- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Klage hat Chance?
Klage hat Chance?
Hallo Leute,
ich habe einen älteren Wagen (BMW 5er) gekauft mit einer Laufleistung von 221.500 km
2 Wochen später hatte ich einen Motorschaden mit 222.831 km
nachdem ich dann zur Werkstatt gefahren bin wurde festgestellt dass am Motor ordentlich runter gedreht wurde und der Wagen komplett verbastelt wurde. - der Verkäufer (privat) hat mich völlig betrogen!
Es gab einen Lagerschaden.
Folgende Zusammenfassung kam vom Gutachter:
1. Am Pkw BMW ist ein schwerer Pleuellagerschaden am Zylinder 5 eingetreten, wobei eine Schadenursache insoweit nicht auffällig ist.
(weil das Pleuel völlig zerschossen ist)
2.
Einige Pleuellagerschalen weisen einen fast neuwertigen, makellosen Zustand auf und zusätzlich die Typbezeichnung Sputter (Pleuellager 2 teilweise, Pleuellager 3 und 4). Hieraus ist der Schluss zu ziehen, dass sie kurzfristig erneuert worden sind.
Dagegen handelt es sich bei den Pleuellagern 1 und 6 sowie der oberen Lagerschale des Pleuels 2 um eindeutig alte Bauteile mit sehr hohen km- Laufleistungen, aufgrund eindeutig vorliegender Langzeit-Verschleißspuren.
3.
Als nicht sach- und fachgerecht und allgemein absolut unüblich gilt, dass im Rahmen von Pleuellagerschalen-Erneuerungen, diese nur teilweise durchgeführt werden. Dies gilt insbesondere für das Pleuel des Zylinders 2, bei dem nur eine Lagerschalenhälfte erneuert wurde.
Ausbrüche am Ölschwallblech und Ölpeilrohr mit provisorischer Verklebung unterstreichen die dilletantischen Reparaturarbeiten und Billigreparatur.
4.
Wenngleich an mehreren Pleuellagern Erneuerungen der Lagerschalen vorgenommen worden sind, dürfte aber der eigentliche Reparaturgrund ausschließlich ein Schaden am Pleuellager des Zylinders 5 gewesen sein.
Hier muss bereits eine deutliche Vorschädigung mit Riefenbildung des Pleuellagerzapfens vorgelegen haben,
so dass auch vermutlich neu eingesetzte Lagerschalen sofort zur Kontaktreibung mit der Gegenlagerfläche neigten und nach kurzer Laufzeit der schwere Lagerschaden eintrat.
Der Austausch der Pleuellagerschalen kann aber ausschließlich vor geringer Zeit bzw. geringer Laufleistung durchgeführt worden sein, da einige erneuerte Lagerschalen sonst deutliche Laufspuren hätten, was nicht der Fall ist. Die Oberflächen sind praktisch in nahezu neuwertigem Zustand.
Jetzt will der Anwalt natürlich klagen.
Der Gutachter hat zwar für mich sehr positiv geschrieben, aber meint, dass es schwer ist hier durch zu kommen.
Mir ist es relativ egal, da meine Rechtschutzversicherung es übernehmen würde.
Das Einzige ist halt, dass das Geld immer noch da liegt und verrottet. Oder soll ich die Klage nicht starten, den Wagen soweit reparieren und dann an Export verkaufen mit erheblichem Verlust?
Was meint ihr? Würde man mit so einem Gutachten durchkommen vor Gericht?
Vielen Dank für eure Einschätzung und viele Grüße,
Ähnliche Themen
28 Antworten
Was heißt "ordentlich runtergedreht"? Kilometerstand? Ist das nachweisbar? Wenn ja wäre das der beste Ansatzpunkt (da der Vertragsmäßige Zustand hier nicht herstellbar ist).
Ansonsten von Privat ohne Sachmängelhaftung gekauft würde bedeuten daß die alglistige Täuschung nachweisen mußt.
Was mich irritiert: Warum sollte man die Lagerschalen nur teilweise tauschen? Macht irgendwie keinen großen Sinn.
Waren die richtig drin (Ölbohrungen auf der richtigen Seite)?
Selbst wenn der Verkäufer hier eine Selbstreparatur verpuscht hat, wirds schwierig (da kannst nach bestem Wissen und Gewissen sehr viel Scheiße bauen). Ob man verpflichtet ist sowas anzugeben weiß ich nicht (meine Eigenraparaturen hab ich auch nicht angegeben beim Verkauf, die waren aber auch nicht erst kürzlich und haben gehalten).
Gruß Metalhead
passt hier irgendwie nicht ins Versicherungsforum. Ich hab aber im Moment keine Idee wohin man das Thema verschieben könnte
Das runterdrehen war leider nachweislich nicht in seinem Besitz.
Aber er hat es mir nicht mitgeteilt.
Ja, dass ist auch die Sache, wie wir vorgehen wollen. Wegen arglistiger Täuschung es versuchen.
Wie gesagt, die LAgerschaden haben unterschiedliche Hersteller und Abnutzung. Von ganz neu bis komplett verschlissen.
