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kleiner Parkrempler & Parkverbot

Themenstarteram 16. Mai 2017 um 14:01

Hallo,

war beim Rückwärtssetzen wohl nicht ganz bei der Sache und habe minimal ein anderes Auto

getroffen, Kennzeichenhalterung war etwas eingedrückt am anderen KFZ, ansonsten nichts zu

sehen. (auch nachträglich nicht auf den Fotos, die ich selber angefertigt habe.) Der Halter ist zu einer Vertragswerkstatt gefahren, die haben einen KV in Höhe von 1200 € zzgl. 3 Tage Ersatzfahrzeug

erstellt. Das fremde Fahrzeug parkte allerdings im Parkverbot (Mündung zu einer Querstraße)

Bekommt der Unfallgegner evtl. eine Mitschuld aufgebrummt, weil er falsch geparkt hat und dabei

auch Fußgänger beim Überqueren der Straße behindert hat?

Auf jeden Fall wurde hier wieder aus einer Mücke ein Elefant gemacht, zulasten aller Beitragszahler!

Ich wäre wahrscheinlich nicht einmal wegen des etwas verbogenen Kennzeichenhalters zur Werkstatt

gefahren!

Beste Antwort im Thema

Bleibt zu hoffen, das der Geschädigte mit rechtlicher Unterstützung seine Ansprüche umfassend geltend macht.

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Nein, keine Mitschuld.

Und der Geschädigte hat das Recht, den Schaden begutachtet und ersetzt zu bekommen.

Was Du tun und machen würdest, hat den Geschädigten nicht zu interessieren.

Zitat:

@Gelderland schrieb am 16. Mai 2017 um 16:07:08 Uhr:

Nein, keine Mitschuld.

Da gibt es anderslautende Gerichtsurteile.

Melde das einfach deiner Versicherung und teile denen mit was du über den Schaden weißt (incl. Foto), sowie das der Unfallgegner im Halteverbot stand.

Wenn da einer Geld verdienen will, ist das die Aufgabe der Versicherung das zu unterbinden (dafür hast du die ja).

Ist zwar immer etwas arschig einem stehenden Auto eine Mitschuld zu geben, aber wenn da überhöhte Kostenvoranschläge gestellt werden, habe ich da kein Mitleid.

Gruß Metalhead

Bleibt zu hoffen, das der Geschädigte mit rechtlicher Unterstützung seine Ansprüche umfassend geltend macht.

Auch von mir der Rat: Überlass das deiner Versicherung. Die ist auch dafür da, unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Und mach dir nicht allzuviel Hoffnung auf "Mitschuld". Selbst ein falsch parkendes Fahrzeug (= schlimmstenfalls OWi) darf nicht beschädigt werden. Es ist doch nicht während des Rückwärtsfahrens plötzlich aus dem Nichts hinter dir aufgetaucht.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. Mai 2017 um 16:18:47 Uhr:

Ist zwar immer etwas arschig einem stehenden Auto eine Mitschuld zu geben, aber wenn da überhöhte Kostenvoranschläge gestellt werden, habe ich da kein Mitleid.

Sehe ich genauso. Anbei ein Link bzgl. Mithaftung:

http://www.verkehrslexikon.de/.../...ftung%20bei%20Parkverstoessen.php

Den Link habe ich von Lewellyn, also mE. ein ähnlicher Fall.

Netter Link, aber zu allgemein und daher in dem Fall ggf. irreführend. Eine Mitschuld muss sich auch an der Frage messen lassen, ob das Schadenereignis unvermeidbar war. Stand der Gegner zwar im Parkverbot/Haltverbot, war aber deutlich sichtbar und leicht zu umfahren, sieht das anders aus als etwa in dem Fall, dass mir einer die Ausfahrt verstellt und ich ihn beim Versuch, doch noch irgendwie vorbeizukommen, streife.

@Erwachsener

Ja, das ist wohl richtig, dass es auf Details ankommt. Ich sehe aber dennoch Parallelen zum anderen Thread.

Dort wird von Go-4-Golf auch auf eine Sammlung von ähnlich gelagerten Unfällen verwiesen: pdf

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 16. Mai 2017 um 16:45:15 Uhr:

Dort wird von Go-4-Golf auch auf eine Sammlung von ähnlich gelagerten Unfällen verwiesen: pdf

Die Sammlung ist interessant, es sollte ziemlich gut deutlich werden, worauf es ankommt, wenn man Mitschuld/Haftung ins Spiel bringen möchte.

Hallo,

nun die Versicherung wird die Haftung prüfen und ob die Schadenhöhe plausibel ist. Wenn unstrittig ist, dass ein Rempler stattgefunden hat dann wird da nicht groß gekürzt. So blöd es klingt, für die Versicherer ist es Betriebswirtschaftlich günstiger 300€ mehr zu zahlen, als einen Rechtsstreit darüber zu führen. Zumal es ja auch oft so ist, dass erst beim demontieren ans Licht kommt was darunter kaputt ist. Heutzutage verformt sich die Stoßstange wieder zurück. Sprich es schaut so aus als wäre nichts und darunter ist alles krum.

Es liegt nun an Dir anhand von "Beweisen", also Dein Schadenbild, Geschwindigkeit, Schadensbild Gegner und mit persönlichen Kontakt zu Deinem Versicherungsmenschen aktiv da "einzugreifen". Damit die anhand von Deinem Schaden sehen, dass ggf. der Gegner gar nicht so einen großen Schaden haben kann und eine Lackierung langt. Statt z.B. einen neue Außenhaut der Stoßstange zu erneuern.

