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Kleiner Altschaden fiktiv abgerechnet nun neuer Schaden an der Stoßstange

Themenstarteram 22. Januar 2018 um 14:59

Hallo,

auch wenn es bereits ähnliche Themen gibt, passte mein Thema nicht haargenau auf bisherige Threads.

Ich hatte durch einen Auffahrunfall eine beschädigte Heckstoßstange, die ich fiktiv abgerechnet habe.

Der Schaden ist wirklich klein gewesen, es gab aber Geld für eine neue Stoßstange inklusive Ein- und Ausbau. (Das Geld floss allerdings trotzdem in eine Nachlackierung am Übergang zum Kotflügel, wofür ich hingegen kein Geld bekommen hatte, aber gut andere Geschichte.)

Nun hatte ich einen erneuten Unfall, woraufhin meine Heckstoßstange nun unweigerlich zerstört ist und evtl. noch andere Bauteile.

Man liest allerdings 2 widersprüchliche Dinge im Netz. Einerseits kann etwas, was kaputt ist nicht noch mehr kaputt gehen. Andererseits muss ich als Geschädigter ja so gestellt werden wie vor dem Unfall und davor konnte ich ja problemlos mit der Heckstoßstange weiterfahren.

In einem anderen Thread wurde klar dargelegt, dass ich zumindest nicht erneut fiktiv abrechnen kann, aber ich muss ja nun das Auto tatsächlich reparieren.

Wenn man nur die Stoßstange selbst betrachtet, steht mir da ein Ersatz zu?

Ohne die Stoßstange ist der Schaden wahrscheinlich unter der Bagatellgrenze. Wenn ich aber einen Kostenvoranschlag in der Werkstatt machen lasse, würde ich natürlich die Stoßstange mit berechnen lassen, denn ich will sie ja wechseln. Dem Gutachter hingegen würde ich von dem Vorschaden berichten, da es meine Pflicht ist.

Die Frage wäre auch, ob ich als Laie unterscheiden muss zwischen es gab eine Delle als Altschaden und der Gutachter dann einen Abzug errechnet oder ob ich ihn auf die fiktive Abrechnung auch hinweisen muss, wo wahrscheinlich irgendwo das Wort "austauschwürdig" vorkommt.

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 22. Januar 2018 um 21:35:54 Uhr:

Ich habe mir auch mal einen Schaden auszahlen lassen.

Es war die Stoßstange vorn, Parkrempler, kleine Risse, nicht reparabel, die Stoßstange hätte ausgetauscht werden müssen.

Der Gutachter hat mir das so geschildert:

Der Schaden wird geschätzt, der Nettobetrag d.h. ohne Umsatzsteuer wird ausgezahlt.

Wenn es zu einem weiteren schlimmeren Schaden kommt kann ich reparieren

lassen. Die Versicherung bezahlt dann die Reparaturkosten abzüglich der Teile die ich schon ausbezahlt

bekommen habe.

Wenn es also wieder nur die Stoßstange ist die nun völlig hinüber ist gibt es nichts.

Ansonsten muss ich nachweisen dass ich mit dem ausgezahlten Betrag fachmännisch habe instandsetzen lassen.

War für mich logisch und finde ich auch gerecht so.

Man kann sich ein beschädigtes Teil schließlich nicht mehrmals bezahlen lassen oder?

so ist das auch richtig :-)

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Ich würde das vorherige Gutachten dem Gutachter vorlegen.

Kannst auch direkt zum selben Gutachter fahren.

So kann der GA sich ein Bild machen, ob an der Stoßstange eine Schadenerweiterung eingetreten ist.

Den Vorschaden verschweigen, kann nach Hinten losgehen.........

Themenstarteram 22. Januar 2018 um 16:15

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 22. Januar 2018 um 16:52:10 Uhr:

Ich würde das vorherige Gutachten dem Gutachter vorlegen.

Kannst auch direkt zum selben Gutachter fahren.

So kann der GA sich ein Bild machen, ob an der Stoßstange eine Schadenerweiterung eingetreten ist.

Den Vorschaden verschweigen, kann nach Hinten losgehen.........

Dieser Gutachter gehört leider auch eher zu einer Versicherung, da ich das Gegengutachten dieser akzeptiert hatte.

Die Frage ist ja Folgende: Die Sachlage ist ja, dass es eine Delle gab, denn der Schaden wurde nicht repariert. Das werde ich auch in jedem Fall so angeben. Damit habe ich m.M.n ja keinen Schaden verschwiegen.

