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KM-Stand falsch angegeben beim Kauf

Themenstarteram 12. Oktober 2011 um 23:00

Sehr geehrte Damen und Herren ,

jaaaaaa ist klar selber schuld ich weiss.

Bitte keine dummen Sprüche die habe ich schon genug gehört.

Ich habe mir ein Auto günstig bei einem Händler gekauft vor etwa 6 Wochen und der

Händler will kein Kaufvertrag machen. Es kam zum getümmel und deswegen habe ich es nicht beim Kauf gemacht er meinte ich könne ja immer reinschaun. =((

Dies hat mich stutzig gemacht und da es nur einen Vorbesitzer gab schaute ich bei ihm vorbei da der Scheckheft fehlt und ich den KM-Stand nachfragen wollte.

Ich beim Vorbesitzer und der sagt mir ehrlich das er den Wagen bei 167t km verkauft hat und ich habe ihn bei 97t KM gekauft =O !!!

Er hätte den Wagen an den Händler verkauft von dem ich ihn habe, bevor ich den Wagen gekauft habe

hat der Händler neuen TÜV machen lassen und im Bericht steht auch 97t mit den alten Kennzeichen also kann ich den ja nicht runtergedreht haben.

 

Also tue ich weiter so bis ich ein Kaufvertrag habe bis ich ihn habe den ohne bin ich eh aufgeschmissen!

Was kommt dann als nächstes? Anzeige erstatten ?

Habe 11700 bezahlt wieviel minderung wäre hier akzeptabel ?

Beste Antwort im Thema

Achwas. Dein Bekannter hat das Fahrzeug gekauft, damit gehört es ihm und er kann sich (begrenzt) aussuchen, wie der Mangel "Kilometer sind nicht wie gekauft" zu beheben ist. Minderung ist eine Möglichkeit, er kann aber auch aushandeln z.b. typische Verschleißteile auf Kosten des Verkäufers wechseln zu lassen.

Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html

Eine Kaufpreisminderung ist Zivilrecht, der Tachobetrug Strafrecht. Beim Strafrecht gibt der Geschädigte eine Anzeige bei der Polizei auf, diese ermittelt, der Staatsanwalt klagt an. Kein Anwalt, bestenfalls ist ne Zeugenaussage fällig. Kosten Null, Aufwand gering, Full Service des Staates ;)

Beim Zivilrecht wie uneinig über die Höhe der Minderung musst du bzw. dein Anwalt den Verkäufer verklagen. Zudem trittst du bei Anwalts- und Gerichtskosten in Vorkasse, kannst dir aber die Summe - falls du gewinnst - zurückholen. Das ist der Pferdefuß - sofern bei dem was zu holen ist. Zudem werden die Kosten am Ende verteilt - wenn du z.B. auf 4000€ klagst und nur 2000€ zugesprochen bekommst, dann bist du an den Gesamtkosten für Anwalt und Gericht sehr spürbar beteiligt.

Das einzige Szenario, bei dem jemand den Wagen zurückgeben muss ist "der Wagen ist geklaut". An geklautem Zeugs kann man kein Eigentum erwerben. Derjenige hätte dann dem Verkäufer effektiv Geld für Nichts gegeben. Kann dann den Verkäufer auf Rückzahlung des Kaufpreises verklagen ...

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Zitat:

Original geschrieben von jetta-v

Was kommt dann als nächstes? Anzeige erstatten ?

Nein. Ich würde Schritt für Schritt vorgehen und mit dem einfachsten beginnen. Nur keinen unnötigen Aufwand. Zunächst würde ich den Händler mit der Aussage des Vorbesitzers konfrontieren. Dann verarbeitest du dessen Antwort. Regiere nicht sofort. Wertminderung? Das kommt auch auf das Fahrzeug an.

Einen Kaufvertrag hast du schon. Einen mündlichen. Und die beiden unterschiedlichen KM-Angaben.

Es wäre interessant, wenn du schreiben würdest, wie es weiter geht.

Du hast den Brief, der Wagen ist nicht geklaut (behauptet zumindest niemand) also muss ein Kaufvertrag vorliegen. Mündlich gilt auch. Der Wagen hat 97 tkm auf dem Tacho, vom Händler gekauft, laut Vorbesitzer aber an diesen Händler bei 16x tkm abgegeben.

