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Klasse B: Anhänger darf nicht schwerer als Auto? Regelung veraltet?

Barthau Fahrzeugtransporter QM
Themenstarteram 15. November 2022 um 20:35

Hallo,

ich studiere Innenarchitektur und wir planen zur Zeit einen Anhänger als rollendes Büro. Nun geht es um die Gewichtsfrage und welche Größe von Anhänger wir verwenden und was überhaupt mit der Klasse B erlaubt ist.

Dabei habe ich mich gründlich informiert, dass die Klasse B eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 T als Kombination aus Auto und Anhänger nicht überschreiten darf.

Auf einigen Seiten habe ich nun gelesen, dass zusätzlich die Regelung gilt, dass die TATSÄCHLICHE Last des Anhängers nicht höher sein darf als die zulässige Gesamtmasse des Autos...was für uns natürlich ein Problem wäre, da "schwerer Anhänger weil Büro" plus (nach dieser Regelung) ein noch schwereres Auto ja schnell über die 3,5 Tonnen kommen. In der "Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen" steht davon allerdings nichts. Handelt es sich bei dieser Regel um etwas veraltetes? Wie sollte man überhaupt die tatsächliche Last des Anhängers genau ermitteln? Kann mir jemand helfen wie das aktuelle Gesetz es vorsieht?

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße

Nele

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18 Antworten

Ich meine, da gab es früher mal eine solche Regelung.

Aktuell ist es aber so, dass man mit Klasse B bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht fahren darf. Also das, was in den Papieren steht. Nicht das, was das Gespann tatsächlich wiegt.

Du mußt halt gucken, dass das zGG unter 3,5t bleibt, dann paßt es.

Und natürlich, dass dein Anhänger die maximale Anhängelast des Autos nicht überschreitet. Da zählt das tatsächliche Gewicht.

Eine Besonderheit, aber für dich kaum zutreffend: Einen 750kg-Anhänger darf man immer anhängen, auch wenn man damit die 3,5t überschreitet.

Zitat:

@NelePele schrieb am 15. November 2022 um 21:35:40 Uhr:

Hallo,

ich studiere Innenarchitektur und wir planen zur Zeit einen Anhänger als rollendes Büro.

Sprich einen Wohnwagen, - denn was eignete sich als mobiles Büro besser? Allenfalls ein zulassungsfreier Bauwagen mit 25 km/h Limitierung.

Themenstarteram 15. November 2022 um 21:38

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 15. November 2022 um 22:02:13 Uhr:

 

Und natürlich, dass dein Anhänger die maximale Anhängelast des Autos nicht überschreitet. Da zählt das tatsächliche Gewicht.

 

Vielen Dank! heißt ich muss erst einmal checken welche Autos vorgesehen sind um den Anhänger zu bewegen und wie die erlaubte Anhängelast ist. Da muss der Anhänger mit seinem tatsächlichen Gewicht drunter liegen und dann muss ich sicherstellen, dass beides zusammen mit den zulässigen Gesamtmassen unter 3,5 T wiegt? Aber der Anhänger an sich darf schon schwerer sein als das Auto, solange ich die Anhängelast beachte...habe ich das richtig verstanden?

Solch eine Kombination geht nur mit einem Geländewagen, laut Zulassungsvorschriften dürfen PKW nur eine Anhängelast bis max. ihrer zul. Gesamtmasse haben. Geländewagen aber bis zu 1,5x der zul. Gesamtmasse.

Jetzt aber einen Geländewagen zu finden, welcher die 1,5 fache Anhängelast seiner Gesamtmasse ziehen darf und bei dem dann auch noch die Summe der zul. Gesamtgewichte unter 3,5t liegt, scheint mir unmöglich.

Eine mögliche Kombination, auch mit etwas Auswahl auf dem KFZ-Markt, wäre ein PKW mit rund 2t Gesamtgewicht und dem passendem Anhänger für die Differenz zu 3,5t, also zwischen ca. 1300 - 1500kg.