Aber soll ich auch angeben, dass diese Delle für den damaligen Gutachter ein Austauschgrund war?

 

Und was ich noch nicht verstanden habe. Dass eine fiktive Abrechnung keinen Sinn macht ist, leuchtet ein. Aber wenn ich jetzt das Auto repariert haben will, worin besteht die Schadenerweiterung? Ist austauschwürdig = kaputt und nun trotz großer Dellen und Risse immer noch kaputt?

Andererseits liest man ja, dass ich nur einen Wertzuwachs zu zahlen hätte, der wäre ja bei weitem nicht so groß, wie die Kosten der neuen Stoßstange bei einem 12 Jahre alten Auto.

Zitat:

@KingChris111 schrieb am 22. Januar 2018 um 17:15:47 Uhr:

 

Aber soll ich auch angeben, dass diese Delle für den damaligen Gutachter ein Austauschgrund war?

Nach meinem Rechtsempfinden: ja

Du hast bei dem ersten Schaden den Austausch bezahlt bekommen.

Was Du mit dem Geld gemacht hast, ist deine Sache.

Beim zweiten Schaden möchtest Du diese Kosten erneut.

Kann so nicht richtig sein (auch wenn ich dich verstehen kann)

Mal abwarten, ob sich die Forengutachter zu Wort melden.

Ich habe mir auch mal einen Schaden auszahlen lassen.

Es war die Stoßstange vorn, Parkrempler, kleine Risse, nicht reparabel, die Stoßstange hätte ausgetauscht werden müssen.

Der Gutachter hat mir das so geschildert:

Der Schaden wird geschätzt, der Nettobetrag d.h. ohne Umsatzsteuer wird ausgezahlt.

Wenn es zu einem weiteren schlimmeren Schaden kommt kann ich reparieren

lassen. Die Versicherung bezahlt dann die Reparaturkosten abzüglich der Teile die ich schon ausbezahlt

bekommen habe.

Wenn es also wieder nur die Stoßstange ist die nun völlig hinüber ist gibt es nichts.

Ansonsten muss ich nachweisen dass ich mit dem ausgezahlten Betrag fachmännisch habe instandsetzen lassen.

War für mich logisch und finde ich auch gerecht so.

Man kann sich ein beschädigtes Teil schließlich nicht mehrmals bezahlen lassen oder?

Themenstarteram 22. Januar 2018 um 20:50

Allerdings soll der Geschädigte ja nach dem Unfall so gestellt werden, wie vor dem Unfall. Wenn ich jetzt mit dieser Stoßstange wegen scharfkantigen Ecken kein verkerhssicheres Auto mehr habe hat sich doch dessen Wert stark gemindert, wenn auch die Stoßstange selbst vor und nachher kaputt ist.

Ich denke hier ist trotz geringen Schadens der Gang zum Anwalt wahrscheinlich noch vor dem Gutachten sinnvoll, oder?

Auch die Abgrenzung von alten zu neuen Schäden könnte schwer werden. Wenn jetzt z.B. weitere Teile hinter der Stoßstange kaputt sind oder die Delle auf der Hecklappe, da ist die Frage ob das damalige Gutachten Beweis genug ist, dass sie es nach dem letzten Unfall nicht waren.

Um für ein bezahltes Bauteil erneut Geld verlangen zu dürfen, musst du nachweisen, dass du den Vorschaden fachmännisch instandsetzen lassen hast.

Dies funktioniert am besten mit einem sogenannten „Nachgutachten“, den die meisten Gutachter kostenlos erstellen, sofern man davor dort Kunde war. Ansonsten kostet es ~60€.

Unter legalen Bedingungen wirst du für die Stoßstange jetzt kein Geld mehr kriegen.

Ist sicher ärgerlich für dich, da der aktuelle Schaden schlimmer als zuvor ist und du nun reparieren lassen musst. Kann dich gut verstehen, aber ist nunmal so.

am 22. Januar 2018 um 21:13

@Dellenzaehler Vielleicht kannst du das mal grad stichfest erläutern? ;)

Themenstarteram 22. Januar 2018 um 21:21

Interessanterweise habe ich folgendes gefunden:

LG Saarbrücken, Urteil vom 02.05.2014 – 13 S 198/13 (Quelle https://rabüro.de/.../)

"Hat der Eigentümer eines bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs die zur Reparatur erforderlichen Kosten als Schadensersatz erhalten, so muss er sich diese Leistung nicht anrechnen lassen, wenn er wegen eines nachfolgenden Verkehrsunfalls, bei dem das nicht reparierte Fahrzeug im Bereich des Vorschadens erneut beschädigt wird, Schadensersatz von dem Zweitschädiger verlangt. Der Anspruch kann jedoch entsprechend den Grundsätzen über den Abzug “neu für alt” gemindert sein."

