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Klausel: Karosserie- und Lackarbeiten im Rahmen der Aufbereitung

Themenstarteram 9. November 2024 um 22:40

Hallo,

will ein Auto kaufen. Im Entwurf des Kaufvertrags steht aber "Im Rahmen der Aufbereitung sind Karosserie- und Lackarbeiten durchgeführt worden". Der Händler meint, das sei ein Standard für "kosmetische" Reparaturen. Einen Unfall hätte das Auto nicht gehabt.

Kennt ihr sowas? Könnte mit so einer Klausel nicht auch ein fetter Vorschaden oder Unfall im Sinne des Verkäufers vertraglich abgesichert werden, selbst wenn dieser nichts offengelegt hat?

Oder ist mit "Aufbereitung" tatsächlich nur das Reparieren von Bagatellschäden gemeint?

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18 Antworten

Warum sprichst nicht den Verkäufer direkt darauf an. Nimm ein Lackmessgerät mit.

Wenn du dich dabei nicht wohl fühlst lass dir vom Händler offenlegen was genau gemacht wurde ,dann wirst du ja sehen wie er reagiert. Um das richtig einzuordnen ist natürlich wichtig um welchen Preis es geht bzw. welches Fahrzeugalter und womit man leben kann. Unfall im gesetzlichen Sinne ist ja quasi jede äußere Einwirkung auf das Fahrzeug die eine gewisse Summe überschreitet,das kann im einfachsten Fall schon ein zerkratzter Kotflügel sein. Ich persönlich halte es so dass Schäden dann interessant werden, wenn sie die tragende Karosseriestruktur betreffen oder Teile die nicht geschraubt sind wie zum Beispiel C Säule/Dachübergang oder Schweller. Da würde ich dann genauer hinschauen.

Richtig gut gemachte Blech oder Richtarbeiten erkennt auch der Händler nicht auf den ersten Blick. Eine Lackdicken Messung kann man ziemlich einfach mit entsprechenden Gerät selbermachen ,daran erkennst du aber lediglich ob lackiert wurde und wie viel > aber nicht weshalb.... In der Regel steht auch noch irgendwo im Vertrag "Unfallfrei laut Vorbesitzer" denn mehr wie eine Sichtprüfung kann der Händler nicht machen ,ansonsten müsste er das Fahrzeug teilweise zerlegen. Ein gewisses Restrisiko bleibt also bei der Angabe unfallfrei irgendwo immer. Wenn man da sehr sicher gehen will , muss man das Fahrzeug sehr genau unter die Lupe nehmen oder eben irgendwo prüfen lassen.

Das lackdickenmessen sagt garnichts. Hat bei mir bei einem fabrikneuen BMW mehrfach angeschlagen.

Wenn der Händler

- die Unfallfreiheit nicht ausdrücklich zusichert

- keine Angaben darüber macht, was in welchem Umfang im Rahmen der Aufbereitung nachlackiert / getauscht wurde

lass das Auto stehen und suche einen seriösen Händler.

Es spricht ansonsten nichts gegen kosmetische Reparaturen. Sowas ist Standard v.a. bei jüngeren Fahrzeugen die aus dem Leasing oder der Vermietung zurückkommen. Aber transparent sollte es sein.

Das eigene Messen der Lackdicke ist nur begrenzt hilfreich.

Ist schon immer so. Gerade Leasingrückläufer mit vielen Steinschlägen werden so behandelt. Die Verkäufer sind auch vorsichtig und garantieren deshalb auch keine Unfallfreiheit..

Zitat:

@Spi95 schrieb am 10. November 2024 um 11:34:31 Uhr:

die Unfallfreiheit nicht ausdrücklich zusichert

Das wird kein gewerblicher Händler tun. Selbst wenn er das Fahrzeug aus 1. Hand kauft. Es wird immer die Angabe dabei sein "Unfallfrei laut Vorbesitzer"

Zitat:

@garrettv8 schrieb am 10. November 2024 um 14:11:00 Uhr:

Das wird kein gewerblicher Händler tun. Selbst wenn er das Fahrzeug aus 1. Hand kauft.

Das stimmt so nicht.

In meinem KV von diesem Jahr steht ein vollständig dokumentierter Unfallschaden und darüber hinaus ist die Unfallfreiheit zugesichert. Fahrzeug vom Händler aus erster Hand.

Es gibt seriöse Anbieter.

Versucht ein Händler sich mit irgendwelchen Formulierungen aus der Verantwortung zu nehmen verkauft er mir kein Auto. Jedensfalls keines mit nennenswertem Wert.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 10. November 2024 um 09:50:09 Uhr:

Das lackdickenmessen sagt garnichts. Hat bei mir bei einem fabrikneuen BMW mehrfach angeschlagen.