Darauf zu hoffen dass das die Versicherung automatisch macht ist falsch.

Nachdem der Gegner das volle Programm fährt (was allerdings sein Recht ist), wäre ich auch mal so frei und würde auf Grund des Falschparkens (Gefährdungshaftung) beim Gegner seiner Versicherung den eigenen Schaden geltend machen.

Wird allerdings ein hin und her.

Und übrigens, sofern Du den Schaden nicht selber zahlen willst ist es für die Rückstufung egal wie hoch der Schaden ist. Dennoch wie schon gesagt, letztlich zahlen wir alle dann wieder höhere Prämien.

am 16. Mai 2017 um 16:54

Bei der Schadenhöhe wirst Du Deine Versicherung einschalten. Bei einem Betrag von 1200€ werden die natürlich nicht sehr genau prüfen.

Es ist natürlich immer die Frage mit welchem Teil Deines Fahrzeuges Du das andere Auto getroffen hast.

Wie hoch ist der Schaden an Deinem Fahrzeug ? Passt Dein Schaden zu der Schadenhöhe beim Gegner ?

Wenn Du der Meinung bist das der Schaden des Gegners übertrieben ist, gibt es vielleicht einen Vorschaden beim Unfallgegner der nicht plausibel zu Deinem eigenen Schaden passt ?

Wenn ja, kannst Du das Deiner Versicherung mitteilen - sonst kommt es darauf an ob der Unfallgegner reparieren lässt oder nach Kostenvoranschlag abrechnen lässt. Heute werden auch bei Kostenvoranschlägen meist Fotos beigefügt.

Deine Versicherung kann Dir dann den Kostenvoranschlag oder falls es ein Gutachten gibt, dieses zukommen lassen.

Vielleicht fällt Dir dann etwas auf ?

Die Chancen Deinerseits sehe ich allerdings eher als gering.

Der Schaden kann noch größer sein, denn das meiste liegt hinter dem Stoßfänger vorborgen...

Anhand der Schadenhöhe wird vermutlich ein neuer Stoßfänger, Kennzeichenschild mit Kennzeichen und eine komplett neue Lackierung des Stoßfängers notwendig sein, weil wahrscheinlich ein paar Plastehaltenasen hinter dem Stoßfänger abgebrochen sind.

Teile Deiner Haftpflichtversicherung den Sachverhalt mit dem Parken im Parkverbot mit..sie entscheidet dann, was gemacht wird, denn sie muss ja auch den Schaden regulieren...und jede Versicherung will sparen...Du kannst nach Regulierung des Schadens innerhalb einer bestimmten Frist entscheiden, ob Du den Schaden selbst bezahlen oder in der Haftpflicht hochgestuft werden möchtest. Bei der Abrechnung des Schadens schreibt der Haftpflichtversicherer meist automatisch, welche Variante für Dich günstiger wäre...

am 17. Mai 2017 um 5:25

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 16. Mai 2017 um 16:01:10 Uhr:

Hallo,

war beim Rückwärtssetzen wohl nicht ganz bei der Sache und habe minimal ein anderes Auto

getroffen, Kennzeichenhalterung war etwas eingedrückt am anderen KFZ, ansonsten nichts zu

sehen. (auch nachträglich nicht auf den Fotos, die ich selber angefertigt habe.) Der Halter ist zu einer Vertragswerkstatt gefahren, die haben einen KV in Höhe von 1200 € zzgl. 3 Tage Ersatzfahrzeug

erstellt.

Auf jeden Fall wurde hier wieder aus einer Mücke ein Elefant gemacht, zulasten aller Beitragszahler!

Ich wäre wahrscheinlich nicht einmal wegen des etwas verbogenen Kennzeichenhalters zur Werkstatt

gefahren!

Als Gutachter solltest du wissen, dass bei einem Unfall auch mehr als nur der Kennzeichenhalter brechen kann. Wie fallen deine Gutachten denn immer aus? Kann ja nur sehr schlecht sein.

Wie so oft ist es schwer hier eine qualifizierte Einschätzung zu treffen, weil man nur die Sachverhaltsdarstellung einer Seite hat. Ich hatte auch mal einen Schaden an meinem damals fast neuen A4, da sah man nur einen minimalen Knick im Stoßfänger. Trotzdem war dahinter viel kaputt, weil mir jemand mit beachtlicher Restgeschwindigkeit an einer Ampel hinten drauf gefahren war. Bei den Geschwindigkeiten die bei Parkmanövern üblich sind, kann man aber auch argwöhnen dass da die Versicherung gemolken werden soll. Leider gibt das Schadenersatzrecht diese Möglichkeit her.

Themenstarteram 17. Mai 2017 um 6:21

erst mal danke für die stellungnahmen,

hier ein paar antworten auf die fragen: 1. an meinem Auto ist absolut nichts dran

2. in der Versicherung werde ich nicht hochgestuft

mich ärgert es, wie zu unser aller lasten ein schaden aufgebauscht wird und das, obwohl zumindest

moralisch eine mitschuld besteht, evtl. sogar auch rechtlich. ich bin sicher, wenn der unfallgegner

20 Prozent eigenanteil tragen müßte, würde der wagen so bleiben wie er ist.

aber wie gesagt, mir ist kein schaden entstanden ausser etwas Zeitaufwand für Telefonate

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