 

Das wiederspricht fast allem, was ich hier so im Forum gelesen habe mit "kaputt" geht nicht noch "kaputter". Die Stoßstange hat wahrscheinlich einen Wert von 0 Euro, aber das Auto als Gesamtobjekt, welches jetzt kaum verkehrstauglich ist, ist doch sicherlich einen guten Betrag weniger wert als vorher.

Ich denke da werde ich von Anfang an zum Anwalt gehen und mir Rat holen.

...und uns bitte auf dem Laufenden halten :D

Wieviel gab's denn eigentlich beim 1. Schaden?

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 22. Januar 2018 um 21:35:54 Uhr:

Ich habe mir auch mal einen Schaden auszahlen lassen.

Es war die Stoßstange vorn, Parkrempler, kleine Risse, nicht reparabel, die Stoßstange hätte ausgetauscht werden müssen.

Der Gutachter hat mir das so geschildert:

Der Schaden wird geschätzt, der Nettobetrag d.h. ohne Umsatzsteuer wird ausgezahlt.

Wenn es zu einem weiteren schlimmeren Schaden kommt kann ich reparieren

lassen. Die Versicherung bezahlt dann die Reparaturkosten abzüglich der Teile die ich schon ausbezahlt

bekommen habe.

Wenn es also wieder nur die Stoßstange ist die nun völlig hinüber ist gibt es nichts.

Ansonsten muss ich nachweisen dass ich mit dem ausgezahlten Betrag fachmännisch habe instandsetzen lassen.

War für mich logisch und finde ich auch gerecht so.

Man kann sich ein beschädigtes Teil schließlich nicht mehrmals bezahlen lassen oder?

so ist das auch richtig :-)

Themenstarteram 23. Januar 2018 um 9:19

@Dellenzaehler was würdest du dann zur Entscheidung eines Gerichtes 2 Posts vorher sagen? Hinter dem Link befindet sich auch der vollständige Text zu dieser Entscheidung.

Es wurde abgewägt, ob man sich bereichert und ob man wie vor dem Unfall gestellt wird. Letztendlich gab es einen Abzug alt für neu, da der Zustand vor dem Unfall nicht wiederherzustellen war, denn kaputt ist letztendlich doch nicht immer gleich kaputt.

Der Abzug i.H.v 200 Euro fällt aber wohl deutlich niedriger aus als eine mögliche Nichtanrechnung aller Vorschäden.

das hängt in der Tat davon ab, wie "Kaputt kaputt" ist. liegt ein "überlagerter Altschaden" vor, d.h. der Stoßfänger ist an der selben Stelle beschädigt ist ja keine Schadenerweiterung eingetreten, weil: Kaputt ist kaputt.

Wäre der Stoßfänger zum Beispiel links beschädigt und wäre deswegen zu ersetzten, der neue Schaden wäre aber nun rechts, dann kann man auch eine örtliche Instandsetzung rechts vorgeben und den linken Schaden Quasi "ausblenden". Warum: nun, weil der Zustand wieder herzustellen ist, welcher vor dem Unfall bestanden hat. Und das war ein Stoßfänger der links beschädigt war :-)

Ist er aber rechts so beschädigt, dass er neu muss und der Schaden links wäre noch Instandszusetzen, tritt die Wertverbesserung ein, weil ja der Altschaden zwangsläufig mit beseitigt wird.

Ich hoffe das ist so verständlich beschrieben..........

 

Zitat:

@KingChris111 schrieb am 22. Januar 2018 um 15:59:13 Uhr:

... es gab aber Geld für eine neue Stoßstange inklusive Ein- und Ausbau. (Das Geld floss allerdings trotzdem in eine Nachlackierung am Übergang zum Kotflügel, wofür ich hingegen kein Geld bekommen hatte, aber gut andere Geschichte.) ...

Das wäre ja eine Teilreparatur und damit gibt's IMHO doch wieder Geld für die Stosstange (zumindest einen Teilbetrag).

Gruß Metalhead

am 23. Januar 2018 um 9:46

Über welchen Typ Wagen sprechen wir hier eigentlich?

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