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Knaus Auflastung- Monopol?
Moin, hat schön wer selbst seinen Knaus WoWa auflasten lassen?
Leider benötigt mein WoWa eine andere Achse, die genau passende könnte ich gebraucht günstig bekommen, nun Problem Knaus erteilt Typenschild nur, wenn Nachweis von ALko vorliegt das sie eine neue Achse in ihren Betrieb verbaut haben, selbst eine TÜV/Dekra Abnahme/Untersuchung erkennt Knaus nicht an!
Das ist doch schon einen Art Monopol, welches ich ziemlich Kundenfremd empfinde.
Und ohne Typenschild, werde ich den Wowa sicher nicht umgeschrieben bekommen.
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18 Antworten
Das Typenschild ist doch auf der Achse selber drauf, bei meinem zumindest...
Nein das Typenschild vom Wohnwagen ist im Gaskasten, die auf der Achse ist halt nur für die Achse
Es geht um das Typenschild mit dem neuen Gewicht und der Fahrgestellnummer des Wohnwagens.
Das bekommst du nur vom Wohnwagenhersteller gegen Überweisung von 100 €, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Genau, aber die rückt Knaus erst raus wenn ALKO gut verdient hat!
Mag ärgerlich sein, aber so sichern sie sich wohl aber ab, dass da Murks passiert. Bei Gebrauchtware können sie eben nicht garantieren, dass das alles noch so ist, wie es sich gehört.
Es ist ja einfach so, dass die TÜVer sich heute keine Mühe mehr machen und das selbst berechnen und beurteilen, obwohl sie als geprüfte Ingenieure das eigentlich können sollten. Aber zum einen ist das teuer und zum anderen für die Jungs ein Haftungsrisiko. 30 Jahre haften sie für ihre Eintragungen. Deshalb machen sie Auflastungen nur mit Herstellerbescheinigung. Weil nur der eben weiß, was er damals eingebaut, wie berechnet hat und beurteilen kann, ob das noch im Rahmen ist. Wenn Knaus das nicht selbst verbaut, sondern sich nur autorisierten Werkstätten bedient, ist das zwar für den Eigentümer doof und teuer, aber die müssen sich eben darauf verlassen können und haben dann gleichfalls die Werkstatt im Rückgriff, falls da etwas nachkommt.
Leider ist man mit den Herstellerbescheinigungen eben auf den Hersteller und seine Spielregeln angewiesen......aber eben auch nicht grundlos. Haftungsfragen sind heute präsenter denn je. Durch alle Berufsgruppen und Wirtschaftszweige.
Ja das mag richtig sein,aber selbst wenn Alko alles verbaut,ist ja anschließend immer noch eine vollabnahme von Nöten,finde es aberwitzige dieser dann nicht zu trauen
Das sind die Stilblüten des heutigen Gesetzes- und Regulierungswahns und der Zertifizierungen. Man macht seine Vorgaben, hat seine Leitlinien und daran hat man sich strikt zu halten. Dass man die Sache pragmatischer lösen könnte, spielt dann keine Rolle.
Ich habe vor 2 Jahren einen Hymer WoWa auflasten lassen.
Hymer wollte für das Typenschild 150.-€ haben. Ich habe im Vorfeld mit dem TÜV gesprochen und der sagte mir, dass es reicht wenn ich ein Blanko Typenschild kaufe und dieses mit Schlagzahlen korrekt ausfülle.
Die Abnahme hat später auch ohne Beanstandungen geklappt.
Das Typenschild habe ich vorher mit den neuen Daten am Wohnwagen angebracht und das alte mit zur Abnahme mitgekommen.
Frag (falls noch nicht gemacht) doch mal beim TÜV an und sprich mit dem Prüfer alles durch.
Ich hab das hier mit dem TÜV Nord letztes Jahr im September gemacht. Die Aussage des Prüfers war: Ohne Herstellerbescheinigung gibt es keine Auflastung.
Wenn ich mich richtig entsinne, ist der TE nicht weit weg von mir.
Ja wir sind nicht sooo weit von Itzehoe, aber bei uns ist die Dekra zuständig und zickt auch ohne Typenschild.
Ok, dann hatte ich es wohl falsch gelesen.
Hab es so verstanden, dass es nur um das Typenschild geht und nicht um die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers.
Mit einer Einzelabnahme ist es möglich.
Hier ein WW mit Motoradbühne für 270 kg
https://www.campen.de/.../...es-neuen-dethleffs-wohnwagen-c-joy-460-le
Ich habe bei Knaus unter Angabe der Fahrgestellnummer des Wohnwagens angefragt.
Ergebnis: Unbedenklichkeitsbescheinigung für Auflastung um 100 auf dann 1300kg zlGG. Ohne Umweg über ALKO.
Die TÜV- Abnahme steht noch aus.
Das war bei mir auch so. Der TE benötigt aber für seine Auflastung eine andere Achse. Bei uns steht dann in der Eintragung: Auflastung ohne technische Änderungen.