War Dein Gerät ein etwas besserer Magnet? ;-)

Ein vernünftiger und kalibrierter Lackdickenmesser zeigt die Lackdicke in 0,001 mm Schritten an, die Interpretation muss natürlich der Abwender übernehmen.

Ein Neuwagen kann auch ab Werk nachlackiert sein.

Dann würde man in etwa eine doppelte aber gleichmäßige Lackdicke auf dem betroffenen Bauteil sehen.

Nix mein Gerät. Profiwerkstatt, Gutachten bei MAHAG wegen evtl. Inzahlungnahme des BMW's für VW-Mitarbeiterleasing.

Wie gesagt, Kratzer passieren auch im Werk und werden durch Nachlackierungen beseitigt.

Niemand geht hin und schmeißt eine neue Karosserie weg.

Zitat:

@Spi95 schrieb am 10. November 2024 um 14:24:08 Uhr:

Es gibt seriöse Anbieter.

Die Sache hat nichts mit Seriös oder Unseriös tun sondern schlicht und einfach mit rechtlichen Gegebenheiten. Wenn dein Verkäufer das getan hat, dann ist er entweder etwas naiv oder kalkulierend ,das aufgrund des bestehenden Unfallschadens der ausführlich angegeben wurde nicht weiter nachgehakt wird. Denn stell dir mal vor bei dem Erstbesitzer gab es außer dem dir bekannten Schaden noch einen weiteren , den der Verkäufer vielleicht gar nicht wissen kann...dann setzt er sich in die Nesseln für nichts und wieder nichts.

Wenn das fzg zb einen Überführungsschaden hatte und zb der vordere Kotflügel beim lkw Transport beschädigt und fachgerecht erneuert wurde und neu lackiert.Ich glaube nicht das man es dem Kunden mitteilt .Die rep muss fachgerecht nach herst Vorgaben durchgeführt worden sein.Und natürlich optisch nicht sichtbar für das menschliche Auge.Nur der lackstärkemesser kann feststellen ob die lackdicke des neuzustandes entspricht oder nicht .Trotzdem ist der Wagen nicht als unfallfahrzeug deklariert.

@garrettv8

Nur damit wir hier nicht aneinader vorbei denken - ich stelle auf höherwertige und jüngere Fahrzeuge mit klarer Historie ab.

Hier lasse ich einen Händler nicht mit "soweit bekannt" oder "gemäß Vorbesitzer" o.ä. aus der Verantwortung.

Eigene Recherche und eingehende Überprüfung sowie seinerseits die entsprechende Vertragsgestaltung Richtung Erstbesitzer ist zumutbar und u.a. dafür zahle ich ja auch einen Aufpreis.

Finde ich keinen Händler wird privat gekauft und das gesparte Geld ist mein Risikoausgleich.

Für ältere Fahrzeuge im unteren / mittleren Segmenten, gar noch mit mehreren Vorbesitzern, bin ich komplett bei dir. Da kann kein Händler in die Haftung gehen.

Ich rede von neuwagen .Da ist es egal in welcher Preisklasse man sucht .Es gibt genügend vertuschte Schäden an neuen oder neuwertigen Gebrauchtwagen. Aber was solls.Ein gut Inst gesetzter Unfallwagen mit deklarirtem Schaden und gutem Preisnachlass ist auch eine Überlegung wert.Und Wenn du einen Gebrauchten kaufst der optisch aufbereitet wurde.Das ist gut so .Dann ist er vom Profi gereinigt und der Lack aufgefrischt worden mit einer Politur.Eine Aufbereitung kostet Geld und heute üblich bei gebrauchten ab einer bestimmten Preisklasse.Das bedeutet nicht das an dem fzg versucht wurde zu vertuschen.Sondern gehört zum allgemeinen Standart im Gebrauchtwagenhandel.Da gibt es Leute mit spezieller Ausrüstung.Die kommen bei dir in der Werkstatt vorbei und bringen dir eine versiffte karre auf vordermann dass dir hören und sehen vergeht.Nachher steht dein Auto da blitzeblank und wohlriechend.Und du musst nur den vereinbarten Preis bezahlen .Der differiert je nach Verschmutzungsgrad.Da ist kein Unterschied bemerkbar ob das Auto vorher gepflegt wurde oder nicht.Im Gegenteil.Viele waschstrassendurchgänge beschädigen den Lack .Da kann der Profi dann auch nicht viel tun .Ein total verschmutzter Wagen der nie eine waschstrasse gesehen hat steht nachher besser da.als der penibel gepflegte jeden Samstag das volle Programm von oben bis unten.

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