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Kleinere Reifen (als in den Papieren steht)

Themenstarteram 28. Juni 2009 um 4:46

Hallo,

ich hab zwei Fragen zu den erlaubten Reifengrößen. In meinen Papieren steht als kleinste Größe 195/55 R15.

1. Es gibt ja diese diversen Reifengrößenrechner wo darauf hingewiesen wird, dass bei einer neuen Größe der Tacho auf gar keinen Fall weniger anzeigen darf. Soweit ganz logisch. Nun stehen in meinen Papieren aber einige 205er Größen drin, die (wenn ich sie durch solch einen Rechner schicke) zu einer Minderanzeige des Tachos führen. Das sind z.B. 205/55 R15, 205/50 R16 und 205/45 R17. Da komme ich nicht mit. Wie kann das sein? Oder sind sie genau deshalb in den Papieren aufgeführt, weil sie weniger km/h anzeigen?

2. Und jetzt schließt sich gleich der Kreis. Darf ich auch kleinere Größen als die 195/55 R15 aufziehen? Und wenn ja, wie ist das nun wieder mit der Tachoabweichung?

Gruß Tom

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16 Antworten

ich nehme mal an, weil du von mehreren eingetragenen Reifengrößen sprichst, handelt sich um dein Papier um den alten Fahrzeugschein oder? Die diesem sind alle für das Auto zulässige Reifengrößen aufgeführt, welche du auch fahren darfst, natürlich sind zwischen den Reifengrößen auch Umfangsänderungen, welche eine Geschwindigkeitsanzeigenänderung bewirken, aber wie bei allen gibt es dort gewisse Toleranzen, welche der Fz.-Hersteller einhalten musste bei der Entwicklung der Fahrzeugs, diese wurden im Rahmen der EG-Typgenemigung oder wenn das Auto älter ist im Rahmen der ABE-Erstellung nochgewiesen und für ok befunden, das die Anzeigen alle in der Toleranz liegen...

bei mir z.B. Sommer 225/45R17 und Winter 205/55R16, wenn ich nach Köln fahre habe ich etwa 3-4 km längere Strecke laut dem Tacho, obwohl ich immer den identischen Weg fahre.

Themenstarteram 28. Juni 2009 um 8:14

Verstehe. Ja es geht um die alten Zulassungspapiere.

Wie ist das denn mit einem kleineren Reifen? Erlaubt oder nicht?

Gruß Tom

du darfst die angegebenen Reifengrößen fahren welche in deinem Fz.-Schein alle stehen!

alle anderen Reifgengrößen nicht, außer sie können eingetragen werden! Es ist auch schwer zu sagen kleinere Reifen, Durchmesser, Breite da gibt es mehrere kleinere Varianten^^

bedenke auch das z.B. manche kleinere Reifen nicht immer in Traglastindex usw. ausreichend sind, auch kannst du wenn Serie z.B. 15" minimum ist, keine 14" Reifen fahren, da irgendwann die Felge nicht aufgrund der Bremsanlange (Bremsscheibendurchmesser und Bremssattel) passt.

warum willst du überhaupt kleinere Reifen haben, preislich interessanter? Denke auch mal an die fahrdynamische Situationen, Breitreifen haben zwar weniger Komfort aufgrund des geringeren Querschnittes, sind aber beim fahren meistens überlegen, Aquaplaning mal außen vor^^

Hi Tom,

klassischer Denkfehler... ;)

Mit kleineren Reifen benötigt Dein Auto pro gefahrenen Kilometer nun mehr Umdrehungen als mit größeren - der Tacho denkt sich aber: Hey, schon so viele Umdrehungen, muss ich ja mehr als 'nen Kilometer gemacht haben. Daher steigt der Tachovorlauf, er sinkt nicht. Das wäre bei größeren Reifen der Fall - mein Problem, mehr als 3% größer will der TÜV mir nicht eintragen ohne Tachoanpassung... ;)

Bei kleineren Reifen gibt er sich da deutlich toleranter, wenn der Tacho zuviel anzeigt ist es das geringere Problem...

Was Du unterhalb von 195/55R15 noch aufziehen darfst, dazu würde ich das Felgengutachten, den Hersteller und dann den netten Menschen beim TÜV befragen - in dieser Reihenfolge... ;)

Nachteil bei noch kleineren: Der Loadindex unterschreitet meistens den der Serienbereifung, und diesen nach unten zu korrigieren ist eher schwierig.

Gruß,

Derk

Themenstarteram 28. Juni 2009 um 8:31

Hallo ihr zwei,

ich könnte (fast neue) Winterreifen auf Felgen in 185/65 R15 günstig bekommen. Mir ist aber grad eingefallen, dass der Wagen 40mm tiefergelegt ist. Das wird dann wohl nix werden - das könnte eng werden im Radkasten. :o

Gruß Tom

Aso - schmaler, nicht kleiner...

Och ... ausgehend von den 205/55R15 wären das unter 3%, so gesehen wäre es zumindest eintragungsfähig. Aber bei der Tieferlegung... Du bräuchtest 'nen knappen Zentimeter mehr Platz als bei den 205/55R15ern nach oben (fast 1,5 cm im Vergleich zu den 195ern). Kämen die denn auf dieselben Felgen, oder ändert sich die Einpresstiefe auch noch?

Was die Preisfrage angeht: Wenn die Reifen weder von Volvo noch vom Felgenhersteller eine Freigabe haben, geht eine Eintragung nur über eine Einzelabnahme - Aufwand ist vom Prüfer abhängig, bei mir waren's ca. 50 Euro. Lohnt es sich dann immer noch?

Gruß,

Derk

gib mir mal zu2 und zu3 deine Nummern aus dem Fahrzeugschein, zu3 bitte alle sechs Stellen!!!

dann sage ich dir ob du die Reifen fahren darfst!

Themenstarteram 28. Juni 2009 um 8:52

9101 786 261228

komme mit deinem Nummer nicht klar

9101 Volvo, der Rest sind zuviele!!!

brauche nur die ersten 6 Nummern zu Ziff 3!

Themenstarteram 28. Juni 2009 um 9:07

Sorry, hab das falsch gelesen: 9101 786001

Gruß Tom

so schaut es besser aus!

also Serie nein, per Einzelabnahme auf z.B. den serien Stahlrädern kein Problem, trägt dir jeder ein, keine besonderen Auflagen liegen dafür vor, wobei viele Gutachten sagen nur als M&S Bereifung, musst du im Einzelfall mit dem Sachverständigen klären, wenn Geschwindigkeitsindex und Traglast passen, hat er dagegen bestimmt nichts!

Themenstarteram 28. Juni 2009 um 9:33

Danke! Ich hab auch grad ein Papier vom KBA gefunden wo die Größen auch drinstehen. :)

Gruß Tom

was soll das für ein Papier sein???

Themenstarteram 28. Juni 2009 um 11:01

Ein Auszug vom Gutachten für die zulässigen Reifengrößen. Hab ich über Google direkt bei Volvo gefunden.

Gruß Tom

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