Kannst eine Anzeige machen oder deutlich (incl. Korrektur) nachverhandeln. Ich würde eine Anzeige aufgeben, ehe es heißt "da hat der Käufer selbst dran gedreht und will mich nun erpressen". Zudem macht der das garantiert nicht zum ersten mal, solche Asis haben es sich redlich verdient.

 

 

 

Lass dir die Aussage schriftlich geben, damit kannst du dann eine Anzeige wegen Betrug stellen. Die Staatsanwaltschaft muss dem nachgehen. Mit der aussage kannst du auch dem Verkäufer druck machen, wen er klug ist dann nimmt er ihn zurück bevor ne Anzeige wegen Betrug bekommt.

Wenn du den Wagen trotz >160 tkm behalten möchtest, dann würde ich warten, bis der Verkäufer den KV geschrieben hat! Damit ist der Betrug von ihm selber dokumentiert. (Sehr schlecht für ihn.) Aber, eigentlich langt der TÜV-Bericht und die Aussage des Vorbesitzers.

Mit dem KV, bestätigt er auch, dass er genannte Summe auch von dir bekommen hat! (Hast du schon bezahlt?) Weil, wenn der später behauptet, der hat nur 9.000€ bekommen, hast du das nachsehen! Kannst du ja so nicht beweisen... Wer weiß, wie abgebrüht der ist.

Wenn du noch nicht (oder noch nicht alles) gezahlt hast, hast du genug Trümpfe in der Hand.

MfG

ist ja schon ziemlich unseriös, wenn man ein Auto vom Händler "kauft" und keinen Kaufvertrag bekommt....

Ich habe mal ein Auto bei ebay eresteigert, und da hab ich noch hin-und herüberlegt, ob man dafür nicht einen Kaufvertragbraucht....

aber zur restlichen Problematik, würd ich auch sagen, erstmal abwarten was der Händler zu der Sache sagt, und wie man sowas lösen kann?!?

Zitat:

Original geschrieben von Johnes

Wenn du den Wagen trotz >160 tkm behalten möchtest, dann würde ich warten, bis der Verkäufer den KV geschrieben hat! Damit ist der Betrug von ihm selber dokumentiert. (Sehr schlecht für ihn.) Aber, eigentlich langt der TÜV-Bericht und die Aussage des Vorbesitzers.

Mit dem KV, bestätigt er auch, dass er genannte Summe auch von dir bekommen hat! (Hast du schon bezahlt?) Weil, wenn der später behauptet, der hat nur 9.000€ bekommen, hast du das nachsehen! Kannst du ja so nicht beweisen... Wer weiß, wie abgebrüht der ist.

Wenn du noch nicht (oder noch nicht alles) gezahlt hast, hast du genug Trümpfe in der Hand.

MfG

Genau so würde ich es dir auf empfehlen, denn so hast du das Geständnis quasi auf Papier.

Themenstarteram 13. Oktober 2011 um 23:32

Zitat:

Original geschrieben von GaryK

also muss ein Kaufvertrag

Hat ja niemand was anderes behauptet nur kann er sage ich habe es ihm gesagt und für 2000 euro verkauft =((

Zitat:

Original geschrieben von GaryK

 

es heißt "da hat der Käufer selbst dran gedreht und will mich nun erpressen".

Das kann er nicht, weil er den TÜV hat machen lassen mit den alten Kennzeichen.

 

Themenstarteram 13. Oktober 2011 um 23:35

Zitat:

Original geschrieben von Provaider

Lass dir die Aussage schriftlich geben, damit kannst du dann eine Anzeige wegen Betrug stellen. Die Staatsanwaltschaft muss dem nachgehen. Mit der aussage kannst du auch dem Verkäufer druck machen, wen er klug ist dann nimmt er ihn zurück bevor ne Anzeige wegen Betrug bekommt.

Der Vorbesitzer hat meinen Namen aufgeschrieben und gesagt das , wenn ich eine Anzeige mache das die Polizei ihn kontaktieren soll. Damit er auch alles erläutern kann.

Er wird eine Aussage machen müssen , weil er sonst in Verdacht gerät.

Er war sehr zuvorkommend.

Themenstarteram 13. Oktober 2011 um 23:43

Tjaah leider ist alles bezahlt und er kann wie gesagt kann er an der Summe herum fantasieren.