Man kommt aber auch schnell in den Gewichtsbereich wo man B96 oder sogar BE benötigt.

Wird das Ding für Dich selbst geplant oder für einen Kunden?

Wenn für Dich selbst: Mach' den BE. Dann darf die komplette Zugkombination, die Du offiziell bewegen darfst, seit der Führerscheinreform 2013 für ab dann erteilte FS bis zu 7 Tonnen wiegen, wenn die Papiere das hergeben. 3,5T Zugfahrzeug + 3,5T Anhänger.

Das macht einem das Leben wesentlich einfacher und verfallen tut der ja auch nicht. Und Du lernst das Handling von so einem Trümmer in der Fahrschule wenigstens in den Grundzügen.

MfG

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 15. November 2022 um 22:02:13 Uhr:

Ich meine, da gab es früher mal eine solche Regelung.

Naja fast. Die Gesamtmasse des Anhängers musste unter dem Leergewicht des Fahrzeugs liegen.

https://www.motor-talk.de/.../...hrerschein-klasse-b-t6010573.html?...

Wurde aber 2013 komplett gestrichen.

Ja der Anhänger das schwerer sein als das Zugfahrzeug laut FS. Eine Kombination die bei 3,5t technische Gesamtmasse aber eher Theoretischer Natur ist da die Geländewagen die ich gefunden habe alle zuviel ZGM haben oder keine entsprechende Anhängelast haben.

 

Daher nützt das alles nichts am besten nen BE machen dann hat man Ruhe und wenn es für die Firma ist kann man diese Kosten ja auch absetzen.

 

Mit einem kleineren PKW oder Minivan ist man ja meist schon bei 1,7 bis 2,0 to zGG. Da sollte dann der Anhänger bei Klasse B nur max. ein 1,5 bis 1,8 Tonner sein. Und mit einem kleineren PKW darf man ja auch fast nichts größeres ziehen wegen der Anhängelast. Unsere Mercedes B-Klasse hat z.B. nur eine max. Anhängelast von 1,5 to und ein zGG von 1,9 to.

Ein kleiner SUV oder PKW der Mittelklasse hat dann unter Umständen schon 2,3 bis 2,5 to zGG und schon darf der Anhänger nur noch um die 1 bis 1,2 Tonnen haben um die Führerscheingrenze nicht zu überschreiten. Ein Anhänger mit dem heute eher typischen Gewicht von 1,35 to darf da dann schon nicht mehr drangehangen werden mit FS B. Meine E-Klasse (Kombi) hat ein zGG von 2.450kg. Mit einem B-Führerschein dürfte ich meinen 1,35 to Anhänger da schon nicht mehr mit fahren, da die Kombination ja schon auf 3,8 to kommt.

Wenn jetzt schon davon ausgegangen wird, dass der Anhänger aufgrund seines Einsatzzwecks nicht der leichteste sein wird, dann macht es tatsächlich Sinn, über den BE Führerschein nachzudenken. Alles andere ist ja nur Hin- und Hertüftelei einen passenden PKW und einen dazu nochmal passenden Anhänger zu finden, um bei den max. 3,5 to zu bleiben. Das ist glaube ich nicht wirklich zielführend in der Sache.

Falls der BE dennoch nicht in Betracht kommt, dann kannst Du ja selber rechnen. Üblicherweise gibt es gebremste Einachs-Anhänger in den Gewichtsklassen: 1,0 / 1,35 / 1,5 und 1,8 to.

Der erstgenannte mit 1,0 to ist möglicherweise zu klein für die Anforderungen, oder?

Der letzte mit 1,8 to fällt schon fast aus dem Raster, weil es wohl kaum einen kleinen PKW bis 1,7 to zGG geben wird der überhaupt eine zulässige Anhängelast von 1,8 to hat.

Also das gesunde Mittelmaß liegt dann irgendwo beim 1,35 oder 1,5 Tonnen Anhänger, wobei das zGG des Zugfahrzeug ja dann 2 bis 2,15 to nicht überschreiten darf.

