m befördert werden.

Themenstarteram 27. Juni 2010 um 11:39

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Ohne Gurt darf kein Kind unter 1,50m befördert werden.

Obwohl ich auch nie ein Kind mitnehmen würde wenn keine Gurte in einem Oldtimer vorhanden sind ist es nicht verboten Kinder ab 3 Jahren mitzunehmen, vorher würde ich auf alle Fälle  Gurte  nachrüsten.

 

(1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden.

am 27. Juni 2010 um 11:47

Gurte nachrüsten kann man aber auch nur dann, wenn entsprechende Halterungen vorhanden sind. Und je nach Fahrzeug ist die Nachrüstung extrem aufwändig und teuer, zumal der TÜV die Basteleien auch noch abnehmen muss. Da muss man sich dann echt überlegen, ob sich der Aufwand gegenüber dem Nutzen wirklich lohnt oder ob man nicht doch lieber ohne Kinder losfährt. Auch wenn die Auswahl ziemlich gering ist, denke ich, dass ein Kindersitz, der auch mit Becken- bzw. 2-Punkt-Gurten benutzt werden kann, in diesem Fall die naheliegendste Lösung ist...

Themenstarteram 27. Juni 2010 um 11:54

Im speziellen handelt es sich um ein Käfer Cabrio:), freundlicherweise habe ich hier im Käferforum einen Tread gefunden so das es bei dem Modell möglich ist da die Haltepunkte für 3 Punktgurte Werksmäßig schon vorgesehen sind ( Wohl wegen USA Ausführung)

 

http://www.motor-talk.de/.../gurte-i203356743.html

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Ohne Gurt darf kein Kind unter 1,50m befördert werden.

Obwohl ich auch nie ein Kind mitnehmen würde wenn keine Gurte in einem Oldtimer vorhanden sind ist es nicht verboten Kinder ab 3 Jahren mitzunehmen, vorher würde ich auf alle Fälle  Gurte  nachrüsten.

(1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden.

Ok, da hatte ich noch die alte Regelung im Kopf, sorry.

Dann darf aber kein Kindersitz verwendet werden ( währe ja dann auch zweckfrei ).

Ich würde dennoch nachrüsten, da mir meine Kinder das Wert sind :)

Es gibt wenige, oft nur noch als gebrauchte zu bekommende, Kindersitze, bei denen eine Befestigung mit Beckengurt ausreichend ist.

Zitat:

Original geschrieben von querys

Es gibt wenige, oft nur noch als gebrauchte zu bekommende, Kindersitze, bei denen eine Befestigung mit Beckengurt ausreichend ist.

Die sind dann aber nicht mehr zugelassen.

http://www1.adac.de/.../default.asp?...

am 29. Juni 2010 um 9:04

Soweit ich weis, muss man nur alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen, wenn sie als Pflicht benutzt werden müssen, auch benutzen. Oldtimer haben meist keinen 3-Punkt Sicherheitsgurt im Font oder auch keine Kopfstützen - stellen übrigens auch viele nicht richtig ein wenn sie vorhanden sind.

Für etwas was nicht möglich ist, darf man nicht bestraft werden.

 

Ich wurde früher als Kind im Opel Ascona A auch nur mit Hüftgurt gesichert.

 

Es liegt allein im Sicherheitsdenken des Fahrers. Ich für meinen Teil würde bei dem heutigen Verkehrsaufkommen auf eine Mitfahrt von Kindern ohne Kindersitz und 3-Punkt-Sicherheitsgurt verzichten. Den Kindern zuliebe.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Zitat:

Original geschrieben von querys

Es gibt wenige, oft nur noch als gebrauchte zu bekommende, Kindersitze, bei denen eine Befestigung mit Beckengurt ausreichend ist.

Die sind dann aber nicht mehr zugelassen.

http://www1.adac.de/.../default.asp?...

Wär mir persönlich egal. Bevor mein Kind ohne Sitz fährt dann mit so nem Sitz, der mal zugelassen war.

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