Dies wäre zu meinem Nachteil. Aber er hatte in einem Autoportal und auf der eigenen Inet adresse für 13000 euro angeboten. Die Polizei kann ja so etwas nachsehn denke ich.

Natürlich kann er immer noch behaupten es seien nur 9 oder 10 gewesen.

Ich werde euch über den Verlauf der Sache informieren und ich denke ich werde "nur" eine minderung forden , weil ich schon viel liebe in dieses Auto gesteckt habe fordern.

Die Anzeige wollte ich eigentlich nur machen damit solche betrüge einmal auf die Fresse fallen und sich nicht denken .......naja wenn wir erwischt werden gibts halt 1-2 tausend €uro minderung.

Aber Du hast doch sicher eine Quittung über Deine Bezahlung; dann kann er m.M. im KV nichts am Preis ändern.

Der Vorbesitzer / Zeuge ist Goldwert.

Ob die Behörden nach einiger Zeit noch ne alte Verkaufsanzeige im Portal sichtbar machen können habe ich so meine Zweifel, würde ich mich nicht drauf verlassen wollen. Würde da nichts auf die lange Bank schieben und vor allen Dingen das Auto nicht bewegen. Sonst gilt vielleicht alles als akzeptiert, und wenn ein Unfall passiert, na hallo.

Anzeige und fertig.

Viel Glück.

Themenstarteram 14. Oktober 2011 um 10:39

Wie soll ich dann bitte zur arbeit fahren ?

Ein 2tes Auto kann ich mir nicht leisten.

Ich denke nicht das es als akzeptiert gelten würde.

Ich habe eine Quittung über die Anzahlung und einen Zeugen

als ich den Restbetrag zahlte.

 

EDIT: Wo kann ich den im Brief lesen wieviele Schlüssel der Wagen hat ?

Oder wie kann man es sonst sehen ?

Na also.

Dann nimm deinen Kollegen und geh zur Polizei, gib ne Anzeige auf:

Schildere den Sachverhalt, für die Geldübergabe nebst vollständiger Bezahlung hast du einen Zeugen, für den km Stand bei Verkauf wird die Polizei eine Zeugenaussage beim Vorbesitzer einholen. Zudem gibts den TÜV Bericht mit der magischen Kilometerverringerung. Das Recht auf Minderung des Kaufpreises steht dir nach wie vor zu, völlig unabhängig von einer Anzeige.

Achja, was die fehlende Quittung angeht: Wenn du keine bekommst wird sich das lokale Finanzamt über diesen Hinweis freuen. Denn wenn der Händler dadurch Geld am Finanzamt vorbeischleust wird er in den Genuss einer sehr intensiven Buchprüfung kommen. Neben dem "Kilometerbetrug" steht dann auch noch Steuer/Abgabenbetrug auf dem Zettel. Denn auf die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis minus Aufwendungen ist (glaub ich) MWST fällig. Rate mal was bar bezahlt und ohne Quittung vermutlich nicht korrekt abgeführt werden wird

Themenstarteram 15. Oktober 2011 um 5:52

Neue Frage altes Thema

Was würde sich ändern , wenn z.B. der Preis für den man den Wagen gekauft hat.

Eigentlich so in etwa (fast) dem wert entspricht.

Sprich wenn der KM-Stand orginal wäre es ein sehr guter Preis wäre aber in Wahrheit ist es gerade mal so sein Geld Wert.?

Normalfall

Also 100k ---> 13000€

170k---> 10900€

und ich habe ihn für 11700€ mit dem Glauben es seien 100k aber in wahrheit sind es 170k.

Kann ich dann nur 800€ gelten machen oder wären da 1000€-2500€ drin.

Worauf ich eher tippe, weil ich ja den Wagen garnicht kaufen würde. Der ist ja schon halbtod aber der Wagen gefällt mir seeeeeehr =)).? und Geld hab ich ja auch reingesteckt uuuund Zeit was ja unbezahlbar ist in meinen Augen.

Was denkt ihr?

Unsinn! :)

Und wenn du auch nur 9000 Euro bezahlt hättest: 100k ist nicht 170k. Es geht es nach den vorläufigen Informationen hier von dir um Tachobetrug.

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