@burky350

 

Das Problem ist halt das wir FS technisch immer vom ZGM ausgehen müssen und nicht von irgendwelchen Realgewichten.

 

 

Man darf mit FS B keinen leeren 3,5t ziehen obwohl er nur 700kg wiegt egal was man für ein Zugfahrzeug hat. Ich mit FS BE darf den mit nem Polo wiederum ziehen solange ich unter der zulässigen maximalen Anhängelast bleibe

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 17. November 2022 um 15:56:20 Uhr:

@burky350

Das Problem ist halt das wir FS technisch immer vom ZGM ausgehen müssen und nicht von irgendwelchen Realgewichten.

 

Man darf mit FS B keinen leeren 3,5t ziehen obwohl er nur 700kg wiegt egal was man für ein Zugfahrzeug hat. Ich mit FS BE darf den mit nem Polo wiederum ziehen solange ich unter der zulässigen maximalen Anhängelast bleibe

Das ist korrekt, da wir mit BE halt bis 7 to ziehen dürfen (3,5 für Zugfahrzeug + 3,5 für Anhänger). Mit B insgesamt eben nur bis 3,5 to und mit B96 bis 4,25 to.

Wer wirklich ernsthaft beabsichtigt auch mal einen etwas größeren/schwereren Anhänger zu ziehen, der kommt halt um BE nicht herum. Dieses hin und her gerechne ob man nun darf oder nicht und wenn ja bis zu welchen Gewichten ist einfach abartig.

Nicht ohne Grund habe ich meinem Sohn das "E" zu seinem "B" gesponsort und er hat es auch schon genutzt. Vor ein paar Jahren wollte er nicht mal den Führerschein machen, weil er meinte er käme ja auch überall mit Öffis hin. :D

Ja stimmt heutzutage dürfen die neuen BE Besitzer nur noch 3,5t dran hängen.

 

Früher konnte man dran hängen was das Zugfahrzeug durfte.

Zitat:

@NelePele schrieb am 15. November 2022 um 21:35:40 Uhr:

Hallo,

ich studiere Innenarchitektur und wir planen zur Zeit einen Anhänger als rollendes Büro. Nun geht es um die Gewichtsfrage und welche Größe von Anhänger wir verwenden und was überhaupt mit der Klasse B erlaubt ist.

Dabei habe ich mich gründlich informiert, dass die Klasse B eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 T als Kombination aus Auto und Anhänger nicht überschreiten darf.

Auf einigen Seiten habe ich nun gelesen, dass zusätzlich die Regelung gilt, dass die TATSÄCHLICHE Last des Anhängers nicht höher sein darf als die zulässige Gesamtmasse des Autos...was für uns natürlich ein Problem wäre, da "schwerer Anhänger weil Büro" plus (nach dieser Regelung) ein noch schwereres Auto ja schnell über die 3,5 Tonnen kommen. In der "Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen" steht davon allerdings nichts. Handelt es sich bei dieser Regel um etwas veraltetes? Wie sollte man überhaupt die tatsächliche Last des Anhängers genau ermitteln? Kann mir jemand helfen wie das aktuelle Gesetz es vorsieht?

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße

Nele

3,5t sprich Auto und Anhänger dürfen nicht darüber kommen. Geht immer von dem zulässigen Gesamtgewicht aus. Z.B PKW ZGG 2500kg dann darfst noch einen Anhänger mit ZGG 1000KG dranhängen. Und Anhänger darf nicht schwerer sein wie PKW. LG

@Jacky1991

 

Der Anhänger darf schwerer sein als der PKW. Diese Regelung gibt es schon viele Jahre nicht mehr

 

Du darfst nur die maximale Anhängelast nicht überschreiten.

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 18. Dez. 2022 um 16:43:33 Uhr:

Du darfst nur die maximale Anhängelast überschreiten.

Nein, das darfst du nicht. Du hast vermutlich das kleine Wörtchen "nicht" vergessen.;)

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