Welcher Motor ist denn verbaut? Ein M56 bzw. M57? Falls ja findest du gebrauchte Ersatzmotoren sicherlich in größerer Menge und einen schmalen Kurs.
Wie willst du dem privaten Verkäufer nachweisen, dass er in eigener Person von der Pfuscherei etwas wusste oder etwas hätte wissen müssen? Daran solltest du deine Entscheidung ausrichten. Nach dem was du geschildert hast sehe ich nicht, dass das gelingen wird.
Naja, der Umbau wird schon mehrere Tausend Euro kosten. Daher mein Versuch hier gegen zu gehen.
Aber ja, es ist schwierig!
Das sind in etwa 5-8 Arbeitsstunden. Motor mit Getriebe rausheben, Getriebe rüber auf den Austauschmotor stecken und dann wieder rein. Eine freie Werke sollte das für einen schmalen Taler hinbringen.
Naja, hab jetzt nen Motor gefunden für 2.500€ .
Den Austausch kannst du auch mit 1.500-2.500€ beziffern, würde ich sagen.
Das Gutachten ist das Eine.
Alter, Laufleistung und Kauf von Privat das Andere.
Solange man hier nicht weiß, wer da dran geschraubt hat, kann man dem Verkäufer nicht die Schuld zusprechen.
Welcher Motor ist es denn genau? Die älteren sind nicht so teuer.
Ich sehe deine Chancen als sehr gering. Selbiges hatte ich beim Kauf eines Opel Vectra C mit dem Z18XER 140Ps Motor. Fahrzeug war mit Lpg und wurde von einem Service Mitarbeiter von einem Opel Händler in Berlin als Privatperson verkauft. Fahrzeug hatte damals die 7 oder 8 Jahresgarantie incl. Fahrzeug gekauft mit 70tsd Kilometer und frischem Ölwechsel. Nach nichtmal 1500km ca war die Brühe raus. Nach einigen Nachforschungen bei der Garantiefirma kam raus das der Wagen bei 50tsd km einen neuen Kopf bekommen hatte und danach wollte er noch einen neuen Kat haben welcher aber nicht bezahlt wurde. Er hat dann selber in den neuen Kat investiert und mir damals erzählt dies wäre eine neuere und haltbarere Version was ich erstmal beim Kauf geglaubt habe. Nachdem die Karre aber Öl wie Wasser gesoffen hat wußte ich warum der Kat defekt war und erneuert wurde. (mein Opelhändler welcher sich um die Überholung des Motors gekümmert hat bestätigte mir das es keinen Ersatz gab und immer noch die aktuelle Teilenummer gelte). Sache ging vor Gericht auch Dank RSV und dieses Gericht beauftragte einen Gutachter welcher sich die Kolben angesehen hat und bestätigte das die Feuerstege weggebrannt waren und dies nicht passiert sein kann auf den knapp 5000km die ich mit dem Auto gefahren bin da wohl auch ältere Verschweißungen nachweisbar waren und dies passte alles zusammen mit dem Ölverbrauch sowie defekten Zylinderkopf laut Gutachter. Leider wurde der Gutachter dann aber zur nächsten Verhandlung nicht geladen und die Richterin hatte anscheinend keine Ahnung was in dem Gutachten stand. Warum sie damals einen beauftragt hat verstehe ich bis heute nicht. Ende vom Lied: Klage abgewiesen weil gekauft von privat usw. bla bla bla.
Du müsstest dem Verkäufer wohl nachweisen das er von mangeln wusste und sie dir verschwiegen hat. Wenn der sich vor Gericht dumm stellt wie willst du dem.beweisen das er was wusste?
Dein Anwalt verdient auf jeden Fall was in du gewinnst oder verlierst.
Hallo,
dem Thread fehlt jeglicher Bezug zum Thema „Kfz Versicherung“.
Ich schließe ihn an dieser Stelle.
Gruß
Zimpalazumpala , MT-Moderator
edit:
der Thread bekommt eine neue Chance im VS Forum.
Achtet bitte drauf, dass er nicht Richtung „Rechtsberatung“ abdriftet.
Gruß
Zimpalazumpala
Ich frage mich immer...
Leute, ihr kauft ne Karre von Privat. Fahrt dann 1.500km und dann tritt ein Schaden auf.
Ihr wollt den VK verklagen...
Was passierte in den besagten 1.500 km?
Auto gefällt doch nicht?
Naja, provozieren wir mal einen Schaden....
Lassen wir doch mal das Öl raus und lassen den Dumper laufen...
Lagerschaden... Öl auffülen (das alte selbstverständlich;-) )
Dann den "Gutachter" kommen lassen...
Und dann die Aussage, ist mir doch egal, habe doch RS welche alles übernimmt.
Ne, dass ist eben nicht egal! Durch sowas steigen von ALLEN die Beiträge.
Und sorry, einen "angeblichen", sich anbahnenden Lagerschaden hättest du auch bei der Probefahrt gehört. Und nach 1.500 km soll die Karre fritte sein??
Ich bitte dich...
ich kann diese Geschichten nicht mehr hören...
Tolle Aussage...........
und die unterschiedlichen Lagerschalen hat der Gutachter bestimmt noch in seiner Schublade gehabt