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Klarglas ohne ABE?

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 31. August 2005 um 7:58

Ich habe für den Golfi meiner Freundin alle Scheinwerfer vorne:

(Blinker mit Standlicht, Haupt-, Zusatzfern- und Nebelscheinwerfer [GL]) in Klarglas gekauft.

Aber in keinen der Kartons ist eine ABE dabei.

Kann sie die so fahren?

Was ist mit den Blinkern und der Standlichtfunktion? Ist das auch ohne ABE zulässig?

Thx und Greetz

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15 Antworten

abe

 

ja kann sie solange da ein e prüfzeichen drauf ist.wo hast die denn gekauft?

habe meine von fk, allerdings habe ich nur einzelscheinwerfer.

Themenstarteram 31. August 2005 um 8:21

Aso. Ein E-Prüfzeichen haben sie alle drauf.

Danke für die schnelle Antwort.

Ist zwar doof, aber manchmal reicht das E-Zeichen nicht aus. In welchem Zusammenhang weiß ich nicht genau.

Mir kommt aber immer mehr die Idee, dass man immer dann eine ABE braucht, wenn das neue Teil deutlich vom Original abweicht. Ist ja hier nicht der Fall. Also dranmachen und freuen.

am 31. August 2005 um 13:39

jaja, altes Thema;)

Xenonscheinwerfer haben übrigens auch ein E- Prüfzeichen und trotzdem darf ich sie nicht an meinen 2er montieren.....

Na weil Scheinwerfer Typengeprüft sein müssen - sprich für das Fahrzeug in die sie eingebaut werden.

Theoretisch müßte die Trachtengruppe jedes Prüfzeugnis im Kopf haben um überprüfen zu können, ob die e-Prüfung auf Anbauteilen tatsächlich für diesen Wagentyp und Verwendungszweck erfolgt ist.

Siehe Motorrad-Mini-Blinker, die haben auch ein e-Prüfzeichen, wurden aber nur als Positionsleuchten geprüft und sind als Blinker nicht zugelassen.

Also nur mit dem e-Prüfzeichen würde ich mich als Sheriff nicht zufrieden geben.

Die reale rechtliche Seite interessiert mich jetzt aber - meine StVZO ist zu alt - gibt's da was in der aktuellen Auflage.

Hi,

Mein Prüfer hat mir die Scheinwerfer nur anhand der E-Nummer, ohne Gutachten eingetragen.

mfg,

christian

am 31. August 2005 um 14:53

Zitat:

Original geschrieben von djteam

Hi,

Mein Prüfer hat mir die Scheinwerfer nur anhand der E-Nummer, ohne Gutachten eingetragen.

mfg,

christian

die muss man doch gar net eintragen lassen oder irre ich mich da?

einfach so anbauen oder nich

Hi,

wenn du ne ABE hast, dann nicht.

mfg

christian

am 31. August 2005 um 17:09

Wie ist das eigentlich bei Zusatzscheinwerfern?

Als Beispiel mal die Original-Nebler beim CL, die ja einfach unter die Stoßstange geschraubt werden.

Wenn diese durch neue mit Klarglas z.B von Hella ersetzt werden, dann reicht hier doch eine allgemeine Zulassung der Scheinwerfer, oder?.

Mir geht es nämlich darum, dass ich keine originalen Bosch-H4-Fernscheinwerfer für den Kamei Grill bekomme.

Die H3-Fernsch. von VW (Hella) passen leider nicht, weil die Halter anders sind.

Deshalb will ich jetzt diese neuen Hella Comet FF 200 hinter den Grill setzen. Die haben auch ~140mm Durchmesser.

Eigentlich kommen die so, wie auch die Nebler aus dem Beispiel oben, unter -oder besser- auf die Stoßstange.

Hier mal ein Bild der Chrom-Ausführung fürn Mini:

Hella Comet Mini

Die dürfte ich so ja schon dran schrauben.

Der Grill sieht übrigens so aus:

Themenstarteram 31. August 2005 um 18:53

Ich gehe (fahre) Morgen mal zum TÜV und werde da mal nachfragen. Mal sehn was die sagen, werde es dann hier posten.....

Zitat:

Original geschrieben von querys

Ist zwar doof, aber manchmal reicht das E-Zeichen nicht aus. In welchem Zusammenhang weiß ich nicht genau.

Das liegt daran:

Das "E" im E-Prüfzeichen steht ja bekanntlich für ECE-Zulassung. An dem ECE-Prüfprogramm beteiligen sich mittlerweile viele Länder. Das heißt, irgend ein Land hat die Dinger abgenommen und für nicht eintragungspflichtig erklärt hat.

So, grundsätzlich is ja damit dann alles geklärt, ABER in Deutschland sind nur die Anbauteile mit E-Prüfzeichen eintragungsfrei, die in DEUTSCHLAND als ECE-PRÜFLAND gepfrüft wurden.

Briten haben auch E-Prüfzeichen drauf. Gelten aber nur in Britanien. Ergo: Wichtig is die Nummer hinter dem E. Deutschland hat meines Wissens E1.

Wenn also auf den Lampen oder anderen Anbauteilen z. B. E24 steht, sind die wohl eintragungsfrei, aber nicht unbedingt in Deutschland, da die Teile laut Prüfzeichen bzw. Prüfnummer hinter dem E in IRLAND geprüft und als eintragungsfrei befunden wurden. Für Deutschland muss das noch lange nicht gelten!!!!!!!

Anders isses bei E42. Das gilt für die gesamte Europäische Union. Wenn ihr also auf Nummer Sicher gehen wollt, dann entweder E1 oder E42!

Da kann nochsooft E draufstehen,

der Scheinwerfer muß für den G2 zugelassen sein, oder du mußt den Abnehmen lassen.

mfg,

christian

Zitat:

Original geschrieben von djteam

Da kann nochsooft E draufstehen,

der Scheinwerfer muß für den G2 zugelassen sein, oder du mußt den Abnehmen lassen.

mfg,

christian

Naja gut, das hatte ich vorausgesetzt, dass das Teil für das jeweilige Auto passend is :rolleyes:

Hi,

Nicht passend. Mit ABE.

mfg,

christian

Die Rally-Golf Front paßt auch in den GII 19E. Ist aber trotzdem nicht erlaubt.

mfg,

christian

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